Ist eine Vereinshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Ja. Die Vereinshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Absicherungen. Sie schützt den Verein, Mitglieder und Verantwortliche vor finanziellen Schäden, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Ohne diese Versicherung können schon kleine Missgeschicke hohe Kosten verursachen.
Sind ehrenamtliche Helfer in unseren Versicherungen mit eingeschlossen?
Ja, in der Regel sind ehrenamtliche Helfer durch die Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert. Es ist jedoch wichtig, dies im Versicherungsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls eine Gruppenunfallversicherung abzuschließen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Wer haftet bei einem Unfall im Verein?
Bei einem Unfall im Verein haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden verursacht hat. Passiert der Unfall während einer Vereinsaktivität und ohne grobe Fahrlässigkeit, übernimmt in der Regel die Vereinshaftpflicht die Kosten. Bei Unfällen ohne Fremdverschulden greift meist die Gruppenunfallversicherung des Vereins.
Brauchen Amateurfußballvereine eine Versicherung?
Ja. Amateurfußballvereine sollten sich mindestens mit einer Vereinshaftpflichtversicherung absichern. Da es im Sport häufiger zu Verletzungen und Sachschäden kommt, sind außerdem eine Unfallversicherung und je nach Vereinsstruktur eine D&O-Versicherung sinnvoll.
Benötige ich eine Versicherung, um eine Gruppe zu leiten?
Wenn Sie eine Gruppe im Verein leiten, ist eine Vereinshaftpflicht wichtig, da sie Sie vor Schadensersatzansprüchen schützt. Für sportliche oder risikoreichere Gruppen kann zusätzlich eine Unfallversicherung oder eine erweiterte Haftpflichtlösung sinnvoll sein. Ohne Versicherung tragen Sie das Risiko oft persönlich.
Was für Versicherungsarten gibt es?
Für Vereine sind insbesondere folgende Versicherungsarten relevant:
- Vereinshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden)
- Unfallversicherung (Unfälle bei Vereinsaktivitäten)
- D&O- / Vermögensschadenhaftpflicht (Fehlentscheidungen des Vorstands)
- Inhalts- oder Elektronikversicherung (Inventar, Geräte, Technik)
- Veranstaltungsversicherung (Event-Risiken)
- Cyberversicherung (digitale Schäden, Datenverlust)
Welche Arten benötigt werden, hängt vom Verein und seinen Aktivitäten ab.
Was passiert, wenn ein Vorstandsmitglied privat verklagt wird?
Wenn ein Vorstandsmitglied wegen einer Entscheidung im Rahmen seiner Vereinstätigkeit haftbar gemacht wird (z. B. wegen Fördermittelmissbrauchs, fehlerhafter Ausschreibung, Vertragsverstoß), kann sein Privatvermögen betroffen sein. Eine D&O-Versicherung schützt hier zuverlässig.
Wie ist man im Verein versichert?
Das hängt von den abgeschlossenen Versicherungen ab. In vielen Vereinen gibt es eine Vereinshaftpflicht (für Personen- und Sachschäden), eine Unfallversicherung (für Verletzungen von Mitgliedern und Helfenden) und in manchen Fällen eine D&O-Versicherung/Vermögensschadenhaftpflicht (für Vorstandsentscheidungen). Ohne diese Policen besteht meist kein automatischer Versicherungsschutz.
Ist unser Verein haftbar, wenn ein Mitglied bei einer Vereinsaktivität verletzt wird?
Ja, wenn dem Verein oder seinen Vertretern eine Aufsichtspflichtverletzung oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Deshalb ist eine Haftpflicht- und idealerweise auch eine Gruppenunfallversicherung dringend empfohlen.
Wer haftet im Vorstand eines Vereins?
Vorstandsmitglieder haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen, wenn sie fahrlässig oder pflichtwidrig handeln. Eine D&O- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Vorstand vor den finanziellen Folgen solcher Fehler und ist daher für viele Vereine unverzichtbar.
Sind Online-Aktivitäten und digitale Daten durch unsere Versicherungen abgedeckt?
In der Regel nicht automatisch. Für Schäden durch Hacking, Datenverlust, Identitätsdiebstahl oder Rufschädigung im Internet braucht es eine Cyberversicherung, die auf den Verein angepasst ist.
Müssen wir jede Veranstaltung extra versichern lassen?
Veranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern sind über die reguläre Vereinshaftpflicht abgedeckt. Sonderveranstaltungen mit erhöhtem Risiko (z. B. Stadtfeste, Konzerte, Feuerwerk, Hüpfburgen, Alkohol) oder speziellen Risiken müssen gesondert angemeldet und ggf. zusätzlich versichert werden.
Welche Versicherung greift, wenn ein Vorstandswechsel erfolgt und ein Fehler des Vorgängers auffällt?
Die D&O-Versicherung deckt in der Regel auch rückwirkend Pflichtverletzungen ab – sofern der Fehler erst nach Versicherungsbeginn entdeckt wurde und keine Kenntnis vorher bestand.