Sofern keine besonderen Ausschlussgründe bestehen, übernimmt nach einem Sportunfall im Verein die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten für eine medizinische Behandlung. Wird ein Sportunfall durch einen Dritten verursacht, etwa bei einem Foul, kommt meist deren Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Viele Sportvereine sind außerdem über ihren Landessportverband in eine Gruppenunfallversicherung eingebunden, die zusätzliche Leistungen im Schadensfall bietet.
Gerade bei dauerhaften Verletzungen infolge eines Unfalls oder kostspieligeren Behandlungen kommt primär diese Versicherung zum Einsatz. Ebenso sind Trainer während ihrer Vereinstätigkeit abgesichert.
Besteht beim Sportunfall im Verein Recht auf Schmerzensgeld?
Laut § 252 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht immer dann ein Anrecht auf Schmerzensgeld, sobald jemand einer Person vorsätzlich oder grob fahrlässig körperliche bzw. gesundheitliche Schäden zufügt. Der Vereinssport ist hier keine Ausnahme.
Im Regelfall handelt es sich bei Sportunfällen aber um Versehen, sodass kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Verstößt der Verursacher allerdings mutwillig bzw. in grober Weise gegen die Spielregeln und resultiert dadurch ein Schaden, kann der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld einfordern.
Gibt es Lohnfortzahlung nach einem Sportunfall?
Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz wird ein Sportunfall als Krankschreibung behandelt. Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung beim Sport aus, muss er dem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls mitteilen.
Dementsprechend hat der Verletzte Anrecht auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ist die Verletzung nach diesem Zeitraum immer noch nicht genesen, greift das Krankengeld.