Bei der Pensionszusage (auch bekannt als Direktzusage, Firmenrente, Altersvorsorgekonto oder Vorsorgeplan) verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen gegenüber, im Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität oder Tod) Leistungen aus betrieblichen Mitteln zu gewähren.
Hierfür legt der Betrieb Pensionsrückstellungen in der Bilanz an, die den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens mindern. Das finanzielle Risiko, das entsteht, sobald der Versorgungsfall eintritt, kann derweil via Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.
Um den Verpflichtungen aus der Pensionszusage nachzukommen, schließt das Unternehmen eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab, bleibt hierbei allerdings selbst bezugsberechtigt. Im Versorgungsfall erhält der Betrieb die erforderlichen Mittel, um die zugesagten Leistungen an den Mitarbeiter zu erbringen.
Für gewöhnlich finanziert der Arbeitgeber die Pensionszusagen, eine Entgeltumwandlung ist aber ebenso möglich. Ein Limit für die gezahlten Beiträge gibt es keines, weshalb insbesondere Personen mit höheren Einkommen darauf zurückgreifen. Bei Zahlungsunfähigkeit springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein und zahlt die vereinbarte Summe an den Angestellten. Bei Unternehmenswechsel dürfen die Zahlungen nicht privat weitergeführt werden. Die zuvor erworbenen Ansprüche bleiben erhalten.
Alles in allem ist der Verwaltungsaufwand aus Arbeitgeberperspektive bei der Pensionszusage, um einiges höher als in den anderen Durchführungswegen.