Gesetzliche Vorgaben zur Wahl eines Schriftführers gibt es nicht. Generell ist es also von der Vereinssatzung abhängig, ob der Schriftführer für einen spezifischen Zeitraum gewählt oder für jede Mitgliederversammlung neu bestimmt wird. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen via Handzeichen.
Ist keine Regelung über die Wahl des Schriftführers in der Vereinssatzung festgehalten, so kann der Vorstand oder auch die Mitgliederversammlung einen Schriftführer aufstellen. Voraussetzung ist jedoch stets, dass er neutral ist (siehe auch).
Er darf somit im Falle einer vereinsinternen Debatte keine Partei ergreifen. Findet sich keine neutrale Person innerhalb des Vereins, besteht die Möglichkeit, dass die Mitgliederversammlung einen Außenstehenden zum Schriftführer bestimmt.
Wer darf Schriftführer werden? - Das ist die Rechtslage
Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben dazu, wer Schriftführer im Verein werden darf. So wird das Protokoll meist von einer Person angefertigt, die in der Vereinssatzung genannt wird. Alternativ kann je nach Satzung auch ein Schriftführer von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
In Ausnahmefällen kann sogar ein externer Schriftführer von der Mitgliederversammlung aufgestellt werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sich Fraktionen innerhalb des Vereins bilden und sich deshalb kein neutraler Schriftführer finden lässt.
Darüber hinaus sollte der Schriftführer bereits über Fachkenntnisse in der Arbeit mit Texten verfügen. Denn die Aufgaben des Schriftführers reichen oftmals über das Protokollieren hinaus.
Ist ein Schriftführer im Vorstand?
Gemäß § 26 Absatz 1 BGB muss der Vereinsvorstand aus mehreren Personen bestehen, von denen jede Ihr eigenes Amt einnimmt. Neben dem Amt des Vorsitzenden und des Schatzmeisters ist auch der Schriftführer Mitglied des Vorstandes. Der Schriftführer ist innerhalb des Vorstandes für die Führung des Protokolls zuständig.
Rücktritt des Schriftführers – Was nun?
Kündigt der Schriftführer seinen Rücktritt an, ist mal wieder die Vereinssatzung gefragt. Hier finden Sie üblicherweise Beschlüsse für den Rücktrittfall eines Vorstandsmitgliedes.
So kann es sein, dass der Schriftführer neu gewählt wird. Ebenfalls möglich ist, dass der Vorstand einen Ersatz bestimmt, der schließlich von der Mitgliederversammlung bestätigt wird. Gibt die Satzung nichts zum Thema Rücktritt vor, sind die restlichen Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, die Aufgaben des Schriftführers zu übernehmen.