3. Wie viel müssen Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen?
Gemäß § 1a BetrAVG müssen Arbeitgeber 15 Prozent des Bruttogehalts als Zuschuss in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, sofern die Gehaltsumwandlung der bAV via Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt wird.
Wie hoch darf die Entgeltumwandlung 2025 sein?
Die Entgeltumwandlung darf bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (aktuell: 96.600 Euro) betragen, wenn sie steuer- und sozialversicherungsfrei in den Vorsorgevertrag einfließen soll. Stand 2025: Entspricht das einem Betrag von 3.864 Euro im Jahr bzw. 322 Euro im Monat.
Wer seine Belegschaft weiter motivieren will, kann noch mehr in die Betriebsrente investieren. Bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) bleiben hierbei weiterhin steuerfrei. Das entspricht maximal 7.728 Euro im Jahr. Es fallen hier jedoch Sozialabgaben an.
Steuervorteile für Betriebsrenten von Geringverdienern
Bis dato greifen überwiegend Gutverdiener auf eine bAV zurück. Damit Geringverdiener ebenfalls von Betriebsrenten profitieren können, hat der Gesetzgeber Steuervorteile für Arbeitgeber eingeführt, die bereit sind, Mitarbeiter in den kleineren Einkommensschichten zu bezuschussen.
So unterstützt der Staat Unternehmen, die die bAV von Geringverdienern jährlich mit zwischen 240 und 1.200 Euro bezuschussen, indem er 30 Prozent der Investition übernimmt (maximal 360 Euro im Jahr). Überdies bleiben die Arbeitgeberbeiträge steuerfrei. Förderberechtigt sind in diesem Sinne alle Mitarbeiter, die monatlich bis zu 2.575 Euro verdienen.