Das besondere Risikoprofil von Schützenvereinen
Schützenvereine gehören zu den traditionsreichsten Vereinsformen in Deutschland - oft mit jahrhundertealter Geschichte, Brauchtumspflege und festen Ritualen wie dem Königsschießen. Der Umgang mit Waffen und Munition macht das Risikoprofil eines Schützenvereins aber grundlegend anders als das eines gewöhnlichen Sportvereins.
Ein zentrales Thema ist die Waffenaufbewahrung. Nach dem Waffengesetz (§ 36 WaffG) sind Schützenvereine verpflichtet, Waffen und Munition getrennt in zugelassenen Sicherheitsbehältern aufzubewahren. Kommt es dennoch zu einem Einbruch oder Diebstahl aus dem Vereinsheim, drohen nicht nur der Verlust wertvoller Sportwaffen, sondern im schlimmsten Fall auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen für den Verein.
Als Ausrichter eines Schützenfests oder Festumzugs tritt der Verein zudem als Veranstalter auf und haftet für Personen- und Sachschäden gegenüber Besuchern - von der überfüllten Festzeltbank bis zum Zwischenfall während des Umzugs durch die Ortschaft. Solche Veranstaltungen bringen naturgemäß mehr ortsfremde Gäste und ein höheres Haftungsrisiko mit sich als der reguläre Trainingsbetrieb.
Auch die Lagerung von Munition und Treibladungspulver birgt ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko. Ein Brand im Vereinsheim kann dadurch deutlich höhere Schäden verursachen als bei einem klassischen Sportverein - ein Punkt, der bei der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung unbedingt berücksichtigt werden sollte.
Nicht zuletzt kann es trotz strenger Sicherheitsvorschriften auf dem Schießstand selbst zu Unfällen kommen, etwa wenn ein Gast oder ein neues Mitglied sich nicht an die Anweisungen hält. Hier haftet der Verein schnell für mangelnde Aufsicht oder eine unzureichende Einweisung.