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Altersvorsorge

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge - Ein kritischer Blick


Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die Frage nach einer finanziell abgesicherten Zukunft im Alter beschäftigt uns alle. Eine der wichtigen Säulen der Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Doch ist sie wirklich der goldene Schlüssel zu einer sorgenfreien Rente, den sie oft verspricht, oder birgt sie in ihrem vermeintlich glänzenden Gewand Fallstricke und Herausforderungen, die im Schatten der Vorteile liegen?

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den potenziellen Nachteilen und Herausforderungen der bAV auseinandersetzen, die oft übersehen werden. Von den steuerlichen Stolpersteinen, die später im Lebensabend auftreten können, bis hin zu den komplizierten Entscheidungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel, werden wir die Schattenseiten dieser Altersvorsorgeoption beleuchten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betriebliche Altersvorsorgezahlungen müssen im Rentenalter als Einkommen versteuert werden, was die Gesamtrente reduzieren kann.
  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers besteht das Risiko, dass bAV-Verträge nicht weitergeführt werden, was zu Unterbrechungen in der Ansparphase führen kann.
  • Das angesparte Kapital aus der bAV kann in der Regel nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden, und bei Verrentung ist keine Weitergabe an Erben möglich.
  • Die Einzahlungen in die bAV können zu geringeren gesetzlichen Rentenbeiträgen führen; andere Modelle wie Riester- oder Rürup-Rente könnten flexiblere Optionen bieten.
  • Trotz ihrer Vorteile sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die potenziellen Nachteile der bAV sorgfältig abwägen und ihre Altersvorsorgestrategie entsprechend anpassen.

1. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Versteuerung bei Auszahlung

Ein wesentlicher Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass sie bei der Auszahlung zu versteuern ist. Die Beiträge werden in der Regel aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt. Das bedeutet, dass auf diesen Teil des Einkommens zum Zeitpunkt der Einzahlung keine Einkommensteuer entrichtet wird. Dadurch können Arbeitnehmer während ihrer Erwerbstätigkeit Steuern sparen.

Allerdings werden diese steuerlichen Vorteile bei der Auszahlung im Rentenalter wieder rückgängig gemacht. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die im Rentenalter ihre bAV beziehen, auf diese Zahlungen Einkommensteuer entrichten müssen.

Es ist jedoch zu beachten, dass viele Rentner aufgrund ihres dann oftmals niedrigeren Einkommens einen niedrigeren Steuersatz haben als während ihrer Erwerbstätigkeit. Dies kann dazu führen, dass trotz der Versteuerung im Rentenalter insgesamt weniger Steuern auf die bAV-Beiträge und -Zahlungen entrichtet, werden als, wenn diese sofort während der Erwerbstätigkeit versteuert worden wären.

 

Sozialabgaben

Bei der Auszahlung der bAV fallen zudem Sozialabgaben an. Diese können die Rente erheblich mindern, insbesondere wenn man bedenkt, dass im Rentenalter oft weniger Einkommen zur Verfügung steht. Dies sind Aspekte, die bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden sollten.

Hier einige Einzelheiten:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Bei gesetzlich Krankenversicherten wird auf die Auszahlungen der bAV der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Dieser kann, je nach aktueller Beitragshöhe, einen erheblichen Anteil der Rente ausmachen.
  • Freibeträge: Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu denen keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Diese Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Für die Krankenversicherung wurde zum Beispiel ein Freibetrag eingeführt, durch den ein bestimmter Anteil der Rentenzahlung nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet wird.
  • Einkommenssituation im Rentenalter: Da das verfügbare Einkommen im Rentenalter oft geringer ist als während der Erwerbstätigkeit, können die Sozialabgaben einen spürbaren Einfluss auf den finanziellen Spielraum der Rentnerinnen und Rentner haben.
  • Private Krankenversicherung: Für privat Krankenversicherte gelten andere Regelungen. Sie zahlen keine Sozialabgaben auf ihre bAV-Auszahlungen, könnten jedoch höhere Beiträge für ihre private Krankenversicherung im Alter zu tragen haben.

2. Herausforderungen bei Arbeitgeberwechseln

Nicht-Weiterführung von bAV-Verträgen

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann es vorkommen, dass die neue Arbeitgeberin oder der neue Arbeitgeber den bestehenden bAV-Vertrag nicht weiterführen möchte. Dies kann zu einer Unterbrechung oder gar Beendigung der Ansparphase führen. Hier einige Punkte zur Verdeutlichung:

  • Nicht-Übernahme des bAV-Vertrags: Wenn der neue Arbeitgeber nicht bereit oder in der Lage ist, den bestehenden bAV-Vertrag zu übernehmen, kann dies zu einer Unterbrechung in der Ansparphase führen. Das angesammelte Kapital bleibt zwar erhalten, aber es können keine weiteren Beiträge in diesen spezifischen Vertrag eingezahlt werden.
  • Ruhestand des Vertrags: Wenn der Vertrag nicht fortgeführt werden kann, geht er in der Regel in den "Ruhestand". Es werden keine weiteren Beiträge gezahlt, aber das bisher angesparte Kapital wird weiterhin angelegt und verzinst.
  • Neuabschluss: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann es notwendig werden, einen neuen bAV-Vertrag abzuschließen, um die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge weiterhin zu nutzen. Dies kann allerdings dazu führen, dass man am Ende der Laufzeit mehrere verschiedene bAV-Verträge hat, die unterschiedliche Konditionen und Auszahlungsmodalitäten aufweisen.
  • Vorzeitige Auszahlung: In manchen Fällen, z.B. bei sehr geringem angespartem Kapital, kann es sein, sich das Geld aus dem bAV-Vertrag vorzeitig auszahlen zu lassen. Dabei können jedoch steuerliche Nachteile und Gebühren anfallen.

