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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Mietausfallversicherung

(als Baustein der gewerblichen Gebäudeversicherung)

  • Ersatz von Mietausfällen nach Sachschäden bis zu 12 Monate
  • Inklusive Mietnebenkosten
  • Schutz vor finanziellen Risiken durch Mietausfälle aufgrund von Sachschäden
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung speziell für Unternehmen

► Beratung   

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
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Die Vorteile einer Mietausfallversicherung für Unternehmen

Eine Mietausfallversicherung für Unternehmen hat u. a. folgende Vorteile:

  • Schnelle und einfache Absicherung bei Mietausfällen, die durch Sachschäden verursacht werden
  • Absicherung der eigenen Zahlungsfähigkeit bei kreditfinanzierten Immobilien
  • Planungssicherheit für gewerbliche Vermieter
  • Leistungen über lange Zeiträume, die eine Kaution allein nicht abdeckt
  • Mehr Sicherheit, minimales Risiko im Schadenfall
  • Bürokratischer Aufwand oft gering
  • Individuell auf die Bedürfnisse gewerblicher Vermieter zugeschnitten

Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

► zur Beratung

Was bedeutet Mietausfallversicherung?

Die Mietausfallversicherung innerhalb der gewerblichen Gebäudeversicherung schützt Vermieter vor finanziellen Verlusten, die entstehen, wenn ein Mieter aufgrund von Sachschäden (z. B. durch Feuer, Wasser oder Sturm) keine Miete mehr zahlt. Diese Versicherung ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf regelmäßige Mieteinnahmen angewiesen sind, um ihre Betriebskosten zu decken.

Wichtig: Diese Mietausfallversicherung ist Teil der gewerblichen Gebäudeversicherung und richtet sich ausschließlich an gewerbliche Vermieter. Privatpersonen sind von dieser Versicherung ausgeschlossen. Wir bieten keine separaten Mietausfallversicherungen an, die bei wirtschaftlichen Schieflagen des Mieters helfen.

Wann zahlt eine Mietausfallversicherung?

Die Mietausfallversicherung leistet Entschädigung, wenn der Mieter aufgrund von Sachschäden, die durch Ereignisse wie Feuer, Wasser oder Sturm verursacht wurden, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die fortlaufenden Nebenkosten oder Nutzungsausfall sind ebenfalls versichert. Die Haftung schützt den Vermieter bei Schäden, die den Mieter zur Kürzung oder Aussetzung der Miete berechtigen. Dazu zählen:

  • Brandschäden (z. B. durch Blitzschlag oder Explosion)
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsche)

Was kostet eine Mietausfallversicherung?

Die Kosten einer Mietausfallversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • wie viele Monatsmieten versichert werden
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • die Anzahl der vermieteten Einheiten
  • die Summe aller Bruttojahresmieten
  • vergangene Rechtsstreitigkeiten mit bestehenden Mietern
  • Zahlungsintervall (jährlich am günstigsten)

Die Kosten für die Mietverlustversicherung lassen sich teilweise auf den Mieter umlegen. Lassen Sie vor Abschluss zu Ihrer individuellen Situation beraten, um die beste Preis-Leistung für Ihre Bedürfnisse zu ermitteln. Die typische Selbstbeteiligung beträgt drei Monatskaltmieten, also einer üblichen Kaution.

► Kontakt

Wie wirkt sich die Lage und der Zustand des Mietobjekts auf die Prämie aus?

Für ein Unternehmen, das als Vermieter fungiert, können die Lage und der Zustand des Mietobjekts einen erheblichen Einfluss auf die Prämie Ihrer Mietausfallversicherung haben. Objekte in Gebieten mit hoher Kriminalitätsrate oder in schlechtem Zustand könnten als höheres Risiko angesehen werden, was zu höheren Prämien führen könnte.

Umgekehrt könnten Objekte in sicheren Gebieten oder in gutem Zustand als geringeres Risiko angesehen werden, was zu niedrigeren Prämien führen könnte. Es ist wichtig, dass Ihr Unternehmen den Versicherer über alle relevanten Details informiert, damit er eine genaue Risikobewertung vornehmen kann.

Typische Schadenbeispiele einer Mietausfallversicherung:

Ein Beispiel könnte ein gewerbliches Mietobjekt sein, das durch einen Brand beschädigt wird. Wenn der Mieter aufgrund des Brandschadens, obwohl er die finanziellen Mittel hat, die Miete nicht mehr zahlen möchte, greift die Mietausfallversicherung. Angenommen, die monatliche Miete beträgt 2.000 € und der Mieter verweigert die Zahlung für 6 Monate aufgrund des Brandschadens, dann würde die Versicherung in diesem Fall die ausstehenden Mieten bis zu dem vertraglich vereinbarten Betrag abdecken. 

Dies gilt auch für andere Sachschäden, wie beispielsweise durch Wasser- oder Sturmschäden, die dazu führen, dass der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen möchte. Die Versicherung schützt den Vermieter vor den finanziellen Verlusten, die aus solchen Situationen resultieren, in denen der Mieter trotz seiner Zahlungsfähigkeit die Miete aufgrund von Sachschäden nicht entrichtet.

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Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

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Beratung zur gewerblichen Mietausfallversicherung

Auf Nummer sicher gehen und zusätzlich zu Ihrer Gebäudeversicherung eine Mietausfallversicherung mit abschließen!

Wir beraten Sie gerne, um für Sie den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten!
 

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Fragen und Antworten zur gewerblichen Mietausfallversicherung

Was tun, wenn ein Mieter nach einem Sachschaden nicht bezahlt?

