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Verbund Offener Werkstätten e.V.

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Vereine & Verbände

Verbund Offener Werkstätten e.V.

Der Verbund Offener Werkstätten e.V. bietet Unterstützung für alle angeschlossenen Werkstätten durch eine Haftpflichtversicherung.

Im Folgenden wird der Umfang der bestehenden Haftpflichtversicherung erläutert und auf Besonderheiten im Hinblick auf den Verbund Offener Werkstätten eingegangen.

Pauschal für alle angeschlossenen Werkstätten bestehende Versicherung

Haftpflichtversicherung für die angeschlossenen Werkstätten

Die Mitgliedschaft im Verbund Offener Werkstätten e. V. umfasst eine Gruppen-Haftpflichtversicherung, die speziell für den Betrieb von Offenen Werkstätten (wie FabLabs, Makerspaces, Selbsthilfe-Werkstätten, Reparatur-Initiativen usw.) und/oder Repair-Cafés konzipiert ist. Sie ist auf die tatsächlichen Aktivitäten von Projekten Offener Werkstätten zugeschnitten. Der Besitz und Betrieb von Werkstätten für den Eigengebrauch (d. h. nicht gewerblich betrieben) ist versichert, was die meisten anderen Versicherungen explizit ausschließen (Betriebsstättenrisiko). Einfach ausgedrückt: Die Betriebshaftpflicht für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung (Auszug)

Mitversichert sind z. B.

  • Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen im Rahmen von Repair-Cafes und offenen Werkstätten
  • Besitz und Betrieb von offenen Werkstätten zum Eigenbedarf (ohne Kfz), Fablabs, Repair-Cafés
  • Regelmäßiger Gastronomiebetrieb (Aus- oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen, Lebensmitteln in eigener Regie)

 

Versicherte Risiken

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus

  • Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden der mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z. T. auch Teilnehmer) in Ihrer Tätigkeit für die versicherte Einrichtung / den versicherten Maßnahmenträger
  • Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht anlässlich der Betreuung von Minderjährigen durch die mitversicherten Betreuer und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten bei der Auswahl der Betreuer durch den Vorstand
  • Dem gelegentlichen Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, in Selbstversorgerhäusern, in Koch- und Backkursen u. ä.)
  • Bei geschlossenen Veranstaltungen: Schäden durch Teilnehmer, Besucher oder Gäste der Veranstaltung
  • Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander (nur wenn die Organisationen separat genannt und prämienmäßig erfasst werden)
  • Mitglieder- und Besucherhabe auf dem Vereinsgrundstück und bei Veranstaltungen
  • Mietsachschäden: Mitversichert sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) und auch an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (gilt aber nicht für Kfz)
  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht) bis zu einem Bruttojahresmietwert von 100.000 €
  • Der Eigenschaft als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 1.000.000€
  • Be- und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen
  • Tätigkeitsschäden (nicht bei Betriebspraktika, dies muss separat vereinbart werden)
  • Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG-Risiken)

Vom Versicherer übernommen werden die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Zusätzlich vereinbarte Risiken:

  • Regelmäßige Gastronomie, Elektroschweißen
  • Pauschal mitversichert sind Veranstaltungen bis 1000 Teilnehmer mit direktem Bezug zu offenen Werkstätten und Repair-Cafes.
    Dazu zählen:
    - Seminare / Workshops / Symposien
    - Sommerfest / Weihnachtsfeier
    - Tag der offenen Tür.
    Alle weiteren Veranstaltungen sind anzufragen. Bitte dazu mit Tino Braunschweig oder Dijana Jovanovic  (Bernhard Assekuranz) in Kontakt treten.
  • nicht gewerbsmäßiger Verleih oder Vermietung von Werkzeugen / Gegenständen (gegen einen Unkostenbeitrag) Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Mitgliedschaft vorhanden ist/besteht

Weitere Informationen:

  • Elektroschweißen
    (Schutzgasschweißen muss angemeldet werden, wenn die gelagerte Gasmenge 3 Flaschen à 20 Liter übersteigt. In diesem Fall bitte Tino Braunschweig oder Dijana Jovanovic kontaktieren. Bei 50,00 Euro Zuzahlung können beliebig viele Flaschen gelagert werden.)
  • Gastronomiebetrieb (auch regelmäßig)
  • Verleih von Lastenrädern/Anhängern (bis 25 km/h auch Pedelec-Fahrzeuge)

