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Unsere Geschäftsinhaltsversicherung

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Was ist eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Die Geschäftsinhaltsversicherung, teilweise auch nur Inhaltsversicherung oder Geschäftsversicherung genannt, ist auch unter weiteren Bezeichnungen, wie Betriebsinhalts-, Sachinhaltsversicherung oder Inventarversicherung bekannt.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist eine gewerbliche Absicherung des Betriebs und deckt Schäden an der Einrichtung, an Waren und Vorräten ab. Sollte beispielsweise aufgrund eines

  • Einbruchs
  • Diebstahls
  • Zerstörung
  • oder einem Brand

etwas beschädigt werden, greift die Versicherung und sichert den Betrieb so effektiv vor finanziellen Schäden ab.

Denn auch bei kleineren Vorfällen kann die Schadenshöhe schnell mal mehrere Tausend Euro betragen und für Selbstständige oder Unternehmer zu einer großen finanziellen Belastung werden. Im schlimmsten Fall droht sogar die Insolvenz, aber mit einer Geschäftsinhaltsversicherung kann das Risiko gesenkt und das betriebliche Inventar optimal geschützt werden. Eine Inhaltsversicherung ist quasi die Hausrats- beziehungsweise Einbruch- und Diebstahlversicherung für Betriebe.

Die Inhaltsversicherung für Unternehmen übernimmt die Kosten für

  • Reparaturen
  • Wiederbeschaffung
  • oder Wiederherstellung der zerstörten oder geklauten Einrichtungsgegenstände oder Waren

Dabei wird der Anschaffungspreis erstattet. Ist also eine Maschine im Produktionsprozess aufgrund eines Brandes defekt, wird der Neupreis der Maschine erstattet. So wird sichergestellt, dass das Unternehmen Maschinen, Geräte und Gegenstände adäquat ersetzen kann. Auch, wenn Schäden am Gebäude selbst entstanden sind, zum Beispiel aufgebrochene Schlösser nach einem Einbruch, tritt die Geschäftsinhaltsversicherung für den Schaden ein.

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Beratung zur gewerblichen Inventarversicherung

Was leistet die gewerbliche Inhaltsversicherung?

Die gewerbliche Inhaltsversicherung kommt für finanzielle Verluste auf, die durch die Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer zerstörten oder beschädigten Inhalte entstanden sind. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, erstattet Ihnen die Inhaltsversicherung in der Regel den Neuwert der versicherten Gegenstände und kommt für die nötige Instandsetzung auf, etwa wenn nach einem Einbruch die Betriebsausstattung beschädigt wurde.

Mit der Geschäftsinhaltsversicherung werden bewegliche Sachgegenstände Ihres Betriebsvermögens versichert.
Hierzu zählen:

  • technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und Anlagen: zu den technischen Anlagen zählen alle Werkzeuge und Maschinen, die der Betrieb benötigt, um seine Produkte herzustellen oder seine Dienstleistung zu erbringen. Schreibtische, Büromöbel und ähnliches werden unter dem Begriff der kaufmännischen Betriebseinrichtungen zusammengefasst.
  • Waren und Vorräte

Diese Geschäftsausstattung ist versicherbar, wenn der Versicherungsnehmer:

  • Eigentümer der Sache ist oder die Ausstattung unter Eigentumsvorbehalt erworben hat
  • die Sache mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war,
  • die Sache sicherungsübereignet hat

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz der Betriebsinhaltsversicherung aufzunehmen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es Ihnen als Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Reparatur, Benutzung, Verwahrung oder Verkauf gegeben wurde und sich in Ihren Räumlichkeiten befindet. Gebrauchsgegenstände Ihrer Betriebsangehörigen sind oftmals in der Inhaltsversicherung mitversichert, sofern sie sich am Versicherungsort befinden.


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Welche Schäden werden durch die gewerbliche Inhaltsversicherung abgedeckt?

Die gewerbliche Inhaltsversicherung versichert alle möglichen Schadensfälle, die in einem Betrieb relevant sein können. Sie können allerdings selber entscheiden, welche Risiken Sie noch zusätzlich versichern möchten.

Was deckt die Inhaltsversicherung ab?

