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Beschlussfassung & Beschlussfähigkeit im Verein – Alles, was Sie wissen müssen


Beschlussfassung & Beschlussfähigkeit im Verein

Die Beschlussfassung ist der zentrale Entscheidungsprozess im Verein. Hier bringen die Mitglieder ihren Willen zum Ausdruck, indem sie über entscheidende Vereinsangelegenheiten, wie die Entlastung des Vorstandes oder Satzungsänderungen abstimmen.

Doch Vorsicht: Ein einfaches Handzeichen reicht nicht aus. Um die Beschlussfähigkeit sicherzustellen, sieht der Gesetzgeber nämlich klare Regelungen vor. Schon kleine Fehler können dabei dazu führen, dass ein Beschluss angefochten oder sogar für nichtig erklärt wird.

In diesem Beitrag erfahren Sie: wie Sie die Beschlussfähigkeit gewährleisten, wann Beschlüsse unwirksam sind und wie Sie eine rechtssichere Beschlussfassung formulieren (inklusive Muster).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der Beschlussfassung treffen die Mitglieder oder Organe des Vereins verbindliche Entscheidungen über Vereinsangelegenheiten. In der Regel erfolgt dies durch Abstimmung in der Mitgliederversammlung.

  • Ein Beschluss ist nur gültig, wenn die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Dazu muss die Einladung fristgerecht mit vollständiger Tagesordnung erfolgen und die Beschlussfähigkeit ist zu prüfen.

  • Beschlüsse sind unwirksam, wenn sie angefochten oder für nichtig erklärt werden. Anfechtung ist bei materiellen oder formellen Fehlern möglich, während Nichtigkeit vorliegt, sobald der Beschluss gegen Gesetz oder zwingende Satzungsregeln verstößt.

1. Was ist eine Beschlussfassung im Verein?

Bei der Beschlussfassung treffen die Mitglieder oder Organe verbindliche Entscheidungen (Beschlüsse) zu Vereinsangelegenheiten. In der Regel erfolgt die Beschlussfassung via Abstimmung bei der Mitgliederversammlung

Hier kann der Beschluss gebilligt oder abgelehnt werden. Entsprechend gilt die Beschlussfassung als der wichtigste Prozess zur Willensbildung im Verein. 

 

Was ist eine schriftliche Beschlussfassung?

Bei einer schriftlichen Beschlussfassung werden Beschlüsse im Verein gefasst, ohne dass sich die Teilnehmer zu einer persönlichen Versammlung treffen. Stattdessen läuft die Abstimmung schriftlich ab, etwa per Brief, Fax oder E-Mail.

 

Welche Rolle spielt die Mitgliederversammlung bei der Beschlussfassung?

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und spielt daher eine zentrale Rolle bei der Beschlussfassung. Sie trifft alle Entscheidungen, die nicht in den Aufgabenbereich des Vorstands fallen. 

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Grundsätze der Vereinspolitik

  • Die Entlastung des Vorstands

  • Die Bestimmung der Mitgliederbeiträge

  • Die Genehmigung des Haushaltsplans

  • Satzungsänderungen

  • Die Vereinsauflösung

2. Wie wird bei der Beschlussfassung im Verein abgestimmt?

Wie genau abgestimmt wird, hängt von der Vereinssatzung ab. Gibt die Satzung kein Abstimmungsverfahren vor, so legt die Mitgliederversammlung die Form der Abstimmung fest. 

Das Votum läuft wahlweise durch Handheben oder Zuruf. Auch das Stimmrecht variiert je nach Satzung. Grundsätzlich kann jedes Mitglied nur eine Stimme abgeben und muss sein Stimmrecht persönlich ausüben (siehe § 38 BGB). 

Genauso zählt eine Enthaltung als Ausübung des Stimmrechts, darf jedoch weder den Ja- noch den Nein-Stimmen zugerechnet werden.

 

Ausschluss vom Stimmrecht 

Nach § 34 BGB ist ein Vereinsmitglied nicht stimmberechtigt, sofern der Beschluss ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm und dem Verein betrifft. 