Zusätzlich versicherbare Risiken

  • Betrieb sonstiger Einrichtungen (z. B. Kita, Kulturzentrum, Übernachtungshaus, Zeltplatz)
  • Sonstige (Vereins-)Maßnahmen unabhängig vom Betrieb offener Werkstätten (z. B. Ausflüge)
  • Veranstaltungen
  • Konzerte
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden während Betriebspraktika
  • Besitz und Betrieb von Eventsport- und Spielgeräten jeder Art (z. B. Kletterwände, Hüpfburg, Skateboardanlagen, Menschenkicker etc.)
  • Verleih von Eventsportgeräten, Land- und Wasserfahrzeugen (Fahrräder, Boote etc.)
  • Haftpflicht für Segel- und Motorboote
  • Kfz ohne Zulassung auf dem Betriebsgelände
  • Parkplatzrisiko

Geltungsbereich

Der gewöhnliche Sitz des Mitglieds muss in Deutschland sein.

Die Versicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.

Anmerkung zu USA/Kanada: Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Produkten oder gewerblichen Tätigkeiten, die vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten geltend gemacht werden. Für Reisen und Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten bleibt der Versicherungsschutz auch in den USA bestehen.

Versicherter Personenkreis

Jeweils für Ansprüche aus Schäden in Ihrer Tätigkeit für die versicherte(n) Organisation(en)/ Einrichtung(en) – nicht aber
Ansprüche gegen den Dienstherrn selbst! Mitversicherte Organisationen sind Vereine, Gruppen, Initiativen und andere gemeinnützige Organisationen.

  • Alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter/innen der versicherten Organisation/en (eigenständige Organisationen müssen separat vereinbart werden)
  • Alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder
  • Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen sowie mitarbeitende Betreuer/ innen, Kursleiter etc.
  • Alle Aufsichtsführenden der mitversicherten Einrichtungen, die in der Trägerschaft der jeweiligen versicherten Organisation stehen
  • Alle Veranstaltungsteilnehmer, auch untereinander (Ausnahme: Verwandte 1. Grades), sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz, wie z. B. eine Privathaftpflichtversicherung, besteht (Subsidiärdeckung).
  • Alle eingeschriebenen Kursteilnehmer, Hörer und Schüler für Schäden an Gebäuden, Räumlichkeiten und deren Einrichtungen in Zusammenhang mit versicherten Kursen, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz, wie z. B. eine Privathaftpflichtversicherung, besteht (Subsidiärdeckung).

Versicherte Maßnahmen: Reparaturwerkstätten, Repair-Cafes, Initiativen, Mitglieder-Projekte, Offene Werkstätten und Einrichtungen des Verbund offener Werkstätten.

Deckungssummen

  • Personen- und / oder Sachschäden: 10.000.000 €
  • Vermögensschäden: 10.000.000 €
  • Mietsachschäden an Gebäuden: 10.000.000 €
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch F/LW: 10.000.000 €
  • Mietsachschäden an geliehenen / bewegliche Sachen: 100.000 €
  • Be- und Entladeschäden: 10.000.000 €
  • Belegschaftshabe: 10.000.000 €
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: 10.000.000 €
  • Schlüsselverlust: 5.000.000 €
  • Umwelt-Haft / USV: 10.000.000 €

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Den
genauen Vertragsumfang entnehmen Sie bitte den beigefügten Bedingungsunterlagen.

Selbstbeteiligungen

  • Mietsachschäden an geliehenen / bewegliche Sachen: 50,00 € pauschal
  • Belegschaftshabe: 50,00 € pauschal
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: 10 %, mind. 50,00 €
  • Be- und Entladeschäden: 10 %, mind. 50,00 €
  • Schlüsselverlust (sofern vereinbart): 10 %, mind. 50,00 €

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
Besondere Vereinbarungen (BBR)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Rahmenvertragsvereinbarung

Hinweis:

Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Verhalten im Schadenfall

Abweichend von den AHB sind alle Schäden unverzüglich über den Verbund offener Werkstätten an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu melden.

SOS Schadenmeldung

Telefonische Hotline

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)

  • Vertraglich übernommene Haftung, soweit diese über die gesetzliche hinausgehen
  • Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen
  • Schäden durch Vorsatz oder mutwillige Beschädigung
  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen
  • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus, sofern vorhanden, müssen diese bei Antragsannahme vereinbart werden). Achtung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren, Führen und Halten, sondern auch z. B. das Ein- und Aussteigen
  • Glasbruchschäden, wenn sich die Organisation selbst dagegen versichern kann (Glasversicherung für Räume oder Gebäude)
  • Schäden an Leasinggeräten bzw. Geräten und Anlagen, die ständig zur Nutzung überlassen wurden (diese können über eine Elektronik-Versicherung abgesichert werden)

Informationsblatt

Weitere Versicherungs-Empfehlungen:

Mit der von den Offenen Werkstätten e. V. abgeschlossenen Haftpflichtversicherung haben Sie bereits eine gute Grundabsicherung.
Für eine umfassende Absicherung Ihrer Vereinsaktivitäten empfehlen wir Ihnen speziell folgende Versicherungen.

