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Altersvorsorge

Die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – Einfach erklärt


Die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Längst ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mehr als nur ein Baustein der Altersabsicherung. Angesichts des Fachkräftemangels hat sie sich zum entscheidenden Faktor im Wettbewerb, um neue Talente entwickelt.

So sind laut einer Umfrage der Unternehmensberatung PwC fast die Hälfte der befragten Betriebe (48 %) überzeugt, dass die bAV für potenzielle Mitarbeiter eine wichtige bis sehr wichtige Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers spielt.

Doch welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, die bAV einzuführen? Und welcher Weg harmoniert am besten mit Ihrem Unternehmen? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.

Sie erfahren unter anderem: Welche steuerlichen Vorteile die verschiedenen Durchführungswege bieten, worauf bei der Umsetzung besonders zu achten ist und welche Pläne der Gesetzgeber hat, um die bAV nächstes Jahr noch attraktiver zu gestalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab.

  • Pensionskasse: Eine eigenständige Versorgungseinrichtung verwaltet die Beiträge und erbringt daraus Rentenleistungen für Arbeitnehmer.

  • Pensionsfonds: Eine externe Versorgungseinrichtung mit hoher Flexibilität und Anlagefreiheit, die kapitalgedeckte Rentenleistungen bietet.

  • Unterstützungskasse: Das Unternehmen leistet Beiträge an eine externe Einrichtung. Diese zahlt die Versorgungsleistungen, jedoch ohne einen direkten Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.

  • Pensionszusage: Der Arbeitgeber sagt die Versorgungsleistungen direkt zu, finanziert diese selbst und bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz.

1. Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Die Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) ist eine Form der Altersabsicherung, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) über den Arbeitgeber anlegen. Der investierte Anteil wird anschließend in einen Versorgungsbeitrag umgewandelt.

Zur Durchführung der bAV stehen dabei unterschiedliche Durchführungswege offen. Am beliebtesten ist die Gehaltsumwandlung in Form der Direktversicherung.

Wer entscheidet, auf welchem Weg die betriebliche Altersvorsorge durchgeführt wird?

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, auf welchem Weg die betriebliche Altersvorsorge durchgeführt wird. 

2. Wie viele Durchführungswege gibt es für die bAV?

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) legt fünf Durchführungswege für die bAV fest, aus denen der Arbeitgeber wählen kann: 

3. Was für Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

In der bAV wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Durchführungswegen unterschieden.

 

Mittelbare Durchführungswege in der bAV

Die mittelbaren Durchführungswege erfolgen über einen Dritten (z.B. eine Versicherungsgesellschaft), der auf Anfrage des Arbeitgebers die jeweiligen Versorgungsleistungen bereitstellt. Ferner noch werden diese in versicherungsförmige (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und nicht versicherungsförmige Durchführungswege (Unterstützungskasse) unterteilt.

Die versicherungsförmigen Durchführungswege profitieren durch folgende Benefits:

  • Steuerfreiheit: Steuerfreie Einzahlungen dürfen bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung West betragen (604 Euro pro Monat bzw. 7.248 Euro im Jahr / Stand 2024). Seit 2018 verringert sich dieser Betrag entsprechend, wenn überdies eine pauschal versteuerte Direktversicherung nach § 40b EStG a.F. genutzt wird (maximal 1.752 Euro jährlich).

  • Sozialversicherungsfreiheit: Beiträge sind bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei.

  • Portabilität: Alle drei versicherungsförmigen Durchführungswege können gesetzlich gesichert auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Hinweis: Beiträge in der Ansparphase sind steuerfrei. Im Gegenzug werden dafür die Leistungen in der Auszahlungsphase voll versteuert. Für die meisten Arbeitnehmer ist das weiterhin vorteilhaft, da ihr Einkommen im Ruhestand geringer und der Steuersatz entsprechend niedriger ausfällt.

Der einzige nicht versicherungsförmige Durchführungsweg (Unterstützungskasse) in der bAV, bietet Beschäftigten ebenfalls attraktive steuerliche Vorteile:

  • Steuerfreiheit: Beiträge sind vollständig steuerfrei.

  • Sozialversicherungsfreiheit: Zudem sind sie bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. 

  • Versteuerung: Spätere Leistungen werden als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit versteuert.

Durchführungsweg 1: Direktversicherung

Der bei weitem beliebteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge führt über die Direktversicherung. Hier handelt es sich um eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber bei einer Versicherungsgesellschaft auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. 

Tritt der Versicherungsfall ein, etwa bei Erreichen einer festgelegten Altersgrenze oder Berufsunfähigkeit, ist der Beschäftigte bezugsberechtigt. Dementsprechend werden die Versicherungsleistungen ihm oder seinen Hinterbliebenen ausgezahlt. 

