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Altersvorsorge

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge im Überblick


Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge im Überblick

Der demografische Wandel stellt den Generationenvertrag auf die Probe. So führt die niedrige Geburtenrate dazu, dass es immer weniger Beitragszahler gibt. Bereits heute ist Altersarmut ein Problem.

Laut einer Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) soll sich diese Lage zudem verschärfen. Zwischen 2031 und 2036 werden demnach ganze 36 % der Rentner von Altersarmut betroffen sein.

Die Folge: Um die Rentenlücke zu schließen, ist ein neues Konzept der Altersvorsorge erforderlich. Am besten eines, das sich flexibel an Veränderungen anpassen lässt. Genau hier kommt das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge ins Spiel.

Was genau das Modell ausmacht, welche Vorsorgeprodukte die Schichten beinhalten und wie diese besteuert werden, erfahren Sie in folgendem Artikel. Abschließend haben wir dann noch ein FAQ zum Thema Altersvorsorge für Sie.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge hat drei Schichten: Basisversorgung, kapitalgedeckte Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte.
  • Es wurde 2005 eingeführt, um auf demografische Veränderungen und die Instabilität des Rentensystems zu reagieren.
  • Die erste Schicht beinhaltet monatliche Leibrenten, wie die gesetzliche Rente oder die Rürup-Rente. Die Rentenbeiträge sind steuerlich absetzbar, weisen jedoch eine geringe Flexibilität auf.
  • Die zweite Schicht umfasst private Vorsorgeprodukte, wie die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge (bAV), bei denen die steuerliche Behandlung variiert und Auszahlungen in der Entnahmephase vollständig versteuert werden.
  • Die dritte Schicht bietet private Vorsorgeprodukte und zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität bei der Auszahlung aus. Steuerliche Vergünstigungen gelten derweil maßgeblich in der Entnahmephase und sind abhängig von der gewählten Auszahlungsart.

1. Was ist das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge? - Einfach erklärt

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge ist ein Prinzip, das darauf abzielt, mithilfe steuerlicher Vergünstigungen die private Altersvorsorge voranzutreiben. Wie der Name bereits verrät, fußt es auf 3 Schichten:

  • Basisversorgung
  • Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
  • Kapitalanlageprodukte

Eingeführt wurde es 2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes. Damit löste es das bis dato gängige Modell der 3 Säulen der Altersvorsorge ab. Dieses baute zuvor auf die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die private Altersvorsorge

2. Warum gibt es das 3 Schichten Modell?

Initiiert wurde das 3-Schichten-Modell, da das Rentensystem in Folge demografischer Veränderungen instabil geworden ist. Dazu zählen:

  • Rückläufige Geburtenzahlen und ansteigende Lebenserwartung
  • Durchschnittlich späterer Eintritt in die Berufstätigkeit
  • Sinkende Beschäftigtenzahlen
  • Steigende Anzahl der Frührentner

Der Staat reagiert auf diese Entwicklungen, indem er das Rentenniveau herabsetzt, das Renteneintrittsalter erhöht und den Beitragssatz anpasst.

Die Folge: Die Rente allein reicht schlichtweg nicht mehr aus, um im Alter noch den gegenwärtigen Lebensstandard zu erhalten. Die private Altersvorsorge wird somit unerlässlich, um entfallende Rentenleistungen auszugleichen.

Gleichzeitig erhofft sich der Staat, dass so wenig Verbraucher wie möglich im Alter auf seine Unterstützung angewiesen sind. Dementsprechend schafft er Anreize für den privaten Vermögensaufbau.

3. Die 3 Schichten der Altersvorsorge

Schicht 1 - Basis-Versorgung

Die erste Schicht des 3-Schichten-Modells der Altersvorsorge ist die Basis-Versorgung. Anlageprodukte in der ersten Schicht zeichnen sich dadurch aus, dass sie stets als monatliche Leibrente ausgezahlt werden und nicht als einmalige Leistung.

Bereits eingezahltes Kapital kann üblicherweise nicht mehr aus den Verträgen zurückgezogen werden. Darüber hinaus ist es nicht möglich, die zu Schicht 1 gehörigen Vorsorgearten zu beleihen, zu kündigen, zu vererben oder zu kapitalisieren.

Zu Schicht 1 gehören demzufolge:

  • Gesetzliche Rente: Alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
  • Berufsständische Versorgungswerke: Einige Berufsgruppen sind von der Pflicht in die Rentenversicherung einzuzahlen befreit. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Architekten oder Anwälte. Stattdessen zahlen diese Berufsgruppen in ein berufsständisches Versorgungswerk ein.
  • Landwirtschaftliche Alterskassen (LAK): Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist ein Sondersystem, das der Altersvorsorge von Landwirten dient.
  • Beamtenversorgung: Die Beamtenversorgung stellt die Altersvorsorge für Angestellte im öffentlichen Dienst (Beamte) bereit.
  • Rürup-Rente (Basis-Rente): Die Rürup- oder Basis-Rente ist eine freiwillige private Versicherung, die ergänzend zu der gesetzlichen Rente und den Versorgungswerken abgeschlossen werden kann.

 

Wie sieht die Besteuerung der ersten Schicht aus?

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen wird in allen 3 Schichten zwischen Ansparphase und Entnahmephase unterschieden. Die Ansparphase beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie Beiträge für das Vorsorgeprodukt einzahlen. Die Entnahmephase startet mit dem Renteneintritt, das heißt in der Regel mit 67 Jahren.

 

Ansparphase

In der Ansparphase sind die Beiträge aus Schicht 1 grundsätzlich steuerlich absetzbar. Seit 2023 kann sogar der gesamte Beitrag als Altersvorsorgeaufwendung geltend gemacht werden.

Beispiel:

  • Steuerklasse: 1
  • Einzahlung in die 1. Schicht: 8.000 €
  • Anteil der Einzahlung, der geltend gemacht werden darf: 100 % (da alle 8.000 € im Jahr geltend gemacht werden)
  • Grenzsteuersatz: 28 %
  • Die Steuererstattung beträgt: 8.000 € * 100 % * 28 % = 2.240 €

Entnahmephase

Die monatliche Leibrente wird in der Entnahmephase mit dem im Alter entsprechend gültigen Steuersatz versteuert. Wie hoch der zu versteuernde Anteil genau ist, hängt von dem Zeitpunkt des Renteneintritts ab und wird jährlich um 1 % erhöht. Aktuell beträgt der zu versteuernde Anteil 83 %. Ab 2040 wird dann die komplette Rente besteuert. Einen steuerfreien Anteil gibt es dann nicht mehr.

Beispiel:

  • Jahr des Renteneintritts: 2045
  • Steuersatz im Alter: 25 %
  • Jährliche Auszahlung aus der 1. Schicht: 7.500 €
  • Anteil der Auszahlung, der versteuert werden muss: 100 % (da alle 7.500 € im Jahr 2045 versteuert werden)
  • Steuerliche Belastung: 7.500 € * 100 % * 25 % = 1.875 €

Flexibilität der ersten Schicht

Des Weiteren weisen alle 3 Schichten Unterschiede in Bezug auf ihre Flexibilität auf. Das heißt, dem Ausmaß, in dem man seine Rentenbeiträge frei verwalten kann. Die erste Schicht gilt hierbei als die am wenigsten flexible.

So wird die Rente in Schicht 1 erst mit Renteneintritt ausgezahlt und man kann nicht wählen, ob die Auszahlung einmal als Kapitalabfindung oder monatlich erfolgt. Mit Beginn des Renteneintritts gibt es die Auszahlung in Schicht eins ausnahmslos in Gestalt der lebenslangen Rente.

Schicht 2 - Kapitalgedeckte Zusatz-Versorgung

Schicht 2 des 3-Schichten-Modells wird als kapitalgedeckte Zusatz-Versorgung bezeichnet. Zugehörig sind hier zwei Kategorien an Anlageprodukten:

  • Private Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente oder Banksparpläne)
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) (z.B. Direktversicherung)

Anlageprodukte aus Schicht 2 können im Gegensatz zu Schicht 1 auch als Einmalleistung ausgezahlt werden. Obendrein werden sie staatlich gefördert.

Neben anderem bietet der Gesetzgeber Steuervorteile und Zulagenförderungen bei der Riester-Rente. Ferner gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge Vergünstigungen in der Sozialversicherung. 

 

Wie sieht die Besteuerung der zweiten Schicht aus?

Was die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen aus der zweiten Schicht angeht, so liegen für Riester-Rente und bAV unterschiedliche Regelungen vor.

 

Ansparphase

Betriebliche Altersvorsorge:

  • Bis zu einem Betrag von 292 Euro im Monat sind bAV-Ersparnisse steuerfrei.
  • Bis zu einem Betrag von 584 Euro im Monat sind bAV-Ersparnisse sozialabgabenfrei.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge mit mindestens 15 % zu bezuschussen.
  • Beiträge der bAV werden über die Gehaltsabrechnung angerechnet. Die steuerlichen Vorteile sowie die Vergünstigung bei den Sozialabgaben können demnach bei der Gehaltsauszahlung geltend gemacht werden.  

 

Riester-Rente:

  • Beiträge der Riester-Rente sind in voller Höhe steuerlich absetzbar (Zulagen sind eventuell in der Steuerklärung abzuziehen).
  • Die Riester-Rente wird mit Zulagen gefördert, z.B. durch die Grundzulage in Höhe von 175 Euro oder die Kinderzulage in Höhe von 300 Euro.
  • Im Jahr sind bei der Riester-Rente insgesamt bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzbar.
  • Die Beträge der Riester-Rente werden über die Steuerklärung geltend gemacht.

 

Entnahmephase

Die Auszahlungen aus privater und betrieblicher Altersvorsorge werden jeweils in vollem Umfang versteuert. Bei der betrieblichen Altersvorsorge fallen zudem noch Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente an. 

Beispiel:

  • Steuerklasse: 1
  • Jährliche Auszahlung aus der Riester-Rente: 8.000 €
  • Anteil der Auszahlung, der versteuert werden muss: 100 % (da alle 8.000 € versteuert werden)
  • Steuersatz im Alter: 18 %
  • Krankenbeitrag (gesetzlich krankenversichert): 8.000 € * 14,6 % = 1.168 €
  • Steuerliche Belastung aufgrund der Riester-Rentenauszahlung: 1.440 €
  • Krankenbeitrag: 1.168 €
  • Gesamtbetrag, der von der Riester-Rentenauszahlung abgezogen wird: 1.440 € + 1.168 € = 2.608 €
  • Das verfügbare Einkommen nach Steuern und Krankenbeiträgen beträgt: 8.000 € - 2.608 € = 5.392 €

Flexibilität der zweiten Schicht

Ähnlich wie in Schicht 1 basiert Schicht 2 auf einer lebenslangen monatlichen Rente, die in der Entnahmephase ausgezahlt wird. In der Ansparphase soll hingegen in die Kasse eingezahlt werden.   

Im Prinzip ist es in Schicht 2 jedoch möglich, flexibler auf das angesparte Kapital zurückzugreifen. Bei der Riester-Rente können Sie sich beispielsweise bis zu 30 % Ihrer Anlage frühzeitig auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zurückzuzahlen.

Schicht 3 - Kapitalanlageprodukte

Die dritte und letzte Schicht umfasst die Kapitalanlageprodukte. Dazu zählt der Großteil der privaten Vorsorgeprodukte, wie z.B.:

  • Private Rentenversicherung (z.B. ETF-Rentenversicherung)
  • Investmentsparpläne
  • Investmentfonds
  • Kapitalbildende Lebensversicherung
  • Aktien

Die dritte Schicht sticht insbesondere durch ihre Flexibilität hervor. Dafür büßt sie allerdings an Steuervorteilen ein.

 

Wie sieht die steuerliche Behandlung von Rentenzahlungen aus der dritten Schicht aus?

Bedingung für die Auszahlung der Renteneinkünfte der dritten Schicht sind: Erstens, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestehen muss. Und zweitens, dass der Begünstigte bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sein muss.

