Das Wichtigste in Kürze:
Das Johannisfeuer oder auch Sonnwendfeuer ist ein 800 Jahre alter Brauch mit germanischen, keltischen und christlichen Wurzeln. Dieses soll zur Zeit der Sommersonnenwende Licht stiften, in der die Tage allmählich wieder kürzer werden. Christliche Gemeinden halten die Johannisfeuer auch zu Ehren der Geburt von Johannes dem Täufer ab.
Traditionell tanzen Menschen dabei um das Feuer herum. Zudem soll es Glück, Gesundheit und Segen bringen, über das Feuer zu springen. Gleichzeitig entledigt man sich seines Unglücks, wenn man Holz in die Flammen wirft.
Das Johannisfeuer findet stets am Johanni bzw. Johannistag in der Nacht vom 23. zum 24. Juni statt.
Generell sind sogenannte Brauchtums- bzw. Traditionsfeuer wie das Sonnwendfeuer erlaubt, jedoch nur mit den entsprechenden Genehmigungen. Bis maximal eine Woche vor dem Johannisfeuer ist dieses bei der zuständigen Gemeinde unter Angabe der Kontaktdaten, des Veranstalters und der Flurstücksdaten zu melden. Ein Brauchtumsfeuer an öffentlichen Flächen, Straßen und Plätzen wird grundsätzlich nicht genehmigt.
Darüber hinaus muss die Feuerwehr Veranstaltungen dieser Art überwachen. Den Leiter Ihrer örtlichen Feuerwehr müssen Sie indes selbst nach Erhalt Ihrer Genehmigung über Ihre Pläne informieren. Versäumen Sie es, der Feuerwehr rechtzeitig Bescheid zu geben, so wird Ihnen die Aufsicht als regulärer Feuerwehreinsatz berechnet.
Traditionsfeuer bzw. Brauchtumsfeuer haben zum Ziel, ein traditionelles Brauchtum zu erhalten (z.B. Osterfeuer, Pfingstfeuer, Maifeuer oder Johannisfeuer). Daher finden sie stets im Zeitraum von Feiertagen statt (z.B. Gründonnerstag, Pfingsten oder Johannistag). Überdies werden Brauchtumsfeuer in der Regel von lokalen Ortsgemeinschaften wie Vereinen veranstaltet und sind öffentlich zugänglich.
Feuer, die ausschließlich dem Einäschern von Abfällen dienen, in einem privaten Umfeld abgehalten werden oder von landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Einrichtungen organisiert sind, zählen hingegen nicht als Brauchtumsfeuer. Das gilt selbst dann, wenn sich das Event mit einem Feiertag überschneidet.
Üblicherweise werden Johannisfeuer von Vereinen ausgerichtet. Der Verein trägt dabei als Veranstalter des Johannisfeuers die Verantwortung für alle Personen- und Sachschäden, die Dritten während der Veranstaltung entstehen (siehe § 31 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Diese Haftung erstreckt sich sowohl auf Vereinsmitglieder als auch auf Nicht-Mitglieder, wie beispielsweise Helfer oder Besucher. Unabhängig vom Umfang der Vereinsveranstaltung haftet der Verein mit dem Vereinsvermögen.
Wichtig: Verstöße gegen diese Sicherheitsvorschriften werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet.
Obwohl Prävention wesentlich ist, können trotz bester Sicherheitsmaßnahmen dennoch Schäden während des Johannisfeuers auftreten. In solchen Fällen ist es wesentlich, rasch zu handeln.
Mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ergänzen Sie das Sicherheitskonzept Ihres Vereins, um eine zusätzliche Ebene. So schützt diese Ihren Verein im Ernstfall vor sämtlichen berechtigten und unberechtigten Schadensersatzansprüchen.
Machen Sie Ihr nächstes Event nicht nur unvergesslich, sondern auch sorgenfrei!
Unvorhergesehene Unwetter und plötzliche Wetterumschwünge können das Johannisfeuer erheblich stören. Im schlimmsten Fall muss das Event gar abgesagt werden, was schließlich in finanziellen Verlusten resultiert.
Mit einer Wetterversicherung für Ihre Veranstaltung sind Sie im Fall der Fälle abgesichert. Dieser smarte Versicherungstarif deckt alle witterungsbedingten Kosten ab, die durch den Ausfall des Johannisfeuers, etwa infolge von Regen, Sturm oder Hagel entstehen.