Die häufigsten Schadensursachen, wie:

  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Feuer,
  • Wasser,
  • Sturm- und Hagelschäden,
  • Vandalismus,
  • Einbruch,
  • Diebstahl und Wasserschäden

sind grundsätzlich in der Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt.

Wichtig: Sie können den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen erweitern.

Welche Risiken können zusätzlich versichert werden?

Folgende Gefahren können Sie zusätzlich in den Versicherungsschutz mitaufnehmen:

  • Elementarschäden: Elementarschäden können in der Regel mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Darunter zählen Lawinen, Erdsenkungen, Erdbeben und Hochwasser.
  • Optional: Folgende Schäden können zusätzlich in der Inhaltsversicherung abgedeckt werden: innere Unruhe, Überschalldruck, Rauch und Ruß, Streik, böswillige Beschädigung, Aussperrung und Fahrzeuganprall.

Ausgeschlossene Leistungen:

Schäden die durch folgende Gefahren entstehen:

  • Tsunamis,
  • Sturmfluten,
  • Krieg
  • und Kernenergie. 

Was kostet eine Inventarversicherung?

Eine Geschäftsinhaltsversicherung kann unterschiedlich viel kosten. Die genauen Preise hängen von der Wahrscheinlichkeit eines Schadens an betriebseigenen Gegenständen ab. Folgende Faktoren beeinflussen die Versicherungsprämie:
 

Deckungssumme:
Die Versicherungssumme wird vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt und ist die Höchstsumme, die im Falle eines Schadens gezahlt wird.

Selbstbeteiligung:
Diesen Betrag zahlt der Unternehmer im Falle eines Schadens selbst. Eine niedrige Selbstbeteiligung geht zwar mit einer höheren Prämie einher, senkt aber das finanzielle Risiko im Schadensfall.

Zusatzleistungen:
Zusatzleistungen können optional hinzugebucht werden und erhöhen den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung. Allerdings fällt dann auch die Prämie höher aus.

Unternehmensrisiken:
Umso risikoreicher das Unternehmen arbeitet, desto höher fallen die Prämien aus. Das Risiko wird mithilfe von Unternehmenskennzahlen ermittelt. In dieser Kennzahl werden die Anzahl der Angestellten, der Jahresumsatz und der Standort miteinbezogen.

Zahlungsrhythmus:
Je nachdem wie viele Teilzahlungen der Unternehmer wählt, um die Prämie zu bezahlen, können die Prämie und der Aufwand für den Betrieb schwanken.

 

Vertragslaufzeit:
Je länger die selbstgewählte Vertragslaufzeit ist, desto geringer fällt die Prämie aus.


 

Kostenbeispiel für eine Inhaltsversicherung für das Gewerbe:

Ein Notariat in der Innenstadt von Köln benötigt eine Geschäftsinhaltsversicherung. Das Geschäftshaus hat dabei eine Größe von 85 m² und der Wert des Geschäftsinhalts beträgt 80.000 €. Beispielhaft ermitteln wir mit den folgenden Kriterien den jährlichen Versicherungsbeitrag.

Kriterien zur BerechnungBeispiel Notariat
BrancheNotariat
Versicherungssumme80.000 €
Selbstbehalt0 €
Laufzeit1 Jahr
Tarif-Highlights
  • Unterversicherungsverzicht
  • Leistungs-Update-Garantie
  • Marktbesserstellungsklausel
Beitrag

321,31 € im Jahr

26,77 € im Monat*

Das Notariat würde für die Geschäftsinhaltsversicherung monatlich 26,77 €* bezahlen.

*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die sogenannte Versicherungs- oder Deckungssumme ist derjenige Betrag, der im Falle eines entstandenen Schadens von der Inhaltsversicherung ausgezahlt wird. Ein Richtwert für die Ermittlung dieser Summe ist der Neuwert der gesamten betrieblichen Einrichtung, sowie aller eingelagerten Waren und Vorräte. Wird dieser Richtwert eingehalten, können im Schadensfall alle Waren und sonstigen Gegenstände adäquat ersetzt werden.

