Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf

08104 89 16 510Wir sind (kostenlos) für Sie telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag:8:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 15:00 Uhr

Unsere Fachabteilung kümmert sich gerne persönlich um Ihr Anliegen

jetzt anrufen

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch schriftlich
E-Mail

Gerade keine Zeit? Vereinbaren Sie einen Rückruf
Rückruf

Bernhard Assekuranzmakler
Vereine & VerbändeUnternehmenÜber unsKontaktSOS Schadenmeldung
Home   trenner   Unternehmen   trenner   Blog
Versicherungsthemen

Welche Versicherung braucht ein Einzelunternehmer?


Welche Versicherung braucht ein Einzelunternehmer?

Jeder Einzelunternehmer trägt eine einzigartige Vision. Um diese zu verwirklichen, genügt es allerdings nicht bloß Chancen zu erkennen. Darüber hinaus müssen Sie auch die potenziellen Risiken Ihrer Nische identifizieren und wissen, wie Sie sich schützen können. Ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept ist in diesem Sinne unverzichtbar. Doch welche Versicherung braucht ein Einzelunternehmer eigentlich? In folgendem Beitrag stellen wir Ihnen die wesentlichen Versicherungen für Einzelunternehmer vor. Unter anderem erfahren Sie, welche Versicherungen für Einzelunternehmer gesetzlich verpflichtend sind, wie Sie sich selbst sowie Ihr Gewerbe schützen und wie Sie Ihr Versicherungskonzept durch einige zusätzliche Tarife abrunden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Einzelunternehmer ist ein allein tätiger Gewerbetreibender, der keine Kapitalgesellschaft gegründet hat.
  • Zu den Pflichtversicherungen für Einzelunternehmer gehören die Kranken- und Pflegeversicherung sowie je nach Berufsgruppe einige Sonderversicherungen wie die Rentenversicherung.
  • Es ist ratsam als Einzelunternehmer die eigene Person durch eine private Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzusichern.
  • Um das Gewerbe vor Haftpflichtschäden zu schützen ist es sinnvoll eine Betriebshaftpflicht sowie eine Vermögens- bzw. Berufshaftpflicht abzuschließen. 
  • Das Gebäude, die Räumlichkeiten und das Inventar Ihres Unternehmens schützen Sie zudem durch die Gebäude- und die Inventarversicherung. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung hilft außerdem dabei, die Zeit des Wiederaufbaus zu überbrücken.

1. Wer gilt als Einzelunternehmer?

Ist ein Gewerbetreibender im Alleingang tätig und verzichtet darauf, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, gilt er als Einzelunternehmer. Nach § 1 Abs. 1 oder § 2 Handelsgesetzbuch fungiert er dann als Kaufmann.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Einzelunternehmer, deren Tätigkeit weder nach Art noch Umfang einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb entspricht. Diese Einzelunternehmer gelten dann gemäß § 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch als Kleingewerbetreibender (mehr zum Thema).

Unabhängig davon, welcher Paragraf den Einzelunternehmer definiert, er haftet stets als natürliche Person unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

2. Pflichtversicherungen für Einzelunternehmer

Einzelunternehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gewisse Versicherungen abzuschließen. Diese Versicherungen werden Pflichtversicherungen genannt. Welche Versicherungen zu den Pflichtversicherungen gehören, entscheidet der Gesetzgeber oder die verantwortliche Standeskammer.

 

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für ausnahmslos alle Einzelunternehmer verpflichtend. Dabei haben Einzelunternehmer die Wahl, ob Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung oder gesetzlich versichern wollen.

Mit dem Abschluss der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie gleichzeitig automatisch pflegeversichert. Bei der privaten Krankenversicherung muss in der Regel separat eine ergänzende Pflegeversicherung hinzugebucht werden.

  • Hinweis: Als Selbständiger können Sie sich nur dann bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, wenn Sie bereits zuvor als Arbeitnehmer gesetzlich versichert waren.

► mehr Infos zur privaten Krankenversicherung 

Private Krankenversicherung

  • Leistungsumfang variiert nach Tarif, es können mehr oder weniger Leistungen versichert werden. Die vereinbarten Leistungen sind das ganze Leben garantiert.
  • Beiträge richten sich nach dem Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und weiteren individuellen Faktoren.
  • Je nach Tarif ist ein Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen möglich.
  • Familienmitglieder benötigen eigene Verträge.

