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Spielregeln beim Johannisfeuer – Was ist zu beachten?


Johannisfeuer

Jedes Jahr muss die Feuerwehr am Vorabend zum Johannistag aufbrechen, weil Johannisfeuer außer Kontrolle geraten oder schwere Brandverletzungen verursachen. Zudem werden Sonnwendfeuer häufig nicht angemeldet, was dazu führt, dass die Feuerwehr unnötigerweise ausrückt.

Solche Zwischenfälle sind gerade für Vereine teuer. Als Veranstalter eines Johannisfeuers trägt der Verein nämlich die Haftung für Personen- und Sachschäden. Im schlimmsten Fall strapazieren hohe Schadensersatzforderungen die finanziellen Ressourcen des Vereins erheblich.

Um derartige Vorfälle zu vermeiden, haben wir Ihnen im Folgenden einen Leitfaden zusammengestellt, der die wichtigsten Sicherheitshinweise für ein Brauchtumsfeuer kurz und knapp beleuchtet. Am Ende gibt es dann noch einen Expertentipp, der Ihnen zeigt, wie Sie reagieren sollten, falls trotz aller Vorsicht der Ernstfall eintritt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Johannisfeuer, ein Brauch mit germanischen, keltischen und christlichen Wurzeln, feiert die Sommersonnenwende mit Tänzen, Glückssprüngen über Flammen und dem Verbrennen von Holz zur Abwehr von Unglück.
  • Sonnwendfeuer benötigen eine spezielle Genehmigung, die mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Gemeinde beantragt werden muss. Nach Genehmigungserhalt ist zudem die Feuerwehr zu informieren.
  • Vereine, die ein Traditionsfeuer veranstalten, haften für alle während des Events entstehenden Personen- und Sachschäden. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung federt im Worst Case Schäden dieser Art ab.

1. Was ist das Johannisfeuer?

Das Johannisfeuer oder auch Sonnwendfeuer ist ein 800 Jahre alter Brauch mit germanischen, keltischen und christlichen Wurzeln. Dieses soll zur Zeit der Sommersonnenwende Licht stiften, in der die Tage allmählich wieder kürzer werden. Christliche Gemeinden halten die Johannisfeuer auch zu Ehren der Geburt von Johannes dem Täufer ab. 

Traditionell tanzen Menschen dabei um das Feuer herum. Zudem soll es Glück, Gesundheit und Segen bringen, über das Feuer zu springen. Gleichzeitig entledigt man sich seines Unglücks, wenn man Holz in die Flammen wirft.

 

Wann ist das Johannisfeuer?

Das Johannisfeuer findet stets am Johanni bzw. Johannistag in der Nacht vom 23. zum 24. Juni statt.

2. Sind Sonnwendfeuer erlaubt?

Generell sind sogenannte Brauchtums- bzw. Traditionsfeuer wie das Sonnwendfeuer erlaubt, jedoch nur mit den entsprechenden Genehmigungen. Bis maximal eine Woche vor dem Johannisfeuer ist dieses bei der zuständigen Gemeinde unter Angabe der Kontaktdaten, des Veranstalters und der Flurstücksdaten zu melden. Ein Brauchtumsfeuer an öffentlichen Flächen, Straßen und Plätzen wird grundsätzlich nicht genehmigt.

  • Wichtig: Reichen Sie den Antrag nicht fristgerecht ein, haben Sie keinen Anspruch mehr, eine Genehmigung für Ihr Event zu erhalten.

Darüber hinaus muss die Feuerwehr Veranstaltungen dieser Art überwachen. Den Leiter Ihrer örtlichen Feuerwehr müssen Sie indes selbst nach Erhalt Ihrer Genehmigung über Ihre Pläne informieren. Versäumen Sie es, der Feuerwehr rechtzeitig Bescheid zu geben, so wird Ihnen die Aufsicht als regulärer Feuerwehreinsatz berechnet.  

  • Tipp: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Vereinsveranstaltung ordnungsgemäß anmelden:

► zum Artikel

 

Was zählt als Traditionsfeuer bzw. Brauchtumsfeuer?

Traditionsfeuer bzw. Brauchtumsfeuer haben zum Ziel, ein traditionelles Brauchtum zu erhalten (z.B. Osterfeuer, Pfingstfeuer, Maifeuer oder Johannisfeuer). Daher finden sie stets im Zeitraum von Feiertagen statt (z.B. Gründonnerstag, Pfingsten oder Johannistag). Überdies werden Brauchtumsfeuer in der Regel von lokalen Ortsgemeinschaften wie Vereinen veranstaltet und sind öffentlich zugänglich.

Feuer, die ausschließlich dem Einäschern von Abfällen dienen, in einem privaten Umfeld abgehalten werden oder von landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Einrichtungen organisiert sind, zählen hingegen nicht als Brauchtumsfeuer. Das gilt selbst dann, wenn sich das Event mit einem Feiertag überschneidet.

