Bernhard Assekuranzmakler
Vereine & VerbändeUnternehmen
Home   trenner   Unternehmen   trenner   Versicherungen   trenner   Versicherung für Geschäftsführer

Versicherung für Geschäftsführer

Die persönliche Absicherung für Entscheider

  • Schutz bei Haftungsansprüchen Dritter
  • Erhalt des Privatvermögens im Krisenfall
  • Deckung bei internen Pflichtverstößen
  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten

► Beratung    ► jetzt vergleichen

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
  • Auszeichnung als Top-Versicherungsmakler
  • Dtl. Versicherungsmakler mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Kundenzufriedenheit: 5-Sterne-Bewertungen auf Google, Trustpilot, KennstDuEinen

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftsführer haften bei Pflichtverstößen persönlich und unbegrenzt – auch bei leichten Fehlern.
  • Eine Geschäftsführer-Versicherung schützt vor finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche.
  • Abgesichert sind z. B. Fehler bei Entscheidungen, Steuern, Insolvenzen oder Vertragsverletzungen.
  • Die Versicherung übernimmt Kosten für Verteidigung und Schadenregulierung – auch bei unberechtigten Vorwürfen.
  • Die Beiträge zahlt in der Regel das Unternehmen; sie sind betrieblich absetzbar.
  • Ergänzend sinnvoll: Strafrechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht.
  • Beispiel: Ein Geschäftsführer versäumt die rechtzeitige Insolvenzanmeldung – der Insolvenzverwalter verlangt persönlich 240.000 € Schadenersatz.
  • Abschluss über Online-Vergleich möglich – geprüfte Tarife ab 64,46 € pro Monat.


     

1. Was ist eine Versicherung für Geschäftsführer?

Eine Versicherung für Geschäftsführer schützt Führungskräfte wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte vor persönlicher Haftung für berufliche Fehlentscheidungen. Denn sie haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen, selbst wenn Fehler durch delegierte Aufgaben oder komplexe rechtliche Zusammenhänge entstanden sind.

Im operativen Alltag ist es nahezu unmöglich, jede Vorschrift, Frist oder juristische Feinheit vollständig zu überblicken. Kommt es zu Pflichtverletzungen, können nicht nur externe Dritte (z. B. Kunden, Investoren oder Lieferanten), sondern auch das eigene Unternehmen Schadenersatzansprüche gegen die Führungskraft geltend machen.

Ein prominentes Beispiel hierfür ist das sogenannte ARAG/Garmenbeck-Urteil (BGH, 21.04.1997). Es besagt, dass ein Aufsichtsrat bei erkennbaren Pflichtverletzungen verpflichtet ist, Schadenersatzansprüche gegen eigene Vorstände zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen – unabhängig von interner Loyalität oder Absicht.

Die Versicherung für Geschäftsführer greift bei:

  • Innenhaftung: Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen die Geschäftsführung
  • Außenhaftung: Ansprüche von Dritten gegen die Geschäftsführung
     

persönliche & unverbindliche Beratung

2. Wann haften Geschäftsführer?

Geschäftsführer haften gegenüber:

  • der GmbH (Innenhaftung)
  • Dritten Personen wie Gläubigern, Finanzamt, etc. (Außenhaftung)

persönlich mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie gegen rechtliche Pflichten verstoßen. 

Schadenbeispiel für die Innenhaftung

Der Finanzvorstand ist aufgrund der Geschäftsordnung des Vorstandes für das Vertragsmanagement mit Fristenkontrolle zuständig.
Um sich künftig wichtigeren Aufgaben widmen zu können, beabsichtigt er die Implementierung eines Vertragsmanagement-Systems, welches vom Mitarbeiter Hr. X betreut werden soll. Der Finanzvorstand weißt Hr. X Anfang November 2020 an, sämtliche Verträge des Unternehmens (ca. 600) einschließlich der Kündigungsfristen in einer Liste zu erfassen und ihn über sämtliche Kündigungsfristen eines Monats jeweils im Vormonat zu informieren.
In einer Vorstandssitzung Anfang Dezember 2020 diskutiert der Vorstand die Kündigung eines Büromietvertrages (Mitarbeiterzahl reduziert, weniger Büros notwendig) – es kommt zu keiner Entscheidung.
Der Finanzvorstand setzte das Thema erst für Januar 2021 wieder auf die Tagesordnung der Vorstandssitzung (im Dezember waren noch weitere Vorstandssitzungen).
Bei der Vorbereitung der Sitzung im Januar 2021 bemerkt der Finanzvorstand, dass die Kündigungsfrist für den Büromietvertrag bereits am 31.12.2020 abgelaufen war und der Mietvertrag nunmehr um weitere 5 Jahre verlängert ist. Für die ungenutzte Bürofläche muss das Unternehmen in dieser Zeit 600.000 € zahlen.

