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Sportunfall im Verein – Wer haftet und was ist versichert?


Sportunfall im Verein – Wer haftet und was ist versichert?

Ob ein Foul im Fußball, ein Sturz auf der Skipiste oder ein Kind, das im Kindertraining ausrutscht – Sportunfälle sind im Vereinssport kaum zu vermeiden. Besonders im Leistungssport, wo fast täglich trainiert wird, kommt es täglich zu solchen Vorfällen.

Schlimmstenfalls zieht das schwere rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich. So muss je nach Situation der Verein haften oder der Trainer sogar persönlich für den Schaden aufkommen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Risiken im Vereinssport abwenden und dabei Verein, Übungsleiter und Mitglieder schützen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Sportunfall ist ein plötzliches, äußeres Ereignis beim Sport, das zu einer Verletzung führt. Für die Sicherheit ist meist der Verein verantwortlich, bei Pflichtverletzungen kann jedoch auch der Trainer persönlich haften.

  • Bei einem Sportunfall ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Zuerst sollte die Erstversorgung des Verletzten erfolgen, danach muss die Verletzung umgehend dem Verein und der Versicherung gemeldet werden.

  • Ist der Sportunfall eingetreten, schützt die Gruppenunfallversicherung Verein, Vereinsmitglieder und Übungsleiter vor finanziellen Risiken.

1. Definition – Was gilt im Vereinssport als Sportunfall?

Ein Sportunfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das während des Sports von außen auf den Körper wirkt und in einer Verletzung resultiert. 

Zu den gängigsten Unfällen im Vereinssport gehören: 

  • Schürf- und Platzwunden

  • Überdehnungen

  • Prellungen

  • Gelenkverletzungen

  • Verstauchungen

  • Knochenbrüche

  • Verrenkungen

  • Verletzungen an Muskeln, Sehnen und Bändern

Darüber hinaus gibt es noch eine erweiterte Definition für den Sportunfall. Diese schließt einem Unfall gleichgestellte Vorfälle, die aus eigener Anstrengung resultieren (z.B. Verrenkungen durch hektische Bewegungen), mit ein.

2. Wer haftet bei einem Sportunfall im Verein?

Wer für einen Sportunfall im Verein haftet, hängt von der Situation ab. Prinzipiell steht jedoch der Verein in der Verantwortung, die Mitglieder vor Gefahren zu schützen, die das übliche Maß eines Trainings übersteigen. Welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, variiert je nach Sportart und den Trainingsbedingungen.

Tritt der Sportunfall hingegen ein, weil ein Trainer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt, haftet dieser persönlich für den Schaden. 

Unfall bei einem Kind – Wer trägt im Sportverein die Verantwortung?

Wird ein Kind beim Training in einen Unfall verwickelt, weil es nicht beaufsichtigt wurde, keine Hilfe bei Übungen bekam oder an kaputten Geräten spielte, ist zunächst der Verein verantwortlich. So zählt der Trainer rechtlich gesehen als sogenannte „Verrichtungshilfe“. Das bedeutet, er unterstützt den Verein lediglich, dessen Aufgaben zu erfüllen. 

Kann der Sportverein nachweisen, dass der Übungsleiter ausreichende Qualifikationen mitbringt und sorgfältig ausgewählt wurde, dann haftet der Trainer persönlich. 

Wer haftet bei Unfällen im Probetraining?

In der Regel sind ausschließlich Vereinsmitglieder über den Verein versichert. Bei Unfällen im Probetraining haftet der Teilnehmer also generell eigenständig. Nur wenn Verkehrssicherungspflichten missachtet (z.B. Gefahrenquellen nicht absichert oder Sicherheitsvorschriften ignoriert) werden oder ein Übungsleiter seine Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflichten verletzt, haftet der Verein. Zudem haben einige Vereine spezielle Versicherungsverträge für das Probetraining, die Unfälle abdecken.

Wer haftet bei Unfällen nach dem Training?

Bei Unfällen nach dem Training trägt der Betroffene den Schaden üblicherweise selbst, es sei denn, dieses wird vom Verein angeordnet. Je nach Versicherung reicht es zudem bereits aus, sobald der Verein über das Einzeltraining Bescheid weiß. Anders ist es, sofern eine Gruppenunfallversicherung vorhanden ist. Hier ist der Weg von und nach dem Sport üblicherweise ebenfalls abgedeckt.

3. Wer übernimmt die Kosten bei einem Sportunfall?

Sofern keine besonderen Ausschlussgründe bestehen, übernimmt nach einem Sportunfall im Verein die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten für eine medizinische Behandlung. Wird ein Sportunfall durch einen Dritten verursacht, etwa bei einem Foul, kommt meist deren Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. 

Viele Sportvereine sind außerdem über ihren Landessportverband in eine Gruppenunfallversicherung eingebunden, die zusätzliche Leistungen im Schadensfall bietet.