Außerdem sollten bei der Berechnung der Versicherungssumme auch die Kosten für Einbau von Theken, Fußbodenverlegung und Wasser- und Strominstallation etc. miteinbezogen werden. Idealerweise sollten Sie die Deckungssumme 10 Prozent höher ansetzen als sie berechnet wurde. So wird die Gefahr einer Unterversicherung und damit finanzieller Risiken verringert. Der 10 Prozent Puffer gleicht zudem Wertschwankungen von Waren und Einrichtungsgegenständen aus.

Damit der Versicherungsnehmer bei einer Unterversicherung nicht alle Kosten selbst tragen muss, werden zusätzliche Optionen zum Schutz empfohlen, die individuell für Ihr Geschäft hinzugebucht werden können:

  • Verzicht auf Einrede der Unterversicherung: Wenn der Schaden nicht mehr als 10 Prozent über der Versicherungssumme liegt, wird die Unterversicherung nicht angerechnet. Die Versicherung übernimmt die gesamte Schadensregulierung.

  • Vorsorgeversicherung: Diese Ergänzung zur Geschäftsinhaltsversicherung sichert die Versicherungsnehmer ab, wenn die Versicherungssumme um mehr als 10 Prozent überschritten wird. Dadurch kann das finanzielle Risiko einer Unterversicherung minimiert werden.
     

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Welches Inventar wird versichert?

Alle beweglichen Gegenstände des Inventars, sowie kaufmännische (Schreibtische, Regale) und technische (Maschinen, Werkzeuge) Einrichtung werden durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Gleiches gilt für Waren und Vorräte.

Wer eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen will und die genannten Gegenstände versichern will, muss Eigentümer der zu versichernden Gegenstände sein beziehungsweise die Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt bekommen haben. Außerdem kann eine Firmen-Inhaltsversicherung auch abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer die Ausstattung mit Kaufoption geleast hat oder das Inventar sicherungsübereignet wurde.

Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit an fremdes Eigentum mit in die Geschäftsinhaltsversicherung mit einzubeziehen, wenn es im eigenen Betrieb vorübergehend steht. Dies kann beispielsweise bei

  • Reparaturen
  • Verwahrung
  • Bearbeitung
  • oder Verkauf fremden Eigentums

der Fall sein.

In der Regel werden auch im Betrieb befindliche Sachen der Mitarbeiter mitversichert. Daten und Programme sind bei einigen Inhaltsversicherungen nicht mit eingeschlossen. Bei anderen fallen sie nur unter den Versicherungsschutz, wenn sie für die Grundfunktion des Betriebes unerlässlich sind, zum Beispiel das Betriebssystem eines Computers. Unter bestimmten Umständen können auch Bargeld und Wertpapiere in die Inventarversicherung mit einbezogen werden.

Wann und wie haftet die Geschäftsinhaltsversicherung?

Eine Geschäftsinhaltsversicherung haftet in verschiedenen Fällen unterschiedlich stark.

  • Leichte Fahrlässigkeit: die Inhaltsversicherung erstattet die entstandenen Kosten komplett.
  • Grobe Fahrlässigkeit: ein Teil der Kosten wird übernommen. Entsteht beispielsweise ein Brand, weil ein Mitarbeiter einen noch glühenden Zigarettenstummeln in den Papierkorb im Büro geworfen hat, zahlt die Versicherung nur einen Teil des Schadens. Den Rest muss der Versicherungsnehmer übernehmen.
  • Bei einigen Inhaltsversicherungen kann durch eine Zusatzoption die volle Kostenübernahme auch im Fall einer groben Fahrlässigkeit gewählt werden. In der Regel wird dann bei Abschluss der Versicherung eine Höchstleistung festgelegt.
  • Vorsätzlich zugefügter Schaden: die Geschäftsinhaltsversicherung kommt nicht für die Kosten des Schadens auf.

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Unser Expertentipp

„Die Inhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung und versichert das Büroequipment, Anlagen, Maschinen, sowie Rohstoffe und Waren eines Betriebs gegen die vereinbarten Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden bis hin zu unbenannten Gefahren.

Unser Tipp: Ergänzen bzw. kombinieren Sie die Inhaltsversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, um bei einem Schaden und vorübergehender Schließung der Betriebsstätte, die Fixkosten wie (Miete, Gehälter, Strom, usw.) weiterhin zahlen zu können.”