Unfallversicherung für offene Werkstätten

Unfallversicherung

Mitglieder des Verbund Offener Werkstätten e.V. haben die Möglichkeit, eine spezielle Unfallversicherung für Ehrenamtliche abzuschließen. Diese Versicherung bietet einen wichtigen Schutz analog zur Haftpflichtversicherung und ist speziell auf die Bedürfnisse von Ehrenamtlichen zugeschnitten.

► zum Online-Abschluss

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Inhaltsversicherung Verbund Offener Werkstätten

Inventarversicherung

Mitglieder des Verbund Offener Werkstätten e.V. profitieren von Sonderkonditionen bei der Absicherung ihres Werkstattprojekts durch eine Inventarversicherung. Der Abschluss erfolgt bilateral, da die Ausstattung der Werkstätten stark variiert. Es gibt keine Gruppenversicherung.

► zum Online-Abschluss

weitere Informationen

Rechtsschutz Offene Werkstätten

Rechtsschutzversicherung

Immer häufiger müssen Vereine & Verbände aufgrund von Klagen vor Gericht erscheinen. Eine Rechtsschutzversicherung vertritt die rechtlichen Interessen der Organisation und unterstützt sie bei Rechtsstreitigkeiten. Sie schützt den Verein/Verband selbst, die gesetzlichen Vertreter und dessen Mitglieder.

► zum Online-Abschluss

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Vermögenschadenhaftpflicht / D&O für offene Werkstätten

Vermögenshaftpflicht / D&O

Die Vermögenshaftpflicht/D&O ist unerlässlich, da sie die rechtlichen Interessen von Vereinen und Verbänden schützt. Sie deckt Schadensersatzansprüche ab, die aus Vermögensschäden resultieren, und bietet Schutz für die gesetzlichen Vertreter und Mitglieder der Organisation.

► zum Online-Abschluss

mehr Informationen

FAQs Verbund Offener Werkstätten

1. Ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung notwendig, wenn wir bereits eine abgeschlossen haben und nun auch über den Verbund versichert sind?

In den meisten Fällen ist keine zusätzliche Versicherung erforderlich. Die Versicherung des Verbunds deckt alle satzungsgemäßen Vereinsaktivitäten ab, solange sie nicht völlig vereinsfremd sind, wie z. B. die Organisation von Jugendreisen ins Ausland oder der Betrieb eines Soziokulturellen Zentrums mit dem Hauptzweck, große Veranstaltungen wie Konzerte zu organisieren. Bei Unklarheiten bezüglich des Versicherungsumfangs und der versicherten Risiken kann die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG kontaktiert werden, entweder Tino Braunschweig oder Dijana Jovanovic.

2. Können wir Mitglied werden und die Haftpflichtversicherung nutzen, obwohl wir kein gemeinnütziger Verein sind?

Ja, Sie können außerordentliches Mitglied werden. Sie profitieren dann von allen Angeboten des VOW, einschließlich der Haftpflichtversicherung, haben aber in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Dieses Recht ist ordentlichen Mitgliedern vorbehalten, also Offenen Werkstätten / Repair Cafés mit Gemeinnützigkeit.

3. Können wir Mitglied werden und die Haftpflichtversicherung nutzen, obwohl wir nicht als gemeinnützige Körperschaft organisiert sind?

Ja, eine Privatperson kann als Repräsentant Ihrer Initiative außerordentliches Mitglied im VOW e.V. werden. Entscheidend ist die gemeinnützige Aktivität Ihrer Initiative, nicht die Rechtsform.

4. Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es und worin unterscheiden sie sich?

Es gibt drei Arten von Mitgliedern: ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.

Ordentliche Mitglieder: Das sind Offene Werkstätten oder Repair Cafés (= temporäre offene Werkstätten) mit anerkannter Gemeinnützigkeit, oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Sie profitieren von allen Angeboten des VOW (z.B. Haftpflichtversicherung, Rechtsberatung, etc.) und haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Außerordentliche Mitglieder: Das sind Offene Werkstätten oder Repair Cafés (=temporäre offene Werkstätten) ohne Gemeinnützigkeit. Oder Repair Cafés mit Gemeinnützigkeit, die lieber außerordentliches Mitglied sein wollen. Auch sie können alle Angeboten des VOW nutzen (z.B. Haftpflichtversicherung, Rechtsberatung, etc.), haben in der Mitgliederversammlung aber kein Stimmrecht.

