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Geschäftsordnung im Verein – Ein praxisnaher Ratgeber für Vereine 2025


Geschäftsordnung im Verein

Neben der Vereinssatzung ist die Geschäftsordnung das zentrale Regelwerk im Verein. Hier regeln Vereine sämtliche Fragen, die den Vereinsalltag betreffen – sei es der Ablauf der Mitgliederversammlung, die Zuständigkeiten der Vereinsorgane oder Beitragsregelungen.

Doch Vorsicht: Es reicht nicht aus, einfach willkürlich Regeln in die Geschäftsordnung zu schreiben. Denn der Gesetzgeber sieht klare Grenzen vor, die diese einschränken. Schon kleine Fehler können dabei dazu führen, dass ein Beschluss für nichtig erklärt wird.

In diesem Beitrag erfahren Sie: wie Ihr Verein von einer Geschäftsordnung profitiert, was alles in die Geschäftsordnung gehört und wie diese aufgebaut sein sollte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Satzung bildet das rechtliche Fundament des Vereins und legt die zentralen organisatorischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Die Geschäftsordnung ergänzt diese, indem sie praktische Details des Vereinslebens regelt.

  • Die meisten Vereine nutzen eine Geschäftsordnung, um praktische Abläufe zu regeln, die nicht in der Satzung stehen müssen. Verpflichtend ist sie jedoch nicht.

  • Die Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und kann bestehende Regelungen nicht aufheben. Sie ist zudem nicht berechtigt, Pflichten und Rechte für Mitglieder festzulegen.

1. Hat ein Verein eine Geschäftsordnung?

In der Praxis haben die meisten Vereine eine Geschäftsordnung, um Details zu regeln, die nicht unbedingt in der Satzung stehen müssen, aber den Vereinsalltag erleichtern.

Üblich sind etwa:

 

Ist eine Geschäftsordnung im Verein Pflicht?

Gemäß den Vorgaben des BGB (§§ 21–79) ist eine Geschäftsordnung im Verein nicht verpflichtend. Vorgeschrieben ist lediglich eine Satzung, die als das zentrale Regelwerk des Vereins gilt.

 

Welche Vorteile bietet eine Geschäftsordnung im Verein?

  • Rechtssicherheit: Die Geschäftsordnung regelt praktische Fragen, die in der Satzung nicht detailliert behandelt werden können, und schafft so Rechtssicherheit.

  • Flexibilität: Eine Geschäftsordnung kann schnell per Beschluss geändert werden. Im Gegensatz zur Satzung ist dazu keine Eintragung ins Handelsregister notwendig.

  • Anpassungsfähigkeit: Der Verein kann flexibel auf neue Gegebenheiten im Verein reagieren und jederzeit Änderungen an der Geschäftsordnung vornehmen.

  • Transparenz: Sie sorgt für Nachvollziehbarkeit und Sicherheit bei Entscheidungen der Vereinsorgane.

2. Welches Ziel verfolgt die Geschäftsordnung im Verein?

Eine Geschäftsordnung sorgt dafür, dass sämtliche Regeln des Vereinslebens transparent und nachvollziehbar sind. So gibt sie den Vereinsorganen einen klaren Rahmen vor, innerhalb dessen Entscheidungen rechtssicher getroffen werden können. 

Auf diese Weise strukturiert sie Versammlungen, erleichtert die Entscheidungsfindung und schafft mehr Klarheit im Vereinsalltag. Dabei wird zwischen interner und externer Geschäftsordnung unterschieden.

Interne Geschäftsordnung

Eine interne Geschäftsordnung legt Regeln fest, die ausschließlich für ein bestimmtes Vereinsorgan gelten. 

Mitglieder der Versammlung oder andere Vereinsmitglieder sind davon nicht betroffen. 

Änderungen an der Geschäftsordnung kann das Organ selbst vornehmen, sollte dafür aber nachvollziehbare Gründe haben. 

Externe Geschäftsordnung

Bei einer externen Geschäftsordnung legt die Mitgliederversammlung Regeln für ein Vereinsorgan oder den Vorstand fest. 

Diese Regeln sind verbindlich und können nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. 