Matthias Oechsner
Bereichsleiter gewerbliche Sachversicherung

Wo genau besteht Versicherungsschutz?

Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif und der jeweiligen Inhaltsversicherung ab. In der Regel beinhaltet der Versicherungsschutz folgende Sachgegenstände beziehungsweise können diese hinzugebucht werden:

  • Am Gebäude angebrachte Sachen, wie Leuchtreklamen oder Logos

  • Diebstahl: Dies gilt sowohl für Diebstahl auf dem eigenen Grundstück, als auch auf Transportwegen. Auch die Herausgabe von Gegenständen unter Androhung oder direkter Anwendung von Gewalt ist hierbei mitinbegriffen.

  • Sachen außerhalb des Betriebsgeländes: Die sogenannte Außenversicherung ist ein Bestandteil der Inhaltsversicherung. Wenn betriebseigene Gegenstände beispielsweise auf Geschäftsreisen oder bei einer auswärtigen Reparatur gestohlen oder beschädigt werden, übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherung den Schaden. Diese Option kann entweder deutschland- oder europaweit gebucht werden.

  • Neu erworbene Betriebsgrundstücke: Wenn in einer bestimmten Zeitspanne eine neue Filiale auf einem Grundstück eröffnet wird, können Schäden auf dem entsprechendem Grundstück von der Geschäftsinhaltsversicherung übernommen werden.

Die Geschäftsinhaltsversicherung im Vergleich

Im Gegensatz zu Vergleichsportalen führen wir ab einer bestimmten Unternehmensgröße keinen Online-Vergleich durch, sondern bieten eine persönliche Beratung an. Wir sind der Überzeugung, dass eine kompetente Beratung angesichts der zahlreichen unternehmerischen Risiken nicht nur hilfreich, sondern auch unverzichtbar ist. Als Versicherungsmakler wissen wir um die Bedeutung von individuell zugeschnittenen Versicherungslösungen und verfügen über eigene Rahmenverträge, die auf Vergleichsportalen nicht zu finden sind. Wir berücksichtigen dabei die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden und finden so die passende Versicherungslösung.

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Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

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Dabei vergleichen wir für Sie Geschäftsinhaltsversicherungen nach Kosten, Leistung und Versicherungssumme.

 

Unsere Versicherungsexperten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Fragen und Antworten zur Geschäftsinhaltsversicherung

Werden elektronische Arbeitsmaterialien von einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt?

Ob elektronische Arbeitsmaterialien von einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt sind, hängt von den Bedingungen und Begrenzungen des Versicherungsvertrags ab. Im Allgemeinen umfassen Geschäftsinhaltsversicherungen den Schutz von Geschäftsgegenständen wie Büromöbeln, Ausrüstungen und Inventar.

In der Regel sind elektronische Geräte, wie Computer, Laptops, und Tablets sowie die Daten, die darauf gespeichert sind, von einer Geschäftsinhaltsversicherung geschützt. Diese Abdeckung kann jedoch bestimmte Begrenzungen und Ausnahmen haben.

Es kann zum Beispiel sein, dass die Versicherung nur für Schäden durch Feuer, Einbruch, oder andere spezifische Risiken zuständig ist, aber nicht für Schäden durch menschliches Versagen, wie z. B. versehentliches Löschen von Daten oder einen Virusbefall. Es ist daher wichtig, die Bedingungen des Versicherungsvertrags sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass elektronische Arbeitsmaterialien vollständig geschützt sind.

Zudem gibt es auch spezielle Versicherungen, die sich speziell mit elektronischen Daten beschäftigen, wie z. B. Cyberversicherungen, die Schäden, die durch Hackerangriffe, Datenverlust oder Datendiebstahl entstehen, abdecken.

Zahlt die Versicherung bei Fahrlässigkeit?

Ob eine Geschäftsinhaltsversicherung bei Fahrlässigkeit zahlt, hängt von den Bedingungen und Begrenzungen des Versicherungsvertrags ab. In der Regel decken Geschäftsinhaltsversicherungen Schäden ab, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer, Einbruch, Wasser- und Sturmschäden verursacht werden, unabhängig davon, ob die Schäden durch Fahrlässigkeit verursacht wurden oder nicht.