Ein typisches Beispiel ist der Erwerb eines Vereinsgegenstands durch ein Mitglied. Bei einem Beschluss zum Verkauf an dieses Mitglied hat es kein Stimmrecht und wird nicht bei der Stimmenzahl mitgezählt.

 

Stimmenauszählung bei der Beschlussfassung

Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB entscheidet stets die Mehrheit aller anwesenden Mitglieder über einen Beschluss im Verein. Bei der Stimmenauszählung wird zwischen drei Mehrheitsarten unterschieden: der einfachen Mehrheit, der qualifizierten Mehrheit und der Einstimmigkeit.

Einfache Mehrheit

Sie ist die gesetzliche Grundregel für Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und greift, sofern die Satzung keine andere Regelung vorgibt. Eine einfache Mehrheit liegt vor, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

Im Falle einer Stimmengleichheit wird der Antrag üblicherweise abgelehnt. Die Vereinssatzung kann aber auch gesonderte Regelungen treffen. So beschließt in einigen Vereinen der Versammlungsleiter oder der Vorstand darüber, ob ein Vorschlag bei Stimmengleichheit angenommen ist.

Qualifizierte Mehrheit

Bestimmte Beschlüsse erfordern stattdessen eine qualifizierte Mehrheit. Darunter fallen beispielsweise Satzungsänderungen oder Beschlüsse zur Vereinsauflösung (siehe § 33 Abs. 1 Satz 1 und § 41 Satz 2 BGB). Das bedeutet: Ein Beschluss kommt nur dann zustande, wenn mindestens drei Viertel der Wahlberechtigten mit Ja stimmen.

Einstimmigkeit

Für eine Änderung des Vereinszwecks setzt das BGB Einstimmigkeit voraus (siehe § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sämtliche stimmberechtigten Mitglieder müssen dem Beschluss zustimmen. Bereits eine Enthaltung oder ungültige Stimme verhindert dabei die Einstimmigkeit.

Ist eine Abstimmung ein Beschluss?

Abstimmung und Beschluss sind unterschiedliche Schritte im Entscheidungsprozess eines Vereins. Die Abstimmung ist der Vorgang, bei dem die Mitglieder ihre Stimme für einen Beschluss abgeben. Ein Beschluss ist hingegen das verbindliche Ergebnis dieser Abstimmung.

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit im Verein

Ein Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Die Beschlussfähigkeit richtet sich nach:

  • den gesetzlichen Vorschriften gemäß §32 BGB

  • den Bestimmungen der Satzung

In erster Linie heißt das, die Einladung muss fristgerecht und mit vollständiger Tagesordnung erfolgen. Außerdem sind die satzungsgemäßen Vorgaben zu Beginn der Versammlung zu überprüfen und zu protokollieren. 

Gegebenenfalls verlangt das Registergericht zudem einen Nachweis zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, z. B. in Form einer Protokollkopie.

Entscheidend ist, dass sie nicht bloß zu Versammlungsbeginn, sondern auch zur Abstimmung, das heißt für den gesamten Verlauf der Mitgliederversammlung, vorliegt. Eine Mindestteilnehmerzahl schreibt das Gesetz nicht vor.

 

Welche Bestimmungen zur Beschlussfähigkeit des Vereins sind in der Satzung aufzuführen?

Folgende Punkte sollte die Satzung aufführen, um die Gültigkeit Ihrer Beschlüsse sicherzustellen:

  • Zuständigkeit für die Einberufung der Mitgliederversammlung

  • Form und Art der Einladung

  • Einberufungsfrist

  • Mitteilung der Tagesordnung

  • Ort der Versammlung

  • Zeitpunkt der Versammlung

  • Teilnahmeberechtigte Mitglieder

  • Mindestanzahl der anwesenden Teilnehmer für Beschlussfähigkeit

  • Ablauf und organisatorische Maßnahmen während der Mitgliederversammlung

 

Was ist ansonsten noch für die Gültigkeit eines Beschlusses wichtig?

Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten sollten Sie diese Aspekte berücksichtigen, um Anfechtungen der Vereinsbeschlüsse zu vermeiden.

Bedingungslose Stimmabgabe

Die Stimmabgabe bei der Beschlussfassung muss ohne Bedingungen stattfinden, ansonsten ist die Stimme ungültig. Ein Mitglied darf etwa keine persönlichen Vorteile für seine Wahl erhalten.