Insofern sie nicht gegen die Satzung verstoßen, muss das Organ die Vorgaben einhalten. Verstöße werden von der Mitgliederversammlung geahndet.

3. Was ist der Unterschied zwischen einer Satzung und einer Geschäftsordnung?

Der Unterschied zwischen einer Satzung und einer Geschäftsordnung liegt vor allem in ihrem Umfang und Zweck. Die Satzung bildet das rechtliche Grundgerüst des Vereins und regelt die wesentlichen organisatorischen und rechtlichen Fragen gemäß §§ 57 und 58 BGB, darunter:

  • Vereinszweck

  • Name des Vereins

  • Sitz des Vereins

  • Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Zusammensetzung des Vorstands

  • Einberufung der Mitgliederversammlung 

  • Protokollierung von Beschlüssen

Die Geschäftsordnung behandelt praktische Details des Vereinslebens, die in der Satzung nicht festgelegt werden müssen und dient somit als eine Ergänzung zur Vereinssatzung. Sie wird in der Regel für ein bestimmtes Vereinsorgan erstellt und enthält keine Regelungen zu Mitgliedsrechten. 

  • Wichtig: Die Geschäftsordnung darf der Satzung nicht widersprechen. Im Zweifel hat immer die Satzung Vorrang. Entsprechend sollte in der Satzung erwähnt sein, wer für die Erstellung oder Änderung der Geschäftsordnung zuständig ist.

4. Was gehört alles in eine Geschäftsordnung?

Eine Geschäftsordnung kann unter anderem folgende Punkte regeln:

  • Den Ablauf der Mitgliederversammlung

  • Vorgaben zu den Beschlussgegenständen

  • Den Ablauf von Abstimmungen

  • Regeln für Vorstandssitzungen

  • Zuständigkeiten der Vereinsorgane

 

Was darf die Geschäftsordnung nicht regeln?

Eine Geschäftsordnung darf keinesfalls gegen die Satzung verstoßen. Enthält die Satzung Vorgaben für Vorstandssitzungen, kann die Geschäftsordnung diese Regeln nicht aufheben, auch nicht durch einen Beschluss von Vorstand oder Mitgliederversammlung. Ebenso kann die Geschäftsordnung keine Pflichten oder Rechte für Mitglieder schaffen. Darüber hinaus muss die Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen.

5. Wie ist eine Geschäftsordnung aufgebaut?

Wie die Geschäftsordnung eines Vereins aufgebaut ist, richtet sich nach der Ausrichtung, dem Zweck und der Größe des Vereins. 

In der Regel sollten allerdings stets die folgenden Punkte enthalten sein:

Geltungsbereich

Der erste Abschnitt einer Geschäftsordnung definiert ihren Geltungsbereich. Darin wird festgelegt, wann und für welche Situationen die Regelungen Anwendung finden. Weil sich Geschäftsordnungen überwiegend auf den Ablauf von Versammlungen und Sitzungen beziehen, gelten sie im Regelfall für sämtliche Zusammenkünfte des Vereins.

Zudem kann festgeschrieben werden, unter welchen Umständen Sitzungen öffentlich stattfinden und wann sie nicht öffentlich abzuhalten sind. Gerade in größeren Vereinen ist diese Unterscheidung wichtig, um vertrauliche Themen geschützt behandeln zu können.

Formalien

In diesem Abschnitt sind die Formalien zur Einberufung von Versammlungen und Sitzungen verankert. Gibt die Satzung hier bereits Regeln vor, orientiert sich die Geschäftsordnung daran.

Beschlussfähigkeit

Die Geschäftsordnung muss festhalten, unter welchen Voraussetzungen ein Gremium beschlussfähig ist. In der Praxis gilt dies meist dann, wenn eine festgelegte Mindestzahl der stimmberechtigten Mitglieder (häufig einfache Mehrheit) anwesend ist. Zudem sollte geregelt sein, wie zu verfahren ist, wenn die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wird. 

  • Tipp: Weitere Details zum Thema Beschlussfassung & Beschlussfähigkeit im Verein findest Du in diesem Beitrag:

► zum Artikel

Leitung der Sitzung

Ein weiterer Aspekt der Geschäftsordnung betrifft die Leitung von Sitzungen und die Befugnisse des Versammlungsleiters. Die Geschäftsordnung definiert in diesem Zusammenhang, wer eine Sitzung führt, wie Beginn und Ende erkennbar gemacht werden und wer den Leiter im Fall der Verhinderung vertritt.

  • Tipp: Alles, was Sie rund um die Tätigkeit des Versammlungsleiters wissen müssen, erfahren Sie hier:

► zum Artikel

Rednerreihenfolge

Sitzungen im Verein verlaufen nicht immer harmonisch, Meinungsverschiedenheiten und Kritik gehören schlichtweg dazu. Um Diskussionen dennoch möglichst zielführend zu gestalten, sollte die Geschäftsordnung die Rednerreihenfolge regeln. 

Sie bestimmt, wann Wortmeldungen erfasst werden und in welcher Reihenfolge Mitglieder sprechen dürfen. So wird verhindert, dass einzelne Mitglieder das Wort dominieren oder ihre Position ausnutzen. Der Versammlungsleiter sorgt derweil dafür, dass die Regeln eingehalten werden und alle Mitglieder gleichberechtigt ihre Meinung äußern können.

Anträge zur Geschäftsordnung

Während die Satzung bestimmt, wer antragsberechtigt ist, regelt die Geschäftsordnung das genaue Vorgehen der Antragstellung und stellt damit sicher, dass alle Anträge sorgfältig geprüft werden. 

  • Hinweis: Um auch in unvorhergesehenen Situationen handlungsfähig zu bleiben, enthält die Geschäftsordnung darüber hinaus Regeln für Dringlichkeitsanträge.

Abstimmung zu Anträgen & Stimmberechtigung:

In diesem Abschnitt der Geschäftsordnung werden die Vorschriften für Abstimmungen im Verein festgesetzt. 

Dazu gehören: 

  • die Reihenfolge der Abstimmungen

  • der Kreis der Stimmberechtigten

  • die erforderlichen Mehrheiten

Hinweis: Üblicherweise regelt die Satzung diese Punkte bereits, daher genügt in der Geschäftsordnung ein Bezug auf die Satzung.

Wahlen

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Geschäftsordnung sind die Wahlen im Verein. Satzung und Gesetz geben hierbei bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Die Geschäftsordnung sorgt hingegen für klare organisatorische Abläufe. 

Sie legt fest, wie der Wahlausschuss gebildet wird, welche Rechte und Pflichten er hat und beschreibt das genaue Vorgehen bei Wahlen. Auch wird der Umgang mit Nachbesetzungen während der Amtsperiode geregelt.

Protokolle

Ergebnisse und Informationen aus Sitzungen oder Versammlungen sollten stets nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Protokollführer hält dazu alle Beschlüsse sorgfältig fest. 

Die Geschäftsordnung legt in diesem Zusammenhang die Form und den Mindestinhalt der Protokolle fest und bestimmt, wie und in welchem Umfang sie den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

  • Tipp: Wie genau ein Protokoll im Verein aussehen muss, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag:

► zum Artikel

Beitragsstruktur

Die Geschäftsordnung kann außerdem Regeln zur Beitragsstruktur enthalten, beispielsweise: 

  • Wie Monats- oder Jahresbeiträge gestaffelt werden

  • Wann Mitglieder von der Zahlung befreit sind

  • Wie Beiträge überwiesen bzw. eingezogen werden

Mitgliedschaft

Viele Geschäftsordnungen enthalten obendrein Regelungen zur Mitgliedschaft im Verein. Sie legen die Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Mitglieder fest und bestimmen die Abläufe für den Austritt aus dem Verein.

6. Wer ist dafür zuständig, eine Geschäftsordnung aufzustellen?

Jedes Vereinsorgan ist dazu berechtigt, für seinen Bereich eine interne Geschäftsordnung zu erstellen. Ebenso können Mitglieder Anträge zur Änderung einbringen. Alternativ kann die Satzung festlegen, welches Organ die Geschäftsordnung erstellen oder ändern darf. Der Beschluss einer externen Geschäftsordnung erfolgt hingegen über die einfache Mehrheit in der Mitgliederversammlung. Nach der Beschlussfassung tritt sie sofort in Kraft.

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