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Versicherungsthemen

Gibt es spezielle Versicherungspakete für Start-ups in Deutschland?


Gibt es spezielle Versicherungspakete für Start-ups in Deutschland?

Anders als etablierte Unternehmen haben Start-ups begrenzte finanzielle Ressourcen, stehen unter hohem Wachstumsdruck und sind oft von Investoren abhängig. Diese besondere Situation birgt vielfältige Verpflichtungen und damit auch Risiken.

Damit sie sich dennoch voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, ist ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept entscheidend. Immer mehr Versicherer und spezialisierte Makler haben den Bedarf erkannt und bieten entweder kombinierte Pakete oder eine Beratung für junge Unternehmen an.

Welche Risiken Start-ups typischerweise begegnen, welche Versicherungen keinesfalls in Ihrem Paket fehlen dürfen und worauf Sie bei der Wahl Ihres Versicherungsschutzes achten sollten, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Betriebshaftpflicht schützt Start-ups vor finanziellen Folgen, wenn Dritte durch das Unternehmen oder seine Mitarbeiter zu Schaden kommen.

  • Der Gewerberechtsschutz übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, sei es mit Kunden, Mitarbeitern oder Behörden.

  • Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt Schäden an Inventar, Waren und Einrichtung ab und ersetzt diese zum Neupreis.

  • Die D&O-Versicherung schützt Gründer und Führungskräfte vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen oder Organisationsverschulden.

  • Die Cyber-Risk-Versicherung sichert Start-ups gegen finanzielle Schäden durch Cyberangriffe, Datenverlust, Erpressung oder gestohlene Daten ab.

Was ist ein Start-up?

Der Begriff Start-up stammt aus dem Englischen to start up, was so viel bedeutet wie gründen oder in Gang setzen. Er beschreibt junge, innovative Unternehmen, die ein rasantes Wachstum anstreben. Typisch für ein Start-up sind neuartige Ideen beim Produkt, im Markt oder beim Geschäftsmodell und hohe Skalierbarkeit.

Was sind typische Beispiele für Start-ups?

  • SaaS-Plattformen (Software-as-a-Service)

  • KI-basierte Tools

  • App-Entwicklungsfirmen

  • FinTech-Firmen

  • E-Commerce

  • GreenTech-Firmen

  • Urban Farming

  • Digitale Marketingagenturen

  • Social-Media-Agenturen

  • Coachingplattformen

  • Plattformen für Freelancer-Vermittlung

  • E-Mobilitätslösungen

  • Car-Sharing-Platformen

Welche Versicherungen brauchen Start-ups?

Finanzielle Schäden, rechtliche Konflikte, Cyberrisiken: Start-ups stehen gerade in den ersten Jahren der Gründung vor vielen Herausforderungen. Um das junge Unternehmen zu schützen und das Wachstum zu sichern, ist ein passendes Versicherungspaket unerlässlich. 

Die folgenden Versicherungen dürfen in Ihrem Arsenal keinesfalls fehlen, um die typischen Risiken des Start-up-Alltags abzufedern.

Betriebshaftpflichtversicherung für Start-ups

Wenn im Rahmen der Geschäftstätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt, haften grundsätzlich die Gründer bzw. Gesellschafter. Das betrifft Personen- und Sachschäden ebenso wie daraus entstehende Vermögensschäden, und zwar unabhängig davon, ob der Vorfall durch Mitarbeiter oder einen der Gründer verursacht wurde.

Um diese Risiken abzufedern, sollten Start-ups frühzeitig eine Betriebshaftpflichtversicherung (alternativ Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht genannt) abschließen. Diese übernimmt die Unkosten, wenn Außenstehende Schadensersatz geltend machen.

Die Betriebshaftpflicht schützt das Start-up während all seiner Aktivitäten

  • auf dem Büro- oder Betriebsgelände

  • im öffentlichen Raum

  • bei Einsätzen vor Ort.

Auch Schäden, die durch Mitarbeiter entstehen, sind eingeschlossen. So bleibt das Start-up selbst in hektischen Wachstumsphasen finanziell abgesichert.

► Mehr Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung

Gewerberechtsschutzversicherung für Start-ups

Ob Schadensersatzforderungen von Dritten, Konflikte mit Mitarbeitern oder Streitigkeiten mit Finanzbehörden, im Alltag gerät das junge Unternehmen schnell in rechtliche Auseinandersetzungen. Genau deshalb ist ein angemessener Rechtsschutz unerlässlich für jedes Start-up.