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Leistungen sind gesetzlich vorgegeben und können vom Gesetzgeber geändert oder gestrichen werden.
  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden gemeinsam vom Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber getragen und richten sich nach dem Einkommen.
  • Wechsel zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen ist möglich.
  • Familienmitglieder ohne Einkommen sind mitversichert.

Sonderversicherungen

Darüber hinaus gibt es Pflichtversicherungen, die nur für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend sind. Welche das konkret sind, entscheidet die jeweilige Standeskammer (z.B. Handelskammer). In diesem Sinne gilt es sich umfassend in der eigenen Nische zu informieren, welche Versicherung für Ihre Tätigkeit vorgeschrieben sind.

  • Tipp: Eine Übersicht zu den Pflichtversicherungen nach Berufsgruppe erhalten Sie hier.

 

Rentenversicherung

Ein Beispiel für eine Sonderversicherung dieser Art ist die Rentenversicherung. Diese ist unter anderem für Handwerker und Hausgewerbetreibende, nicht jedoch für alle Einzelunternehmer verpflichtend.

Dennoch haben Sie in den ersten 5 Jahren der Unternehmensgründung die Möglichkeit, sich freiwillig zur Rentenversicherung zu verpflichten. Der Vorteil: Sie erhalten Anspruch auf staatliche Vorsorge, wie z.B. die Riesterrente. Gleichzeitig sind Sie die gesamte Zeit der Selbstständigkeit an die Rentenversicherungspflicht gebunden. Dieser Schritt sollte also wohlüberlegt sein.

3. Persönliche Versicherungen

Die Pflichtversicherungen schützen Sie vor den wesentlichen Risiken in Bezug auf Krankheit, Pflege und Rente. Damit sind jedoch bei weitem noch nicht alle Risiken gedeckt, die als Einzelunternehmer auf Sie zukommen. Obendrein sollten Sie sich gegen einige persönliche Risiken absichern.

 

Private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich bei Unfällen, die während der Arbeit oder auf direktem Hin- und Rückweg zur Arbeit eintreten. Unfälle, die in der Freizeit zustoßen, werden hingegen nicht vom gesetzlichen Versicherungsschutz übernommen. Die private Unfallversicherung schließt die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines Unfalls im Freizeitbereich deckt diese je nach Situation die Invaliditätsleistung, zahlt Krankentagegeld aus oder entschädigt Sie via Unfallrente.

► mehr Infos zur privaten Unfallversicherung

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Können Sie aufgrund einer schwerwiegenden Einschränkung psychischer oder körperlicher Natur nicht mehr länger Ihrem Beruf nachgehen, so ist ein einschneidender Verdienstausfall die Folge. Die Leistungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente reichen hierbei oft nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Sie dabei, die Zeit der Berufsunfähigkeit zu überbrücken.

► mehr Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Generell haben Sie als Einzelunternehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sollten Sie also arbeitslos werden, kann dies mit finanziellen Risiken einhergehen. In den ersten 3 Monaten der Selbstständigkeit, haben Sie allerdings die Möglichkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Unter Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen ermöglicht es Ihnen die freiwillige Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten.

► Unser kostenloser Versicherungscheck

4. Gewerbeversicherungen

Neben Ihrer Person gilt es genauso auch Ihr Gewerbe zu schützen. Gerade Haftpflichtschäden, Schäden an Gebäude und Inventar sowie Betriebsunterbrechungen gehören hier zu den wesentlichen Risiken. Wie Sie sich angemessen gegen Risiken dieser Art schützen, zeigen wir Ihnen jetzt.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Die mit Abstand wichtigste Versicherung für jedes Gewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Grund: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, für alle Schäden, die Dritten während der betrieblichen Tätigkeit zustoßen.

Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Sie persönlich oder nur ein Mitarbeiter schuldhaft gehandelt haben, in jedem Fall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Je nach Ausmaß des Schadens können die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche sogar die Existenz des Unternehmens gefährden.