Der Aufsichtsrat verklagt nun den Finanzvorstand auf Feststellung, dass dieser verpflichtet ist, dem Unternehmen Schadenersatz in Höhe von 600.000 € zu zahlen. Er behauptet, der Finanzvorstand habe das Thema Kündigung noch im Dezember 2020 wieder auf die Tagesordnung bringen müssen, um noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Entscheidung herbeizuführen oder er hätte eine vorsorgliche Kündigung aussprechen müssen, um die Entscheidung des Vorstandes weiterhin zu ermöglichen.

Die D&O-Versicherung vertritt in einem solchen Fall den Vorstand als versicherte Person gegen das Unternehmen als Versicherungsnehmer. Die Versicherung für Geschäftsführer ist hauptsächlich zur Prüfung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen da. Leistet aber auch in Form von außergerichtlichen Einigungen oder im Falle eines Schuldspruches.

Schadenbeispiel für die Außenhaftung

Ein Aktienunternehmen befindet sich seit einiger Zeit in einer Krisensituation. In Folge dessen ist es dem Unternehmen oft nicht möglich, Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern rechtzeitig zu erfüllen.
Anfang August 2020 stellt der Vorstand nun fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr ausreicht, sämtliche Verbindlichkeiten zu bedienen.
Der Vorstand stellt daraufhin noch vor Ablauf von 3 Wochen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz. Da der Vorstand davon ausgeht, dass er gemäß § 93 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m § 92 Abs. 3 AktG nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr veranlassen darf, führt er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung für die Juli-Lohnzahlung, welche am 15.08.2020 fällig wurde nicht mehr ab.

Die Krankenkasse verlangt nun vom Vorstand Schadenersatz in Höhe der Arbeitnehmeranteile für den Monat Juli. Sie behauptet, die Nichtzahlung sei ein vorsätzlicher Verstoß gegen § 266 a Abs. 1 StGB, was eine Schadenersatzpflicht des Vorstand gemäß § 823 Abs. 2 BGB zur Folge habe.

Die D&O-Versicherung vertritt in diesem Fall den Vorstand als versicherte Person gegen die Krankenkasse als fordernden Dritten. Auch hier ist Sie zur Prüfung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen da. Leistet aber auch Versicherungsschutz bei außergerichtlichen Einigungen oder im Falle eines Schuldspruches.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Deutschlands Beste

Wir stehen für Preis-Leistung, Qualität, Transparenz und Vertrauen – unsere zahlreichen Auszeichnungen belegen unsere Kompetenz.

► mehr dazu

Hohe Kundenzufriedenheit

Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.

► mehr dazu

Persönliche Berater

Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

► Kontakt

3. Wer zahlt die Geschäftsführer Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten oder dem eigenen Unternehmen, die in Folge von Vermögensschäden entstehen. Doch wer trägt die Kosten der Versicherung?

Dies hängt davon ab, wer die Versicherung abschließt, es gibt zwei unterschiedliche Varianten:

  • D&O für Firmen: Hier besteht Versicherungsschutz für das gesamte Unternehmen inklusive Führung und aller Mitarbeiter. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, sind alle aktuell Beschäftigten sowie Gremien in die Vermögenshaftpflicht einbezogen. Auf diese Weise ist sowohl das Betriebsvermögen als auch das Privatvermögen geschützt. Die Kosten für die D&O-Versicherung trägt das Unternehmen.
  • Private D&O-Versicherung: Sollte das Unternehmen nicht bereit sein, eine firmenbezogene D&O abzuschließen, liegt es an Ihnen für den nötigen Versicherungsschutz zu sorgen. Als Versicherungsnehmer kommen Sie dementsprechend für die Kosten auf.

Allerdings bietet die persönliche D&O-Versicherung gegenüber der Firmen D&O auch Vorteile, welche das sind, können Sie hier nachlesen.

► weitere Informationen zur D&O für Geschäftsführer       

4. Warum ist eine Versicherung für Geschäftsführer wichtig?

Eine Geschäftsführer-Versicherung ist wichtig, weil Geschäftsführer in bestimmten Situationen persönlich haftbar gemacht werden können, wie z. B. bei Fehlverhalten oder Fehlentscheidungen. Eine Versicherung kann in solchen Fällen die Kosten für die Verteidigung und mögliche Schadenersatzansprüche decken. Außerdem kann eine solche Versicherung dazu beitragen, das Risiko von Finanzverlusten durch unvorhergesehene Ereignisse zu minimieren.

Geschäftsführer in verschiedenen Branchen können unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sein, die eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) unverzichtbar machen. Hier sind einige Branchen, in denen Geschäftsführer besonders hohen Risiken ausgesetzt sein könnten:

D&O Versicherung für Geschäftsführer eines IT-Dienstleisters

IT-Dienstleistungen

  • Hohes Risiko durch Cyberangriffe und Datenschutzverletzungen
  • Persönliche Haftung bei IT-Ausfällen oder DSGVO-Verstößen
  • D&O deckt Verteidigungskosten und mögliche Schadenersatzansprüche
  • Unerlässlich für Geschäftsführer mit technischer und rechtlicher Verantwortung

► zum Vergleich für IT-Dienstleister

D&O für Finanzberater

Finanzberatung

  • Verantwortung für Kapitalanlagen, Strategien und Kundengelder
  • Hohe Regressgefahr bei Fehleinschätzungen oder Beratungsfehlern
  • Persönliche Haftung trotz unternehmerischer Entscheidung
  • D&O schützt vor existenzbedrohenden Ansprüchen
     