Die gezahlten Beiträge können derweil via Entgeltumwandlung vonseiten des Beschäftigten oder auch mit dem Arbeitgeber gemeinsam geleistet werden. Darüber hinaus dürfen die geleisteten Zahlungen bei Ausscheiden bzw. Arbeitgeberwechsel selbst fortgezahlt oder auf den neuen Betrieb übergeben werden.

  • Tipp: Besonders kleine Unternehmen profitieren von der Direktversicherung, da sie mit geringem Verwaltungsaufwand und minimalen finanziellen Risiken verbunden ist. 

Unser Expertentipp

„Mitarbeiterzufriedenheit ist ein zentraler Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihren Angestellten nicht nur finanzielle Sicherheit im Alter, sondern zeigt auch Ihre Wertschätzung als Arbeitgeber. Indem Sie aktiv zur Zukunft Ihrer Mitarbeitenden beitragen, schaffen Sie Vertrauen und stärken die Bindung an Ihr Unternehmen."

Unser Tipp: Gehen Sie proaktiv auf Ihre Mitarbeitenden zu und informieren Sie regelmäßig über die Vorteile der bAV. Ergänzen Sie Ihre Angebote durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse oder zusätzliche Benefits, wie eine betriebliche Krankenversicherung. Zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und tragen entscheidend zu einem positiven Arbeitsklima und langfristigem Unternehmenserfolg bei.

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Pascal Schirrmann
Senior Consultant Fachbereich Gewerbe/Industrie

Durchführungsweg 2: Pensionskasse

Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, mithilfe derer der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Als Träger der Kasse fungiert ein oder gleich mehrere Unternehmen. Diese Trägerunternehmen sowie ergänzende Vermögenserträge finanzieren die Pensionskasse. Dennoch ist sie von den Trägern unabhängig und damit nicht von einer Insolvenz des Arbeitgebers betroffen.

Der Beschäftigte kann sich per Entgeltumwandlung an den Beitragszahlungen beteiligen, der Arbeitgeber die Leistungen bezuschussen oder beide teilen die Beiträge gleichermaßen auf. In jedem Fall liegt der Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen beim Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen.

Ausgezahlt werden sie, sobald das Erwerbseinkommen wegfällt, also mit Erreichen der Rentenaltersgrenze oder bei Berufsunfähigkeit. Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, darf er die Beiträge aufgrund der rechtlichen Portabilität eigenständig weiterzahlen oder sie auf den Nachfolgearbeitgeber übergeben. 

Durchführungsweg 3: Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine vom Arbeitgeber unabhängige Versorgungseinrichtung, die lebenslange Altersvorsorgeleistungen erbringt. Er wurde erst 2002 eingeführt und ist damit der neueste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge. 

Die Leistungen sind über Pensionspläne geregelt, aufgestellt von einem oder mehreren Arbeitgebern (üblicherweise großen Unternehmen, Banken oder Versicherungen). Dabei unterliegt der Pensionsfonds der Aufsicht und der Anlageregulierung durch die BaFin.

Die Beiträge zum Pensionsfonds werden vom Arbeitgeber überwiesen. Unternehmen und Beschäftigte können aber vereinbaren, ob nur eine Partei oder beide zusammen die Versorgungsleistungen finanzieren. Bei Jobwechsel darf der Arbeitnehmer die Altersvorsorge privat fortführen oder die Ansprüche auf den nächsten Arbeitgeber übertragen.

Ein großer Vorteil des Pensionsfonds besteht darin, dass der Angestellte einen größeren Anteil seines Kapitals in Aktien investieren kann und somit mehr Einfluss darauf hat, ob und wie er am Kapitalmarkt teilnimmt. Dadurch ist das Modell allerdings mit einem höheren Risiko verbunden. Häufig bieten Pensionsfonds deshalb Beitragszusagen mit Mindestleistungen an, die die eingezahlten Beiträge im Rentenalter garantieren. Zum Rentenbeginn ist bei Pensionsfonds lediglich eine maximale Kapitalauszahlung von 30 % des angesparten Betrags möglich.

  • Hinweis: Bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft, die betriebliche Altersversorgung. Im Gegenzug verursacht die Beitragspflicht zum PSVaG aber zusätzliche Kosten für das Unternehmen.

Durchführungsweg 4: Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in Trägerschaft von einem oder mehreren Unternehmen. Die Finanzierung erfolgt auf Basis von Zuwendungen und Kapitalerträgen, aus denen später die Betriebsrenten entrichtet werden. Je nach Leistungsplan sind eine einmalige Kapitalzahlung, laufende Rentenzahlungen sowie Absicherungen für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene erlaubt.

