Gemäß § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Arbeitgeber stehen seit 2019 in der Pflicht, diesen Zuschuss für Neuverträge zu leisten, sofern er durch eine Entgeltumwandlung finanziert wird. Seit 2022 gilt die gleiche Regelung für Bestandsverträge.
Was kostet den Arbeitgeber eine bAV?
Was eine bAV Arbeitgeber kostet, hängt von der Art der Durchführung, der konkreten Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer und dessen Gehalt ab. Mindestens muss der Arbeitgeber jedoch einen Zuschuss von 15 Prozent der umgewandelten Beiträge zahlen (Stand 2025: maximal 96.600 Euro). Überdies kommen je nach Anbieter Verwaltungskosten hinzu.
► betriebliche Altersvorsorge im Vergleich
Was spart der Arbeitgeber bei der bAV?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spart der Arbeitgeber Sozialabgaben auf den Teil des Bruttoeinkommens, den der Arbeitnehmer in die bAV einzahlt. Das macht in etwa 20 Prozent des umgewandelten Betrags.
Was heißt Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei investieren Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in einen bAV-Vertrag. Sie verzichten somit auf ein Stück ihres Einkommens, das stattdessen in die Betriebsrente fließt.