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Die Betriebshaftpflichtversicherung 
für das Kleingewerbe

  • Schutz vor Schadensersatzansprüchen
  • Absicherung bei Personenschäden
  • Deckung von Sachschäden

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Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe ist eine wichtige Absicherung für Freiberufler und Handwerker. Sie schützt vor Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht werden und bietet finanzielle Sicherheit bei hohen Schadenersatzforderungen. Die Versicherung greift bei Betriebsaktivitäten auf dem eigenen Grundstück, im öffentlichen Raum und beim Kunden vor Ort. Sie ist unverzichtbar, um das Risiko eines Existenzverlustes zu minimieren. 

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Beratung zur Betriebshaftpflicht

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für das Kleingewerbe?

Es ist schwierig, eine eindeutige Antwort auf die Frage nach den Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe zu geben, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Eine Möglichkeit, die Prämie zu senken, ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Der Versicherungsnehmer übernimmt dann einen Teil der Kosten im Schadensfall selbst. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren.

Auch das Zahlungsintervall und die gewünschte Versicherungssumme können Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben. Für Neugründer gibt es oft Sonderrabatte. Ein weiterer interessanter Punkt ist der Kleinbetriebe-Rabatt oder der Nachlass für nebenberufliche Tätigkeiten. Diese Rabatte sind in Online-Rechnern oft automatisch hinterlegt und berechnet.

Beispielrechnungen für eine kleingewerbliche Betriebshaftpflicht

Beispiel A: Friseur

Berechnungsgrundlage Angaben
Betriebsart Kleingewerbe
Gewerbliche Tätigkeit Friseur
Jahresumsatz

20.000 €

Betriebsgröße

1 Person

Versicherungssumme 7.500.000 €
Selbstbehalt

0 €

Monatliche Kosten

6,76 €

 

Beispiel B: Schreiner

Berechnungsgrundlage Angaben
Betriebsart Kleingewerbe
Gewerbliche Tätigkeit Schreiner
Jahresumsatz

17.000 €

Betriebsgröße

1 Person

Versicherungssumme 5.000.000 €
Selbstbehalt

250 €

Monatliche Kosten

11,47

Für kleine und mittelständische Unternehmen empfehlen wir unseren kostenlosen Tarifrechner, mit einer großen Auswahl an Tarifen inkl. Testsieger-Tarifen.

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Was ist im Leistungsumfang inbegriffen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe bietet einen umfassenden Schutz und deckt in der Regel folgende Bereiche ab:

  • Personenschäden: Schutz vor Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen, die durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten verursacht wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Kunde in Ihrem Geschäft stürzt und sich verletzt.
  • Sachschäden: Abdeckung von Schäden an fremdem Eigentum, die durch Ihre geschäftlichen Aktivitäten verursacht werden. Zum Beispiel, wenn Sie bei einem Kunden vor Ort arbeiten und versehentlich dessen Eigentum beschädigen, wie etwa Möbel oder technische Geräte.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Schutz vor unberechtigten Forderungen Dritter, die aus angeblichen Schäden resultieren, die Sie nicht tatsächlich verursacht haben. Dies ist besonders wichtig, um sich gegen falsche Anschuldigungen abzusichern, die Ihre geschäftliche Reputation gefährden könnten.

Zusätzlich empfehlen wir, auch die folgenden Punkte in Betracht zu ziehen:

  • Betriebsunterbrechung: Schutz vor finanziellen Einbußen, die durch eine vorübergehende Schließung Ihres Unternehmens aufgrund eines versicherten Schadensereignisses entstehen können.
  • Rechtschutz: Unterstützung bei der Abwehr von rechtlichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit entstehen.

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Warum brauche ich für mein Kleingewerbe eine Betriebshaftpflicht?

Auch für das Kleingewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss. Nebenberufliche Kleinunternehmer müssen wie hauptberufliche Kleingewerbetreibende versichert sein. Bei Existenzgründern geben manche Versicherer Nachlässe. Ein produzierender Betrieb muss anders versichert werden als beispielsweise ein Laden vom Gemüsehändler. Als Kleinunternehmer haften Sie für alle auftretenden Sachschäden, wozu auch dienstliche Fahrten gehören. Gezielt festgelegte Deckungssummen sind zu ermitteln, die auch eine Absicherung von Personenschäden mit einschließen.

Die drei wichtigsten Sparten sind:

Empfohlene Zusatzversicherungen für das Kleingewerbe:

  • Geschäftsinhaltsversicherung: Mit der Geschäftsinhaltsversicherung können Sie Ihr Geschäftsinventar versichern. Die Deckungssumme sollte allerdings den Wert des Inventars nicht überschreiten. Beschädigungen durch Sturm oder auch Leitungswasser gehören zum Versicherungsumfang.
  • IT-Haftpflicht: Ein freiberuflicher Arzt unterscheidet sich z. B. von einem Versicherungsnehmer, der eine freiberufliche Internettätigkeit ausübt. Die Tätigkeit ist bei Abschluss des Vertrages genau anzugeben. Für den IT-Bereich gibt es eine spezielle IT-Haftpflicht. Diese tritt in Kraft, wenn zum Beispiel durch einen Programmierfehler ein Schaden entsteht.
  • Veranstalterhaftpflicht: Die Veranstalterhaftpflicht tritt ein, wenn während einer Veranstaltung Personen- oder auch Sachschäden aufgetreten sind, die eventuell sogar durch die Schuld des Veranstalters entstanden sind. Ein Mitarbeiter beschädigt z. B. unabsichtlich das Instrument eines Künstlers.
  • Die Verkehrshaftpflichtversicherung, auch Frachtführerhaftpflicht genannt, wurde speziell für Unternehmen im Transportwesen entwickelt. Sie tritt ein, wenn fremde Ware beschädigt oder gar zerstört wurde. Die Frachtführerhaftpflicht ist eine wichtige Absicherung in der Logistikbranche.

Warum braucht ein Friseursalon eine Betriebshaftpflicht?

Ein Friseursalon benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen, die durch Schäden entstehen können, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit verursacht werden. Beispielsweise kann ein Kunde auf dem nassen Boden ausrutschen und sich verletzen oder es kann zu Schäden an der Kleidung des Kunden durch Haarfärbemittel kommen.

In solchen Fällen würde die Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommen. Ohne eine solche Versicherung müsste der Friseursalon diese Kosten selbst tragen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. 

► zum Vergleich für Friseure

 

Beratung zur Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe bietet umfassenden Schutz und kann durch optionale Zusatzversicherungen ergänzt werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, beraten wir Sie gerne. Als Selbstständiger oder Freiberufler sollten Sie sich auch über die Berufshaftpflichtversicherung informieren.

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