Gesetzliche Vorgaben zur Wahl eines Schriftführers gibt es nicht. Generell ist es also von der Vereinssatzung abhängig, ob der Schriftführer für einen spezifischen Zeitraum gewählt oder für jede Mitgliederversammlung neu bestimmt wird. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen via Handzeichen.
Ist keine Regelung über die Wahl des Schriftführers in der Vereinssatzung festgehalten, so kann der Vorstand oder auch die Mitgliederversammlung einen Schriftführer aufstellen. Voraussetzung ist jedoch stets, dass er neutral ist (siehe auch).
Er darf somit im Falle einer vereinsinternen Debatte keine Partei ergreifen. Findet sich keine neutrale Person innerhalb des Vereins, besteht die Möglichkeit, dass die Mitgliederversammlung einen Außenstehenden zum Schriftführer bestimmt.