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Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge 2026: Was Arbeitgeber wissen müssen


bAV - das sollten Sie Wissen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist längst kein freiwilliges Extra mehr – sie ist ein strategisches Instrument für Arbeitgeber, die qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und langfristig binden wollen. Gleichzeitig bringt das Jahr 2026 konkrete gesetzliche Neuerungen, die Unternehmen jetzt kennen und umsetzen müssen.

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) und gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich für Arbeitgeber neue Pflichten und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten. Wer die bAV richtig nutzt, senkt Lohnnebenkosten, erfüllt gesetzliche Vorgaben und positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber.

Dieser Artikel gibt Unternehmern, Geschäftsführern und HR-Verantwortlichen einen strukturierten Überblick über alle wesentlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge in 2026 – von Pflichtzuschuss über Freibeträge bis zu den Durchführungswegen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflichtzuschuss: Arbeitgeber müssen mindestens 15 % auf die umgewandelte Entgeltumwandlung als bAV-Zuschuss zahlen.
  • Steuerfreie Einzahlung 2026: Bis zu 8.112 € jährlich (676 € monatlich) können steuerfrei in die bAV eingezahlt werden (8 % der BBG RV).
  • SV-freie Einzahlung 2026: Bis zu 4.056 € jährlich (338 € monatlich) sind zusätzlich sozialversicherungsfrei.
  • Opting-out-Modell ab 2026: Arbeitgeber können Mitarbeiter automatisch in die bAV aufnehmen – mit Widerspruchsrecht für Arbeitnehmer. Voraussetzung: 20 % Arbeitgeberzuschuss.
  • 5 Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse – jeder hat eigene Vor- und Nachteile.
  • Rechtsanspruch: Arbeitnehmer haben ein gesetzliches Recht auf Entgeltumwandlung zur bAV.
  • Beratungspflicht: Arbeitgeber sind nicht zur Beratung verpflichtet, aber zur Information – eine professionelle Beratung durch einen Versicherungsmakler ist empfehlenswert.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge und warum ist sie Pflicht?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersabsicherung, bei der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Beiträge zugunsten des Arbeitnehmers in ein betriebliches Vorsorgemodell einzahlen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer ein gesetzliches Recht auf Entgeltumwandlung, das heißt: Sie können einen Teil ihres Bruttolohns direkt in die bAV umleiten.

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, selbst eine bAV anzubieten, müssen aber auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Direktversicherung über die Entgeltumwandlung abschließen. Seit 2019 ist zusätzlich der Arbeitgeberzuschuss gesetzlich vorgeschrieben.

Wie hoch ist der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers zur bAV 2026?

Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zur bAV zu zahlen – sofern sie durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der Zuschuss gilt für Entgeltumwandlungen über Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Seit 2022 gilt diese Pflicht auch für Altverträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Wer als Arbeitgeber mehr als 15 % freiwillig zuschießt, stärkt die Attraktivität des Angebots erheblich. Beim neuen Opting-out-Modell (ab 2026) ist sogar ein pauschaler Zuschuss von 20 % vorgeschrieben.

Welche Freibeträge gelten für die bAV in 2026?

Grenzen 2026JährlichMonatlich
Steuerfreie Einzahlung (8 % BBG RV)8.112 €676 €
Sozialversicherungsfreie Einzahlung (4 % BBG RV)4.056 €338 €
Beitragsbemessungsgrenze RV 2026101.400 €8.450 €

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg 2026 auf 101.400 € jährlich (2025: 96.600 €). Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mehr steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen als im Vorjahr.

Wichtig: Der steuerfreie Höchstbetrag von 8.112 € umfasst sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge. Beiträge über 4.056 € jährlich sind zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

Was ändert sich mit dem BRSG II ab 2026?

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab 2026 mehrere wichtige Neuerungen für Arbeitgeber:

  • Opting-out-Modell: Automatische Entgeltumwandlung kann per Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingeführt werden. Mitarbeiter werden automatisch einbezogen, sofern sie nicht aktiv widersprechen.
  • Erhöhter Zuschuss beim Opting-out: Beim automatischen Modell ist ein Arbeitgeberzuschuss von pauschal 20 % vorgeschrieben – statt der sonst üblichen 15 %.
  • Erweiterter Förderbetrag: Für Geringverdiener (Einkommen bis ca. 2.575 € brutto monatlich) gibt es einen staatlichen Förderbetrag für Arbeitgeber, der ebenfalls angehoben wurde.
  • Vereinfachte Portabilität: Die Übertragung von bAV-Ansprüchen beim Arbeitgeberwechsel wird erleichtert.

Welche fünf Durchführungswege gibt es bei der bAV?

DurchführungswegTrägerAufwand ArbeitgeberBesonderheit
DirektversicherungVersicherungsgesellschaftGeringHäufigste Form, ideal für KMU
PensionskasseEigenständige EinrichtungMittelBranchengebunden, weniger flexibel
PensionsfondsKapitalanlagegesellschaftMittelHöhere Renditechancen, mehr Risiko
DirektzusageArbeitgeber selbstHochBilanzierungspflichtig, nur für Großunternehmen
UnterstützungskasseEigene EinrichtungHochSteuervorteil für Arbeitgeber, komplex

Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Direktversicherung der empfohlene Einstieg: geringer Verwaltungsaufwand, hohe Portabilität für Arbeitnehmer und einfache Abwicklung über eine Versicherungsgesellschaft.
 

Ausführliche Informationen zu den Durchführungswegen finden Sie hier.

Unser Expertentipp

„Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein zur finanziellen Absicherung Ihrer Mitarbeiter im Alter. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umzuwandeln und dabei von Steuer- und Sozialabgabenbefreiung zu profitieren. Für Unternehmen ist die bAV auch ein attraktives Mittel, um Talente zu gewinnen und langfristig zu binden."

Unser Tipp: Nutzen Sie die bAV strategisch, indem Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zur Entgeltumwandlung einen Zuschuss anbieten. Ab 2022 ist dieser für neue Verträge ohnehin verpflichtend und zeigt Ihren Angestellten, dass Ihnen ihre Zukunft am Herzen liegt. Damit stärken Sie nicht nur die Bindung, sondern auch das Vertrauen in Ihr Unternehmen. Je höher dieser Zuschuss, desto höher die Akzeptanz der betrieblichen Vorsorge.

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Stefan Misselbeck
Bereichsleiter Personenversicherung Neukunden

Warum lohnt sich die bAV als Recruiting- und Bindungsinstrument?

In Zeiten von Fachkräftemangel suchen Bewerber nach echten Benefits – nicht nach Worthülsen. Die betriebliche Altersvorsorge rangiert laut aktuellen Studien auf Platz drei der gefragtesten betrieblichen Zusatzleistungen, direkt nach Mobilitätszuschüssen und flexiblen Arbeitszeitmodellen.

Konkret bedeutet das: Unternehmen, die eine attraktive bAV anbieten – etwa mit einem Arbeitgeberzuschuss über die Mindestpflicht hinaus – haben messbare Vorteile im Recruiting. Gleichzeitig reduziert die automatische Entgeltumwandlung die kurzfristige Fluktuation, weil Mitarbeiter langfristige Vermögenswerte aufbauen, die an das Unternehmen geknüpft sind.

Was müssen Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten?

  • Dokumentationspflicht: Jede Entgeltumwandlungsvereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.
  • Tarifvertragliche Regelungen prüfen: Manche Tarifverträge schreiben bestimmte Durchführungswege oder Mindestzuschüsse vor.
  • Portabilität sicherstellen: Beim Arbeitgeberwechsel muss der Mitarbeiter seinen Anspruch mitnehmen können.
  • Insolvenzschutz: Direktzusagen und Direktversicherungen ohne unwiderrufliches Bezugsrecht müssen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert werden.
  • Regelmäßige Überprüfung: bAV-Verträge sollten jährlich auf Aktualität und Optimierungspotenzial geprüft werden.

Versicherungsempfehlung von Bernhard Assekuranz

Als freier Versicherungsmakler unterstützt Bernhard Assekuranz Unternehmen bei der Einführung und Optimierung der betrieblichen Altersvorsorge. Folgende Lösungen sind im Firmenkundenportfolio verfügbar:

  • Direktversicherung (bAV): Einstiegsmodell für KMU – einfache Verwaltung, steuer- und SV-optimiert, hohe Mitarbeiterakzeptanz.
  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Ideale Ergänzung zur bAV als Gesamtpaket für Mitarbeiterbindung und Recruiting.
  • D&O-Versicherung: Für Geschäftsführer, die im Zuge der bAV-Umsetzung Haftungsrisiken absichern wollen.

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