 

Ansparphase

Auch die gesparten Beiträge der dritten Schicht können steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Das ist allerdings nur im Rahmen gewisser Freibeträge möglich. Für Arbeitnehmer und Beamte liegt der Freibetrag bei 1.900 Euro. Selbständige profitieren von einem höheren Freibetrag von 2.800 Euro.

Da zu den Vorsorgeaufwendungen aber auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hinzugerechnet werden, sind die Freibetragsgrenzen schnell ausgeschöpft. In Folge können die Beiträge im Regelfall nicht abgesetzt werden.  

 

Entnahmephase

Die eigentlichen steuerlichen Vergünstigungen kommen bei der dritten Schicht in der Entnahmephase zum Vorschein. Damit unterscheidet sich die dritte Schicht maßgeblich von den ersten 2 Schichten, in denen die meisten Steuervorteile bereits in der Ansparphase genutzt werden können. Wie hoch die Steuervergünstigung letztendlich ausfällt, ist davon abhängig, ob Sie sich Ihre Rente als monatlichen Betrag oder als Einmalzahlung auszahlen lassen.

 

Lebenslange Verrentung: Lassen Sie sich Ihre Rente monatlich als lebenslange Verrentung auszahlen, so wird nur der Ertragsanteil (steuerpflichtiger Anteil) versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils variiert dabei je nach Renteneintrittsalter:

  • Renteneintritt mit 62 Jahren = Ertragsanteil 21 %
  • Renteneintritt mit 63 Jahren = Ertragsanteil 20 %
  • Renteneintritt mit 64 Jahren = Ertragsanteil 19 %
  • Renteneintritt mit 65 Jahren = Ertragsanteil 18 %
  • Renteneintritt mit 66 Jahren = Ertragsanteil 18 %
  • Renteneintritt mit 67 Jahren = Ertragsanteil 17 %

Beispiel:

  • Jährliche Auszahlung: 4.000 €
  • Steuersatz im Alter: 25 %
  • Ertragsanteil (Alter 67): 15 %
  • Steuerliche Belastung = 4.000 € (jährliche Auszahlung) * 15 % (Ertragsanteil im Alter 67) * 25 % (Steuersatz im Alter) = 375 €

Einmalzahlung: Bei einer Einmalzahlung der Rente wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Das heißt, die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die restlichen Erträge aus Kapitalauszahlungen sind steuerfrei. Der Ertrag ergibt sich aus der Gesamtheit aller eingezahlten Beiträge mit Abzug der Ablaufleistung.

Beispiel:

  • Vorhandenes Kapital: 60.000 € (davon 30.000 € selbst eingezahlt und 30.000 € Ertrag)
  • Steuersatz im Alter: 18 %
  • Zuerst berechnen Sie den Ertragsanteil: Ertragsanteil = (Ertrag / Vorhandenes Kapital) * 100 Ertragsanteil = (30.000 € / 60.000 €) * 100 = 50 %
  • Da die Hälfte der Erträge versteuert werden muss: Steuerliche Belastung = 15.000 € (Hälfte der Erträge) * 18 % (Steuersatz im Alter) = 2.700 €

Flexibilität der dritten Schicht

Die dritte Schicht ist bei Weitem die flexibelste der Schichten. So können Sie sich aussuchen, ob Ihre Ersparnisse als Leibrente, Einmalzahlung oder sogar als Mischung beider Varianten ausgezahlt werden.

Ebenfalls steht es Ihnen frei, die Laufzeiten der Anlageprodukte anzugleichen sowie ergänzende Versicherungen abzuschließen. Schließlich ist auch eine Auszahlung vor Renteneintritt möglich.

4. Was ist der Unterschied zwischen dem 3 Säulen Modell und dem 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge?

Das 3-Schicht-Modell und das 3 Säulen Modell sind nicht das Gleiche. So löste ersteres die 3 Säulen in Folge des Alterseinkünftegesetzes 2005 als Altersvorsorgemodell ab. 

Der wesentliche Unterschied besteht in den empfohlenen Anlageprodukten der jeweiligen Konzepte. In diesem Sinne setzt das 3-Säulen-Modell auf die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge.

