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Versicherungsthemen

Welche Versicherung braucht eine KG?


Welche Versicherung braucht eine KG?

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist mit vielerlei Risiken und rechtlichen Verpflichtungen konfrontiert. Gerade der Komplementär haftet stets unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Um in einer komplexen Geschäftsumgebung wie dieser erfolgreich zu sein, ist das richtige Versicherungskonzept entscheidend. Doch welche Versicherung braucht eine KG eigentlich?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherungen wesentlich für eine KG sind. Unter anderem gehen wir darauf ein, welche Versicherungen Schutz Haftpflichtschäden bieten, wie Sie am besten Ihr Gewerbe absichern und was es bei Versicherungen in der digitalen Welt zu beachten gilt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine KG ist eine Personengesellschaft, die von mindestens 2 Gesellschaftern (Komplementär und Kommanditist) gegründet wird. Dabei haftet der Komplementär stets unbeschränkt und persönlich, während der Kommanditist beschränkt bis zu einer vereinbarten Einlage haftet.
  • Die wichtigsten Versicherungen für eine KG sind die Haftpflichtversicherungen. Diese schützen Ihre KG bei direkten Personen- und Sachschäden an Dritten sowie bei Ersatzansprüchen aufgrund von fehlerhaften Produkten und Leistungen.
  • Um darüber hinaus das Gebäude, die Einrichtung und das Inventar Ihrer KG abzusichern, können Sie auf die Geschäftsinhalts- und die gewerbliche Gebäudeversicherung zurückgreifen.
  • Damit die KG zudem gegen Ertragsausfall und Maschinenschäden gewappnet ist, ist es sinnvoll, eine Betriebsunterbrechungs- und eine Maschinenversicherung abzuschließen.
  • Die Cyber-Risk- und die Elektronikversicherung decken zudem alle Kosten, die aufgrund von Cyberkriminalität sowie Schäden an der Hardware entstehen. 

1. Was ist eine KG?

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens 2 Gesellschafter zu einem gemeinschaftlichen Zweck zusammenschließen. Dabei übernehmen die Gesellschafter einer KG 2 unterschiedliche Rollen: Die des Komplementärs und die des Kommanditisten.  

Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, während der Kommanditist ausschließlich mit einer im Gesellschaftsvertrag verankerten Einlage haftet. Komplementär und Kommanditist, können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

2. Sozialversicherungspflicht in der KG

Der Komplementär einer KG ist grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit. Anders ist dies hingegen beim Kommanditisten. Kann dieser nämlich aufgrund der Kapitalbeteiligung oder dem Gesellschaftsvertrag keinen maßgeblichen Einfluss auf die KG nehmen, so ist er sozialversicherungspflichtig.

3. Schutz vor Haftpflichtschäden

Oberste Priorität im Versicherungskonzept einer KG hat stets der Schutz vor Haftpflichtschäden. Der Grund: Mindestens der Komplementär haftet bei Schadensersatzforderungen unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Je nach Schadensfall sind die Kosten sogar so groß, dass das Unternehmen an seine finanziellen Grenzen stößt. Welche Versicherungen in diesem Sinne nicht in Ihrem Repertoire fehlen sollten, erfahren Sie im Folgenden.

 

Betriebshaftpflichtversicherung 

Die Betriebshaftpflichtversicherung (alt. Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht) deckt die Ersatzforderungen, die aufgrund von Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden bei Dritten ersucht werden.

Die Gesellschafter der KG haften nämlich für jegliche Schäden, die einem Dritten während der Geschäftstätigkeit zustoßen. Ob der Schaden durch einen Gesellschafter oder bloß durch einen Mitarbeiter verursacht wurde, ist belanglos.

So greift die Betriebshaftpflicht bei Schadensfällen auf dem Grundstück Ihres Betriebs, im öffentlichen Raum sowie vor Ort beim Kunden. Zudem sind potenzielle Schäden versichert, die durch einen Mitarbeiter der KG verursacht werden. 

► mehr Infos zur Betriebshaftpflicht

 

Produkthaftpflichtversicherung

Stellt Ihr Betrieb Produkte her oder vertreibt diese, so ist neben einer gewöhnlichen Betriebshaftpflicht, die Erweiterung um eine Produkthaftpflichtversicherung (alt. Produkthaftungsversicherung) ratsam. Denn gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) gilt, dass der Hersteller für die Schäden seiner Produkte zu haften hat.

Betroffen von der Produkthaftung sind unter anderem:

  • Hersteller im weiteren Sinne: Beispielsweise Gastronomen. Diese können für alle fehlerhaft hergestellten Speisen und Getränke haften.
  • Quasihersteller: Dazu zählen Unternehmen, die lediglich als Produzent auftreten, das vertriebene Produkt jedoch nicht selbst herstellen.  
  • Reine Händler: Sollte ein Hersteller unkenntlich sein (z.B. bei Herstellern im Ausland), wird die Produkthaftung an den Händler weitergeleitet.