3. Wer haftet für das Johannisfeuer?

Üblicherweise werden Johannisfeuer von Vereinen ausgerichtet. Der Verein trägt dabei als Veranstalter des Johannisfeuers die Verantwortung für alle Personen- und Sachschäden, die Dritten während der Veranstaltung entstehen (siehe § 31 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Diese Haftung erstreckt sich sowohl auf Vereinsmitglieder als auch auf Nicht-Mitglieder, wie beispielsweise Helfer oder Besucher. Unabhängig vom Umfang der Vereinsveranstaltung haftet der Verein mit dem Vereinsvermögen.

 

Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen für das Johannisfeuer im Überblick

  • Offenes Feuer im Freien: Offenes Feuer darf im Freien nur angezündet werden, sofern keine Brandgefahr durch Funkenflug oder Glut für die Umgebung und keine Rauchbelästigung für benachbarte Wohngrundstücke besteht.
  • Einhaltung der Abstände: Es gelten spezifische Mindestabstände:
    • Zu Gebäuden und Zelten aus brennbaren Stoffen: mindestens 5 Meter.
    • Zu leicht entzündlichen Stoffen: mindestens 100 Meter.
    • Zu sonstigen brennbaren Materialien: mindestens 5 Meter.
    • Zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs: mindestens 25 Meter.
    • Abstand zum Traditionsfeuer: mindestens 10 Meter (sofern keine größeren Abstände aufgrund örtlicher Bedingungen oder Windverhältnisse erforderlich sind)
    • Brennmaterial muss mindestens 1 Meter von offenen Feuerstellen entfernt aufbewahrt werden. 
  • Überwachung: Die Feuerstelle muss ständig von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Abbrandstelle darf erst verlassen werden, sobald Feuer und Glut vollständig gelöscht sind.
  • Löschmaßnahmen: Es sind Löschwasser, Löschgeräte und Löschmittel in ausreichender Menge bereitzustellen. Bei aufkommendem starkem Wind ist das Feuer unverzüglich zu löschen.
  • Verwendung sicherer Brennmaterialien: Erlaubt ist nur das Verbrennen von naturbelassenem, trockenem Holz. Das Anzünden von Reifen, Kunststoffen, Spanplatten, beschichteten Althölzern, pflanzlichen Abfällen und anderen gefährlichen Materialien ist verboten.
  • Brennbare Flüssigkeiten: Es ist untersagt, brennbare Flüssigkeiten in Flammen oder Glut zu gießen.
  • Schutz der Umgebung: Achten Sie darauf, dass sich keine schützenswerten Flächen in der Nähe befinden. Die Zulässigkeit von Feuern in Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen ist vorab mit dem Landratsamt zu klären.
  • Umgang mit Tieren: Das Holz für das Feuer darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden, um Tieren die Möglichkeit zu geben, zu entkommen. Bevor Sie das Holz anzünden, ist es auf Tiere zu überprüfen.
  • Entsorgung: Erkaltete Brandrückstände und Abfälle wie Flaschen, Tüten sowie Pflanzen müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Vorsichtsmaßnahmen bei Trockenheit: Bei Trockenheit ist es ratsam, Löschwasser bereitzuhalten und gegebenenfalls die Feuergröße zu reduzieren. Auf sehr trockenem Grasland ist besondere Vorsicht beim Abbrennen geboten!
  • Zufahrt: Es ist eine freie Zufahrt für die Feuerwehr zu gewährleisten.
  • Rücksichtnahme: Um rechtliche Streitigkeiten und den Gang vor den Friedensrichter oder das Gericht zu vermeiden, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Kein Nachbar sollte kontinuierlich grenzüberschreitende Immissionen erdulden.
  • Waldbrandwarnstufe 3: Sobald Waldbrandwarnstufe 3 erreicht ist, ist offenes Feuer untersagt.

Wichtig: Verstöße gegen diese Sicherheitsvorschriften werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet.

4. Wie das Johannisfeuer absichern – Unser Expertentipp

Obwohl Prävention wesentlich ist, können trotz bester Sicherheitsmaßnahmen dennoch Schäden während des Johannisfeuers auftreten. In solchen Fällen ist es wesentlich, rasch zu handeln.

Mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ergänzen Sie das Sicherheitskonzept Ihres Vereins, um eine zusätzliche Ebene. So schützt diese Ihren Verein im Ernstfall vor sämtlichen berechtigten und unberechtigten Schadensersatzansprüchen.

  • Hinweis: Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kann bis zu 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden.

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Wetterversicherung für das Johannisfeuer

Unvorhergesehene Unwetter und plötzliche Wetterumschwünge können das Johannisfeuer erheblich stören. Im schlimmsten Fall muss das Event gar abgesagt werden, was schließlich in finanziellen Verlusten resultiert.

Mit einer Wetterversicherung für Ihre Veranstaltung sind Sie im Fall der Fälle abgesichert. Dieser smarte Versicherungstarif deckt alle witterungsbedingten Kosten ab, die durch den Ausfall des Johannisfeuers, etwa infolge von Regen, Sturm oder Hagel entstehen.

  • Hinweis: Um von der Wetterversicherung zu profitieren, sollten Sie diese vier Wochen vor dem Start des Johannisfeuers abschließen.

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