Einige Versicherungen können jedoch spezifische Ausnahmen oder Begrenzungen haben, die die Abdeckung von Schäden durch Fahrlässigkeit einschränken. Eine solche Begrenzung kann beispielsweise besagen, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Schaden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verursacht wurde und nicht durch menschliches Versagen, wie z. B. Fahrlässigkeit.

Wie kann ich die Prämie einer Inhaltsversicherung für das Gewerbe beeinflussen?

Es gibt mehrere Faktoren, die die Prämie einer Inhaltsversicherung für das Gewerbe beeinflussen können. Einige davon sind:

  • Der Wert der versicherten Gegenstände: Je höher der Wert der versicherten Gegenstände, desto höher ist in der Regel die Prämie.
  • Der Standort des Gewerbebetriebs: Ein Gewerbebetrieb in einer Gegend mit höherem Risiko (z. B. hohe Kriminalitätsrate) wird in der Regel eine höhere Prämie zahlen müssen als ein Gewerbebetrieb in einer sicheren Gegend.
  • Der Versicherungsschutz: Je umfangreicher der Versicherungsschutz ist, desto höher ist in der Regel die Prämie.
  • Der Einschluss von Selbstbehalt: Wenn man sich bereit erklärt, einen Teil des Schadens selbst zu tragen (Selbstbehalt), kann man in der Regel eine niedrigere Prämie vereinbaren.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung bei der Geschäftsinhaltsversicherung?

Eine Unterversicherung bei einer Geschäftsinhaltsversicherung kann dazu führen, dass im Schadensfall nicht der volle Wert der beschädigten oder verlorenen Gegenstände ersetzt wird. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, gibt es einige Schritte, die man unternehmen kann:

  1. Eine regelmäßige Inventur durchführen: Machen Sie eine Liste aller Gegenstände in Ihrem Gewerbebetrieb und schätzen Sie deren Wert. Diese Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand ist.

  2. Realistische Werte angeben: Stellen Sie sicher, dass die Werte, die Sie in Ihrer Inventurliste angeben, realistisch und aktuell sind. Verwenden Sie beispielsweise aktuelle Preise für Neuware, anstatt ältere Listenpreise.

  3. Den richtigen Versicherungsschutz wählen: Wählen Sie eine Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz, der den Wert Ihrer Gegenstände vollständig deckt.

  4. Risiken abschätzen: Überprüfen Sie Ihren Gewerbebetrieb auf mögliche Risiken und sehen Sie, ob Sie zusätzliche Versicherungen benötigen, um diese Risiken abzudecken.

  5. Beratung einholen: Ein Versicherungsmakler oder ein Experte kann Ihnen helfen, den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Gewerbebetrieb auszuwählen und sicherzustellen, dass Sie nicht unterversichert sind.

Welche Branchen benötigen eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Fast alle Branchen können von einer Geschäftsinhaltsversicherung profitieren, da sie Schäden an den Inhalten eines Gewerbebetriebs absichert. Einige Branchen haben jedoch ein höheres Risiko für solche Schäden und sollten deshalb besonders darauf achten, dass sie ausreichend versichert sind. Hier sind einige Beispiele für Branchen, die eine Geschäftsinhaltsversicherung benötigen könnten:

  • Einzelhandel: Geschäfte, die Waren verkaufen, sind besonders anfällig für Einbrüche und Vandalismus.
  • Gastronomie: Restaurants und Cafés haben oft teure Ausrüstungen, die gegen Schäden geschützt werden müssen.
  • Dienstleistungen: Unternehmen wie Friseure, Schönheitssalons und Fitnessstudios haben oft teure Ausrüstungen, die gegen Schäden geschützt werden müssen.
  • Büros: Büros haben oft teure Ausrüstungen wie Computer und andere elektronische Geräte, die gegen Schäden geschützt werden müssen.
  • Handwerksbetriebe: Handwerksbetriebe haben oft teure Werkzeuge und Ausrüstungen, die gegen Schäden geschützt werden müssen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch Unternehmen in Branchen, die als weniger risikoreich gelten, von Schäden betroffen sein können und daher auch von einer Geschäftsinhaltsversicherung profitieren können.

