Geltungsbereich
Der erste Abschnitt einer Geschäftsordnung definiert ihren Geltungsbereich. Darin wird festgelegt, wann und für welche Situationen die Regelungen Anwendung finden. Weil sich Geschäftsordnungen überwiegend auf den Ablauf von Versammlungen und Sitzungen beziehen, gelten sie im Regelfall für sämtliche Zusammenkünfte des Vereins.
Zudem kann festgeschrieben werden, unter welchen Umständen Sitzungen öffentlich stattfinden und wann sie nicht öffentlich abzuhalten sind. Gerade in größeren Vereinen ist diese Unterscheidung wichtig, um vertrauliche Themen geschützt behandeln zu können.
Formalien
In diesem Abschnitt sind die Formalien zur Einberufung von Versammlungen und Sitzungen verankert. Gibt die Satzung hier bereits Regeln vor, orientiert sich die Geschäftsordnung daran.
Beschlussfähigkeit
Die Geschäftsordnung muss festhalten, unter welchen Voraussetzungen ein Gremium beschlussfähig ist. In der Praxis gilt dies meist dann, wenn eine festgelegte Mindestzahl der stimmberechtigten Mitglieder (häufig einfache Mehrheit) anwesend ist. Zudem sollte geregelt sein, wie zu verfahren ist, wenn die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wird.
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Leitung der Sitzung
Ein weiterer Aspekt der Geschäftsordnung betrifft die Leitung von Sitzungen und die Befugnisse des Versammlungsleiters. Die Geschäftsordnung definiert in diesem Zusammenhang, wer eine Sitzung führt, wie Beginn und Ende erkennbar gemacht werden und wer den Leiter im Fall der Verhinderung vertritt.
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Rednerreihenfolge
Sitzungen im Verein verlaufen nicht immer harmonisch, Meinungsverschiedenheiten und Kritik gehören schlichtweg dazu. Um Diskussionen dennoch möglichst zielführend zu gestalten, sollte die Geschäftsordnung die Rednerreihenfolge regeln.
Sie bestimmt, wann Wortmeldungen erfasst werden und in welcher Reihenfolge Mitglieder sprechen dürfen. So wird verhindert, dass einzelne Mitglieder das Wort dominieren oder ihre Position ausnutzen. Der Versammlungsleiter sorgt derweil dafür, dass die Regeln eingehalten werden und alle Mitglieder gleichberechtigt ihre Meinung äußern können.
Anträge zur Geschäftsordnung
Während die Satzung bestimmt, wer antragsberechtigt ist, regelt die Geschäftsordnung das genaue Vorgehen der Antragstellung und stellt damit sicher, dass alle Anträge sorgfältig geprüft werden.
Abstimmung zu Anträgen & Stimmberechtigung:
In diesem Abschnitt der Geschäftsordnung werden die Vorschriften für Abstimmungen im Verein festgesetzt.
Dazu gehören:
die Reihenfolge der Abstimmungen
der Kreis der Stimmberechtigten
die erforderlichen Mehrheiten
Hinweis: Üblicherweise regelt die Satzung diese Punkte bereits, daher genügt in der Geschäftsordnung ein Bezug auf die Satzung.
Wahlen
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Geschäftsordnung sind die Wahlen im Verein. Satzung und Gesetz geben hierbei bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Die Geschäftsordnung sorgt hingegen für klare organisatorische Abläufe.
Sie legt fest, wie der Wahlausschuss gebildet wird, welche Rechte und Pflichten er hat und beschreibt das genaue Vorgehen bei Wahlen. Auch wird der Umgang mit Nachbesetzungen während der Amtsperiode geregelt.
Protokolle
Ergebnisse und Informationen aus Sitzungen oder Versammlungen sollten stets nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Protokollführer hält dazu alle Beschlüsse sorgfältig fest.
Die Geschäftsordnung legt in diesem Zusammenhang die Form und den Mindestinhalt der Protokolle fest und bestimmt, wie und in welchem Umfang sie den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
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Beitragsstruktur
Die Geschäftsordnung kann außerdem Regeln zur Beitragsstruktur enthalten, beispielsweise:
Wie Monats- oder Jahresbeiträge gestaffelt werden
Wann Mitglieder von der Zahlung befreit sind
Wie Beiträge überwiesen bzw. eingezogen werden
Mitgliedschaft
Viele Geschäftsordnungen enthalten obendrein Regelungen zur Mitgliedschaft im Verein. Sie legen die Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Mitglieder fest und bestimmen die Abläufe für den Austritt aus dem Verein.