Welche Versicherungen braucht eine Kita?
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Kitas hilft bei der Aufsichtspflichtverletzung durch Vorstand, Mitarbeiter und ehrenamtliche Personen, denn Kinder unter 7 Jahren sind nicht für ihr Verhalten haftbar. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis 10 Jahre.
Wenn ein 5-Jähriger zum Beispiel einem anderen Kind die Brille zerbricht, ist dies vorerst kein Fall für die Versicherung, da das Kind deliktsunfähig ist. Um jedoch die Ansprüche des Geschädigten zu ermitteln, muss geklärt werden, ob eine Aufsichtsverletzung vorliegt.
Wenn dies der Fall ist, weil das Kind etwa unbeaufsichtigt war, kann die Erzieherin schadensersatzpflichtig werden. Damit der Schaden nicht von der Kita getragen werden muss, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Kindergarten ein Muss.
Wann greift die Haftpflichtversicherung für Kitas?
Die Haftpflicht für den Kindergarten leistet zum Beispiel, wenn das Eigentum von den Kindern oder Besuchern verschwindet, geliehene Gegenstände beschädigt werden oder ein Schlüssel abhandenkommt.