 

Beschränkte Portabilität

Es gibt Einschränkungen hinsichtlich des Betrags und des Zeitraums, innerhalb dessen ein bAV-Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann. Zum Beispiel darf das gesparte Kapital, das übertragen werden soll, einen bestimmten Betrag (z.B. 84.600 € Stand: 2022) nicht überschreiten, und der Jobwechsel darf nicht länger als 15 Monate zurückliegen.

3. Auszahlungsbeschränkungen und -zeitpunkte

Frühester Auszahlungszeitpunkt

Arbeitnehmer können erst mit Beginn der Rente auf das angesparte Kapital aus der bAV zugreifen. In der Regel bedeutet das, dass die Auszahlungsphase nicht vor einem Alter von 62 Jahren beginnen kann. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung und soll sicherstellen, dass das angesparte Kapital tatsächlich für die Altersvorsorge und nicht für andere Zwecke verwendet wird.

 

Keine Vererbbarkeit bei Verrentung

Wenn das angesparte Kapital in eine monatliche Rente umgewandelt (verrentet) wird, kann es nicht an Erben weitergegeben werden. Dies kann für Personen, die ihre Angehörigen finanziell unterstützen möchten, ein erheblicher Nachteil sein.

4. Alternative Vorsorgeoptionen im Vergleich

Geringere gesetzliche Rentenbeiträge

Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt entnommen werden, werden für diesen Anteil keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dies kann dazu führen, dass die spätere gesetzliche Rente geringer ausfällt.

 

Flexibilität anderer Vorsorgemodelle

Es gibt andere Vorsorgemodelle, wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente, die flexiblere Möglichkeiten bieten, insbesondere für Personen, die häufig den Arbeitsplatz wechseln oder freiberuflich tätig sind.

Für Arbeitnehmer, die häufig den Arbeitsplatz wechseln, oder für Freiberufler und Selbstständige, die nicht die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge genießen können, bieten die Riester- und Rürup-Rente alternative Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung im Alter.

Bei der bAV sind vornehmlich die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile während der Einzahlungsphase hervorzuheben. Im Gegensatz dazu können die Riester- und Rürup-Rente in der Auszahlungsphase steuerlich weniger vorteilhaft sein, bieten aber andere Flexibilitäten.

    Riester-Rente

    • Zielgruppe: Diese Form der privaten Altersvorsorge richtet sich insbesondere an Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
    • Staatliche Zulagen: Sparer erhalten jährliche Zulagen vom Staat, sofern sie einen bestimmten Eigenbeitrag leisten.
    • Flexibilität: Der Vertrag kann bei einem Arbeitsplatzwechsel problemlos beibehalten werden. Bei Bedarf können Beiträge auch angepasst oder ausgesetzt werden.
    • Auszahlung: Die Auszahlung beginnt, ähnlich wie bei der bAV, im Rentenalter und wird in der Regel monatlich vorgenommen.
    • Steuerliche Aspekte: Die Beiträge zur Riester-Rente können im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

    Rürup-Rente (Basisrente)

    • Zielgruppe: Sie ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
    • Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Im Gegenzug sind die Rentenzahlungen im Alter zu versteuern.
    • Keine Kapitalauszahlung: Eine einmalige Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Sie wird immer als lebenslange Rente ausgezahlt.
    • Flexibilität: Auch hier können Beiträge variabel angepasst oder ausgesetzt werden.

    5. Fazit

    Während die betriebliche Altersvorsorge viele Vorteile bietet, ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig, die oben genannten Nachteile zu berücksichtigen und eine gut informierte Entscheidung über ihre Altersvorsorgestrategie zu treffen. Es könnte sinnvoll sein, die bAV mit anderen Vorsorgeoptionen zu kombinieren, um ein ausgewogenes Rentenportfolio zu schaffen.

    Unser Expertentipp

    „Mitarbeiterzufriedenheit ist ein zentraler Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihren Angestellten nicht nur finanzielle Sicherheit im Alter, sondern zeigt auch Ihre Wertschätzung als Arbeitgeber. Indem Sie aktiv zur Zukunft Ihrer Mitarbeitenden beitragen, schaffen Sie Vertrauen und stärken die Bindung an Ihr Unternehmen."

    Unser Tipp: Gehen Sie proaktiv auf Ihre Mitarbeitenden zu und informieren Sie regelmäßig über die Vorteile der bAV. Ergänzen Sie Ihre Angebote durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse oder zusätzliche Benefits, wie eine betriebliche Krankenversicherung. Zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und tragen entscheidend zu einem positiven Arbeitsklima und langfristigem Unternehmenserfolg bei.

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    Pascal Schirrmann
    Senior Consultant Fachbereich Gewerbe/Industrie

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