Das 3-Schichten-Modell greift diese Instrumente der Altersvorsorge in seinen drei Kategorien (Basisversorgung, kapitalgedeckten Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte) auf. Zusätzlich erweitert sie diese durch einige weitere flexible Vorsorgeprodukte, wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente. 

5. Exkurs: Was versteht man unter Altersvorsorge?       

Zur Altersvorsorge zählen alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Lebensunterhalt nach Austritt aus dem Arbeitsleben zu finanzieren. In diesem Zusammenhang kann es sich um angesammeltes Vermögen, Anwartschaften oder Kapitalinvestitionen handeln.

 

Welche Altersvorsorge passt am besten zu mir?

Welche Altersvorsorge am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. So sieht die optimale Absicherung für einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anders aus als bei Selbstständigen. In jedem Fall ist es ratsam, Vorsorgeprodukte aus allen 3 Schichten zu nutzen, um bestens abgesichert zu sein. 

  • Wichtig: Altersvorsorge ist ständig im Wandel. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Ihre Sparziele noch zeitgemäß sind. Bei einschneidenden Entwicklungen müssen Sie Ihre Anlageprodukte gegebenenfalls umstrukturieren.

 

Wie kann ich ermitteln, welchen Betrag ich für die Rente ansparen sollte?

Wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bekommen Sie einmal im Jahr die sogenannte Renteninformation zugesendet. Diese ist eine Versicherungsübersicht, in der angegeben wird, wie hoch Ihre Rente voraussichtlich ausfällt.

Als Grundlage für die Berechnung dient der Betrag, der in den letzten fünf Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Die Renteninformation basiert dabei jedoch stets auf Schätzungen. Garantien gibt es keine.

Aus der Differenz der geschätzten Rentenzahlung und dem gegenwärtigen Einkommen können Sie dann Ihre Rentenlücke berechnen. Üblicherweise liegt der Wert hier beträchtlich unter dem derzeitigen Einkommen.

6. FAQ zum 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

 

Was wird im Alterseinkünftegesetz umgesetzt?

Im Alterseinkünftegesetz von 2005 wird die Besteuerung von Renten und Pensionen geregelt. Seine Regelungen gelten für alle Rentner gleichermaßen.

Warum wurde das Alterseinkünftegesetz eingeführt?

Das Alterseinkünftegesetz wurde eingeführt, um die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und gesetzlichen Renten zu reformieren.

Welche Vorsorgeformen gehören zur Schicht 2 der Vorsorge?

Zur zweiten Schicht der Vorsorge gehören die private Altersvorsorge und die betriebliche Krankenversicherung (bAV).

Welche private Altersvorsorge gibt es?

Folgende Anlageprodukte stehen Ihnen bei der privaten Altersvorsorge unter anderem zur Verfügung:

  • Private Rentenversicherung
  • Riester-Rente
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Private Kapitalanlagen
  • Selbstständige Vorsorge
  • Lebensversicherung mit Kapitalbildung
  • Wohn-Riester
  • Investition in Immobilien
  • Sparpläne und Investmentfonds

Was ist eine Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist eine private und kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Eingeführt wurde sie 2005. Die Rürup-Rente ist insbesondere auf Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen zugeschnitten.

In welche Schicht gehört die Riester-Rente?

Die Riester-Rente gehört zur zweiten Schicht des 3-Schichten-Modells der Altersvorsorge.

Was ist die dritte Schicht?

Die dritte Schicht des 3-Schichten-Modells beinhaltet die Kapitalanlageprodukte wie die private Rentenversicherung (z.B. ETF-Rentenversicherung), Investmentsparpläne und Aktien.

Sind Rentenversicherungen steuerpflichtig?

Monatliche Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen sind steuerpflichtig. Der Gesetzgeber ermöglicht aber je nach Produkt Steuervorteile und Zulagen.

Wann ist die private Rentenversicherung steuerfrei?

Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung sind ausschließlich für Verträge steuerfrei, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

Unsere Empfehlung

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell im Ruhestand abzusichern. Eine gute Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge ist jedoch unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how können wir Ihnen bei der Auswahl und Durchführung der bAV im Unternehmen helfen. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf. Vertrauen Sie auf die Expertise der Bernhard Assekuranz.

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