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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Vermögensschaden-Haftpflicht (VH)
für den Verein

Schutz für Vereine

  • Schützt Ihr Vereinsvermögen
  • Passiver Rechtsschutz
  • Abdeckung von Vorsatztaten
  • Individuell anpassbar

ab 325 € pro Jahr

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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine?

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung, die finanzielle Verluste abdeckt, die einem Dritten durch eine Pflichtverletzung des Vereins entstehen können. Diese Pflichtverletzungen können beispielsweise aus Fehlern oder Versäumnissen im operativen Geschäftsbetrieb resultieren. Angesichts der potenziellen Risiken und Verantwortlichkeiten, die mit der Führung eines Vereins verbunden sind, bietet die Vermögensschadenhaftpflicht eine Reihe von Vorteilen, die sowohl den Verein als auch seine Mitglieder schützen können:

Vorteile der Vermögensschadenhaftpflicht für den Verein:

  • Umfassender Schutz: Bietet einen weitreichenden Schutz für das Vermögen des Vereins.
  • Inklusive aller Mitglieder: Deckt alle satzungsgemäß haupt- oder ehrenamtlich Tätigen ab.
  • Mitversicherung von Vorsatzschäden: Schützt auch bei Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind.
  • Absicherung des Reiseveranstalter-Risikos: Bietet Schutz bei der Organisation und Durchführung von Reisen.
  • Passiver Rechtsschutz inklusive: Unterstützt den Verein bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Umfassende Absicherung von Vereinsfehlern: Schützt vor finanziellen Verlusten, die durch administrative Fehler, wie Fehler in der Buchhaltung oder versäumte Fristen, sowie allgemeine Fehler in der Vereinsarbeit entstehen können.
  • Deckung von Vermögensschäden: Gewährleistet einen umfassenden Schutz für Vermögensschäden, die dem Verein entstehen können.
  • Individuelle Anpassung an den Verein: Ermöglicht die Anpassung des Versicherungsschutzes an die spezifischen Bedürfnisse und Risiken des jeweiligen Vereins.
  • Unterstützung im Schadensfall: Stellt professionelle Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensfällen und der Kommunikation mit dem Geschädigten sicher.

Bitte beachten Sie: Bei der hier online angebotenen VH- und DuO-Versicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung mit dreijähriger Laufzeit. Einzelversicherungen oder kürzere Laufzeiten führen zu höheren Versicherungsprämien. Sollten Sie die genannten Versicherungen einzeln und/oder mit kürzerer Laufzeit wünschen, kontaktieren Sie uns bitte zur Einholung eines Angebotes.

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Unsere Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereine

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) für Vereine:

  • deckt reine Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen (Fehler oder Versehen) im operativen Geschäftsablauf einem Dritten oder dem Verein entstehen. Hierüber besteht bereits Versicherungsschutz bei einfacher Fahrlässigkeit für alle tätigen Mitarbeiter. Reine Vermögensschäden sind weder Personen- und Sachschäden, noch sind sie durch diese entstanden.

Wichtig:
Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Der Fehler eines einzelnen Vorstandsmitglieds, sogar wenn dieses bereits ausgeschieden ist, kann dazu führen, dass alle Mitglieder des Vorstandes uneingeschränktund persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

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Warum braucht ein Verein eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die reine Vermögensschadenhaftpflicht deckt die satzungsgemäßen Tätigkeiten Ihrer Organisation und greift, wenn Ihrer Organisation selbst oder einem Außenstehenden durch ein Verschulden Ihres Mitarbeiters/Helfer ein Vermögensschaden entsteht.

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt neben dem Vorstand oder Geschäftsführer, auch alle Vereinsmitglieder, welche satzungsgemäß haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Hierzu gehören auch Jugendwarte und Trainer. Es ist also das tägliche, sogenannte operative Geschäftsfeld versichert. Hier entstehen die meisten Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden führen.

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Welche Risiken sind durch eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine abgedeckt?

Generell deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Risiken, die aus dem täglichen operativen Geschäftsfeld entstehen können. Anders als bei der Vereinshaftpflichtversicherung schützt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung das Vereinsvermögen. Denn hier kann es bei Fehlern oder Pannen zu Eigen- oder auch Drittschäden kommen.

Wenn Schäden bei Dritten entstehen, die durch fehlerhafte Arbeit der Mitarbeiter oder des Vereinsvorstandes entstanden sind, muss der Verein den Schaden ersetzen. Beispiele für Schäden an Dritten sind u. a. Steuernachteile durch falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen. In der Regel werden aber eher selten Dritte geschädigt, denn häufig ist der Verein selbst der Leidtragende von Fehlentscheidungen und Versäumnissen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Förderungsanträge aufgrund von verspäteter Einreichung abgelehnt werden, Anträge falsch ausgefüllt wurden oder Beitragsforderungen verjährt sind.

