Welche Risiken sind durch eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine abgedeckt?
Generell deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Risiken, die aus dem täglichen operativen Geschäftsfeld entstehen können. Anders als bei der Vereinshaftpflichtversicherung schützt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung das Vereinsvermögen. Denn hier kann es bei Fehlern oder Pannen zu Eigen- oder auch Drittschäden kommen.
Wenn Schäden bei Dritten entstehen, die durch fehlerhafte Arbeit der Mitarbeiter oder des Vereinsvorstandes entstanden sind, muss der Verein den Schaden ersetzen. Beispiele für Schäden an Dritten sind u. a. Steuernachteile durch falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen. In der Regel werden aber eher selten Dritte geschädigt, denn häufig ist der Verein selbst der Leidtragende von Fehlentscheidungen und Versäumnissen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Förderungsanträge aufgrund von verspäteter Einreichung abgelehnt werden, Anträge falsch ausgefüllt wurden oder Beitragsforderungen verjährt sind.
Zusammengefasst sind mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine unter anderem folgende Risiken abgesichert: