Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen oder Außenstehenden verursacht werden.
Vertrauenspersonen sind im Namen des Unternehmens handelnde oder für das Unternehmen tätige Personen. Dazu zählen in erster Linie Geschäftsführung und Mitarbeiter (inkl. Zeitarbeitskräfte), aber auch Fremdpersonal, das auf dem Betriebsgelände tätig ist. Unabhängig vom Ort der Tätigkeit gehören Wirtschaftsprüfer, Berater und Dienstleister ebenfalls dazu.
Diese Personen können aufgrund ihrer Position, ihrer internen Kenntnisse und Berechtigungen dem Unternehmen vorsätzlich erhebliche Schäden zufügen. Ähnliches gilt in bestimmten Fällen für kriminelle Dritte, insbesondere im Bereich der Cyber-Kriminalität.
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Grundsätzlich kann der kriminelle Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses und ein daraus resultierender Vermögensschaden Unternehmen aller Branchen und Größen treffen. Daher ist diese Versicherung prinzipiell für jedes Unternehmen erwägenswert. Besonders relevant ist sie für kleine und mittlere Unternehmen, und zwar umso mehr, je sensibler und vertraulicher die Daten sind, mit denen dort umgegangen wird.
Dies ist u. a. durch die stetig zunehmende Bedeutung der Internetkriminalität begründet. Hier sind kleinere und mittlere Unternehmen oft unzureichend geschützt und daher besonders betroffen. Zudem können Vermögensschäden durch Hackerangriffe oder Datendiebstahl aufgrund ihrer Dimension existenzgefährdende Auswirkungen haben.
Die wesentlichen Tatbestände, bei denen die Versicherung greift, sind:
Die Versicherung übernimmt die Vermögensschäden, die dem Unternehmen selbst oder Dritten durch das Unternehmen entstanden sind. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Schadenersatzanspruch.
Kosten für die Rechtsverfolgung sowie für die Ermittlung der Schadenshöhe sind ebenfalls abgedeckt. Häufig werden auch Schäden übernommen, die erst nach Versicherungsbeginn entdeckt werden (Rückwärtsdeckung). Einzelne Versicherer bieten noch weitergehende Leistungen, wie etwa eine Kostenübernahme für PR-Berater bei entstandenen Imageverlusten.
Die Kosten werden von der potenziellen Schadenshöhe und der Schadenswahrscheinlichkeit beeinflusst. Sie können daher aufgrund folgender Punkte stark variieren:
Weitere Faktoren sind die gewählte Deckungssumme und mögliche Zusatzleistungen eines konkreten Versicherers.
Für welche Unternehmen ist eine Vertrauensschadenversicherung unverzichtbar?
Eine Vertrauensschadenversicherung ist für viele Unternehmen unverzichtbar, insbesondere für solche, die mit sensiblen Informationen, hohen Geldsummen oder wertvollen Vermögenswerten arbeiten. Hier sind einige konkrete Beispiele:
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Je nach Branche gibt es spezielle Deckungskonzepte, die auf die jeweiligen Risiken der Branche eingehen.
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Welche Schadenbeispiele gibt es?
Fall von internem Diebstahl: Der Lagerleiter eines renommierten Computerherstellers entwendet systematisch hochwertige Laptops aus dem Unternehmensbestand. Der Diebstahl bleibt über einen längeren Zeitraum unentdeckt, was zu einem erheblichen Schaden im fünfstelligen Bereich führt.
Fall von Betrug durch falsche Identität: Eine Person gibt sich fälschlicherweise als Mitarbeiter eines regulären Lieferanten aus. Sie teilt dem Unternehmen eine geänderte Bankverbindung mit, die tatsächlich ihr eigenes Konto ist, und veranlasst so eine erhebliche Überweisung.
Fall von Unterschlagung: Ein langjähriger Buchhalter eines mittelständischen Unternehmens manipuliert die Finanzberichte und leitet regelmäßig Gelder auf ein privates Konto um. Durch seine Position und sein Wissen über die internen Abläufe bleibt die Unterschlagung über Jahre hinweg unentdeckt. Als der Betrug schließlich aufgedeckt wird, beläuft sich der Schaden auf einen hohen sechsstelligen Betrag.
Wann leistet die Vertrauensschadenversicherung nicht?
Da der Versicherungszweck der Schutz vor Vermögensschäden ist, sind üblicherweise Personenschäden nicht abgedeckt. Auch Opportunitätskosten oder entgangener Gewinn können in der Regel nicht geltend gemacht werden, da sie das Kriterium eines konkret quantifizierbaren Schadens nicht erfüllen. Im Einzelfall sollte man vor Vertragsabschluss prüfen, ob spezifische Schadensfälle durch andere Versicherungen abgedeckt werden.
Wie kann ich mich im Unternehmen vor einem Vertrauensschaden schützen?
Mit effektiven Kontrollmechanismen kann das Risiko von Vertrauensschäden reduziert werden. Dazu zählen:
Was ist das Vieraugenprinzip?
Das Vieraugenprinzip ist eine Kontrollmaßnahme in Unternehmen, bei der wichtige Aufgaben und Entscheidungen von mindestens zwei Personen überprüft werden müssen. Dieses Prinzip dient dazu, Fehler zu minimieren und betrügerische Aktivitäten zu verhindern.
Im Kontext einer Vertrauensschadenversicherung ist das Vieraugenprinzip besonders relevant, da es als präventive Maßnahme gegen Vertrauensschäden dient. Durch die erforderliche Überprüfung durch eine zweite Person wird das Risiko von internem Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl erheblich reduziert.
Zum Beispiel könnte ein Unternehmen das Vieraugenprinzip bei Finanztransaktionen anwenden, indem es verlangt, dass Überweisungen von einem zweiten Mitarbeiter genehmigt werden müssen. Dies würde es schwieriger machen für einen Mitarbeiter, Gelder zu unterschlagen oder zu veruntreuen, da jede Transaktion von einer weiteren Person überprüft wird.
Sind Hackerschäden mitversichert?
Ja. Zwar fallen Hackerangriffe im engeren Sinne nicht unter die Definition eines Vertrauensschadens. Die potentielle Bedrohung des Unternehmensvermögens durch Cyber-Kriminalität ist jedoch so bedeutsam, dass dieser Aspekt im Versicherungsumfang integriert ist.
Warum ist eine tägliche Daten-/Releasesicherung wichtig?
Eine tägliche Daten- oder Releasesicherung ist im Kontext einer Vertrauensschadenversicherung aus mehreren Gründen wichtig:
Schutz vor Datenverlust: Daten sind oft das wertvollste Gut eines Unternehmens. Ein Datenverlust durch Betrug, Sabotage oder Cyberkriminalität kann erhebliche finanzielle und operative Auswirkungen haben. Eine tägliche Sicherung kann dazu beitragen, den Verlust von Daten zu minimieren.
Wiederherstellung nach einem Vorfall: Im Falle eines Vertrauensschadens ermöglicht eine tägliche Sicherung die schnelle Wiederherstellung der Daten auf den Stand vor dem Vorfall. Dies kann dazu beitragen, die Betriebsunterbrechung zu minimieren und die finanziellen Auswirkungen zu begrenzen.
Beweissicherung: Im Falle eines Vertrauensschadens können gesicherte Daten als Beweismittel dienen. Sie können helfen, den Umfang des Schadens zu ermitteln, die beteiligten Personen zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.
Risikominderung: Unternehmen, die regelmäßige Datensicherungen durchführen, können oft günstigere Konditionen bei ihrer Vertrauensschadenversicherung erhalten, da sie ein geringeres Risiko darstellen.
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