Versteuerung bei Auszahlung
Ein wesentlicher Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass sie bei der Auszahlung zu versteuern ist. Die Beiträge werden in der Regel aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt. Das bedeutet, dass auf diesen Teil des Einkommens zum Zeitpunkt der Einzahlung keine Einkommensteuer entrichtet wird. Dadurch können Arbeitnehmer während ihrer Erwerbstätigkeit Steuern sparen.
Allerdings werden diese steuerlichen Vorteile bei der Auszahlung im Rentenalter wieder rückgängig gemacht. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die im Rentenalter ihre bAV beziehen, auf diese Zahlungen Einkommensteuer entrichten müssen.
Es ist jedoch zu beachten, dass viele Rentner aufgrund ihres dann oftmals niedrigeren Einkommens einen niedrigeren Steuersatz haben als während ihrer Erwerbstätigkeit. Dies kann dazu führen, dass trotz der Versteuerung im Rentenalter insgesamt weniger Steuern auf die bAV-Beiträge und -Zahlungen entrichtet, werden als, wenn diese sofort während der Erwerbstätigkeit versteuert worden wären.
Sozialabgaben
Bei der Auszahlung der bAV fallen zudem Sozialabgaben an. Diese können die Rente erheblich mindern, insbesondere wenn man bedenkt, dass im Rentenalter oft weniger Einkommen zur Verfügung steht. Dies sind Aspekte, die bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden sollten.
Hier einige Einzelheiten:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Bei gesetzlich Krankenversicherten wird auf die Auszahlungen der bAV der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Dieser kann, je nach aktueller Beitragshöhe, einen erheblichen Anteil der Rente ausmachen.
- Freibeträge: Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu denen keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Diese Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Für die Krankenversicherung wurde zum Beispiel ein Freibetrag eingeführt, durch den ein bestimmter Anteil der Rentenzahlung nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet wird.
- Einkommenssituation im Rentenalter: Da das verfügbare Einkommen im Rentenalter oft geringer ist als während der Erwerbstätigkeit, können die Sozialabgaben einen spürbaren Einfluss auf den finanziellen Spielraum der Rentnerinnen und Rentner haben.
- Private Krankenversicherung: Für privat Krankenversicherte gelten andere Regelungen. Sie zahlen keine Sozialabgaben auf ihre bAV-Auszahlungen, könnten jedoch höhere Beiträge für ihre private Krankenversicherung im Alter zu tragen haben.