Cybersicherheit und regulatorische Compliance (NIS-2)
Mit der Freischaltung des Registrierungsportals des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am 6. Januar 2026 ist die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in die praktische Phase gestartet. Für Vereine stellt sich nun die zentrale Frage: Sind wir betroffen?
Wann kann ein Verein unter NIS-2 fallen?
In der Regel nur dann, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Branche: Tätigkeit in einem kritischen oder besonders wichtigen Sektor
(z. B. Gesundheitswesen, Bildung, IT-Dienstleistungen, soziale Trägerstrukturen) - Mitarbeitende: ab 50
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme: ab 10 Mio. €
⇒ Kleine, rein ehrenamtliche Sport-, Kultur- oder Freizeitvereine liegen meist unterhalb dieser Schwellenwerte und sind daher regelmäßig nicht unmittelbar betroffen.
⇒ Größere Trägervereine, etwa im Gesundheits- oder Bildungsbereich, können hingegen unter die Regelungen fallen – unabhängig davon, dass sie als Verein organisiert sind.
Wichtig: Die Frist zur Registrierung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen endet am 6. März 2026.
Welche Pflichten bestehen bei Betroffenheit?
Betroffene Vereine müssen:
- sich beim BSI registrieren
- ein strukturiertes IT-Risikomanagement einführen
- Sicherheitsvorfälle melden
- technische Schutzmaßnahmen umsetzen (z. B. Multi-Faktor-Authentifizierung)
- Notfall- und Wiederanlaufpläne vorhalten
- klare Verantwortlichkeiten im Vorstand festlegen
Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder.
Tipp: Prüfen, ob eine Cyber-Versicherung sinnvoll ist
Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung sollten Vereine prüfen, ob eine Cyber-Versicherung sinnvoll ist. Sie kann im Schadensfall nicht nur finanzielle Verluste abdecken, sondern auch professionelle Unterstützung bieten, etwa durch:
- IT-Forensik und Krisenmanagement
- Rechtsberatung (z. B. bei Datenschutzmeldungen)
- Unterstützung bei der Wiederherstellung von Daten
- Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit
Wichtig: Viele Versicherer setzen inzwischen grundlegende Sicherheitsmaßnahmen voraus (z. B. Backups, aktuelle Updates, Mehrfaktor-Authentifizierung).
Datenschutz-Update für Online-Mitgliederversammlungen
Im Januar 2026 wurden neue Richtlinien zum Datenschutz bei Online-Mitgliederversammlungen veröffentlicht. Diese konkretisieren die Anforderungen an die Datensicherheit bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen und elektronischen Abstimmungstools. Vereine müssen nun sicherstellen, dass die gewählten Plattformen den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen und die Daten der Mitglieder ausreichend geschützt werden. Die Richtlinien beinhalten unter anderem Empfehlungen zur Verschlüsselung von Datenübertragungen und zur sicheren Speicherung von Abstimmungsergebnissen.
Praxis-Tipp: Überprüfen Sie die Datenschutzrichtlinien Ihrer verwendeten Videokonferenzsysteme und passen Sie diese gegebenenfalls an. Schulen Sie Ihre Vorstandsmitglieder im Umgang mit den neuen Datenschutzbestimmungen, um Bußgelder zu vermeiden.
Förderprogramm "Ehrenamt 2.0" gestartet
Das Förderprogramm "Ehrenamt 2.0" ist im Januar 2026 in NRW gestartet. Es unterstützt Vereine bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsabläufe. Gefördert werden unter anderem die Einführung von Software zur Mitgliederverwaltung, die Einrichtung von Online-Kommunikationsplattformen und die Durchführung von Schulungen für Vereinsmitglieder im Bereich digitaler Kompetenzen. Ziel des Programms ist es, das Ehrenamt zu entlasten und die Effizienz der Vereinsarbeit zu steigern.
Quelle: https://www.engagiert-in-nrw.de
Praxis-Tipp: Informieren Sie sich über die Förderbedingungen und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag. Die Digitalisierung Ihrer Verwaltungsabläufe kann Ihnen viel Zeit und Ressourcen sparen.
Klarstellung zur Gemeinnützigkeit bei Social-Media-Aktivitäten
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Januar 2026 eine Klarstellung zur Gemeinnützigkeit bei Social-Media-Aktivitäten veröffentlicht. Demnach können Vereine auch über Social Media Spenden sammeln und ihre gemeinnützigen Zwecke verfolgen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass ihre Social-Media-Aktivitäten transparent und nachvollziehbar sind und die Spenden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Social-Media-Aktivitäten sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Ihre Spendenaktionen den steuerlichen Vorschriften entsprechen.