Zusammengefasst sind mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine unter anderem folgende Risiken abgesichert:

Eigenschäden:

Wenn beispielsweise für ein Dorffest eine Band organisiert wurde, diese aber nicht auftreten kann, weil die Veranstaltung nicht fristgerecht beim Ordnungsamt gemeldet wurde, übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine die Kosten für die Gagen der Künstler.

Schlüsselverlust:

Ein Mitarbeiter, der für den Verein unter anderem als Hausmeister tätig ist, verliert den Universalschlüssel von gemieteten Vereinsgebäuden (Drittschaden). Da kein Ersatzschlüssel vorhanden ist, muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Der entstandene Schaden wird von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung getragen.

Drittschäden:

Ein Verein macht versehentlich falsche Angaben zum Verdienst und zur Sozialversicherung eines Angestellten. Dieser bekommt daraufhin eine monatlich deutlich geringere Rente. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.

Typische Vermögensschäden:

Schadenbeispiele aus dem Vereinsleben:

  • Förderantrag zu spät oder falsch gestellt -> keine Fördergelder
  • Überweisung an falschen Empfänger -> Betrag kann nicht zurückgefordert werden
  • Falsche Lohnabrechnung und zu niedrige Steuerabgaben
  • Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Haben Sie Fragen zur Vermögensschaden-Haftpflicht?

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und persönlich zu unseren Versicherungen. Unsere Versicherungsexperten der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur helfen Ihnen gerne weiter.

 

Unsere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:

Download als PDF

Fragen & Antworten zum Thema Vermögensschadenversicherung

Sind reine Vermögensschäden in der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert?

Nein, in der Vereinshaftpflichtversicherung gelten nur Vermögensschäden versichert, welche in Folge eines vorausgegangenen, versicherten Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Reine Vermögensschäden, welche weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden resultieren, können nur über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Ist Vorsatz in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mitversichert?

Je nach Deckungskonzept gelten vorsätzliche Vermögensschäden als mitversichert.

Wann zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine zahlt z. B. bei

  • zu spät gestellten Anträgen für Fördergelder
  • Falschüberweisungen, bei denen der Überweisungsbetrag nicht zurückgefordert werden kann
  • Drittschäden, wie z. B. bei falschen Angaben zur Sozialversicherung
  • Steuernachzahlungen
  • Unwirksamen Vertragsgestaltungen

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht errechnen sich aus der Abschätzung, wie hoch ein potenzieller Schaden sein könnte. Hauptsächlich wird dabei die Haushaltssumme herangezogen. 

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Dies ist vor allem für große Vereine oder Verbände empfehlenswert, denn umso größer das Vereinsvermögen oder die Mitgliederzahlen, umso höher der Schaden. Jedoch kann sie auch bei kleineren Vereinen äußerst sinnvoll sein, wenn Fachwissen zu Steuern, Steuerbescheinigungen oder anderen rechtlichen Themen fehlen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit für einen Vermögensschaden.

Wer ist durch eine Vermögensschadenhaftpflicht versichert?

Alle satzungsgemäß haupt- oder ehrenamtlich Tätigen eines Vereins sind durch die Vermögensschadenhaftpflicht versichert.

Auf was ist bei einer Vermögenschadenhaftpflicht zu achten?

Bei einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Deckungssumme: Stellen Sie sicher, dass die Deckungssumme ausreichend ist, um potenzielle Schäden abzudecken.
  • Einschlüsse und Ausschlüsse: Überprüfen Sie genau, welche Risiken abgedeckt sind und welche nicht.
  • Selbstbeteiligung: Informieren Sie sich über die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall.
  • Rückwirkende Deckung: Prüfen Sie, ob die Versicherung auch Schäden abdeckt, die vor Abschluss der Police entstanden sind.
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen: Achten Sie auf die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfristen.
  • Anbieterbewertung: Recherchieren Sie die Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden mit dem Versicherungsanbieter.

Gerne beraten wir Sie auch zu anderen wichtigen Vereinsversicherungen

Sinnvoller Schutz durch die Vereinshaftpflicht

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Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die während der Vereinstätigkeit entstehen können. Sie ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Verein.

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zur Cyberversicherung für gemeinnützige Organisationen

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Die Cyber Versicherung ist für Vereine, die digitale Infrastrukturen nutzen, unverzichtbar. Sie bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch Cyberangriffe oder Datenverluste entstehen können.

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rechtlicher Schutz mit der Rechtsschutzversicherung für Vereine

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Die Rechtsschutzversicherung ist für Vereine, die rechtliche Unterstützung benötigen, unerlässlich. Sie bietet Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen können.

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