Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist längst kein freiwilliges Extra mehr – sie ist ein strategisches Instrument für Arbeitgeber, die qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und langfristig binden wollen. Gleichzeitig bringt das Jahr 2026 konkrete gesetzliche Neuerungen, die Unternehmen jetzt kennen und umsetzen müssen.
Mit dem Inkrafttreten des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) und gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich für Arbeitgeber neue Pflichten und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten. Wer die bAV richtig nutzt, senkt Lohnnebenkosten, erfüllt gesetzliche Vorgaben und positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber.
Dieser Artikel gibt Unternehmern, Geschäftsführern und HR-Verantwortlichen einen strukturierten Überblick über alle wesentlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge in 2026 – von Pflichtzuschuss über Freibeträge bis zu den Durchführungswegen.