Die Produkthaftpflicht übernimmt in diesem Zusammenhang alle Unkosten, die infolge von Schadensersatzansprüchen Dritter, aufgrund mangelhafter Ware erfolgen.

► mehr Infos zur Produkthaftpflicht

 

Unterschieden wird außerdem zwischen der konventionellen und der erweiterten Produkthaftpflicht:

Konventionelle Produkthaftpflicht

Die konventionelle Produkthaftpflicht ist in der gewöhnlichen Betriebshaftpflicht enthalten und greift, sobald eine Person oder ein Gegenstand durch ein Produkt der KG geschädigt wird. Ebenso, wenn infolge des Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden entsteht. 

Erweiterte Produkthaftpflicht

Von der erweiterten Produkthaftpflicht profitieren insbesondere Hersteller und Händler, deren Waren zur Weiterverarbeitung genutzt werden. Wie der Name bereits andeutet, erweitert sie den Versicherungsschutz der gewöhnlichen Produkthaftpflicht, auf reine Vermögensschäden. Sie muss im Regelfall zur Betriebshaftpflicht gesondert hinzugebucht werden.

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die Produkthaftpflicht. Anstelle von schädlichen Produkten, sichert die Vermögensschadenhaftpflicht Ihre KG jedoch bei fehlerhaften Leistungen.

So sind Sie auch in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, sofern ein berechtigter Anspruch von Kundenseite besteht. Besonders in der Beratung oder der Vermögensverwaltung sind solche Fehler häufig an der Tagesordnung und verursachen dann einschneidende Schäden beim Kunden.

Dementsprechend prüft die Vermögensschadenhaftpflicht zunächst, ob der Schadensersatzanspruch des Kunden gerechtfertigt ist. Bei einem berechtigten Anspruch übernimmt die Versicherung die Unkosten. Ist der Anspruch nicht berechtigt, greift der passive Rechtsschutz des Versicherers und der Anspruch wird abgewehrt. 

► mehr Infos zur Vermögensschadenhaftpflicht

4. Sicherheit für das Gewerbe

Mit Ausnahme von Haftungsschäden gehören Schäden am Gewerbe zu den dringlichsten finanziellen Risiken einer KG. Gerade Schäden am gewerblichen Gebäude, dem Inventar und den Einrichtungen können zu maßgeblichen Verlusten führen. Doch auch Schäden an Maschinen und Betriebsunterbrechung, sind wesentliche Risiken, die es abzusichern gilt.

 

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Das gewerbliche Gebäude ist ein oftmals vernachlässigter, doch nicht gerade unwesentlicher Faktor für den Geschäftserfolg einer KG. So führt ein plötzlicher Schicksalsschlag, der das gewerbliche Gebäude beschädigt oder gar zerstört, häufig auch in die Insolvenz eines Betriebs. Um Ihr Gewerbe vor unvorhergesehenen Einflüssen dieser Art zu schützen, ist deshalb eine gewerbliche Gebäudeversicherung unerlässlich.

Diese wirkt in etwa wie eine private Wohngebäudeversicherung, übernimmt also im Fall der Fälle jegliche Unkosten für Schäden am Geschäftsgebäude. Dazu gehören Naturereignisse einerseits (z.B. Sturm, Wasser- und Feuerschäden) sowie Einbruch und Vandalismus andererseits.

► mehr Infos zur Gebäudeversicherung

 

Geschäftsinhaltsversicherung

Des Weiteren sind auch Schäden an Waren und Einrichtungen nicht zu vernachlässigen. Vor allem, wenn sich kleine Schäden sammeln, sind schnell unterschwellig beträchtliche Einbußen erreicht.

Eben deshalb ist es sinnvoll, das Versicherungskonzept der KG um eine Geschäftsinhaltsversicherung (alt. Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung) zu ergänzen.

Im Prinzip kombiniert diese die Leistungen der privaten Diebstahl-, Einbruch- und Hausratsversicherung in einem Versicherungstarif. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet demzufolge:

  • Schäden der Einrichtung
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Einbruchsschäden am Gebäude

Da es sich zudem um eine Neuwertversicherung handelt, wird das beschädigte Inventar zum Neupreis kompensiert.

► mehr Infos zur Geschäftsinhaltsversicherung

 

Maschinenversicherung

Kommanditgesellschaften, die maßgeblich auf teure Maschinerie angewiesen sind, sollten sich zudem über den Abschluss einer Maschinenversicherung (alt. Maschinenbruchversicherung) Gedanken machen.

