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Bernhard Assekuranzmakler
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Versicherungen für Kawasaki Motorräder

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  • Sofortige Ausstellung einer eVB
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  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Kawasaki Motorräder

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Die richtige Versicherung für Ihr Motorrad

Egal ob für 125er oder für größere hubraumstärkere Modelle, bei uns gibt es für jeden Motorradtyp die passende Versicherung.

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Bestens abgesichert mit Kawasaki und der Bernhard Assekuranz

Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH bietet gemeinsam mit Kawasaki Deutschland einen exklusiven Versicherungsdienst für Kawasaki Motorräder an. Durch diese Zusammenarbeit profitieren Sie von besonderen Zusatzleistungen und -deckungen, sowie günstigen Versicherungsprämien. Die Bernhard Assekuranz hat hierfür für Sie bereits im Vorfeld diverse Versicherer in Deutschland verglichen, um Ihnen so immer die besten Konditionen für Ihr Kawasaki Motorrad anbieten zu können. 

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Unsere Motorrad-Versicherung für 125-er Modelle:

Mit dem Kauf eines 125-er Motorrads haben Sie sich einen Lebenstraum erfüllt. Bevor Sie nun große oder kleinere Touren in Angriff nehmen können, müssen Sie eine 125-er Versicherung abschließen. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen unser Versicherungskonzept für 125-er Motorräder.

Versicherungsumfang:

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € Deckung pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden (max. 15 Mio. je geschädigte Person)

Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung

  • Fahrzeugdiebstahl
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Brand/Explosion/Sturm/Hagel
  • Bruchschäden an Glas- und Kunststoffscheiben

     

Vollkaskoversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung

  • Beschädigung, Zerstörung und Totalschaden
  • Mitversicherung von Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör

     

Beantragung der Versicherung:

Um die Versicherung zu beantragen, füllen Sie bitte das kurze Antragsformular aus und senden Sie dieses gemeinsam mit einer Kopie der ZB I (Fahrzeugschein) per E-Mail an kawasaki@dha-germany.de

Antrag herunterladen

Vorteile der Versicherung:

  • Leistungs-Update-Garantie
  • Kfz-Umweltschadensversicherung
  • Eigenschadendeckung
  • Mitversicherung grober Fahrlässigkeit
  • Kostenübernahme für Schlüssel und Schlossersatz
  • Kurzschluss- und Schmorschäden an elektronischen Bauteilen
  • Tierbissschäden und Tierbiss-Folgeschäden bis 3.000 €
  • 18 Monate Neupreis-/ Kaufpreisentschädigung
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Unbegrenzte Kilometerfahrleistung
  • Keine Einschränkung des Fahrerkreises: jeder Fahrer ist automatisch mitversichert

Was sind die Besonderheiten der Versicherung über die Bernhard Assekuranz?

Die Bernhard Assekuranz hat mit der VHV spezielle Konditionen ausgehandelt. 
So erhalten Sie in jedem Fall einen exklusiven Sonderrabatt.

Weitere Vorteile:

  • 24 Monate Neupreis-/ Kaufpreisdeckung
  • Bei allein genutzten Erstfahrzeug erfolgt die Einstufung in dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie das Erstfahrzeug, sofern auch das neue Motorrad alleine genutzt wird
  • Verbesserte Zweitwageneinstufen
  • Sehr günstige Preise

*Es gelten die Regelungen im Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung des entsprechenden Versicherers. 

Wie sichere ich mein Motorrad richtig ab?

Prinzipiell unterscheidet man bei der Motorradversicherung, wie beim Auto, zwischen der Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. 
Aber was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Absicherung ist wann sinnvoll? 

 

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung stellt bei der Absicherung des Motorrads die Basis dar. Diese ist zwingend erforderlich, deshalb ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auch eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass kein Fahrzeug in Deutschland ohne entsprechenden Haftpflichtschutz zugelassen werden darf. 

Aber für was ist eine Haftpflichtversicherung eigentlich gut und wieso ist diese so wichtig? 

Die Haftpflichtversicherung leistet für alle Schäden an Dritten. Das können z.B. Personenschäden sein. Dies tritt ein, wenn eine andere Person durch einen von Ihnen verursachten Unfall geschädigt wird. Die Kosten können oft enorm sein, denn wenn diese Person beispielsweiße ein Leben lang durch dieses Ereignis beeinträchtigt bleibt, so fallen Kosten für Schmerzensgeld, Krankenhausaufenthalte oder Verdienstausfall an.
 
Auch greift die Haftpflichtversicherung, wenn durch den von Ihnen verursachten Unfall oder Schaden ein Sachschaden bei einer dritten Person entstanden ist. Ein Beispiel ist, dass Sie mit Ihrem Motorrad in das Auto einer dritten Person fahren. Das Motorrad ist daraufhin beschädigt und die Person möchte den Schaden repariert bekommen.
 
