Welche Risiken sind durch eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine abgedeckt?
Generell deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Risiken, die aus dem täglichen operativen Geschäftsfeld entstehen können. Anders als bei der Vereinshaftpflichtversicherung schützt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung das Vereinsvermögen. Denn hier kann es bei Fehlern oder Pannen zu Eigen- oder auch Drittschäden kommen.
Wenn Schäden bei Dritten entstehen, die durch fehlerhafte Arbeit der Mitarbeiter oder des Vereinsvorstandes entstanden sind, muss der Verein den Schaden ersetzen. Beispiele für Schäden an Dritten sind u. a. Steuernachteile durch falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen. In der Regel werden aber eher selten Dritte geschädigt, denn häufig ist der Verein selbst der Leidtragende von Fehlentscheidungen und Versäumnissen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Förderungsanträge aufgrund von verspäteter Einreichung abgelehnt werden, Anträge falsch ausgefüllt wurden oder Beitragsforderungen verjährt sind.
Zusammengefasst sind mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine unter anderem folgende Risiken abgesichert:
Eigenschäden:
Wenn beispielsweise für ein Dorffest eine Band organisiert wurde, diese aber nicht auftreten kann, weil die Veranstaltung nicht fristgerecht beim Ordnungsamt gemeldet wurde, übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine die Kosten für die Gagen der Künstler.
Schlüsselverlust:
Ein Mitarbeiter, der für den Verein unter anderem als Hausmeister tätig ist, verliert den Universalschlüssel von gemieteten Vereinsgebäuden (Drittschaden). Da kein Ersatzschlüssel vorhanden ist, muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Der entstandene Schaden wird von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung getragen.
Drittschäden:
Ein Verein macht versehentlich falsche Angaben zum Verdienst und zur Sozialversicherung eines Angestellten. Dieser bekommt daraufhin eine monatlich deutlich geringere Rente. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.
Typische Vermögensschäden:
Schadenbeispiele aus dem Vereinsleben:
- Förderantrag zu spät oder falsch gestellt -> keine Fördergelder
- Überweisung an falschen Empfänger -> Betrag kann nicht zurückgefordert werden
- Falsche Lohnabrechnung und zu niedrige Steuerabgaben
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit