Das Wichtigste in Kürze:
Ein wesentlicher Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass sie bei der Auszahlung zu versteuern ist. Die Beiträge werden in der Regel aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt. Das bedeutet, dass auf diesen Teil des Einkommens zum Zeitpunkt der Einzahlung keine Einkommensteuer entrichtet wird. Dadurch können Arbeitnehmer während ihrer Erwerbstätigkeit Steuern sparen.
Allerdings werden diese steuerlichen Vorteile bei der Auszahlung im Rentenalter wieder rückgängig gemacht. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die im Rentenalter ihre bAV beziehen, auf diese Zahlungen Einkommensteuer entrichten müssen.
Es ist jedoch zu beachten, dass viele Rentner aufgrund ihres dann oftmals niedrigeren Einkommens einen niedrigeren Steuersatz haben als während ihrer Erwerbstätigkeit. Dies kann dazu führen, dass trotz der Versteuerung im Rentenalter insgesamt weniger Steuern auf die bAV-Beiträge und -Zahlungen entrichtet, werden als, wenn diese sofort während der Erwerbstätigkeit versteuert worden wären.
Bei der Auszahlung der bAV fallen zudem Sozialabgaben an. Diese können die Rente erheblich mindern, insbesondere wenn man bedenkt, dass im Rentenalter oft weniger Einkommen zur Verfügung steht. Dies sind Aspekte, die bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden sollten.
Hier einige Einzelheiten:
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann es vorkommen, dass die neue Arbeitgeberin oder der neue Arbeitgeber den bestehenden bAV-Vertrag nicht weiterführen möchte. Dies kann zu einer Unterbrechung oder gar Beendigung der Ansparphase führen. Hier einige Punkte zur Verdeutlichung:
Es gibt Einschränkungen hinsichtlich des Betrags und des Zeitraums, innerhalb dessen ein bAV-Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann. Zum Beispiel darf das gesparte Kapital, das übertragen werden soll, einen bestimmten Betrag (z.B. 84.600 € Stand: 2022) nicht überschreiten, und der Jobwechsel darf nicht länger als 15 Monate zurückliegen.
Arbeitnehmer können erst mit Beginn der Rente auf das angesparte Kapital aus der bAV zugreifen. In der Regel bedeutet das, dass die Auszahlungsphase nicht vor einem Alter von 62 Jahren beginnen kann. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung und soll sicherstellen, dass das angesparte Kapital tatsächlich für die Altersvorsorge und nicht für andere Zwecke verwendet wird.
Wenn das angesparte Kapital in eine monatliche Rente umgewandelt (verrentet) wird, kann es nicht an Erben weitergegeben werden. Dies kann für Personen, die ihre Angehörigen finanziell unterstützen möchten, ein erheblicher Nachteil sein.
Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt entnommen werden, werden für diesen Anteil keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dies kann dazu führen, dass die spätere gesetzliche Rente geringer ausfällt.
Es gibt andere Vorsorgemodelle, wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente, die flexiblere Möglichkeiten bieten, insbesondere für Personen, die häufig den Arbeitsplatz wechseln oder freiberuflich tätig sind.
Für Arbeitnehmer, die häufig den Arbeitsplatz wechseln, oder für Freiberufler und Selbstständige, die nicht die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge genießen können, bieten die Riester- und Rürup-Rente alternative Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung im Alter.
Bei der bAV sind vornehmlich die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile während der Einzahlungsphase hervorzuheben. Im Gegensatz dazu können die Riester- und Rürup-Rente in der Auszahlungsphase steuerlich weniger vorteilhaft sein, bieten aber andere Flexibilitäten.
Während die betriebliche Altersvorsorge viele Vorteile bietet, ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig, die oben genannten Nachteile zu berücksichtigen und eine gut informierte Entscheidung über ihre Altersvorsorgestrategie zu treffen. Es könnte sinnvoll sein, die bAV mit anderen Vorsorgeoptionen zu kombinieren, um ein ausgewogenes Rentenportfolio zu schaffen.
Unser Expertentipp
„Mitarbeiterzufriedenheit ist ein zentraler Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihren Angestellten nicht nur finanzielle Sicherheit im Alter, sondern zeigt auch Ihre Wertschätzung als Arbeitgeber. Indem Sie aktiv zur Zukunft Ihrer Mitarbeitenden beitragen, schaffen Sie Vertrauen und stärken die Bindung an Ihr Unternehmen."
Unser Tipp: Gehen Sie proaktiv auf Ihre Mitarbeitenden zu und informieren Sie regelmäßig über die Vorteile der bAV. Ergänzen Sie Ihre Angebote durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse oder zusätzliche Benefits, wie eine betriebliche Krankenversicherung. Zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und tragen entscheidend zu einem positiven Arbeitsklima und langfristigem Unternehmenserfolg bei.
Pascal Schirrmann
Senior Consultant Fachbereich Gewerbe/Industrie