Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Wissen Sie als Vorstand oder Geschäftsführer, ob Ihre Berater und Mitarbeiter, an die Sie Aufgaben delegieren, diese immer korrekt ausgeführt haben oder ob Sie selber alle Vorschriften, Regeln oder juristische Feinheiten berücksichtigt haben?
Das alles zu wissen, ist im täglichen Berufsleben schlicht nicht möglich. Schnell können kleine Fehler zu ungeahnt großen Schäden führen, für die Sie als Entscheider persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften.
(Arag/Garmenbeck – Urteil 21.04.1997: "Kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass sich der Vorstand schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss er aufgrund einer sorgfältigen und sachgerecht durchgeführten Risikoanalyse abschätzen, ob und in welchem Umfang die gerichtliche Geltendmachung zu einem Ausgleich, des entstandenen Schadens, führt. …stehen dem Aktien-Unternehmen nach dem Ergebnis dieser Prüfung durchsetzbare Schadenersatzansprüche zu, hat der Aufsichtsrat diese Ansprüche grundsätzlich zu verfolgen…")
Das heißt, auch wenn Ihnen die Loyalität Ihrer Vorstands- und Aufsichtsratskollegen gewiss ist, sind diese verpflichtet, die Ansprüche gegen Sie geltend zu machen. Schützen Sie daher Ihr Privatvermögen mit dem Abschluss einer D&O–Versicherung (Directors & Officers-Liability Insurance). Denn sie bietet Schutz bei Ansprüchen von Dritten, etwa Kunden, Lieferanten, Banken oder anderen Gläubigern Ihres Unternehmens (Außenhaftung) sowie bei Ansprüchen des Unternehmens selbst an Sie als Entscheider (Innenhaftung).
Geschäftsführer haften gegenüber:
persönlich mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie gegen rechtliche Pflichten verstoßen.
Schadenbeispiel für die Innenhaftung
Der Finanzvorstand ist aufgrund der Geschäftsordnung des Vorstandes für das Vertragsmanagement mit Fristenkontrolle zuständig.
Um sich künftig wichtigeren Aufgaben widmen zu können, beabsichtigt er die Implementierung eines Vertragsmanagement-Systems, welches vom Mitarbeiter Hr. X betreut werden soll. Der Finanzvorstand weißt Hr. X Anfang November 2020 an, sämtliche Verträge des Unternehmens (ca. 600) einschließlich der Kündigungsfristen in einer Liste zu erfassen und ihn über sämtliche Kündigungsfristen eines Monats jeweils im Vormonat zu informieren.
In einer Vorstandssitzung Anfang Dezember 2020 diskutiert der Vorstand die Kündigung eines Büromietvertrages (Mitarbeiterzahl reduziert, weniger Büros notwendig) – es kommt zu keiner Entscheidung.
Der Finanzvorstand setzte das Thema erst für Januar 2021 wieder auf die Tagesordnung der Vorstandssitzung (im Dezember waren noch weitere Vorstandssitzungen).
Bei der Vorbereitung der Sitzung im Januar 2021 bemerkt der Finanzvorstand, dass die Kündigungsfrist für den Büromietvertrag bereits am 31.12.2020 abgelaufen war und der Mietvertrag nunmehr um weitere 5 Jahre verlängert ist. Für die ungenutzte Bürofläche muss das Unternehmen in dieser Zeit 600.000 € zahlen.
Der Aufsichtsrat verklagt nun den Finanzvorstand auf Feststellung, dass dieser verpflichtet ist, dem Unternehmen Schadenersatz in Höhe von 600.000 € zu zahlen. Er behauptet, der Finanzvorstand habe das Thema Kündigung noch im Dezember 2020 wieder auf die Tagesordnung bringen müssen, um noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Entscheidung herbeizuführen oder er hätte eine vorsorgliche Kündigung aussprechen müssen, um die Entscheidung des Vorstandes weiterhin zu ermöglichen.
Die D&O-Versicherung vertritt in einem solchen Fall den Vorstand als versicherte Person gegen das Unternehmen als Versicherungsnehmer. Die Versicherung für Geschäftsführer ist hauptsächlich zur Prüfung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen da. Leistet aber auch in Form von außergerichtlichen Einigungen oder im Falle eines Schuldspruches.
Schadenbeispiel für die Außenhaftung
Ein Aktienunternehmen befindet sich seit einiger Zeit in einer Krisensituation. In Folge dessen ist es dem Unternehmen oft nicht möglich, Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern rechtzeitig zu erfüllen.
Anfang August 2020 stellt der Vorstand nun fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr ausreicht, sämtliche Verbindlichkeiten zu bedienen.
Der Vorstand stellt daraufhin noch vor Ablauf von 3 Wochen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz. Da der Vorstand davon ausgeht, dass er gemäß § 93 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m § 92 Abs. 3 AktG nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr veranlassen darf, führt er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung für die Juli-Lohnzahlung, welche am 15.08.2020 fällig wurde nicht mehr ab.
Die Krankenkasse verlangt nun vom Vorstand Schadenersatz in Höhe der Arbeitnehmeranteile für den Monat Juli. Sie behauptet, die Nichtzahlung sei ein vorsätzlicher Verstoß gegen § 266 a Abs. 1 StGB, was eine Schadenersatzpflicht des Vorstand gemäß § 823 Abs. 2 BGB zur Folge habe.
Die D&O-Versicherung vertritt in diesem Fall den Vorstand als versicherte Person gegen die Krankenkasse als fordernden Dritten. Auch hier ist Sie zur Prüfung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen da. Leistet aber auch Versicherungsschutz bei außergerichtlichen Einigungen oder im Falle eines Schuldspruches.
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Persönliche Berater
Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.
Die D&O-Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten oder dem eigenen Unternehmen, die in Folge von Vermögensschäden entstehen. Doch wer trägt die Kosten der Versicherung?
Dies hängt davon ab, wer die Versicherung abschließt, es gibt zwei unterschiedliche Varianten:
Allerdings bietet die persönliche D&O-Versicherung gegenüber der Firmen D&O auch Vorteile, welche das sind, können Sie > hier nachlesen.
Eine Geschäftsführer-Versicherung ist wichtig, weil Geschäftsführer in bestimmten Situationen persönlich haftbar gemacht werden können, wie z. B. bei Fehlverhalten oder Fehlentscheidungen. Eine Versicherung kann in solchen Fällen die Kosten für die Verteidigung und mögliche Schadenersatzansprüche decken. Außerdem kann eine solche Versicherung dazu beitragen, das Risiko von Finanzverlusten durch unvorhergesehene Ereignisse zu minimieren.
Geschäftsführer in verschiedenen Branchen können unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sein, die eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) unverzichtbar machen. Hier sind einige Branchen, in denen Geschäftsführer besonders hohen Risiken ausgesetzt sein könnten:
Hier finden Sie ausgezeichnete Tarife für kleine und mittelständische Unternehmen und
das bereits ab 64,46 Euro im Monat.
Hier können Sie die Testsieger Tarife von Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money kostenlos vergleichen.
Neben einer D&O-Versicherung benötigt ein Geschäftsführer in der Regel mindestens folgende Versicherungen:
Es gibt jedoch auch viele andere Versicherungen, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens und des Geschäftsführers abgestimmt sein können, wie z. B. eine Geschäftsinhaltsversicherung, Cyber-Versicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung und so weiter. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung genau über die verschiedenen Optionen zu informieren und diejenige zu wählen, die am besten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt.
Für die individuelle Erarbeitung eines Vorschlages benötigen wir einige Informationen über Sie und Ihr Unternehmen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir diese Fragen persönlich besprechen können.