Meinungsaustausch vs. Abstimmung

Meinungsäußerungen im Rahmen der Beschlussfassung sind nicht verbindlich. Es muss für sämtliche Teilnehmer jederzeit eindeutig erkennbar sein, ob tatsächlich verbindlich abgestimmt wird oder ob es lediglich um einen Meinungsaustausch vor der eigentlichen Abstimmung geht.

Umgang mit fehlender Beschlussfähigkeit

Selbst während einer laufenden Mitgliederversammlung kann die Beschlussfähigkeit verloren gehen, falls zu viele Teilnehmer den Saal verlassen. Die Satzung sollte in diesem Fall regeln, dass sie mit derselben Tagesordnung erneut einzuberufen ist. 

Es ist ratsam, die zweite Versammlung innerhalb einer festgelegten Frist zu veranstalten. Darüber hinaus sollte sie unter erleichterten Bedingungen beschlussfähig sein.

Leitung der Mitgliederversammlung

Enthält die Vereinssatzung eine Regelung zum Vorsitz, handelt es sich lediglich um ein Vorrecht des benannten Mitglieds. Es ist nicht verpflichtet, die Leitung der Versammlung zu übernehmen, und darf sie daher an eine andere Person abtreten. 

Die Mitgliederversammlung kann also auch dann stattfinden und wirksame Beschlüsse fassen, wenn die in der Satzung vorgesehene Person fehlt. Das ist aber nur möglich, sofern diese explizit auf ihr Vorrecht verzichtet.

Beschlussfähigkeit bei Beteiligung von Minderjährigen

Über Beschlüsse im Verein dürfen prinzipiell ausschließlich voll geschäftsfähige Mitglieder abstimmen. Gemäß § 106 BGB sind Minderjährige allerdings nur beschränkt geschäftsfähig. Soll es minderjährigen Mitgliedern dennoch gestattet sein, abzustimmen, ist laut § 182 BGB die Zustimmung der Eltern notwendig.

Viele Vereine lassen sich deshalb schon beim Eintritt die Zustimmung der Eltern zur Ausübung des Stimmrechts geben. So können Minderjährige an der Beschlussfassung teilnehmen, ohne dass deren Beschlussfähigkeit beeinträchtigt ist.

Klare Regeln & gute Planung

Eindeutige Regeln und sorgfältige Planung helfen Ihnen, Stolpersteine bei Vereinsbeschlüssen zu umgehen. Wer von Beginn an transparent kommuniziert und die Satzung beachtet, gewährleistet die Beschlussfähigkeit und sorgt für rechtlich sichere Abstimmungsergebnisse.

4. Wann sind Beschlüsse im Verein unwirksam?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, einen Beschluss für unwirksam zu erklären: Anfechtung oder die Feststellung der Nichtigkeit.

 

In welchen Fällen sind Beschlüsse anfechtbar?

Einen Beschluss anzufechten, bedeutet, dass dieser zunächst wirksam ist, jedoch zur gerichtlichen Überprüfung beim Amtsgericht gestellt werden kann. Dazu muss ein stichhaltiger Grund bzw. ein konkreter Fehler vorliegen. 

Man unterscheidet zwei Arten von anfechtbaren Beschlüssen:

  • Materieller Mängel: Der Beschluss enthält einen inhaltlichen Fehler, der im Widerspruch zur Vereinssatzung steht (z. B. Zweckänderung ohne Einstimmigkeit).

  • Formeller Mängel: Der Beschluss kommt via Verfahrensfehler zustande (z. B. bei Beschlussfassung ohne Beschlussfähigkeit). 

 

Wie kann man Beschlüsse im Verein anfechten?

Die Anfechtung eines Beschlusses muss schriftlich erfolgen. Sie enthält eine Begründung gegenüber dem Vorstand oder der Versammlungsleitung und benennt konkret den Grund für die Anfechtung. Sie sollte zeitnah (zwei Wochen, maximal einen Monat) nach Bekanntwerden, des Beschlusses erfolgen.

 

Unter welchen Voraussetzungen hat eine Anfechtung Erfolg?

