Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen oder Außenstehenden verursacht werden.
Vertrauenspersonen sind im Namen des Unternehmens handelnde oder für das Unternehmen tätige Personen. Dazu zählen in erster Linie Geschäftsführung und Mitarbeiter (inkl. Zeitarbeitskräfte), aber auch Fremdpersonal, das auf dem Betriebsgelände tätig ist. Unabhängig vom Ort der Tätigkeit gehören Wirtschaftsprüfer, Berater und Dienstleister ebenfalls dazu.
Diese Personen können aufgrund ihrer Position, ihrer internen Kenntnisse und Berechtigungen dem Unternehmen vorsätzlich erhebliche Schäden zufügen. Ähnliches gilt in bestimmten Fällen für kriminelle Dritte, insbesondere im Bereich der Cyber-Kriminalität.