Wissen Sie als Vorstand oder Geschäftsführer, ob Ihre Berater und Mitarbeiter, an die Sie Aufgaben delegieren, diese immer korrekt ausgeführt haben oder ob Sie selber alle Vorschriften, Regeln oder juristische Feinheiten berücksichtigt haben?
Das alles zu wissen, ist im täglichen Berufsleben schlicht nicht möglich. Schnell können kleine Fehler zu ungeahnt großen Schäden führen, für die Sie als Entscheider persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften.
(Arag/Garmenbeck – Urteil 21.04.1997: "Kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass sich der Vorstand schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss er aufgrund einer sorgfältigen und sachgerecht durchgeführten Risikoanalyse abschätzen, ob und in welchem Umfang die gerichtliche Geltendmachung zu einem Ausgleich, des entstandenen Schadens, führt. …stehen dem Aktien-Unternehmen nach dem Ergebnis dieser Prüfung durchsetzbare Schadenersatzansprüche zu, hat der Aufsichtsrat diese Ansprüche grundsätzlich zu verfolgen…")
Das heißt, auch wenn Ihnen die Loyalität Ihrer Vorstands- und Aufsichtsratskollegen gewiss ist, sind diese verpflichtet, die Ansprüche gegen Sie geltend zu machen. Schützen Sie daher Ihr Privatvermögen mit dem Abschluss einer D&O–Versicherung (Directors & Officers-Liability Insurance). Denn sie bietet Schutz bei Ansprüchen von Dritten, etwa Kunden, Lieferanten, Banken oder anderen Gläubigern Ihres Unternehmens (Außenhaftung) sowie bei Ansprüchen des Unternehmens selbst an Sie als Entscheider (Innenhaftung).
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