Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Jubiläen, Schulfeiern, Betriebsausflüge
Informations-Veranstaltungen, Tagungen, Lehrgänge, Vorträge, Seminare, Kurse, etc.
Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare
Umweltaktionen, Umzüge, Festzüge, Paraden
Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus
Sportwettkämpfe
Bundes- und Landestreffen, Zeltlager
Tanz- und Theaterveranstaltungen, Kabarett und Varieté, Kulturtage und -festivals
Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys
Open-Air-Festivals und Freiluft-Aufführungen, Open-Air-Kino
Großveranstaltungen für 10.000 Besucher und Gäste, Tourneen
Schäden an Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen, Mitarbeitern, Mitgliedern und Helfern des Veranstalters,
Schadenersatzansprüche bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht an und durch die zu betreuenden Minderjährigen,
Mietsachschäden, sind Schäden an den gemieteten, gepachteten Gebäuden, Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien), dazu aber und auch an gemieteten oder geliehenen (d.h. auch unentgeltliche überlassenen) beweglichen Sachen (gilt nicht für Kfz) in Abweichung von den AHB,
Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungs-, sowie Streu- und Räumpflicht),
als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Umbau/Renovierung) bis zu einer Bausumme von 1.000.000,00 €,
Be- und Entladeschäden aus und an fremden Kraftfahrzeugen,
Tätigkeitsschäden,
Prüfung der Haftpflichtfrage, d.h. die Befriedigung der berechtigten Ansprüche, aber auch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche
Schützen Sie Ihr Event vor bösen Überraschungen
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert.
Pauschal für Personen- und/oder Sachschäden 5.000.000 €
Vermögensschäden 300.000 €
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Gebäude) im Rahmen des Regressverzichtsabkommens 2.000.000 €
Be- und Entladeschäden (Be- und Entladen von KFZ) 1.000.000 €
Schäden an Sachen der Mitarbeiter /Mithelfer (Belegschaftshabe) 1.500 €
Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 10.000 €
Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden 10.000 €
Pauschal für die Umweltbasis-Haftpflicht 5.000.000 €
Pauschal für die Umweltschaden-Versicherung 5.000.000 €
Selbstbeteiligungen je Schadenfall
10 % mind. 50 € max. 500 €
Für Schäden an Kfz durch Be- und Entladen
Für Schäden an gemieteten, beweglichen Sachen
Für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden
Für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Helfern (Belegschaftshabe)
Leistungen die zusätzlich abgeschlossen werden können
Schäden an Geräten und Anlagen durch Kurzschluss oder Überspannung, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt (geht über separate Veranstaltungsversicherungen wie z.B. Elektronik, Fotoapparate/Videoanlagen, Musikinstrumente, Zelte, etc.).
Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten-Rennen, an Box- oder Ringkämpfen, an erlebnispädagogischen Maßnahmen, Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen,
Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten, besonders risikoreiche Aktivitäten,
Besitz oder Betrieb von festen Einrichtungen wie Kultur-, Kommunikations- oder Jugendzentren, Theatern, Zeltplätzen, Skateboard-Bahnen, Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours,
Einsatz und Aufstellen von mobilen Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin etc.),
Boots-Haftpflicht und Tierhalter-Haftpflicht für das Veranstalterrisiko,
Boots-Kasko für Segel- und/ oder Motorboote (geht über separate Jahresversicherungen),
Abbrennen von Feuerwerk, bengalischer Beleuchtung, Johannis- oder Osterfeuer u. ä.
Grundsätzliche Ausschlüsse
Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn/Veranstalter, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. Organisation,
Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander,
Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung,
Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen,
Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus);
Achtung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch z.B. das Ein- und Aussteigen.
Gilt die Eventversicherung auch im Ausland?
*Innerhalb und zwischen den Staaten Europas (geografische Grenzen), jedoch nicht der Staaten der GUS, sowie dem asiatischen Teil der Türkei.
Welche Personen sind versichert?
Schadenbeispiele
Personenunfall: Während einer Veranstaltung stürzt ein Teilnehmer über ein ungesichertes Kabel und verletzt sich schwer. Da der Veranstalter für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich ist, könnte er für die medizinischen Kosten und eventuelle Schmerzensgelder haftbar gemacht werden.
Sachschaden: Während eines Events wird versehentlich ein teures Kunstwerk beschädigt. Die Veranstalterhaftpflicht würde die Reparaturkosten oder den Wert des Kunstwerks abdecken, da der Veranstalter die Verantwortung für die Sicherheit der Ausstellungsgegenstände trägt.
Verpflegungsbedingte Erkrankungen: Bei einem Fest kommt es aufgrund unsachgemäßer Lebensmittelhandhabung zu einer Lebensmittelvergiftung bei mehreren Teilnehmern. Die Veranstalterhaftpflicht könnte für die medizinischen Kosten und Schadensersatzansprüche aufgrund der erlittenen Krankheiten haften.
Deutschlands Beste
Wir stehen für Preis-Leistung, Qualität, Transparenz und Vertrauen – unsere zahlreichen Auszeichnungen belegen unsere Kompetenz.
Hohe Kundenzufriedenheit
Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.
Persönliche Berater
Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.
Falls Ihre Fragen zur Eventversicherung auf diesen Seiten noch nicht ausführlich genug behandelt wurden, steht Ihnen unser Team für Gewerbeversicherungen gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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