Eine Gewerberechtsschutzversicherung (auch Unternehmens-, Betriebs- oder Firmenrechtsschutz genannt) übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit des Start-ups entstehen. Dies umfasst alle Aktivitäten, die die Gründer und Mitarbeiter im Rahmen des Betriebs ausführen.

Die Versicherung deckt dabei alle Schritte eines Rechtsstreits ab, von der rechtlichen Erstberatung über außergerichtliche Einigungen bis hin zum Gerichtsprozess. Der genaue Leistungsumfang hängt vom Versicherer und Tarif ab. 

Zusätzlich bieten viele Versicherer eigene Rechtsberatungen für firmenrechtliche oder andere verwandte Themen an.

  • Tipp: Wählen Sie am besten einen Tarif, der zumindest anteilig die Kosten für einen Mediator übernimmt. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die außergerichtliche Lösungen vermittelt. Das ist meist deutlich günstiger, als direkt vor Gericht zu gehen.

► Mehr Infos zur Gewerberechtsschutzversicherung

Geschäftsinhaltsversicherung für Start-ups

Schäden am Inventar wirken auf den ersten Blick oft gering, können jedoch in der Summe schnell vierstellige Beträge erreichen. Damit solche Kosten gar nicht erst zum Problem werden, ist eine Geschäftsinhaltsversicherung (auch als Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts- oder Inventarversicherung bezeichnet) für jedes Start-up sinnvoll.

Die Inhaltsversicherung funktioniert ähnlich wie eine Gebäudeversicherung, nur dass sie nicht das Gebäude, sondern Einrichtung, Waren und Vorräte des Start-ups schützt. Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder die Wiederbeschaffung beschädigten Inventars. 

Auch Einbruchschäden am Gebäude sind in der Regel mitversichert. Im Prinzip handelt es sich also um eine Kombination aus Hausrats-, Einbruch- und Diebstahlversicherung für Betriebe. Die Geschäftsinhaltsversicherung arbeitet im Übrigen als Neuwertversicherung. Das bedeutet, beschädigtes Inventar wird zum Neupreis ersetzt.

► Mehr Infos zur Geschäftsinhaltsversicherung

D&O-Versicherung für Start-ups

Normalerweise haftet ein Start-up als juristische Person für Schäden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Gründer bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung persönlich haften, etwa bei schweren Pflichtverletzungen oder Organisationsverschulden.

Gerade wenn Investoren beteiligt oder größere Summen im Spiel sind, können die Forderungen dabei schnell sechs- bis siebenstellige Beträge erreichen und die Betriebshaftpflichtversicherung greift nicht länger.

Für Gründer und Führungskräfte gibt es daher die D&O-Versicherung (Directors & Officers). Sie schützt die persönliche Haftung der Verantwortlichen auf allen Unternehmensebenen. Zusätzlich übernimmt die D&O-Versicherung den passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass der Versicherer die Kosten für Verfahren und die Abwehr unberechtigter Ansprüche trägt.

Typische Begünstigte sind:

  • Gründer

  • Geschäftsführer

  • Vorstände (bei größeren Start-ups oder AGs)

  • Prokuristen und leitende Angestellte (wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind)

► Mehr Infos zur D&O-Versicherung

Cyber-Risk-Versicherung für Start-ups

Gerade für Start-ups ist das Internet ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. Nahezu alle Prozesse laufen dementsprechend digital ab. Gleichzeitig steigt dadurch das Risiko, zur Zielscheibe von Cyberkriminalität zu werden.

Dringt tatsächlich ein Fremdprogramm in die Systeme des Unternehmens ein, sind die Folgen erheblich, besonders wenn Bankdaten oder andere sensible Informationen gestohlen werden oder verloren gehen.

Damit es gar nicht erst dazu kommt, ist der erste Schritt in diesem Zusammenhang ein stabiles IT-Risk-Management. Für den Worst Case sollten Sie dennoch abgesichert sein. Und genau hier kommt die Cyber-Risk-Versicherung ins Spiel.

 

Diese Versicherung schützt das Start-up vor sämtlichen Schadensfällen im Netz, darunter:

  • Schäden durch Cyber-Angriffe

  • Datenverlust

  • Erpressung

  • Gestohlene Daten (z. B. Admin-Passwörter, TAN-Nummern, Kreditkartendaten)

Wichtig: Die Cyber-Risk-Versicherung greift nur bei Schäden durch Cyberkriminalität, nicht bei Sicherheitslücken, die durch eigenes Verschulden entstehen. Um optimalen Schutz zu gewährleisten, ist daher unbedingt eine gründliche Analyse der IT-Risiken erforderlich.

► Mehr Infos zur Cyber-Risk-Versicherung

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