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Eventversicherung – Ihr Schutz für jede Veranstaltung

Feiern Sie sorgenfrei!

  • Sofortige Deckungszusage & digitale Police
  • Exklusive Tarife für gewerbliche Events
  • Umfassende Leistungen bei Haftpflicht, Sachschäden & Ausfallrisiken
  • Unterstützung im Schadenfall durch erfahrene Experten

ab 98 € pro Event

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


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Was ist eine Eventversicherung?

Eine Eventversicherung ist ein spezieller Versicherungsschutz, der Veranstalter vor finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse bei der Durchführung eines Events schützt. Dazu zählen insbesondere Haftpflichtschäden, Sachschäden und Veranstaltungsausfälle.

Sie greift, wenn zum Beispiel:

  • Gäste durch organisatorische Versäumnisse zu Schaden kommen,
  • geliehene Ausstattung beschädigt wird,
  • ein Event wetterbedingt oder aus behördlichen Gründen abgesagt werden muss.

Der Schutz kann individuell auf die Art, Größe und das Risiko der Veranstaltung angepasst werden – von privaten Feiern bis zu Großveranstaltungen.

Für welche Veranstaltungen ist sie geeignet?

  • Jubiläen, Schulfeiern, Betriebsausflüge

  • Informations-Veranstaltungen, Tagungen, Lehrgänge, Vorträge, Seminare, Kurse, etc.

  • Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare

  • Umweltaktionen, Umzüge, Festzüge, Paraden

  • Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus

  • Sportwettkämpfe

  • Bundes- und Landestreffen, Zeltlager

  • Tanz- und Theaterveranstaltungen, Kabarett und Varieté, Kulturtage und -festivals

  • Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys

  • Open-Air-Festivals und Freiluft-Aufführungen, Open-Air-Kino

  • Großveranstaltungen für 10.000 Besucher und Gäste, Tourneen

     

Welche Leistungen sind enthalten?

Die Eventversicherung bietet umfassenden Haftpflichtschutz – unter anderem bei:

  • Schäden an Dritten durch fahrlässiges Verhalten von Helfern, Mitgliedern oder Mitarbeitenden
  • Verletzung der Aufsichtspflicht, z. B. gegenüber minderjährigen Teilnehmern
  • Mietsachschäden an gemieteten Gebäuden, Räumen und beweglichen Sachen (ausgenommen Kfz)
  • Verkehrssicherungspflichten auf gemieteten Flächen (z. B. Streu- und Räumpflicht)
  • Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen
  • Tätigkeitsschäden, die bei Aufbau, Vorbereitung oder Durchführung entstehen
  • Bauherrenrisiken bei Umbauten bis 1 Mio. € Bausumme
  • Prüfung & Abwehr von Ansprüchen, auch wenn sie unberechtigt sind

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert.

  • Pauschal für Personen- und/oder Sachschäden 5.000.000 €

  • Vermögensschäden 300.000 €

  • Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Gebäude) im Rahmen des Regressverzichtsabkommens 2.000.000 €

  • Be- und Entladeschäden (Be- und Entladen von KFZ) 1.000.000 €

  • Schäden an Sachen der Mitarbeiter /Mithelfer (Belegschaftshabe) 1.500 €

  • Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 10.000 €

  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden 10.000 €

  • Pauschal für die Umweltbasis-Haftpflicht 5.000.000 €

  • Pauschal für die Umweltschaden-Versicherung 5.000.000 €

Selbstbeteiligungen je Schadenfall

10 % mind. 50 € max. 500 €

  • Für Schäden an Kfz durch Be- und Entladen

  • Für Schäden an gemieteten, beweglichen Sachen

  • Für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden

  • Für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Helfern (Belegschaftshabe)

Grundsätzliche Ausschlüsse

  • vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (z.B. die Haftung als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651 a BGB),
  • Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn/Veranstalter, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. Organisation,

  • Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander,

  • Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung,

  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen,

  • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus);
    Achtung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch z.B. das Ein- und Aussteigen.

Leistungen die zusätzlich abgeschlossen werden können

  • Schäden an Geräten und Anlagen durch Kurzschluss oder Überspannung, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt (geht über separate Veranstaltungsversicherungen wie z.B. Elektronik, Fotoapparate/Videoanlagen, Musikinstrumente, Zelte, etc.).

  • Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten-Rennen, an Box- oder Ringkämpfen, an erlebnispädagogischen Maßnahmen, Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen,

  • Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten, besonders risikoreiche Aktivitäten,

  • Besitz oder Betrieb von festen Einrichtungen wie Kultur-, Kommunikations- oder Jugendzentren, Theatern, Zeltplätzen, Skateboard-Bahnen, Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours,

  • Einsatz und Aufstellen von mobilen Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin etc.),

  • Boots-Haftpflicht und Tierhalter-Haftpflicht für das Veranstalterrisiko,

  • Boots-Kasko für Segel- und/ oder Motorboote (geht über separate Jahresversicherungen),

  • Abbrennen von Feuerwerk, bengalischer Beleuchtung, Johannis- oder Osterfeuer u. ä.

Schützen Sie Ihr Event vor bösen Überraschungen

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Unsere Tarife zur Eventversicherung für

Veranstalterhaftpflicht für Vereine

Gemeinnützige Events

  • Tanz- und Theaterveranstaltungen
  • Sportwettkämpfe
  • Weihnachtsmarkt
  • Dorffest
  • u.v. m.

ab 98 € pro Veranstaltung

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Eventversicherung Gewerbe

Gewerbliche Events

  • Betriebsausflüge
  • Open-Air-Festivals
  • Ausstellungen, Messen
  • Tagungen, Lehrgänge, Vorträge, Seminare
  • u.v. m.

ab 190 € pro Veranstaltung

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Private Veranstaltungen Eventversicherungen

Private Events

  • Geburtstagsfeiern
  • Hochzeiten
  • Klassentreffen
  • Jubiläen
  • u.v. m.

ab 69,30 € pro Veranstaltung

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Fragen & Antworten zur Eventversicherung

Welche Personen sind mitversichert?

Für folgende Personengruppen werden Schadenersatzansprüche übernommen:

  • Personen, die vom Veranstalter beauftragt wurden, die Aufsicht, Leitung, Durchführung und Überwachung zu übernehmen, sowie Helfer und andere Beteiligte, die in dieser Funktion tätig sind.
  • Teilnehmer der Veranstaltung, sofern sie nicht bereits durch eine andere Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
  • Jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, einschließlich möglicher Ansprüche untereinander (außer von Verwandten ersten Grades). Diese Deckung tritt ein, wenn keine private Haftpflichtversicherung zur Verfügung steht (Subsidiär-Deckung).

Gilt die Eventversicherung auch im Ausland?

  • Die Versicherung gilt Europaweit* - bezogen aber auf den Ort und die Dauer der angemeldeten und versicherten Veranstaltung bzw. Maßnahme.
  • Weltweiten Schutz ist nur auf Anfrage möglich.

*Innerhalb und zwischen den Staaten Europas (geografische Grenzen), jedoch nicht der Staaten der GUS, sowie dem asiatischen Teil der Türkei.

Typische Schadenbeispiele

  • Personenunfall: Während einer Veranstaltung stürzt ein Teilnehmer über ein ungesichertes Kabel und verletzt sich schwer. Da der Veranstalter für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich ist, könnte er für die medizinischen Kosten und eventuelle Schmerzensgelder haftbar gemacht werden.
  • Sachschaden: Während eines Events wird versehentlich ein teures Kunstwerk beschädigt. Die Veranstalterhaftpflicht würde die Reparaturkosten oder den Wert des Kunstwerks abdecken, da der Veranstalter die Verantwortung für die Sicherheit der Ausstellungsgegenstände trägt.
  • Lebensmittelbedingte Erkrankungen: Bei einem Fest kommt es aufgrund unsachgemäßer Lebensmittelhandhabung zu einer Lebensmittelvergiftung bei mehreren Teilnehmern. Die Veranstalterhaftpflicht könnte für die medizinischen Kosten und Schadensersatzansprüche aufgrund der erlittenen Krankheiten haften.

Gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger den entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn er eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt. Bei Veranstaltungen können solche Pflichtverletzungen etwa in der mangelhaften Sicherung von Kabeln oder der unsachgemäßen Lagerung von Lebensmitteln bestehen. Die Eventversicherung übernimmt in solchen Fällen die Schadensregulierung und schützt den Veranstalter vor den finanziellen Folgen.

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