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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Vertrauensschadenversicherung

  • Schutz vor Vermögensschäden infolge krimineller Handlungen
  • Kosten zur Minderung von Reputationsschäden 
  • Bei Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
  • Auch bei Sabotage, Veruntreuung und Unterschlagung

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Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen oder Außenstehenden verursacht werden.

Vertrauenspersonen sind im Namen des Unternehmens handelnde oder für das Unternehmen tätige Personen. Dazu zählen in erster Linie Geschäftsführung und Mitarbeiter (inkl. Zeitarbeitskräfte), aber auch Fremdpersonal, das auf dem Betriebsgelände tätig ist. Unabhängig vom Ort der Tätigkeit gehören Wirtschaftsprüfer, Berater und Dienstleister ebenfalls dazu.

Diese Personen können aufgrund ihrer Position, ihrer internen Kenntnisse und Berechtigungen dem Unternehmen vorsätzlich erhebliche Schäden zufügen. Ähnliches gilt in bestimmten Fällen für kriminelle Dritte, insbesondere im Bereich der Cyber-Kriminalität.

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Beratung zur Vertrauensschadenversicherung

Wen schützt die Vertrauensschadenversicherung?

Grundsätzlich kann der kriminelle Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses und ein daraus resultierender Vermögensschaden Unternehmen aller Branchen und Größen treffen. Daher ist diese Versicherung prinzipiell für jedes Unternehmen erwägenswert. Besonders relevant ist sie für kleine und mittlere Unternehmen, und zwar umso mehr, je sensibler und vertraulicher die Daten sind, mit denen dort umgegangen wird.

Dies ist u. a. durch die stetig zunehmende Bedeutung der Internetkriminalität begründet. Hier sind kleinere und mittlere Unternehmen oft unzureichend geschützt und daher besonders betroffen. Zudem können Vermögensschäden durch Hackerangriffe oder Datendiebstahl aufgrund ihrer Dimension existenzgefährdende Auswirkungen haben.

Was ist versichert?

Die wesentlichen Tatbestände, bei denen die Versicherung greift, sind:

  • Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung durch Mitarbeiter.
  • Identitätsbetrug und Täuschung durch Außenstehende.
  • Sabotage.
  • Unerlaubte Weitergabe vertraulicher und geheimer Daten.
  • Hackerangriffe.

Die Versicherung übernimmt die Vermögensschäden, die dem Unternehmen selbst oder Dritten durch das Unternehmen entstanden sind. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Schadenersatzanspruch.

Kosten für die Rechtsverfolgung sowie für die Ermittlung der Schadenshöhe sind ebenfalls abgedeckt. Häufig werden auch Schäden übernommen, die erst nach Versicherungsbeginn entdeckt werden (Rückwärtsdeckung). Einzelne Versicherer bieten noch weitergehende Leistungen, wie etwa eine Kostenübernahme für PR-Berater bei entstandenen Imageverlusten.

Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?

Die Kosten werden von der potenziellen Schadenshöhe und der Schadenswahrscheinlichkeit beeinflusst. Sie können daher aufgrund folgender Punkte stark variieren:

  • Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter (Unternehmensgröße)
  • Anzahl der Vertrauenspersonen
  • Art der Tätigkeit (Unternehmenszweck)
  • Sensibilität der im Unternehmen verarbeiteten Daten
  • Qualität der Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere in der EDV

Weitere Faktoren sind die gewählte Deckungssumme und mögliche Zusatzleistungen eines konkreten Versicherers.

Für welche Unternehmen ist eine Vertrauensschadenversicherung unverzichtbar?

Eine Vertrauensschadenversicherung ist für viele Unternehmen unverzichtbar, insbesondere für solche, die mit sensiblen Informationen, hohen Geldsummen oder wertvollen Vermögenswerten arbeiten. Hier sind einige konkrete Beispiele:

Vertrauensschadenversicherung IT-Dienstleister

IT-Dienstleistungen

IT-Dienstleister arbeiten oft mit sensiblen Kundendaten und geistigem Eigentum. Bei Datenmissbrauch oder Verletzung von Betriebsgeheimnissen können erhebliche Risiken entstehen. Eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen Schutz und übernimmt die Kosten für rechtliche Ansprüche und mögliche Schadenersatzzahlungen.

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Vertrauensschadenhaftpflicht für Finanzberater

Finanzberatung

Finanzberater sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem besonderen Risiko ausgesetzt. Sie benötigen eine Vertrauensschadenhaftpflicht, um sich vor Vermögensschäden zu schützen, die durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen verursacht werden könnten.

 

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Vertrauensschaden Vergleich für den Bau

Bauunternehmen

Bauunternehmen benötigen eine Vertrauensschadenversicherung, um sich vor Vermögensschäden zu schützen, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen verursacht werden. Sie deckt auch die Kosten für die Ermittlung der Schadenshöhe und trägt im vereinbarten Umfang die Rechtskosten.

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Vertrauensschäden im Maschinenbau

Maschinenbau

Im Maschinenbau ist eine Vertrauensschadenversicherung unerlässlich, da sie finanzielle Verluste abdeckt, die durch betrügerische Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen können. Zudem trägt sie zur Aufrechterhaltung der Betriebsliquidität bei, indem sie die Kosten für die Aufklärung und Bewertung solcher Schäden übernimmt.