Sofern die geschädigten Person durch den Unfall oder Schaden einen finanziellen Nachteil erlitten hat, so leistet auch hier die Haftpflichtversicherung, wenn der Vermögensschaden nachweislich auf den Schaden zurückzuführen ist. Ein Beispiel ist, wenn die Person gerade auf dem Weg zu einem wichtigen Kundenauftrag war. Durch den Unfall konnte der Termin nicht wahrgenommen werden, und der Auftrag wurde an jemand anderes vergeben. Der Person ist somit ein Vermögensschaden entstanden. 

Wann macht eine reine Haftpflicht-Absicherung Sinn?
Diese Absicherungsform macht dann Sinn, wenn Sie ein älteres Motorrad fahren. Wenn der Marktwert des Motorrads so gering ist, dass eine Reparatur nach einem Total-, Elementar- oder Tierschaden wenig Sinn macht, oder Sie für diese Kosten leicht selber aufkommen können. 

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung leistet zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung bei Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Motorrads.
Beispiele hierfür sind Glasbruchschäden, Schäden durch Brand oder Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel, und Schäden durch das Zusammenstoßen mit Tieren oder Tierbiss. 
In der Teilkaskoabsicherung gibt es im Gegensatz zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklasse, denn hierbei werden Risiken abgedeckt, welche der Versicherungsnehmer oder das versicherte Motorrad nicht beeinflussen können.

Wann macht eine Teilkaskoversicherung Sinn?
Die Teilkaskoversicherung macht Sinn, wenn Sie Ihr Motorrad gegen die oben genannten Gefahren absichern möchten und für selbstverschuldete Schäden selbst aufkommen können.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung leistet über die Leistungen der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung hinaus zusätzlich für Schäden am eigenen Motorrad. Hierbei kommt die Vollkaskoversicherung für Schäden durch selbstverursachte Unfälle und durch Dritte auf. 
Beispiele:

  1. Sie verursachen einen Unfall. Zum Glück ist niemand verletzt und es ist nur ein "Blechschaden" entstanden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden an dem anderen Fahrzeug. Zum Glück haben Sie zudem auch eine Vollkaskoversicherung, sodass auch Ihr Motorrad repariert werden kann und Sie dafür nicht die Kosten selber tragen müssen. 
  2. Sie haben Ihr Motorrad in der Stadt geparkt, da Sie sich mit Freunden zum Eisessen treffen. Als Sie zurückkommen sehen Sie, dass jemand das Motorrad angefahren haben muss. Der Spiegel fehlt und die komplette Seite ist zerkratzt und verbeult. Von dem Verursacher fehlt jede Spur, aber auch hier können Sie sich auf den Schutz der Vollkaskoversicherung verlassen.  
Die SF Klasse der Vollkaskoversicherung muss dabei nicht der SF Klasse für die Haftpflichtversicherung entsprechen. Handelt es sich um einen reinen Vollkaskoschaden, wie in Beispiel zwei, so werden Sie in der SF Klasse der Vollkaskoversicherung hochgestuft, wohingegen die SF Klasse der Haftpflichtversicherung gleich bleibt.  Wann macht eine Vollkasko-Absicherung Sinn?
Eine Vollkaskoversicherung macht vor allem dann Sinn, wenn Sie ein neues oder neuwertiges Motorrad haben. Bei einem Totalschaden profitieren Sie von Highlight der 24 Monate Neupreis-/ Kaufpreisentschädigung. Zudem ist die Vollkaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie selbstverschuldete Schäden an Ihrem Motorrad nicht selbst bezahlen möchten oder können. 
Beachten Sie zudem auch die Selbstbeteiligungen in der Vollkaskoversicherung. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 0-500€ vereinbart. Dies bedeutet, dass Sie bei einem Schaden die Kosten in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst tragen. 

 

Wie setzt sich der Beitrag für meine Versicherung zusammen?

Wieso bezahlt mein Nachbar weniger oder mehr für seine Versicherung und wie kann ich den Beitrag für meine Versicherungsprämie beeinflussen? 

Bei der Berechnung der Versicherungsprämie spielen viele Faktoren zusammen und ergeben so einen individuellen Beitrag, den die Versicherung anhand Ihrer Risikoeinschätzung errechnet hat. 
 

Wie lässt sich der Beitrag beeinflussen?

Auch wenn der Versicherungsbeitrag individuell ermittelt wird, gibt es die ein oder andere Stellschraube, wie sich der Beitrag für die Motorradversicherung beeinflussen lässt. 
 

Was ist im Schadenfall zu tun?

Für eine schnelle und reibungslose Abwicklung im Schadenfall bitten wir Sie, Ihren Schaden direkt bei dem entsprechenden Versicherer zu melden. 
Gerne können Sie hierzu unseren Leitfaden zur Schadenmeldung als Unterstützung verwenden. 
Für die Online Schadenmeldung benötigen Sie Ihre Versicherungsscheinnummer. Diese finden Sie auf allen Unterlagen, der Police und dem Servicekärtchen, welche Sie vom Versicherer erhalten haben. 

Schaden direkt bei der VHV melden

Schadenhotline: 0511 65 50 50 20

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Wir wünschen Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt!

 

Sie benötigen mehr Informationen oder haben eine spezielle Frage?

Ihre persönlicher Ansprechpartner:

Maximilian Breese

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