Eine Versicherung für Geschäftsführer schützt Führungskräfte wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte vor persönlicher Haftung für berufliche Fehlentscheidungen. Denn sie haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen, selbst wenn Fehler durch delegierte Aufgaben oder komplexe rechtliche Zusammenhänge entstanden sind.
Im operativen Alltag ist es nahezu unmöglich, jede Vorschrift, Frist oder juristische Feinheit vollständig zu überblicken. Kommt es zu Pflichtverletzungen, können nicht nur externe Dritte (z. B. Kunden, Investoren oder Lieferanten), sondern auch das eigene Unternehmen Schadenersatzansprüche gegen die Führungskraft geltend machen.
Ein prominentes Beispiel hierfür ist das sogenannte ARAG/Garmenbeck-Urteil (BGH, 21.04.1997). Es besagt, dass ein Aufsichtsrat bei erkennbaren Pflichtverletzungen verpflichtet ist, Schadenersatzansprüche gegen eigene Vorstände zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen – unabhängig von interner Loyalität oder Absicht.
Die Versicherung für Geschäftsführer greift bei:
- Innenhaftung: Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen die Geschäftsführung
- Außenhaftung: Ansprüche von Dritten gegen die Geschäftsführung
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