► zum Vergleich für Finanzberater

D&O für Pflegedienste

Pflegedienste

  • Risiko durch Pflegefehler, Hygienevorgaben, regulatorische Verstöße
  • Persönliche Haftung bei Mängeln in Organisation oder Patientensicherheit
  • D&O deckt Rechtsverteidigung und mögliche Forderungen
  • Unverzichtbar in stark regulierten und haftungssensiblen Bereichen
     

► zum Vergleich für Pflegedienste

D&O für Geschäftsführer im Maschinenbau

Maschinenbau

  • Verantwortung für Sicherheitsstandards und Produktionsrisiken
  • Persönliche Haftung bei Unfällen oder Verstößen gegen Auflagen
  • D&O bietet Schutz vor Regressansprüchen und Behördenverfahren
  • Wichtig für Geschäftsführer mit technischer und rechtlicher Entscheidungsgewalt

► zum Vergleich für Maschinenbauer

5. Welche Versicherungen sind für Geschäftsführer noch relevant?

Es gibt jedoch auch viele andere Versicherungen, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens und des Geschäftsführers abgestimmt sein können, wie z. B. eine GeschäftsinhaltsversicherungCyber-Versicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung und so weiter. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung genau über die verschiedenen Optionen zu informieren und diejenige zu wählen, die am besten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt.

Neben einer D&O-Versicherung benötigt ein Geschäftsführer in der Regel mindestens folgende Versicherungen:

 

Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Geschäftsführer

Betriebs- oder Berufshaftpflicht

Diese Versicherung schützt das Unternehmen und die Geschäftsführer vor Haftungsansprüchen im Falle von Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs entstehen.

  • Schutz vor unvorhergesehenen Kosten
  • Haftungsrisiken minimieren
  • Unterstützung bei der Schadensabwicklung

► mehr Informationen

Vermögensschadenhaftpflicht - leitende personen

Vermögensschadenhaftpflicht

Für Geschäftsführer in beratenden Berufen kann diese Versicherung sinnvoll sein, um sich vor Ansprüchen im Zusammenhang mit finanziellen Verlusten oder Fehlberatung zu schützen.

  • Schutz des eigenen Vermögens vor Schadenersatzforderungen
  • Planungsfehler, Rechenfehler, fehlerhafte Auskunft
  • Beratungs- und Behandlungsfehler, uvm.

► mehr Informationen

Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Geschäftsführer sinnvoll, da sie finanziellen Schutz bietet, falls sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben können und somit ihre langfristige finanzielle Sicherheit gewährleistet wird.

  • Finanzielle Absicherung
  • umfassender Schutz bei Unfällen
  • Planungssicherheit

► mehr Informationen

6. Welche Schadenbeispiele gibt es?

Praxisbeispiel: Verspätete Insolvenzanmeldung – persönliche Haftung in sechsstelliger Höhe

Ein Geschäftsführer eines mittelständischen IT-Dienstleisters gerät durch unerwartete Zahlungsausfälle in eine finanzielle Schieflage. Er schätzt die Lage falsch ein und versäumt die rechtzeitige Insolvenzanmeldung. Zwei Monate später wird das Unternehmen durch einen Gläubigerantrag in die Insolvenz gezwungen.

Der Insolvenzverwalter fordert daraufhin persönlichen Schadenersatz in Höhe von 240.000 Euro, da in dieser Zeit weiterhin Zahlungsverpflichtungen eingegangen wurden.

Die D&O-Versicherung greift ein und übernimmt:

  • die rechtliche Prüfung des Vorwurfs,
  • die Organisation der Verteidigung,
  • sowie die Regulierung eines Teilbetrags.

Ohne diese Absicherung hätte der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen gehaftet – mit existenzbedrohenden Folgen.

► jetzt D&O Versicherung vergleichen

7. Wie schließe ich eine Geschäftsführer-Versicherung ab?

Testsieger-Tarife zur D&O-Versicherung online vergleichen

Hier finden Sie ausgezeichnete Tarife für kleine und mittelständische Unternehmen und 
das bereits ab 64,46 Euro im Monat.

  • Optimaler Marktüberblick
  • Fundierte Fachberatung
  • Kostenloser Vergleich

Hier können Sie die Testsieger Tarife von Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money kostenlos vergleichen.

► jetzt vergleichen

Beratung zur Geschäftsführer-Versicherung

Für die individuelle Erarbeitung eines Vorschlages benötigen wir einige Informationen über Sie und Ihr Unternehmen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir diese Fragen persönlich besprechen können.

jetzt beraten lassen

Kompetenz, die überzeugt – Meinungen und Erfahrungen unserer Kunden

Google

Trustpilot

Mitgliedschaften

Individuelle Beratung für Ihr Gewerbe – verlässlich seit 1950
 

Unverbindlich beraten lassen

nach oben
               |              Home             |              Kontakt             |              Karriere             |              Glossar