Ist Einbruchdiebstahl mitversichert?

Einbruchdiebstahl ist in der Regel ein Bestandteil einer Geschäftsinhaltsversicherung. Dies bedeutet, dass Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstehen, in der Regel von der Versicherung abgedeckt werden. Dies schließt Schäden an Gebäuden, Türen und Fenstern sowie den Verlust von gestohlenen Gegenständen ein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Abdeckungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können.

Welche Schadenbeispiele gibt es für eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Beispiel 1: Diebstahl

Ein Beispiel für einen Schaden, der von einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt werden kann, ist der Diebstahl von Waren oder Geräten aus einem Büro oder Laden. Wenn beispielsweise ein Einbrecher in ein Büro einbricht und Computer oder andere Büroausrüstung stiehlt, würde die Geschäftsinhaltsversicherung den Schaden decken, sofern dies in der Police ausdrücklich vereinbart wurde.

Beispiel 2: Rohrbruch

Ein Rohrbruch in den Geschäftsräumen führt zu einem Wasserschaden an Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten oder Warenbeständen. In diesem Fall würde eine Geschäftsinhaltsversicherung den Schaden in der Regel abdecken, sofern der Rohrbruch nicht durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde.

Benötigt ein mittelständisches Unternehmen eine Inhaltsversicherung?

Ein mittelständisches Unternehmen kann von einer Inhaltsversicherung profitieren, da sie Schäden an den Inhalten des Unternehmens absichert. Dazu gehören sowohl die Gebäude, als auch das Inventar und die Ausrüstungen, sowie eventuell vorhandene Lager- und Archivbestände. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jedes Unternehmen anders ist und daher unterschiedliche Anforderungen hat. Ein mittelständisches Unternehmen, das beispielsweise viele teure Ausrüstungen besitzt, kann von einer Inhaltsversicherung stärker profitieren als ein Unternehmen, das nur wenig Inventar besitzt. Es ist daher ratsam, sich genau mit den Risiken des eigenen Unternehmens auseinandersetzen und diese abschätzen, um dann eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Welche Vorräte können versichert werden?

Im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung können verschiedene Arten von Vorräten versichert werden, wie z. B.

  • Warenbestände: Dies schließt sowohl Einzelhandels- als auch Großhandelswaren mit ein, die in einem Geschäft oder Lager aufbewahrt werden.
  • Rohstoffe und Halbfertigprodukte: Dies bezieht sich auf Materialien, die zur Herstellung von Produkten verwendet werden.
  • Fertige Produkte: Dies schließt bereits hergestellte Produkte mit ein, die auf Lager liegen und darauf warten, verkauft zu werden.
  • Saatgut und Futtermittel: Dies bezieht sich auf die Vorräte, die in landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.

Sind Betriebsunterbrechungen mitversichert?

Betriebsunterbrechungen können in einigen Fällen durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt werden, jedoch nicht immer. Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt in der Regel vor Schäden an den Inhalten des Gewerbebetriebs, wie Gebäude, Inventar und Ausrüstungen. Einige Versicherungen bieten jedoch auch optionale Zusatzbedingungen an, die eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Business Interruption Insurance) beinhalten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geschäftsinhaltsversicherung und einer Inventarversicherung?

Eine Geschäftsinhaltsversicherung und eine Inventarversicherung sind beide Arten von Versicherungen, die Schäden an den Inhalten eines Unternehmens absichern, aber sie decken unterschiedliche Aspekte ab.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist eine allgemeinere Form der Versicherung, die Schäden an den Inhalten eines Gewerbebetriebs abdeckt. Dazu gehören Gebäude, Ausrüstungen, Inventar, Archiv- und Lagerbestände und auch Betriebsunterbrechungen. Diese Versicherung deckt sowohl Schäden durch Naturkatastrophen, Feuer, Einbruchdiebstahl und andere Schäden ab.

Eine Inventarversicherung hingegen, bezieht sich auf den Schutz des Warenbestands eines Unternehmens. Dies kann sowohl für den Einzel- als auch für den Großhandel gelten. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen entstehen können.

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