3. Was müssen Unternehmen beim Schutz von Mitarbeiter- und Kundendaten beachten?
Beim Schutz von Mitarbeiter- und Kundendaten müssen Unternehmen die Bestimmungen der DSGVO und BDSG einhalten. Unternehmen müssen die Rechte und die Privatsphäre der Mitarbeiter und Kunden wahren. Bei der korrekten Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind Transparenz und die Einwilligung der betroffenen Personen notwendig. Die Mitarbeiter müssen über die Datenschutzbestimmungen informiert und zum sensiblen Umgang mit den Daten angehalten werden.
Arbeitgeber dürfen nur Mitarbeiterdaten speichern, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Mitarbeiter haben das Recht, ihre Personalakte einzusehen. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter im Arbeitsvertrag oder mit einem Informationsblatt über den Umgang mit den Mitarbeiterdaten informieren.
Eine Einwilligung von Mitarbeitern ist erforderlich, wenn Arbeitgeber zusätzliche Mitarbeiterdaten verarbeiten möchten, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben. Solche Daten können Fotos für eine Firmenwebseite oder eine Geburtstagsliste sein. Die Mitarbeiter müssen ihre Einwilligung freiwillig und schriftlich geben.
Kundendaten dürfen ebenfalls nur gespeichert werden, wenn sie zur Vertragserfüllung dienen. Unternehmen müssen Kunden über die Erhebung und Verarbeitung von Daten informieren.