Schutz für Vereine und seine Organe
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Vermögenschadenhaftpflicht für den Verein | D&O Versicherung für den Verein |
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Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) für Vereine:
Die D&O-Versicherung:
Wichtig:
Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Der Fehler eines einzelnen Vorstandsmitglieds, sogar wenn dieses bereits ausgeschieden ist, kann dazu führen, dass alle Mitglieder des Vorstandes uneingeschränktund persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
Copyright: BERNHARD Assekuranzmakler 2022
Warum brauchen Sie bzw. Ihre Organisation eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die reine Vermögensschadenhaftpflicht deckt die satzungsgemäßen Tätigkeiten Ihrer Organisation und greift, wenn Ihrer Organisation selbst oder einem Außenstehenden durch ein Verschulden Ihres Mitarbeiters/Helfer ein Vermögensschaden entsteht.
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt neben dem Vorstand oder Geschäftsführer, auch alle Vereinsmitglieder, welche satzungsgemäß haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Hierzu gehören auch Jugendwarte und Trainer. Es ist also das tägliche, sogenannte operative Geschäftsfeld versichert. Hier entstehen die meisten Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden führen.
Warum benötigt der Vereinsvorstand eine D&O-Versicherung?
Eine D&O Versicherung für Vereinsvorstände ist aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Haftung notwendig. Dabei haften ehrenamtliche und hauptberufliche Geschäftsführer und/oder Vorstände mit Ihrem Privatvermögen gegenüber dem Verein/Verband oder Dritten. In diesem Punkt wird zwischen Geschäftsführern und Vorständen von Wirtschaftsunternehmen oder Vereinen nicht unterschieden. Das bedeutet, dass auch ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer für jedes Fehlverhalten einstehen müssen. Ein Beispiel stellt die Abgabenverordnung dar. Sie beinhaltet die Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Die durch falsche Abführung entstandenen Forderungen werden grundsätzlich beim Verein geltend gemacht. Als gesetzlicher Vertreter des Vereins/Verbandes wird die Schadenersatzforderung auf den Vorstand übertragen, sofern dem Vorstand grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln angelastet werden kann. Aber Achtung, hier ist der Vorstand verpflichtet nachzuweisen, dass er keinen Fehler begangen hat. Bei diesem Nachweis wird der Vorstand rechtlich von der D&O-Versicherung unterstützt. Ein weiterer Grund für eine D&O-Versicherung ist die gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet egal, welcher Vorstand für den „Fehler“ verantwortlich ist, der Anspruchsteller kann sich einen beliebigen Vorstand auswählen und von diesem die Leistung fordern. Dies ist auch der Fall, wenn der verursachende Vorstand oder Geschäftsführer längst ausgeschieden ist. Das Risiko als Vorstand /Geschäftsführer für einen Vermögensschaden verantwortlich zu sein oder gemacht zu werden, ist nicht abschätzbar. Nutzen Sie daher die Unterstützung einer D&O-Versicherung für Ihren Verein.
Wir raten unseren Kunden generell dazu, sowohl eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (= VH) als auch eine Director´s and Officer´s-Haftpflichtversicherung (= D&O) abzuschließen.
Gründe, wieso es für Vereine sinnvoll ist, eine VH und eine D&O-Versicherung abzuschließen:
Verschiedene Schutzrichtungen:
Schutz von unterschiedlichen „Versicherungsfällen“:
Schutz verschiedener Personenkreise:
Versicherungssummen:
Schadenrisiko:
Verschulden:
Daher ist es zwingend zu empfehlen, sowohl eine Vermögensschadenhaftpflicht als auch eine D&O-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Frage | Vermögensschadenhaftpflicht | D&O-Versicherung |
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Wessen Tätigkeiten sind versichert? | die der Mitarbeiter und Organe | nur die Organe |
Welche Tätigkeit ist versichert? | die satzungsgemäße Tätigkeit der Organisation | die Tätigkeit als Organ |
Wer wird in Anspruch genommen auf Schadenersatz | die Organisation mit Ihrem Vereinsvermögen | das Organ mit seinem Privatvermögen |
Wie ist der Vermögensschutz geregelt? | schützt das Vermögen der Organisation | schützt primar das Privatvermögen der Organe, und letztlich auch das Vermögen der Organisation |
Generell deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Risiken, die aus dem täglichen operativen Geschäftsfeld entstehen können. Anders als bei der Vereinshaftpflichtversicherung schützt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung das Vereinsvermögen. Denn hier kann es bei Fehlern oder Pannen zu Eigen- oder auch Drittschäden kommen. Wenn Schäden bei Dritten entstehen, die durch fehlerhafte Arbeit der Mitarbeiter oder des Vereinsvorstandes entstanden sind, muss der Verein den Schaden ersetzen. Beispiele für Schäden an Dritten sind u.a. Steuernachteile durch falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen. In der Regel werden aber eher selten Dritte geschädigt, denn häufig ist der Verein selbst der Leidtragende von Fehlentscheidungen und Versäumnissen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Förderungsanträge aufgrund von verspäteter Einreichung abgelehnt werden, Anträge falsch ausgefüllt wurden oder Beitragsforderungen verjährt sind.
