4. Freibeträge – Wie viel Betriebsrente ist steuerfrei?
Neben dem Grundfreibetrag stellt das Finanzamt zudem einen sogenannten Versorgungsfreibetrag (bis zu einer gewissen Obergrenze) sowie einen dazugehörigen Zuschlag bereit. Der Freibetrag greift, sobald das 63. Lebensjahr vollendet ist. Bei einer Behinderung von mehr als 50 Prozent genügt ein Mindestalter von 60 Jahren.
Die Höhe dieser Freibeträge sowie des Zuschlags werden allerdings jährlich ab dem ersten Renteneintrittsjahr für jeden Jahrgang abgebaut (um 1,6 % bis 2020 und 0,8 % seit 2021), bis sie im Jahr 2040 schließlich bei 0 Euro liegen.
Lag der Renteneintritt also vor 2005, beträgt der Freibetrag 40 % der Versorgungsbezüge, (maximal 3.000 Euro jährlich) zuzüglich eines Zuschlags von 900 Euro. Ab 2025 liegt der Freibetrag bei nur noch 15,2 % des Versorgungsbezugs (höchstens 1.140 Euro) und der Zuschlag bei 342 Euro.
Übersicht zu sämtlichen Freibeträgen, Höchstbeträgen und Zuschlagen bis 2040:
bis 2005: Freibetrag: 40 % / Höchstbetrag: 3.000 EUR / Zuschlag: 900 EUR
2006: Freibetrag: 38,4 % / Höchstbetrag: 2.880 EUR / Zuschlag: 864 EUR
2007: Freibetrag: 36,8 % / Höchstbetrag: 2.760 EUR / Zuschlag: 828 EUR
2008: Freibetrag: 35,2 % / Höchstbetrag: 2.640 EUR / Zuschlag: 792 EUR
2009: Freibetrag: 33,6 % / Höchstbetrag: 2.520 EUR / Zuschlag: 756 EUR
2010: Freibetrag: 32 % / Höchstbetrag: 2.400 EUR / Zuschlag: 720 EUR
2015: Freibetrag: 24 % / Höchstbetrag: 1.800 EUR / Zuschlag: 540 EUR
2020: Freibetrag: 16 % / Höchstbetrag: 1.200 EUR / Zuschlag: 360 EUR
2021: Freibetrag: 15,2 % / Höchstbetrag: 1.140 EUR / Zuschlag: 342 EUR
2022: Freibetrag: 14,4 % / Höchstbetrag: 1.080 EUR / Zuschlag: 324 EUR
2023: Freibetrag: 13,6 % / Höchstbetrag: 1.020 EUR / Zuschlag: 306 EUR
2024: Freibetrag: 12,8 % / Höchstbetrag: 960 EUR / Zuschlag: 288 EUR
2025: Freibetrag: 12 % / Höchstbetrag: 900 EUR / Zuschlag: 270 EUR
2026: Freibetrag: 11,2 % / Höchstbetrag: 840 EUR / Zuschlag: 252 EUR
2027: Freibetrag: 10,4 % / Höchstbetrag: 780 EUR / Zuschlag: 234 EUR
2028: Freibetrag: 9,6 % / Höchstbetrag: 720 EUR / Zuschlag: 216 EUR
2029: Freibetrag: 8,8 % / Höchstbetrag: 660 EUR / Zuschlag: 198 EUR
2030: Freibetrag: 8 % / Höchstbetrag: 600 EUR / Zuschlag: 180 EUR
2035: Freibetrag: 4 % / Höchstbetrag: 300 EUR / Zuschlag: 90 EUR
2040: Freibetrag: 0 % / Höchstbetrag: 0 EUR / Zuschlag: 0 EUR
Hinweis: Der im ersten Jahr der Rentenzahlungen berechnete Versorgungsfreibetrag und Zuschlag bleiben die gesamte Rente lang unverändert, sogar wenn sich die Rentenzahlungen oder andere Einkünfte ändern. Werden Versorgungsbezüge nur für einen Teil des Jahres gezahlt, wird der Freibetrag und Zuschlag anteilig berücksichtigt.
Werbungskosten beim Versteuern der Betriebsrente
Überdies können Bezieher einer Betriebsrente pauschal 102 Euro als Werbungskosten absetzen. Jedoch nur, wenn sie keine höheren tatsächlichen Kosten (z. B. für Beratung oder Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit der Rente) vorweisen.
Erhalten Sie zusätzlich zu Ihren Versorgungsbezügen Arbeitslohn, besteht obendrein die Möglichkeit sowohl den Werbungskosten-Pauschbetrag als auch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.260 Euro / Stand: 2025) geltend zu machen. Ehepartner profitieren jeweils von ihrem eigenen Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag.