Warum reicht die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus?
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schützt ehrenamtlich Tätige, weil sie im Interesse der Allgemeinheit handeln – etwa als gewählte Vorstandsmitglieder, Übungsleiter oder Betreuer. Aktive Sportlerinnen und Sportler sind während des eigentlichen Trainings oder Wettkampfs davon jedoch in der Regel ausgenommen.
Laut DGUV sind ehrenamtlich Tätige wie Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit im Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses stattfindet. Versichert sind laut DGUV zudem Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren – unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied geschieht. Für Vereine bedeutet das konkret: Ein Trainer, der sich beim Training verletzt, kann über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) abgesichert sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Sportler, der sich beim gleichen Training das Knie verdreht, ist es in aller Regel nicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist in seiner Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement" ausdrücklich darauf hin, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt an klare Voraussetzungen geknüpft ist und nicht automatisch für jede Vereinstätigkeit gilt. Wo kein gesetzlicher Schutz besteht, bleibt laut DGUV die Absicherung freiwilligem Engagement der privaten Vorsorge vorbehalten. Diese Lücke ist vielen Vorständen nicht bewusst und genau hier setzt die Gruppenunfallversicherung an.