Im Gegensatz zu Pensionskassen und -fonds unterliegt die Unterstützungskasse keinerlei Aufsicht. Eben deshalb ist es hier gestattet, nahezu unbegrenzte Leistungshöhen zu beschließen und dementsprechend hohe Versicherungslücken zu decken. Einzahlen dürfen sowohl das Unternehmen als auch der Angestellte. Lediglich Trägerunternehmen haben jedoch Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungskasse. Die Rentenleistungen werden also durch den Arbeitgeber ausgezahlt.

Ist dieser nicht in der Lage, die zugesagte Betriebsrente vollständig zu entrichten, muss er den verbleibenden Betrag eigenständig aufbringen, da er den Beschäftigten eine bindende Zusage gemacht hat. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit trägt der PSVaG die Zahlungen. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb besteht allerdings kein Anspruch mehr, weiterhin eigene Anteile in die Unterstützungskasse einzuzahlen.

  • Hinweis: Für gewöhnlich greifen Fach- und Führungskräfte sowie Gesellschafter und Geschäftsführer auf die Unterstützungskasse zurück.

Der Unmittelbare Durchführungsweg in der bAV

Beim unmittelbaren Durchführungsweg, der Pensionszusage, läuft die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung direkt über das Unternehmen.

Die Beiträge sind genau wie bei der Unterstützungskasse in voller Höhe steuerfrei. Außerdem sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. Später unterliegen die ausgezahlten Leistungen der Besteuerung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

Durchführungsweg 5: Pensionszusage

Bei der Pensionszusage (auch bekannt als Direktzusage, Firmenrente, Altersvorsorgekonto oder Vorsorgeplan) verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen gegenüber, im Versorgungsfall  (Ruhestand, Invalidität oder Tod) Leistungen aus betrieblichen Mitteln zu gewähren.

Hierfür legt der Betrieb Pensionsrückstellungen in der Bilanz an, die den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens mindern. Das finanzielle Risiko, das entsteht, sobald der Versorgungsfall eintritt, kann derweil via Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. 

Um den Verpflichtungen aus der Pensionszusage nachzukommen, schließt das Unternehmen eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab, bleibt hierbei allerdings selbst bezugsberechtigt. Im Versorgungsfall erhält der Betrieb die erforderlichen Mittel, um die zugesagten Leistungen an den Mitarbeiter zu erbringen.

Für gewöhnlich finanziert der Arbeitgeber die Pensionszusagen, eine Entgeltumwandlung ist aber ebenso möglich. Ein Limit für die gezahlten Beiträge gibt es keines, weshalb insbesondere Personen mit höheren Einkommen darauf zurückgreifen. Bei Zahlungsunfähigkeit springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein und zahlt die vereinbarte Summe an den Angestellten. Bei Unternehmenswechsel dürfen die Zahlungen nicht privat weitergeführt werden. Die zuvor erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. 

Alles in allem ist der Verwaltungsaufwand aus Arbeitgeberperspektive bei der Pensionszusage, um einiges höher als in den anderen Durchführungswegen. 

  • Wichtig: Eine Pensionszusage ist ein verbindliches Leistungsversprechen. Form, Umfang, Dauer und Höhe der Leistungen sind demzufolge schriftlich festzuhalten.

4. Neuer Förderbetrag für die bAV

Der Gesetzgeber schafft gezielte Anreize für Unternehmen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) für ihre Mitarbeiter anbieten. In diesem Sinne genießen diese die folgenden Vorteile:

  • Arbeitgeber können 30 % ihrer Beiträge zur bAV direkt mit der Lohnsteuer verrechnen. Zusätzlich ist es erlaubt, die restlichen Anteile als Betriebsausgaben abzusetzen.

  • Ab 2025 wird die Einkommensgrenze für förderfähige Arbeitnehmer dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Bei einer geplanten BBG von 96.600 Euro ergibt sich demnach eine Einkommensgrenze von 2.898 Euro monatlich.

  • Der maximale Förderbetrag für Arbeitgeber steigt ab 2025 von 288 Euro auf 360 Euro pro Jahr. Gleichzeitig wird der förderfähige Jahresbeitrag pro Mitarbeiter von 960 Euro auf 1.200 Euro erhöht.

Unsere Empfehlung

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell im Ruhestand abzusichern. Eine gute Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge ist jedoch unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how können wir Ihnen bei der Auswahl und Durchführung der bAV im Unternehmen helfen. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf. Vertrauen Sie auf die Expertise der Bernhard Assekuranz.

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