Zusammengefasst sind mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine unter anderem folgende Risiken abgesichert:
Eigenschäden:
Wenn beispielsweise für ein Dorffest eine Band organisiert wurde, diese aber nicht auftreten kann, weil die Veranstaltung nicht fristgerecht beim Ordnungsamt gemeldet wurde, übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine die Kosten für die Gagen der Künstler.
Schlüsselverlust:
Ein Mitarbeiter, der für den Verein unter anderem als Hausmeister tätig ist, verliert den Universalschlüssel von gemieteten Vereinsgebäuden (Drittschaden). Da kein Ersatzschlüssel vorhanden ist, muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Der entstandene Schaden wird von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung getragen.
Drittschäden:
Ein Verein macht versehentlich falsche Angaben zum Verdienst und zur Sozialversicherung eines Angestellten. Dieser bekommt daraufhin eine monatlich deutlich geringere Rente. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.
Typische Vermögensschäden:
Schadenbeispiele aus dem Vereinsleben:
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Diese Tarife finden Sie nur bei der Bernhard Assekuranz, dem Experten für Vereinsversicherungen.
Welchen Versicherungsschutz bietet das BERNHARD-Konzept für gemeinnützige Organisationen?
Wir haben aufgrund der speziellen Anforderungen von gemeinnützigen Organisationen Rahmenvereinbarungen geschlossen, um diese sowie deren Vorsitzende korrekt und umfassend abzusichern.
Viele D&O-Versicherungen für Vereine leisten nur bei Fällen, in denen der Organisation selbst oder einem Dritten fahrlässig ein Schaden entsteht (fahrlässiger Eigen- oder Drittschaden).
Unser BERNHARD-Konzept für die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine umfasst 4 Bausteine, da wir als einer der wenigen Versicherungsmakler am Markt auch Vorsatztaten mitversichert haben. Dazu zählen:
Fahrlässige Eigenschäden:
Zum Beispiel formelle Fehler in der Auftrags-Ausschreibung und daraus resultierende Verluste von Fördergeldern, fehlerhafte Verwendung von Zuwendungen, Zuschussausfall, Gehaltsüberzahlung, Doppelüberweisung, Forderungsverjährung, Schäden durch den Verlust der Gemeinnützigkeit.
Fahrlässige Drittschäden:
Zum Beispiel unzulässige Entlassung von Mitarbeitern, unrichtige Auskünfte über Tariffragen/ Kündigungsfristen, fehlerhafte Spendenbescheinigungen.
Vorsätzliche Eigenschäden:
Zum Beispiel vorsätzliche Pflichtverletzung oder Untreue einer Vertrauensperson, sowie durch Betrug, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit und Bestechung, die innerhalb Ihrer Organisation zu einem finanziellen Schaden führen.
Vorsätzliche Drittschäden:
Zum Beispiel Veruntreuung von Verwahrgeldern, Rufschädigung, Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht, Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wodurch ein Dritter finanziellen Schaden erleidet.
Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren
Sind reine Vermögensschäden in der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert?
Nein, in der Vereinshaftpflichtversicherung gelten nur Vermögensschäden versichert, welche in Folge eines vorausgegangenen, versicherten Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Reine Vermögensschäden, welche weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden resultieren, können nur über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Hafte ich als Vorstand mit meinem Privatvermögen?
Ja, auch als ehrenamtlicher Vorstand haften Sie im Falle eines von Ihnen verursachten, grob fahrlässigen und vorsätzlich und dem Verein entstehenden Vermögensschaden mit Ihrem Privatvermögen. Diese Haftung können Sie mit einer D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder absichern.
Ist Vorsatz in der Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung mitversichert?
Je nach Deckungskonzept gelten vorsätzliche Vermögensschäden als mitversichert.
Brauche ich beide Versicherungen? Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung?
Ja. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Versehen im täglichen Verbandsleben ab und trägt das Hauptrisiko (hierüber sind alle Mitarbeiter abgedeckt). Die D&O deckt das Tätigkeitsfeld eines „Unternehmensleiters / Organ“ ab und ist eine Art Restrisikoversicherung (Versicherung des privaten Vermögens).
Beide Versicherungsformen können sich nur ergänzen, nicht aber ersetzen!
Wann zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine zahlt z. B. bei
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht errechnen sich aus der Abschätzung, wie hoch ein potenzieller Schaden sein könnte. Hauptsächlich wird dabei die Haushaltssumme herangezogen. Bei den Kosten für die D&O-Versicherung für den Verein spielt dabei, die Größe des Vereins sowie die Anzahl der Mitglieder eine kleinere Rolle.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Dies ist vor allem für große Vereine oder Verbände empfehlenswert, denn umso größer das Vereinsvermögen oder die Mitgliederzahlen, umso höher der Schaden. Jedoch kann sie auch bei kleineren Vereinen äußerst sinnvoll sein, wenn Fachwissen zu Steuern, Steuerbescheinigungen oder anderen rechtlichen Themen fehlen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit für einen Vermögensschaden.
Wer kann eine D&O-Versicherung abschließen?
Jeder der bevollmächtigt ist im Namen des Vereins zu handeln z. B. Vereinsvorstand.
Auf was ist bei einer D&O-Versicherung zu achten?
Auf folgende Punkte sollten sie bei einer D&O-Police für Vereine achten:
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