Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die D&O-Versicherung wendet sich speziell an die Führungsebene eines Unternehmens. Aus dem Englischen für „Directors and Officers“ bietet diese Sicherheit bei grundsätzlich allen Haftpflichten, mit denen Führungskräfte konfrontiert werden können. Zugesichert wird mit dieser Form der Versicherung der Schutz für die Unternehmensorgane auf den verschiedenen Organisationsebenen.
Je nach Gesellschaftsform sind das in erster Linie
welche mit Ihrem Privatvermögen persönlich haften.
Unter Beachtung der einschlägigen Kriterien können aber auch Prokuristen und andere Angestellte dazu zählen. Erben und Ehepartner können unter Umständen über diese spezielle Versicherung von Ansprüchen freigehalten werden. Ähnlich wie bei einer üblichen > Berufshaftpflichtversicherung werden alle persönlichen Haftungsrisiken der Führungskräfte umfasst. Dabei werden neben den eigentlichen Ansprüchen auch etwaige Verfahrenskosten sowie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche die Rechtsanwaltskosten übernommen.
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Je nach Unternehmensgröße ist schneller als vermutet eine Schadenshöhe in 6- oder 8-stelligem Umfang erreicht. Da die Führungskräfte haftbar gemacht werden für alle möglichen Verluste, die weder fahrlässig entstehen, noch vorhersehbar sind, sind hier besonders wirtschaftliche Organe wie Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte bis hin zu Prokuristen angesprochen.
Das gilt nicht nur für Großunternehmen, auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen tun gut daran, die enormen Risiken abzusichern. Diese Form der Vermögensschadenhaftpflicht wird ebenso für Stiftungen und Vereine als absolut sinnvoll betrachtet.
Unternehmen gleichen sich zwar in manchen Punkten, doch jedes hat seine eigenen spezifischen Bedingungen und Anforderungen. Um diesen gerecht zu werden, bedarf es auch eines entsprechenden Instrumentariums bei der Vermögenshaftpflicht. Daher steht am Anfang des Prozesses immer eine Analyse der Organisationsstruktur und damit der Entscheidungsfolgen der jeweiligen Firma. Daraus wird ein Versicherungskonzept entwickelt, das schließlich in der individuellen Police niedergelegt wird.
Grundsätzlich unterschieden werden zwei Varianten:
D&O für Firmen
Die D&O-Versicherung für Firmen schließt das gesamte Unternehmen inklusive Führung und aller Mitarbeiter ein. Das Unternehmen als solches sichert somit sich und seine Manager gegen Risiken ab. Das ist auf jeden Fall das probate Mittel innerhalb eines effektiven Risikomanagements. Tritt der Schadensfall ein, sind alle aktuell Beschäftigten und Gremien in die Vermögenshaftpflicht einbezogen. Auf diese Weise ist sowohl das Betriebsvermögen als auch das Privatvermögen sicher und geschützt. Da der Schutz nicht personenbezogen ist, gilt er im Übrigen nicht nur für die aktuellen Beteiligten, sondern im Rahmen der vereinbarten Laufzeit auch für alle bisherigen und zukünftigen Unternehmensorgane und Angestellten.
persönliche D&O-Versicherung
Ist das Unternehmen nicht bereit oder in der Lage, eine firmenbezogene Versicherung abzuschließen, ist jeder Angestellte mit Entscheidungsbefugnissen gut beraten, wenn er eine persönliche D&O-Versicherung abschließt. Gerade unter Berücksichtigung des hohen Potenzials an Risiken in der heutigen Unternehmenslandschaft ist es erforderlich, sich und sein Vermögen vor etwaigen Regressansprüchen zu schützen. Diesen Versicherungsschutz kann der Einzelne für den gesamten Umfang der möglichen Fälle in den Unternehmen nutzen.
Unser Expertentipp
„Die D&O-Versicherung richtet sich an Führungskräfte, Aufsichtsräte, Manager und leitende Angestellte eines Unternehmens. Abgesichert sind die leitenden Angestellten durch innere wie auch äußere Schadensersatzansprüche die basierend auf der Verletzung der Sorgfaltspflicht beruhen.
Unser Tipp: AktG §93 Abs. 2 hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch bei Abschluss eine D&O-Versicherung einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstands vorzusehen. Der Vorstand kann hierfür eine persönliche Selbstbehaltsdeckung abschließen.”
Marco Angerer
Mandantenbetreuer Gewerbe- & Industriekunden
Die Kosten für eine D&O-Versicherung (Directors & Officers Insurance) hängen von verschiedenen Faktoren ab und können stark variieren. Einige dieser Faktoren sind:
Kriterien zur Berechnung | Beispiel Welder GmbH |
Branche | Maschinenbau |
Versicherungssumme | 100.000 € |
Jahresumsatz | 500.000 € |
Tarif-Highlights |
|
Beitrag | 499,80 € im Jahr 41,65 € im Monat* |
Die Welder GmbH bezahlt für die D&O Versicherung monatlich 41,65 €*.
*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.
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Da die Versicherung nur auf eine Person bezogen ist, kann im Fall der Fälle die gesamte Deckungssumme einer D&O-Versicherung in Anspruch genommen werden. Demgegenüber wird im Rahmen der Firmenversicherung die Deckung auf mehrere aufgeteilt werden, sodass schnell eine für den einzelnen Manager bedrohliche Unterdeckung entstehen kann.
Der Versicherungsnehmer ist in der Lage, ganz individuell über die Versicherung und ihre Inanspruchnahme zu entscheiden. Es ist keinerlei Abstimmung mit dem Unternehmen erforderlich, was gerade im Falle von unterschiedlichen Beurteilungen der Lage von unschätzbarem Nutzen sein kann. Denn die Entscheidungen über die Abwicklung eines Schadensfalles liegt allein in der Hand der individuellen Person.
Grundsätzlich besteht der Schutz für die Vergangenheit weiter, auch wenn die Police mittlerweile gekündigt sein sollte. Soweit die Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden, ist es lediglich nachzuweisen, dass der Fall im zeitlichen Rahmen des Versicherungsvertrages entstanden ist.
Außerdem kann der Manager, der in mehreren Bereichen tätig ist, diese zusammengefasst innerhalb einer Police zu versichern.
Infolge des Wechsels zu einem anderen Unternehmen muss keine neue Versicherung abgeschlossen werden. Lediglich bei einer deutlichen Verschiebung der Eckwerte muss der Vertrag entsprechend angepasst werden.
Schließlich sorgt der individuelle Versicherungsnehmer aus eigenem Interesse dafür, dass die zur Aufrechterhaltung des Schutzes vereinbarten Beiträge kontinuierlich gezahlt werden. Denn leider stellt sich bei den Unternehmensverträgen in manchen Fällen heraus, dass die Versicherung aufgrund fehlender Einzahlungen ungültig geworden.
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Zunächst sind hier zwei Formen der Haftung zu unterscheiden:
Die Innenhaftung umfasst das Verhältnis von Unternehmen und seinen Führungskräften. Im Innenverhältnis entstehen die häufigsten Fälle von Schadensersatzansprüchen. Wenn das Unternehmen Ersatzansprüche gegen seine eigene Führungsebene stellt, wird dieses persönliche Risiko abgesichert, auch wenn die Ansprüche unberechtigt sind. So werden die Entscheidungsträger vor den Folgen etwaiger Fehlentwicklungen geschützt.
Die Außenhaftung dagegen entsteht im Schadensfall gegenüber Kunden, Zulieferern oder Partnerunternehmen. Auch Aufsichtsbehörden, Gläubiger und sogar konkurrierende Unternehmen können Ansprüche stellen. In diesen Fällen ist es durchaus möglich, dass Schadenersatzansprüche auf verschiedenen Ebenen entstehen: Sowohl das Unternehmen als solches als auch einzelne Entscheider können in vielen Fällen haftbar gemacht werden.
Die angemessene Versicherungssumme richtet sich nach einigen relevanten Eckpunkten. Gerade bei einem Vergleich verschiedener Optionen sollte darauf geachtet werden, dass dieselben Kriterien angewandt werden.
Die wichtigsten Faktoren sind unter anderen:
Die Größe des Unternehmens gemessen am Umsatz
Die Höhe langfristiger Verbindlichkeiten
Die Anzahl der zu versichernden Personen
Der Umfang der Transaktionen
Die Dauer von Projekten
Als sinnvoller Richtwert wird die Höhe der Versicherungssumme am Umfang des Eigenkapitals bemessen. Etwa 50 % des Eigenkapitals oder mindestens 10 % des Gesamtkapitals werden als Basis der Berechnung eingesetzt. Ein weiterer wichtiger Faktor besteht in der Vereinbarung des Selbstbehalts. Die Versicherungsbeiträge können durch eine hohe Selbstbeteiligungssumme gedrückt werden. Der Gesetzgeber hat allerdings für bestimmte Gruppen von Entscheidungsträgern einen Eigenanteil von minimal 10 % festgelegt.
Da jeder Versicherer seine eigenen Konditionen festlegt, unterscheidet sich auch der Leistungsumfang. Ebenso beeinflusst die Laufzeit des Vertrages die Kosten der Versicherung. Die D&O-Versicherung kann für ein Jahr, aber auch über mehrere Jahre abgeschlossen werden. Längere Laufzeiten führen aufgrund der längeren Bindung in der Regel zu niedrigeren Beiträgen. Deshalb gilt es, sich für den Vergleich der verschiedenen Anbieter die erforderliche Zeit zu nehmen, um letztlich zu einer D&O-Versicherung nach Maß zu kommen. Als erfahrene Versicherungsmakler stellen wir für Sie einen detaillierten Vergleich auf, damit wir Ihnen das beste Angebot unterbreiten können.
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Sind auch Regressansprüche aus dem Ausland inkludiert?
In Zeiten des boomenden Welthandels mit immer mehr Freihandelsabkommen steigt das Risiko, dass internationale Unternehmen und Organisationen Schadenersatzforderungen in erheblicher Höhe stellen. Auch dieses Risiko wird normalerweise je nach gewähltem Tarif der Versicherung mitversichert. Es wird allerdings ein Unterschied gemacht zwischen Europa und den Staaten außerhalb Europas, wobei die relevantesten Beschränkungen für die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und China üblich sind.
Welche Ursachen müssen für die Schadensfälle berücksichtigt werden?
Ein unterentwickeltes Risikomanagement kann zu einer Vielzahl von Schadensfällen beitragen. Wenn organisatorische Fehler schon in der Struktur der Organisation angelegt sind, wird auch der zu erwartende Schaden entsprechend höher. Denn solche Mängel bedingen geradezu ungeklärte Kompetenzen, schlecht definierte Aufgaben und damit unbefriedigende Produkte und Dienstleistungen. Dafür trägt die Führungsebene letztendlich immer die Verantwortung. Nicht nur die eigenen Fehleinschätzungen können dabei zum Risiko für die Führungskraft werden. Sie ist genauso verantwortlich für die Fehlentscheidungen der Mitarbeiter, wenn diese zu Schäden führen. Denn die Auswahl des Personal liegt immer in der Verantwortung der Führungsebene. Deshalb gehört zur Entwicklung eines effizienten Risikomanagements auch die sinnvolle Versicherung der Vermögensschadenhaftpflicht.
Ebenso sind mittelbare Haftungsfälle denkbar, in denen eigentlich ein beauftragter Dienstleister den Schaden verursacht hat. Zu den Haftungsfällen gehören aber auch Risiken, die schwer zu kontrollieren sind. Die Dynamik der Märkte führt immer häufiger zu Fehleinschätzungen der eigenen Lage durch neu entstandene Bedingungen. Unrealistische Prognosen und Fehler in der Einschätzung der Notwendigkeit von Investitionen sind ebenso zahlreich anzutreffen. Eine weitere Risikoquelle ist das Agieren der Kontrollebenen. Vernachlässigen diese ihre Aufsichtspflichten, erhöht sich das Risiko von Schadensersatzansprüchen Dritter.
Welche Schadenbeispiele gibt es?
Einige Beispiele für Schäden, die durch eine D&O-Versicherung abgedeckt werden können, sind:
Was wird nicht abgedeckt?
Es gibt jedoch auch Schäden, die nicht von einer D&O-Versicherung abgedeckt werden, wie z. B. :
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