Gerade bei dauerhaften Verletzungen infolge eines Unfalls oder kostspieligeren Behandlungen kommt primär diese Versicherung zum Einsatz. Ebenso sind Trainer während ihrer Vereinstätigkeit abgesichert.

 

Besteht beim Sportunfall im Verein Recht auf Schmerzensgeld?

Laut § 252 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht immer dann ein Anrecht auf Schmerzensgeld, sobald jemand einer Person vorsätzlich oder grob fahrlässig körperliche bzw. gesundheitliche Schäden zufügt. Der Vereinssport ist hier keine Ausnahme.

Im Regelfall handelt es sich bei Sportunfällen aber um Versehen, sodass kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Verstößt der Verursacher allerdings mutwillig bzw. in grober Weise gegen die Spielregeln und resultiert dadurch ein Schaden, kann der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld einfordern.

 

Gibt es Lohnfortzahlung nach einem Sportunfall?

Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz wird ein Sportunfall als Krankschreibung behandelt. Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung beim Sport aus, muss er dem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls mitteilen.

Dementsprechend hat der Verletzte Anrecht auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ist die Verletzung nach diesem Zeitraum immer noch nicht genesen, greift das Krankengeld.

4. Wo sind Sportvereine unfallversichert?

Vereine, die Sportarten mit einem erhöhten Verletzungsrisiko anbieten (z.B. Fußballverein oder Reitverein) und ihre Mitglieder sind via Rahmenvertrag des jeweiligen Landessportbunds bzw. Landessportverbands unfallversichert. Unfälle bei Sportaktivitäten nach und vor dem Training erfordern hingegen eine private Unfallversicherung.

  • Hinweis: Die gesetzliche Unfallversicherung greift entgegen gängigen Annahmen nicht im Falle eines Sportunfalls. Diese ist lediglich für Sportunfälle im Rahmen des Betriebssports vorgesehen. Die Ausnahme sind Berufssportler. Diese sind weiterhin über die staatliche Unfallversicherung abgesichert.

 

Welche Versicherung ist für einen Sportunfall im Verein erforderlich?

Um sich vollumfänglich vor den finanziellen Folgen eines Sportunfalls zu schützen, ist eine Gruppenunfallversicherung (umgangssprachlich Sportversicherung genannt) ratsam. In erster Linie bietet sie eine grundlegende Absicherung bei sportlichen Aktivitäten im Verein. 

Des Weiteren schützt sie auch bei verschiedenen weiteren Schadensfällen, wie zum Beispiel:

  • Unfälle bei der Vereinsarbeit oder Vereinsveranstaltungen

  • Unfälle auf dem direkten Weg zum Sportverein oder nach Hause

  • Todesfallleistungen

  • Invaliditätsleistungen bei dauerhafter Beeinträchtigung (bis zu 100 %)

  • Kostenübernahme für unfallbedingte kosmetische Operationen

  • Übernahme von Bergungskosten

  • Zuschüsse für Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen

  • Krankenhaustagegeld mit zusätzlichem Genesungsgeld

 

Welche Vereinsmitglieder sind bei einem Sportunfall abgesichert?

Die Sportversicherung schützt im Falle eines Sportunfalls sämtliche aktiven sowie passiven Vereinsmitglieder, Trainer und Übungsleiter des Vereins. Einige Versicherer ermöglichen es außerdem zusätzlich, Nichtmitglieder im Probetraining abzusichern.

5. Sportunfall im Verein – Was tun

Selbst bei größter Vorsicht lassen sich Unfälle im Vereinssport nicht komplett umgehen. Damit im Ernstfall dennoch alles glattläuft, ist es entscheidend, zügig und besonnen zu handeln. 

Folgende Schritte sollten Sie dabei im Blick behalten:

  • Ärztliche Erstversorgung sicherstellen: Erstversorgung hat Vorrang. Sorgen Sie dafür, dass der Verletzte schnellstmöglich ärztlich versorgt wird. 

  • Unfall dem Verein melden: Melden Sie den Unfall umgehend, am besten direkt nach dem Vorfall, dem Verein.

  • Unfallmeldeformular ausfüllen und an die Versicherung senden: Füllen Sie gemeinsam mit dem Betroffenen das Unfallmeldeformular aus und schicken Sie es per Post oder online an die zuständige Versicherung. Sowohl der Verein als auch die verletzte Person müssen das Formular unterschreiben. 

  • Medizinische Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen auf (z.B. Arztberichte, Diagnosen oder Rechnungen), damit Sie diese bei Bedarf weiterleiten können.

  • Die eigene Kranken- und private Unfallversicherung informieren: Informieren Sie schließlich noch die eigene Krankenversicherung und falls vorhanden die private Unfallversicherung.

Tipp: Die Schadensmeldung darf vom Verein und dem Verletzten vorgenommen werden. In jedem Fall sollte der Betroffene aber persönliche Angaben eigenständig durchführen, um den Datenschutz und die Korrektheit der Daten sicherzustellen. 