So kann bereits ein kleiner technischer Fehler zu einem irreparablen Schaden ausarten. Oft ist es dann notwendig, in kürzester Zeit kostspieligen Ersatz zu beschaffen. Je nach Umfang des Schadens kann sogar die Existenz des Unternehmens bedroht sein.

Vergleichbar mit einer Inhaltsversicherung erstattet die Maschinenversicherung die Kosten für Maschinen-, Geräte und Anlagen bei unerwarteter Beschädigung. Zusätzlich beinhaltet sie eine Allgefahrendeckung. Das heißt, dass alle Szenarien, die nicht explizit vom Versicherer ausgeschlossen werden, automatisch mitversichert sind.

Hinweis: Oft wird von Banken bei der Kreditvergabe für einen Maschinenpark eine Maschinenversicherung vorausgesetzt.

► mehr Infos zur Maschinenversicherung

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Schäden an Gebäude, Inventar und Maschinerie führen nicht nur zu hohen Reparatur- und Ersatzkosten. Darüber hinaus kann der Wegfall von geschäftsrelevanten Sachwerten schlichtweg dazu führen, dass der Betrieb nicht mehr arbeitsfähig ist.

Um Ertragsausfällen in der Zeit des Wiederaufbaus entgegenzuwirken, ist daher eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung) empfehlenswert. Diese deckt bei einer notwendigen Betriebsunterbrechung den Ertragsausfall. Als Grundlage für die Erstattung dient der prognostizierte Ertrag aus dem laufenden Kalenderjahr.

► mehr Infos zur Betriebsunterbrechungsversicherung

5. Sicherheit im Netz

In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt darf in einem modernen Unternehmen ein angemessenes IT-Risk-Management-Konzept nicht fehlen. Software und Hardware sollten dabei gleichermaßen gut vor Schäden abgeschirmt sein. Die folgenden 2 Versicherungen sind in diesem Zusammenhang essenziell.

 

Cyber-Risk-Versicherung

Mit der wachsenden Bedeutung des Internets für Unternehmen aller Couleur geht in den letzten Jahrzehnten auch ein Anstieg der Cyberkriminalität einher. Das schlägt sich auf das Budget nieder, denn die Schäden durch Spähsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer können erheblich sein. Beispielsweise können Daten verloren gehen, der Datenschutz Dritter wird verletzt oder es werden sogar Bankdaten gestohlen.

Eine Cyber-Risk-Versicherung (alt. Cyber-Versicherung) schafft hier Abhilfe. So deckt sie neben anderem folgende Szenarien:

  • Schäden durch Cyber-Angriffe (z.B. durch Fremdprogramme)
  • Verlust von Daten
  • Erpressungsversuche
  • Gestohlene Daten (z.B. Admin-Passwörter, TAN-Nummern oder Kreditkartendaten)

Wichtig: Um das meiste aus der Cyber-Risk-Versicherung herauszuholen, ist zunächst eine detaillierte Analyse der Cyber-Risiken Ihrer KG erforderlich. Eine Cyber-Versicherung übernimmt nämlich nur Schäden infolge von Cyberkriminalität, nicht hingegen bei Sicherheitsverletzungen durch Eigenverschulden.

► mehr Infos zur Cyber-Risk-Versicherung

 

Elektronikversicherung

Neben der Cyber-Sicherheit sollten Sie außerdem den Schutz Ihrer Hardware im Blick behalten. Dazu gehören elektronische Geräte, elektrotechnische Anlagen sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. So ist im Informationszeitalter die sachgemäße Funktion von Geräten mit Schlüsselfunktion unabdingbar, um die Wettbewerbsfähigkeit einer KG aufrechtzuerhalten.

Eine Elektronikversicherung sichert die elektronischen Geräte und Systeme Ihres Unternehmens gegen Abnutzung, Kurzschluss und Bedienungsfehler. Ursachen können z.B. Unfallschäden, Diebstahl, Vandalismus sowie Feuer und Wasserschäden sein.

Obendrein übernimmt der Versicherer Reparaturkosten, Ersatzkosten und die Datenwiederherstellung. Die beschädigten Geräte und Systeme werden ferner noch ihrem Neuwert entsprechend ersetzt.

  • Tipp: Es ist ratsam, besonders geschäftsrelevante Geräte einzeln im Tarif der Elektronikversicherung abzusichern.

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6. Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder alternativ Betriebsrente genannt, ist eine Direktversicherung (Police), die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abschließt.

Der Arbeitgeber zahlt hier einen Teil des Brutto-Arbeitnehmergehaltes in die betriebliche Altersvorsorge ein, sodass der Arbeitnehmer nach Austritt aus dem Berufsleben eine garantierte Versorgung im Alter hat. 

Der Vorteil für die KG: niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und eine stärkere Mitarbeiterbindung.

► mehr Infos zur betrieblichen Altersvorsorge

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