Was macht uns zum Experten für Vereinshaftpflichtversicherungen?
Wir sind seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner, wenn es um den optimalen Schutz für Vereine und Verbände geht.
Unsere Expertise und unser Service zeichnen uns aus:
- 70 Jahre Erfahrung: Jahrzehntelange Expertise in der Absicherung von Vereinen und Verbänden.
- Spezialisiertes Wissen: Tiefes Verständnis für die spezifischen Risiken und Bedürfnisse von Vereinen.
- Eigens entwickelte Rahmenverträge: Leistungsstarke und kosteneffiziente Lösungen durch individuell ausgehandelte Verträge.
- Persönliche Beratung: Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.
- Digitaler Service: Moderne Vertragsverwaltung und einfache Kommunikation.
- Umfassende Unterstützung im Schadensfall: Schnelle und professionelle Abwicklung.
Handelt es sich bei der Vereinshaftpflicht um eine Pflichtversicherung?
Nein, die Haftpflichtversicherung ist per Gesetz nicht vorgeschrieben, jedoch sollte jeder Verein oder gemeinnützige Organisation eine haben, da Sie für Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten haften.
Gilt die Haftpflichtversicherung auch für Cannabis Social Clubs?
Welche Risiken sind in der Haftpflichtversicherung für Vereinsmitglieder nicht abgedeckt?
- Veranstaltungen, die sich in der Größe (mehr als 1000 Besucher) und Risiko von gewöhnlichen Vereinsveranstaltungen abheben, wie z. B. Stadtfeste, Schützenfeste, Tanzveranstaltungen, Umzüge oder Konzerte sind nicht abgedeckt.
- Auf- und Abbau von Festzelten, Bühnen, Verkaufsständen, Maibäumen sowie regelmäßige Gastronomie und der Betrieb von Kindertagesstätten sind ausgeschlossen.
Diese Risiken können jedoch zusätzlich versichert werden, z. B. durch eine Veranstalterhaftpflicht.
Versicherte Schadenfälle im Rahmen der Vereinshaftpflicht (Beispiele)
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Unbeabsichtigte Beschädigung von Fremdeigentum: Ein Vereinsmitglied hat unglücklicherweise das Eigentum eines Dritten beschädigt. Glücklicherweise deckt die Haftpflicht die Kosten für Reparatur oder Ersatz, wodurch der finanzielle Schaden für alle Beteiligten minimiert wird.
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Unfall bei einem Sportfest: Bei einem Sportfest kam es zu einem unerfreulichen Vorfall, bei dem ein Gast über ein Kabel stolperte und sich verletzte. Dies führte zu Arbeitsausfall und Vermögensschaden. Die Versicherung deckt diese Schäden ab und stellt sicher, dass der betroffene Besucher nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
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Verletzung auf Glatteis: Eine neue Spielerin rutschte im Winter auf dem Glatteis vor der Handballhalle aus und zog sich Verletzungen zu. Der Verein übernahm die Kosten von 3.500 Euro für Schmerzensgeld, Behandlung und Verdienstausfall. Dank der Versicherung wurden diese Kosten vollständig erstattet.
Diese Schadenbeispiele werden von der Vereinshaftpflichtversicherung (Pendant zur Betriebshaftpflicht) abgedeckt.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro bietet normalerweise ausreichenden Schutz. Bei höherem Haftungsrisiko sollte die Deckungssumme angepasst werden. Sie können bei uns auch eine höhere Deckungssumme vereinbaren, hierzu erstellen wir für Sie gerne ein personalisiertes Angebot.
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Wann brauche ich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Sie brauchen zusätzlich zu Ihrer Vereinshaftpflicht eine Veranstalterhaftpflicht, wenn die zu versichernde Veranstaltung nicht dem Vereinszweck entspricht oder mit mehr als 1000 Besuchern gerechnet wird. Außerdem sind Risiken wie z. B. Ausgabe von Speisen und Getränken, eine Hüpfburg, Osterfeuer, Kutschen usw. zusätzlich abzusichern.
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Was ist die Haushaltssumme eines Vereins?
Bei der Haushaltssumme handelt es sich um die Summe aller Einnahmen, die ein Verein pro Jahr einnimmt.
Hierzu zählen:
- Mitgliederbeiträge
- Erlöse aus Veranstaltungen
- Sonstige Einnahmen
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? Obliegt diese dem Verein?
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, Gefahrenquellen abzuwehren, die von einem Grundstück oder einer Sache ausgehen können. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht können Schadensersatzansprüche entstehen.
In der Tat obliegt diese Pflicht auch einem Verein, insbesondere wenn er ein Gebäude mietet oder eine Veranstaltung organisiert. Der Verein ist dann für die Sicherheit der Zugangs- und Fußgängerwege verantwortlich. Dies kann beispielsweise das Räumen von Schnee und Eis im Winter oder das Beseitigen von Stolperfallen umfassen.
Wie ist man als Ehrenamtlicher versichert?
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sind Sie über die Haftpflicht für Vereine mit abgesichert. Diese Versicherung schließt der Verein für seine Mitglieder, Helfer und Freiwillige im Ehrenamt ab.
Wie schützt die Vereinshaftpflichtversicherung die Mitglieder und den Vorstand eines Vereins?
Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, der sowohl die Mitglieder als auch den Vorstand eines Vereins schützt. Im Falle eines Schadens, der während der Vereinstätigkeit entsteht, übernimmt die Versicherung die Haftung. Dies bedeutet, dass die Mitglieder und der Vorstand des Vereins vor potenziellen finanziellen Verlusten geschützt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz nur für Aktivitäten gilt, die im Rahmen der Vereinstätigkeit stattfinden.
Sind Schäden, welche die Mitarbeiter untereinander verursachen mitversichert?
Ja, Schäden von Mitarbeitern und Mitgliedern untereinander, gelten als mitversichert.
Sind Vermögensschäden in der Vereinshaftpflicht abgedeckt?