6. Warum sollte man Unfälle im Vereinssport melden?

Ein Sportunfall muss umgehend gemeldet werden. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, die Schadensanzeige wahrheitsgemäß, vollständig und zeitnah auszufüllen. Dies wirft jedoch die Frage auf, ob es nicht einfacher wäre, auf die Meldung zu verzichten und sich den Aufwand zu sparen.

Doch es gibt fünf gute Gründe, aus denen die Meldung von Sportunfällen sinnvoll ist:

Gesetzliche Meldepflicht

Laut den allgemeinen Unfallbedingungen besteht Meldepflicht für Sportunfälle im Verein. Wer diese Pflicht versäumt bzw. falsche Angaben macht, riskiert die Kürzung oder sogar gar den Verlust von Versicherungsleistungen. Gemäß dem Oberlandesgericht Köln wird im Übrigen auch eine verspätete Meldung als Pflichtverletzung gewertet.

Frühzeitige Hilfe

Versicherungsleistungen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn der Unfall rechtzeitig gemeldet wird. Wird der Unfall hingegen verspätet mitgeteilt, besteht das Risiko, dass notwendige Maßnahmen zu spät ergriffen werden oder ganz ausbleiben.

Grundlage für Invaliditätsleistungen

Bei schweren Unfällen, die zu bleibenden Schäden führen, kann Anspruch auf Invaliditätsleistungen bestehen. Diese müssen allerdings innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall geltend gemacht werden.

  • Wichtig: Die eingereichte ärztliche Bescheinigung muss den Zusammenhang zwischen dem Sportunfall und der Diagnose bestätigen. Ebenfalls soll aus der Bescheinigung hervorgehen, dass die Schäden dauerhafter Natur sind. Ein Beleg, in dem die Verletzung einfach nur beschrieben ist, reicht demnach nicht aus (siehe OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 70/07).

Absicherung bei Spätfolgen

Ein Unfall kann langfristige gesundheitliche Folgen haben. Wird er rechtzeitig mitgeteilt, sind Spätfolgen nachvollziehbarer und die Versicherung erkennt mögliche Ansprüche eher an.

Wo melde ich einen Sportunfall im Verein?

Ein Sportunfall ist einerseits im Verein und andererseits bei der jeweils zuständigen Versicherung zu melden. Die meisten Versicherer bieten hierzu eine Online-Plattform an. Allgemein steht außerdem stets der Postweg offen. 

  • Hinweis: Beeinträchtigt die Verletzung darüber hinaus die Arbeitsfähigkeit, muss der Arbeitgeber informiert werden.

 

Welche Meldefrist gilt für einen Sportunfall im Verein?

Welche Meldefrist für einen Sportunfall gilt, variiert abhängig vom Verein und dem Sportversicherungsvertrag. Die Faustregel: Je früher Sie den Unfall melden, desto besser. 

  • Hinweis: Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gilt eine Meldefrist von drei Tagen.

7. Welcher Arzt muss bei einem Sportunfall im Verein aufgesucht werden?

Im Anschluss an einen Sportunfall sollte der Betroffene dringend einen Arzt aufsuchen. Das erhöht nicht nur die Chancen auf eine zügige Genesung, sondern stattet den Verletzten mit zusätzlichen Belegen für die Versicherung aus. 

Welchen Arzt bzw. welche Klinik dieser aufsucht, ist ihm überlassen, egal ob Hausarzt oder Facharzt. Im Gegensatz zum Arbeitsunfall ist demnach kein Durchgangsarzt erforderlich. Grundsätzlich ist aber der Besuch bei einem Facharzt zu empfehlen. Dieser kann die Schwere der Verletzung am besten einordnen.

8. Prävention – So vermeiden Sie Sportunfälle im Verein

So wichtig es auch ist, im Ernstfall richtig auf einen Sportunfall zu reagieren, idealerweise kommt es erst gar nicht dazu. Dabei können Sie schon mit einfachen Maßnahmen die allermeisten Unfälle im Vereinssport wirksam vermeiden:

  • Helm: Ein Helm reduziert das Verletzungsrisiko erheblich, sei es beim Fahrrad- und Skifahren oder Kontaktsportarten wie Eishockey.

  • Schutzkleidung: Ebenso bewahrt Schutzkleidung für Handgelenke, Knie, Ellbogen und Handflächen vor vielen gängigen Sturzverletzungen. 

  • Aufwärmen: Wer sich vor dem Sport ausreichend dehnt, streckt und den Kreislauf in Schwung bringt, senkt das Risiko für Muskelverletzungen und andere Sportunfälle deutlich.

  • Wetterbedingungen prüfen: Behalten Sie beim Sport im Freien stets das Wetter im Auge. Sturm, Regen oder starker Wind erhöhen deutlich das Unfallrisiko.

  • Sportversicherung nicht vergessen: Eine Sportversicherung verhindert Unfälle zwar nicht, sorgt aber für schnelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit.

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