Seit 2022 auf sich gestellt: Warum Golfclubs jetzt eigenständig versichert sein müssen
Der Golfsport gilt gemeinhin als risikoarm - dabei kann ein einziger fehlgeleiteter Golfball schnell zu erheblichen Schäden führen. Lange Zeit war das kein Thema für die Clubs selbst: Bis 2022 waren Mitglieder eines Golfclubs automatisch über den Deutschen Golf Verband haftpflichtversichert. Diese Vereinbarung besteht nicht mehr - seitdem müssen Golfclubs ihren Haftpflichtschutz eigenständig organisieren.
Das zentrale Risiko bleibt der Golfball selbst: Trifft ein Schlag ein parkendes Auto, ein Nachbargrundstück oder eine Person außerhalb des Platzes, drohen Schadensersatzforderungen - auch gegen den Club, etwa wenn Bahnführung oder Beschilderung unzureichend waren.
Auch das Clubgelände selbst ist ein Risikoträger: Ein Sturm kann das Clubhaus oder Nebengebäude beschädigen, Vandalismus verursacht zusätzliche Schäden, und stolpernde Besucher oder Mitglieder können sich auf dem Gelände verletzen - mit entsprechenden Haftpflichtansprüchen an den Verein.
Golfclubs verfügen zudem über überdurchschnittlich wertvolles Vereinsvermögen: Golfcarts, Platzpflegemaschinen und automatisierte Bewässerungsanlagen erreichen schnell hohe Werte und sind attraktive Ziele für Diebstahl. Ein Brand oder eine Überschwemmung kann den Betrieb zudem für längere Zeit unterbrechen und damit Mitgliedsbeiträge und Greenfee-Einnahmen gefährden.
Als Ausrichter von Turnieren tritt der Club schließlich als Veranstalter auf - mit Gastspielern, Zuschauern und oft eigener Bewirtung, was ein deutlich höheres Risiko darstellt als der reguläre Spielbetrieb.