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Bernhard Assekuranzmakler
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Der Vorstand des Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Bayern e.V. informiert

Das Wichtigste im Überblick:

Wer clever ist nutzt bAV!

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Wir als Vorstand des Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V sehen es als einen Teil unserer Verantwortung und Fürsorgepflicht an, zu Ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen positiv beizutragen.
Das Thema Altersversorgung gewinnt für uns alle stetig an Bedeutung. Durch sinkende Leistungen in der Rentenversorgung ist sicher, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr als eine Grundversorgung darstellen kann. Sie wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Durch die Rentenreformen wurde das Brutto-Rentenniveau für Arbeitnehmer inzwischen auf ca. 50% des Bruttoeinkommens gesenkt - mit einer stetig fallenden Tendenz. Daher ist der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ein richtiger und wichtiger Schritt.

Aufgrund Ihres täglichen Einsatzes sieht es der Vorstand als moralische Verpflichtung an, Sie dabei zu unterstützen. Daher haben wir uns entschieden, die DJH-Rente ins Leben zu rufen. Unser Engagement für Ihre persönliche DJH-Rente unterstreichen wir mit einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15%. Somit unterstützen wir Sie beim Aufbau eines zusätzlichen Standbeines bei Ihrer Altersversorgung.

Alle Informationen auf einen Blick:
Ihre gesetzliche Rentenversorgung / Fragen & Antworten / Ansprechpartner / Vorteile auf einen Blick / Rückrufservice

Für die Umsetzung haben wir uns einen erfahrenen Experten ins Boot geholt:

Seit 1950 ist die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH ein kompetenter Makler für den optimalen Versicherungsschutz in allen Lebenslagen. Dank der über 15.000 aktiv betreuten Mandaten auch ein absoluter Experte im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema DJH-Rente haben, so steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer von der BERNHARD Assekuranzmakler als Experte und Ansprechpartner gerne zur Verfügung  - die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.


Ihre gesetzliche Rentenversorgung

Durch die Überalterung der Bevölkerung verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig. Auch die immer stärker steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate führen zu einer wachsenden Versorgungslücke.

Aktuelle Versorgungslücke in Prozent:


Zusätzlicher Versorgungsbedarf
Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger ("Versorgungslücke"). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie - wie bei Ihrer zu erwartenden Rente - den Kaufkraftverlust beachten.


Rentenlücken-Rechner benutzen:

Mithilfe unseres Rentenbedarfsrechners können Sie schnell und zuverlässig ermitteln, wieviel Ihnen nach Abzug von Steuern sowie Sozial- und Pflegeversicherung monatlich von Ihrer gesetzlichen Nettorente bleibt und ob eine Versorgungslücke besteht, die Sie durch eine Zusatzversicherung - wie der DJH-Rente - schließen können. Der Rechner berücksichtigt hierbei auch, wie sich die durchschnittliche Inflationsrate auf den Rentenbedarf auswirkt. Hierzu geben Sie einfach die gewünschten Angaben, wie Alter, monatliches Einkommen, voraussichtliches Renteneintrittsalter, Zahlungsweise etc., ein. Ihre Ergebnisse werden sofort berechnet.




KURZANLEITUNG:

Geben Sie ein:
1. Jetziges Alter
2. Monatliches Nettoeinkommen
3. Voraussichtliches Renteneintrittsalter
4. gewünschte Zahlungsweise (Renten-Auszahlung monatlich oder einmaliger Betrag)
5. monatlichen Einzahlungsbetrag
Ergebnisse ermitteln: Weißes Pfeilsymbol klicken

Nun können Sie sehen:
  1.Voraussichtliche Rentenlücke
(Die Rentenlücke ist der Betrag, der Ihnen bei Renteneintritt netto weniger zur Verfügung stehen wird)
2.Nettogehalt sowie voraussichtliche Nettorente
Die Differenz, also die Lücke zwischen Nettogehalt und Nettorente, zeigt, wieso man sich um eine private Form der Altersvorsorge kümmern sollte, um den späteren Finanzbedarf decken zu können.

Diagramme veranschaulichen das Ausmaß Ihrer Rentenlücke und zeigen zudem, wieviel Prozent die Rente vom vorherigen Gehalt noch ausmacht.


Brutto-Netto-Rechner bAV benutzen:

Mithilfe unseres bAV-Rechners können Sie Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie sich die Umwandlung eines Teils des Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt und wie hoch Ihre monatliche Bruttorente sein wird. Hierzu geben Sie einfach die gewünschten Angaben, wie Alter, Bruttogehalt, Steuerklasse etc., ein und lassen Ihre Ergebnisse sofort berechnen.



KURZANLEITUNG:

Geben Sie ein:
1. Jetziges Alter
2. Monatliches Bruttogehalt
3. Ihre Steuerklasse
4.Höhe Ihres monatlichen Beitrages
5. Anteil des Arbeitgeberzuschusses in Prozent
Ergebnisse ermitteln: Weißes Pfeilsymbol klicken

Nun können Sie sehen:
1. Nettoaufwands-Leistung beim monatlichen bAV-Beitrag
2.Höhe des Bruttobetrags Ihrer voraussichtlichen Monatsrente (ausgehend von einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren)

Berechnung der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Beitrag zur bAV als monatlicher Einmalbetrag erfolgen soll:
1. Eingabe des voraussichtlichen Jahreslohns sowie des bAV-Jahresbeitrags auf Jahresbasis

Die Rechnung lässt sich noch mit bestimmten gewünschten Anlagebeträgen variieren, um eine Entscheidung zur Höhe Ihres individuellen Anlagebetrages treffen zu können.


Häufig gestellte Fragen & Antworten

Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle ?

Sie nehmen Ihren Vertrag samt dem kompletten Guthaben zum neuen Arbeitgeber mit und können diesen dort weiter besparen. Die beste Lösung gestalten wir fallweise für Sie.
Deshalb nehmen Sie bitte vor einem Arbeitsplatzwechsel rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

Was passiert bei finanziellen Engpässen?

In dem Fall, dass Sie einen finanziellen Engpass haben und Sie die Einzahlungen vorübergehend nicht leisten möchten, besteht die Möglichkeit die Beitragszahlung einzustellen.

Was passiert wenn ich arbeitslos werde?

Ihre Ansprüche bleiben Ihnen erhalten. Des weiteren werden Ihre unverfallbaren Anwartschaften aus der bAV grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz 4) angerechnet.

Was passiert im Todesfall?

Sollten Sie vor Rentenbeginn sterben, wird Ihren Bezugsberechtigten (Ehegatten, Lebnspartner oder Kindern) eine Rückzahlung in Höhe des Guthabens ausgezahlt.
Wenn Sie nach Rentenbeginn versterben erhält ihr bis dahin angewachsenes Guthaben (also Ihr eigener Nettosparanteil plus die eingezahlten Steuern + Sozialabgabenanteile) Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder analog der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).
Abweichend von den Regelungen zur gesetzlichen Rente können Sie das Geld auch einem Lebenspartner oder -gefährten zukommen lassen. Sogar fremde Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Fazit: Die Regelungen der bAV sind im Vergleich zur gesetzlichen Rente vorteilhafter.

Muss ich für die Rente eine Steuer zahlen?

Die Rente/Kapitalabfindung aus der bAV wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich Freibeträge versteuert. Sie profitieren hier nochmals von den regelmäßig niedrigeren Steuersätzen für Rentner. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie dazu bei Ihem Steuerberater.
Die Leistungen sind sozialabgabenpflichtig, soweit Sie gesetzlich pflicht-/freiwillig versichert sind. Es sind jedoch nur Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zu leisten.

Sinkt meine gesetzliche Rente durch Gehaltsumwandlung?

Da sich durch die Gehaltsumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert, sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was auch einen geringeren Beitrag für Ihre gesetzliche Rentenversicherung bedeutet. Die aus der Gehaltumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird durch die deutlich höhere bAV-Rente um ein Vielfaches ausgeglichen. Wir weisen Ihren persönlichen Betrag in unseren Angeboten logischerweise mit aus.

Wie sicher ist mein Geld in der bAV?

Der ausgewählte Produktpartner unterliegt der Aufsicht des Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen, welches auch die Banken und Versicherungen kontrolliert. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt. Dies bedeutet für Sie, dass die eingezahlten Beiträge plus der garantierte Zinssatz auf jedenfalls zur Auszahlung kommen müssen.

In welchem Alter sollte man mit einer Entgeltumwandlung beginnen?

Hier ist das Motto, je früher desto besser über den Betrieb für das Alter sparen.
Durch den Zinseszinseffekt werden aus den kleinen Raten ein beachtlicher Kapitalertrag.
Je früher Sie nun anfangen, desto stärke wirkt sich dieser Effekt auf Ihre Altersvorsorge aus.
Aus kleinen monatlichen Beiträgen werden über die Zeit ansehnliche Summen.
(Quelle: Stiftung Warentest:,, Finanztest Spezial - Altersvorsorge im Betrieb“)

Lohnt sich die Entgeltumwandlung auch wenige Jahre vor der Rente?

Auch kurz vor der Rente profitieren Sie erheblich von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.
Da die Versteuerung erst bei der Auszahlung beginnt und da die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger ist. Da es aber noch ein paar andere Faktoren gibt, sollten Sie das bitte mit einem unserer Experten einem durchgehen und schaue inwiefern es sich für Sie persönliche lohnt oder nicht.

Ab wann kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Leistungen aus der DJH Rente können zum Rentenbeginn, also mit dem 65., bzw. dem 67. Lebensjahr beansprucht werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist dies auch dem 62. Lebensjahr möglich.

Welche Nebenwirkung hat ein bAV-Vertrag?

Das Bruttosparen, wandelt Ihren Bruttolohn in Versorgungslohn um. Durch dieses Umwandlungen werden weniger Beiträge in die Sozialversicherung (SV) einbezahlt.
Deswegen hat dieser Beitragsersparnis geringfügige Leistungsminderung bei der Rentenversicherung, dem Arbeitslosengeld und Krankengeld zur Folge. Der Vorteil überwiegt aber deutlich dem Nachteil, wie folgendes Beispiel zeigt:

Mr. X spart im Monat                          100,00 €
Ersparnis SV Beitrag                             20,00 €
Minderung von der Rente monatl.        1,07 €

Da die Beitragsersparnis in eine attraktive betriebliche Altersvorsorge gezahlt wird, erzielen Sie eine deutlich höhere Monatsrente im Vergleich zum Verlust der gesetzlichen Rente.
Analog zum Umwandlungsbetrag verringert sich auch das zeitlich begrenzte Krankengeld und Arbeitslosengelt. Aber auch hier kompensiert der positive spätere Rentenbezug aus der betrieblichen Altersvorsorge die Nachteile um Längen. Diese würde aber nur ins Gewicht falle, wenn das Krankegel und Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird. Auch hier empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit unserem bAV Experten. Dieser zeigt Ihnen anhand Ihrer persönlichen Zahlen die Auswirkungen aus.

Rente mit 67 - Was bedeutet das für mich?

Wenn Sie nach 1964 geboren sind, können Sie erst mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Sollten Sie vorher in Rente gehen wollen, hat dies zur Folge, dass Ihre gesetzliche Rente gekürzt wird. Daher empfehlen wir Ihnen, die DJH Rente bis zum 67. Lebensjahr abzuschliessen.

Was passiert bei langer Krankheit oder in der Elternzeit?

Auch in diesem Fall können Sie die Versicherung privat (beitragsfrei oder –pflichtig) ohne Arbeitgeberzuschuss fortführen. Wenn Sie wieder gesund sind oder aus der Elternzeit zurückkehren, so kann diese Vorsorge auch wieder fortgeführt werden.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers haben Sie nichts zu befürchten, da der Schuldner der Leistung der Versicherer ist.

Muss ich für die persönliche Beratung etwas bezahlen?

Nein, die persönliche Beratung ist kostenfrei. Bei Abschluss einer Vorsorge fallen die von den Versicherungen vorgesehenen Abschluss- und Verwaltungskosten an. Da es sich bei der DJH Rente um einen speziellen Kollektivvertrag mit Sonderkonditionen handelt, ist dieser um 25% günstiger als ein vergleichbarer Vertrag am freien Markt. Diese Kostenreduktion bedeutet für Sie eine höhere Ablaufleistung.


Ansprechpartner & Dienstleister

Anbieter für die bAV ist der Volkswohl Bund Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Dienstleiter:
BERNHARD ASSEKURANZMAKLER GMBH
 

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Stefan Misselbeck
Tel.: 0 40 / 1 80 40 74-10
Nachricht senden ...
 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • attraktive Sonderkonditionen
  • Einzahlungen aus dem Brutto = steuer- und sozialversicherungsfrei* bis 4 % der BBG (2018 = max. 520 €/Mon.)
  • Mitnahme & Weiterführung nach Verlassen der Firma, Übertragung auf neuen Arbeitgeber
  • Rente oder Kapital sind erst im Alter steuer- und SV-pflichtig (KV + Pflege)
  • kann privat fortgeführt werden
  • ist Hartz IV-sicher
  • kein Verlustrisiko bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Freie Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung
  • zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zum Umwandlungsbetrag von 15%

Mit freundlichen Grüßen
Vorstand des Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V.


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Die von Ihnen eingegebenen und an uns abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Mit der Absendung Ihrer Anfrage erklären Sie Ihre diesbezügliche Einwilligung gem. Art. 6 Abs.1 a DSGVO zur o. g. Verarbeitung Ihrer Daten. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß den gesetzlichen Fristen gelöscht. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit auch ohne Begründung und auch für die Zukunft per E-Mail an info@bernhard-assekuranz.com widerrufen.

Wann erreichen wir Sie am Besten?

Zur Gesprächsvorbereitung zum Thema Altersvorsorge wären folgende allgemeinen Angaben hilfreich:


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