Grundlage für die Entscheidung über eine Anfechtung ist die Relevanztheorie des BGH. Demnach ist er ausschließlich wegen eines Formfehlers anfechtbar, sobald dieser Fehler tatsächlich die Mitwirkungsrechte eines einzelnen Mitglieds beeinträchtigt. 

Dabei wird für jeden Einzelfall separat geprüft, ob der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass ein objektiv urteilendes Mitglied bei korrektem Verfahren anders entschieden hätte. 

Nicht jeder Formfehler führt also automatisch zur Anfechtbarkeit. Nur Fehler, die das Ergebnis der Entscheidung relevant beeinflussen, sind ausschlaggebend (siehe Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 24. Juni 2013).

 

Wann ist ein Vereinsbeschluss nichtig?

Nichtig ist ein Vereinsbeschluss hingegen, wenn er von vornherein ungültig, also rechtlich nie wirksam gewesen ist.

Das ist der Fall, bei:

  • einem Verstoß gegen allgemeine rechtliche Vorschriften (z. B. Beschluss, keine Steuererklärung einzureichen).

  • der Missachtung unverzichtbarer vereinsrechtlicher Regelungen (z. B. Verkauf des Vereinsvermögens ohne die erforderliche Mehrheit).

5. Beschlussfassung im Vorstand eines Vereins

Soweit die Satzung keine abweichenden Bestimmungen vorsieht, erfolgt die Beschlussfassung im Vorstand nach denselben Regeln wie in der Mitgliederversammlung (siehe § 28 BGB). Vorstandsbeschlüsse werden demnach in Sitzungen gefasst, bei denen zu Anträgen abgestimmt wird.

Eine wirksame Vorstandssitzung setzt voraus, dass sie ordnungsgemäß einberufen wurde, die Beschlussfähigkeit gegeben ist und die Stimmabgabe korrekt abläuft. 

Folgendes gilt es hierbei zu beachten:

  • Einladung zur Sitzung durch den Vorsitzenden (inkl. Zeit, Ort und Tagesordnung).

  • Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. 

  • Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  • Satzungsregelungen wie Vetorecht oder Stichentscheid bei Gleichstand.

  • Möglichkeit schriftlicher Beschlüsse, angenommen, alle Vorstandsmitglieder stimmen zu und die Satzung erlaubt es.

  • Weitere Satzungsregelungen zur Geschäftsordnung (z. B. Einberufungsfristen oder Abstimmungsmodalitäten).

6. Wie formuliere ich eine Beschlussfassung?

Um eine formal und inhaltlich rechtssichere Beschlussfassung zu gewährleisten, sollte sie folgende Elemente enthalten:

  • Angaben zum Verein (Name, Adresse, Registernummer)

  • Datum der Beschlussfassung

  • Betreff und Anlass des Beschlusses

  • Einleitung mit Kontextangabe

  • Formulierung des Beschlusses (was beschlossen wurde)

  • Begründung für den Beschluss

  • Abstimmungsergebnis und Stimmenverhältnis

  • Unterschriften der beschlussfassenden Vereinsorgane

Muster für die Beschlussfassung im Verein

Vorstandsbeschluss des [Name des Vereins]

Sitzung am: [Datum]

Beschlussnummer: [Nummer]

Anwesende Vorstandsmitglieder:

  • [Vorstandsmitglied A]
  • [Vorstandsmitglied B]
  • [Vorstandsmitglied C]

Gegenstand des Beschlusses:

[Beschreibung des Themas/Anlasses, z.B. Antrag auf Fördermittel, Aufnahme neuer Mitglieder etc.]

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass [klare Formulierung des Beschlusses, z.B. „die Fördermittel in Höhe von … beantragt werden“].

Begründung:

[Kurze Darstellung der Gründe, z.B. „Die Beantragung der Mittel ist notwendig, um …“]

Abstimmungsergebnis:

  • Ja-Stimmen: [Anzahl]
  • Nein-Stimmen: [Anzahl]
  • Enthaltungen: [Anzahl]

Der Beschluss wurde mit [Mehrheit, z.B. einfacher Mehrheit] angenommen.

Datum und Unterschrift:

[Unterschriften aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder].

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