2. Sind Sonnwendfeuer erlaubt?
Generell sind sogenannte Brauchtums- bzw. Traditionsfeuer wie das Sonnwendfeuer erlaubt, jedoch nur mit den entsprechenden Genehmigungen. Bis maximal eine Woche vor dem Johannisfeuer ist dieses bei der zuständigen Gemeinde unter Angabe der Kontaktdaten, des Veranstalters und der Flurstücksdaten zu melden. Ein Brauchtumsfeuer an öffentlichen Flächen, Straßen und Plätzen wird grundsätzlich nicht genehmigt.
- Wichtig: Reichen Sie den Antrag nicht fristgerecht ein, haben Sie keinen Anspruch mehr, eine Genehmigung für Ihr Event zu erhalten.
Darüber hinaus muss die Feuerwehr Veranstaltungen dieser Art überwachen. Den Leiter Ihrer örtlichen Feuerwehr müssen Sie indes selbst nach Erhalt Ihrer Genehmigung über Ihre Pläne informieren. Versäumen Sie es, der Feuerwehr rechtzeitig Bescheid zu geben, so wird Ihnen die Aufsicht als regulärer Feuerwehreinsatz berechnet.
- Tipp: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Vereinsveranstaltung ordnungsgemäß anmelden:
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Was zählt als Traditionsfeuer bzw. Brauchtumsfeuer?
Traditionsfeuer bzw. Brauchtumsfeuer haben zum Ziel, ein traditionelles Brauchtum zu erhalten (z.B. Osterfeuer, Pfingstfeuer, Maifeuer oder Johannisfeuer). Daher finden sie stets im Zeitraum von Feiertagen statt (z.B. Gründonnerstag, Pfingsten oder Johannistag). Überdies werden Brauchtumsfeuer in der Regel von lokalen Ortsgemeinschaften wie Vereinen veranstaltet und sind öffentlich zugänglich.
Feuer, die ausschließlich dem Einäschern von Abfällen dienen, in einem privaten Umfeld abgehalten werden oder von landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Einrichtungen organisiert sind, zählen hingegen nicht als Brauchtumsfeuer. Das gilt selbst dann, wenn sich das Event mit einem Feiertag überschneidet.