Fördermitglieder: Das sind juristische oder natürliche Personen, die keine Offenen Werkstätten oder Repair Cafés betreiben, sondern lediglich passiv fördern wollen.

Repair Cafés mit Gemeinnützigkeit können sich also aussuchen, ob sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied sein wollen. Für alle anderen ist die Art der Mitgliedschaft durch die Rechts- und Organisationsform festgelegt.

5. Benötigen wir eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen?

Neben dem regulären Betrieb sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern, die in direktem Bezug zu Offenen Werkstätten und Repair-Cafés stehen, pauschal mitversichert. Dazu zählen Seminare, Workshops, Symposien, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern und Tage der offenen Tür.

6. Sind Freiluft-Veranstaltungen im öffentlichen Raum mitversichert?

Aktivitäten unter freiem Himmel sind ebenfalls versichert. Für Veranstaltungen, die nicht in Verbindung mit einem Reparatur-Café oder einer Offenen Werkstatt stehen, ist eine separate Veranstalterhaftpflicht erforderlich. Die Einmalbeiträge starten hierfür bei 98,00 €. (Info und Tarif)

7. Sind Praktikanten auch versichert?

Ja, alle Personen, die im Auftrag des Vereins oder der jeweiligen Initiative tätig sind, sind unabhängig von ihrer Stellung mitversichert.

8. Müssen wir für jeden Ort, an dem wir aktiv sind, eine Versicherung abschließen?

Nein, eine Versicherung für die gesamte Initiative reicht aus. Bitte geben Sie den Hauptort oder den Vereinssitz im Formular an.

9. Ist der Verleih von Lastenfahrrädern, Geräten, Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Gegenständen mitversichert?

Ja, der nicht gewerbliche Verleih ist mitversichert. Ausgenommen sind versicherungspflichtige Pedelecs und E-Bikes sowie Fahrzeuge, die der Kennzeichenpflicht unterliegen.

10. Ist eine Ein- und Ausgangsprüfung der stromführenden Geräte mit einem VDE-Prüfgerät verpflichtend, um versichert zu sein?

Nein, diese Prüfungen sind jedoch sinnvoll. Weitere Informationen finden Sie hier.

11. Hat ein ehrenamtlich reparierender Elektromeister den gleichen Versicherungsschutz wie jeder andere ehrenamtliche Helfer?

Ja, er fällt unter den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Helfer.

12. Wie sieht es mit Folgeschäden aus, die durch ein repariertes Gerät entstehen?

Ja, das ist ein Fall für die Versicherung. Sie prüft dann die Leistungsfrage.

13. Gibt es Ausnahmen für KFZ?

Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen sind ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es für fahrbare Arbeitsmaschinen bis max. 20 km/h.

14. Bis zu welcher Anzahl und Größe der Gasflaschen ist Schutzgasschweißen mitversichert?

Wenn die gelagerte Menge 3 Flaschen à 20 Liter nicht übersteigt.

15. Müssen wir Schutzgasschweißen generell melden?

Erst, wenn die gelagerte Gasmenge 3 Flaschen à 20 Liter übersteigt.

16. Sind auch gewerbliche Nutzungen versichert?

Ja, sofern der Verein/die Gruppe/Initiative in gemeinnütziger Trägerschaft betrieben wird und die Gemeinnützigkeit auch erhalten bleibt, besteht für die gewerbliche Nutzung auch Versicherungsschutz.

17. Sind Leihgaben von Mitgliedern an den Verein mitversichert?

Ja, Schäden an Leihgaben, die durch Haupt- oder Ehrenamtliche verursacht werden, sind von der Versicherung gedeckt.

18. Ist ein spezieller Leihvertrag zwischen dem Mitglied und dem Verein notwendig, damit Dinge im Rahmen der “Belegschaftshabe” mitversichert sind?

Nein.

19. Sind Leihgaben/Vermietungen an Externe mitversichert?

Ja, im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Eine Produkthaftung ist dabei nicht inkludiert.

20. Ist der Betrieb von Drohnen seit 2023 versicherungspflichtig. Ist das mitversichert?

Für Drohnen ist ein separater Versicherungsschutz erforderlich. Je Drohne bewegen sich die Beiträge zur Multicopter-Luftfahrt-Haftpflicht auf circa 260 € p.a. 

Weitere Fragen & Antworten

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