Wenn es am vermieteten Objekt einen Sachschaden gibt und der Mieter aufgrund dieses Schadens die Miete nicht mehr zahlt, sollten Vermieter die folgenden Schritte in Betracht ziehen:

  1. Kommunikation mit dem Mieter: Suchen Sie das Gespräch mit dem Mieter, um die Situation zu klären. Fragen Sie nach den genauen Gründen für die Nichtzahlung und ob der Mieter bereit ist, die Miete zu zahlen, sobald der Schaden behoben ist.
  2. Dokumentation des Schadens: Stellen Sie sicher, dass der Sachschaden dokumentiert ist. Machen Sie Fotos und notieren Sie alle relevanten Details. Dies kann später wichtig sein, falls rechtliche Schritte erforderlich sind.
  3. Schaden beheben: Organisieren Sie die Reparatur des Schadens, sofern dies möglich ist. Informieren Sie den Mieter über die geplanten Maßnahmen und den Zeitrahmen für die Behebung des Schadens.
  4. Rechtsberatung einholen: Konsultieren Sie einen Anwalt, um sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Vermieter haben und welche Schritte Sie unternehmen können, um die ausstehenden Mietzahlungen einzufordern.
  5. Mahnungen senden: Wenn der Mieter weiterhin nicht zahlt, können Sie formelle Mahnungen senden, um ihn an die ausstehenden Zahlungen zu erinnern und ihm eine Frist zur Begleichung der Miete zu setzen.
  6. Klage einreichen: Wenn der Mieter trotz Mahnungen nicht zahlt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die ausstehenden Mietzahlungen einzufordern. Dies kann die Einreichung einer Klage zur Forderung der Mietzahlungen umfassen.
  7. Räumungsklage: In schwerwiegenden Fällen, in denen der Mieter über einen längeren Zeitraum nicht zahlt, kann eine Räumungsklage in Betracht gezogen werden, um die Wohnung zurückzufordern.

Es ist wichtig, alle Schritte sorgfältig zu dokumentieren und die geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Kann einem Mieter dann außerordentlich gekündigt werden?

In der Regel kann einem Mieter nicht einfach außerordentlich gekündigt werden, nur weil er aufgrund eines Sachschadens die Miete nicht mehr zahlt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine außerordentliche Kündigung sind in den meisten Ländern, einschließlich Deutschland, klar definiert. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Zahlungsverzug: Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug ist. Wenn der Mieter aufgrund eines Sachschadens die Zahlung verweigert, könnte dies als berechtigter Grund angesehen werden, wenn der Schaden erheblich ist und die Nutzung der Mietsache stark beeinträchtigt.
  2. Wesentliche Vertragsverletzung: Eine außerordentliche Kündigung kann auch erfolgen, wenn der Mieter gegen wesentliche Bestimmungen des Mietvertrags verstößt. Wenn der Mieter jedoch die Miete aufgrund eines Sachschadens nicht zahlt, könnte dies als eine Form der Mietminderung angesehen werden, die rechtlich zulässig ist, solange der Schaden erheblich ist.
  3. Fristsetzung: Bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, sollte der Vermieter dem Mieter in der Regel eine Frist setzen, um die ausstehenden Zahlungen zu leisten oder den Sachschaden zu beheben. Dies gibt dem Mieter die Möglichkeit, die Situation zu klären.
  4. Rechtsberatung: Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Ein Anwalt kann helfen, die spezifischen Umstände zu bewerten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
  5. Dokumentation: Halten Sie alle Kommunikationen und Dokumentationen bezüglich des Sachschadens und der Mietzahlungen fest. Dies kann im Falle eines Rechtsstreits von Bedeutung sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine außerordentliche Kündigung in einem solchen Fall kompliziert sein kann und von den spezifischen Umständen abhängt. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Was bedeutet Extended-Coverage?

Extended Coverage (erweiterte Deckung) bezieht sich auf zusätzliche Versicherungsleistungen innerhalb der Mietausfallversicherung, die Teil der Gebäudeversicherung ist. Sie bietet einen umfassenderen Schutz gegen spezifische Risiken, die zu Mietausfällen führen können, wie:

  • Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Hochwasser)
  • Vandalismus oder böswillige Beschädigung
  • Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht in der Grunddeckung enthalten sind

Diese erweiterte Deckung sorgt dafür, dass Vermieter auch in außergewöhnlichen Situationen finanziell abgesichert sind, was besonders wichtig ist, wenn sie auf regelmäßige Mieteinnahmen angewiesen sind. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen mit dem Versicherer zu klären.

Welche Bauartklassen werden unterschieden?

Bei der Mietausfallversicherung für Unternehmen werden verschiedene Bauartklassen (BAK) unterschieden, die sich nach der Art der Bedachung und der Beschaffenheit der Außenwände richten:

  1. BAK I: Diese Klasse umfasst Gebäude mit harter Bedachung und massiven Außenwänden aus Mauerwerk oder Beton.

  2. BAK II: Hierzu zählen Gebäude mit harter Bedachung und Außenwänden aus Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, sowie Stahlkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material.

  3. BAK III: Diese Klasse beinhaltet Gebäude mit harter Bedachung und Außenwänden aus Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, oder Stahlkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff.

  4. BAK IV: In dieser Klasse finden sich Gebäude mit weicher Bedachung und Außenwänden wie in BAK I oder II.

  5. BAK V: Diese Klasse umfasst Gebäude mit weicher Bedachung und Außenwänden wie in BAK III.

Unter „harter Bedachung“ versteht man Materialien wie Ziegel, Schiefer oder Betonplatten. „Weiche Bedachung“ bezieht sich auf Materialien wie Holz, Ried oder Schilf.

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