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Beratung zur Vertrauensschadenversicherung

Je nach Branche gibt es spezielle Deckungskonzepte, die auf die jeweiligen Risiken der Branche eingehen.
Gerne beraten wir Sie über das richtige Deckungskonzept für Sie.

Fragen und Antworten zur Vertrauensschadenversicherung

Welche Schadenbeispiele gibt es?

  • Fall von internem Diebstahl: Der Lagerleiter eines renommierten Computerherstellers entwendet systematisch hochwertige Laptops aus dem Unternehmensbestand. Der Diebstahl bleibt über einen längeren Zeitraum unentdeckt, was zu einem erheblichen Schaden im fünfstelligen Bereich führt.

  • Fall von Betrug durch falsche Identität: Eine Person gibt sich fälschlicherweise als Mitarbeiter eines regulären Lieferanten aus. Sie teilt dem Unternehmen eine geänderte Bankverbindung mit, die tatsächlich ihr eigenes Konto ist, und veranlasst so eine erhebliche Überweisung.

  • Fall von Unterschlagung: Ein langjähriger Buchhalter eines mittelständischen Unternehmens manipuliert die Finanzberichte und leitet regelmäßig Gelder auf ein privates Konto um. Durch seine Position und sein Wissen über die internen Abläufe bleibt die Unterschlagung über Jahre hinweg unentdeckt. Als der Betrug schließlich aufgedeckt wird, beläuft sich der Schaden auf einen hohen sechsstelligen Betrag.

Wann leistet die Vertrauensschaden­versicherung nicht?

Da der Versicherungszweck der Schutz vor Vermögensschäden ist, sind üblicherweise Personenschäden nicht abgedeckt. Auch Opportunitätskosten oder entgangener Gewinn können in der Regel nicht geltend gemacht werden, da sie das Kriterium eines konkret quantifizierbaren Schadens nicht erfüllen. Im Einzelfall sollte man vor Vertragsabschluss prüfen, ob spezifische Schadensfälle durch andere Versicherungen abgedeckt werden.

Wie kann ich mich im Unternehmen vor einem Vertrauensschaden schützen?

Mit effektiven Kontrollmechanismen kann das Risiko von Vertrauensschäden reduziert werden. Dazu zählen:

  • Regelmäßige Stichproben in sensiblen Bereichen wie Buchhaltung, Lager oder Vertrieb.
  • Aufteilung von Entscheidungsbefugnissen. Beispiel: Vier-Augen-Prinzip bei ausgehenden Zahlungen.
  • Funktionstrennung bei kritischen Abläufen. Beispiel: Trennung von Buchhaltung und Hauptkasse.
  • Schutz der EDV gegen unerlaubte Zugriffe und Datenmanipulation.
  • Sorgfältige Auswahl neuer Mitarbeiter und Dienstleister.

Was ist das Vieraugenprinzip?

Das Vieraugenprinzip ist eine Kontrollmaßnahme in Unternehmen, bei der wichtige Aufgaben und Entscheidungen von mindestens zwei Personen überprüft werden müssen. Dieses Prinzip dient dazu, Fehler zu minimieren und betrügerische Aktivitäten zu verhindern.

Im Kontext einer Vertrauensschadenversicherung ist das Vieraugenprinzip besonders relevant, da es als präventive Maßnahme gegen Vertrauensschäden dient. Durch die erforderliche Überprüfung durch eine zweite Person wird das Risiko von internem Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl erheblich reduziert.

Zum Beispiel könnte ein Unternehmen das Vieraugenprinzip bei Finanztransaktionen anwenden, indem es verlangt, dass Überweisungen von einem zweiten Mitarbeiter genehmigt werden müssen. Dies würde es schwieriger machen für einen Mitarbeiter, Gelder zu unterschlagen oder zu veruntreuen, da jede Transaktion von einer weiteren Person überprüft wird.

Sind Hackerschäden mitversichert?

Ja. Zwar fallen Hackerangriffe im engeren Sinne nicht unter die Definition eines Vertrauensschadens. Die potentielle Bedrohung des Unternehmensvermögens durch Cyber-Kriminalität ist jedoch so bedeutsam, dass dieser Aspekt im Versicherungsumfang integriert ist.

Warum ist eine tägliche Daten-/Releasesicherung wichtig?

Eine tägliche Daten- oder Releasesicherung ist im Kontext einer Vertrauensschadenversicherung aus mehreren Gründen wichtig:

  • Schutz vor Datenverlust: Daten sind oft das wertvollste Gut eines Unternehmens. Ein Datenverlust durch Betrug, Sabotage oder Cyberkriminalität kann erhebliche finanzielle und operative Auswirkungen haben. Eine tägliche Sicherung kann dazu beitragen, den Verlust von Daten zu minimieren.

  • Wiederherstellung nach einem Vorfall: Im Falle eines Vertrauensschadens ermöglicht eine tägliche Sicherung die schnelle Wiederherstellung der Daten auf den Stand vor dem Vorfall. Dies kann dazu beitragen, die Betriebsunterbrechung zu minimieren und die finanziellen Auswirkungen zu begrenzen.

  • Beweissicherung: Im Falle eines Vertrauensschadens können gesicherte Daten als Beweismittel dienen. Sie können helfen, den Umfang des Schadens zu ermitteln, die beteiligten Personen zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

  • Risikominderung: Unternehmen, die regelmäßige Datensicherungen durchführen, können oft günstigere Konditionen bei ihrer Vertrauensschadenversicherung erhalten, da sie ein geringeres Risiko darstellen.

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