Tritt der Worst-Case dann ein, so sorgt die Betriebshaftpflicht entweder für angemessenen Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Zudem können Sie die Haftpflichtversicherung an die individuellen Umstände Ihres Vereins anpassen, in dem Sie spezielle Risiken in Ihrer Branche mitversichern.

  • Beispiel 1: Arbeitet Ihr Betrieb mit umweltgefährdenden Stoffen, so ist es dringend zu empfehlen, die Betriebshaftpflicht, um eine Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung zu erweitern. So haften Sie bei Umweltschäden nicht nur gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sondern auch nach dem Umweltschadengesetz.
  • Beispiel 2: Ist Ihr Unternehmen im produzierenden Gewerbe tätig, ist es ratsam, die Betriebshaftpflicht durch eine Produkthaftpflicht zu ergänzen. Auf diese Weise sichern Sie sich zusätzlich vor den häufig maßgeblichen Auswirkungen von Produktionsfehlern ab.

► mehr Infos zur Betriebshaftpflicht

 

Berufshaftpflichtversicherung vs. Vermögensschadenhaftpflicht

Ein weiteres dauerhaft präsentes Risiko, gegen das es sich zu schützen gilt, sind Schadensersatzansprüche für erbrachte Leistungen. Gerade in Dienstleistungsunternehmen entstehen häufig Schäden, die das Vermögen des Unternehmens fundamental belasten.

Zwei mögliche Versicherungen schützen Sie dabei vor Vermögensschäden: Die Berufshaftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Welche davon Sie auswählen, hängt von der Berufsgruppe ab.

So eignet sich für Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte die Berufshaftpflicht. Ferner noch ist sie für diese Berufsgruppen sogar eine Pflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist dagegen auf beratende, prüfende und vollstreckende Berufsgruppen ausgerichtet, welche die Vermögensinteressen Dritter vertreten, ausgerichtet. Dazu gehören z.B. Unternehmensberater, Immobilienmakler oder Finanzberater. 

► mehr Infos zur Berufshaftpflicht ► mehr Infos zur Vermögensschadenhaftpflicht

 

Gewerbliche Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung

Abgesehen von den Haftungsrisiken des Unternehmens, ist es zudem sinnvoll, das Fundament Ihres Betriebs zu sichern. Dazu zählt: Das Geschäftsgebäude, die Räumlichkeiten des Betriebs und Ihr Inventar. Gerade wenn Sie selbst der Eigentümer sind, ist dies von Bedeutung, immerhin fußt die gesamte Tätigkeit des Betriebs auf diesen Bausteinen.

In diesem Sinne deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung (Immobilienversicherung) alle Schäden und Reparaturen am Geschäftsgebäude sowie seine Wiederherstellung ab und bewahrt Sie so vor großen finanziellen Verlusten.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt außerdem die Räumlichkeiten und die Gegenstände (Inventar) Ihres Betriebs. Sie ist also eine Art Hausratsversicherung für Unternehmen. Neben anderem übernimmt die Police die Kosten für Schäden, die infolge von Feuer, Einbruch und Leitungswasser entstehen.

► mehr Infos zur Gebäudeversicherung ► mehr Infos zur Geschäftsinhaltsversicherung

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass Ihr Unternehmen nach einem Schaden in der Regel erstmal seine Tätigkeit pausieren muss. Gebäude und Inhaltsversicherungen übernehmen in einem solchen Fall zwar die Unkosten für Sachschäden, mit Ertragsausfall ist allerdings dennoch zurechnen.

Zugleich haben Sie im Zeitraum des Wiederaufbaus weiterhin laufende Kosten (z.B. Personalkosten) zu zahlen. Um solche kritischen Phasen zu überstehen, ist es deshalb ratsam, eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.

Diese ersetzt bei Betriebsunterbrechung die anfallenden Ertragsausfälle, sodass Sie weiterhin Ihre laufenden Kosten begleichen können, ohne sich zu verschulden.

► mehr Infos zur Betriebsunterbrechungsversicherung

5. Weitere Versicherungen

Um Ihr Versicherungskonzept abzurunden, sind je nach Branche, Größe und Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens, zudem noch die folgenden Versicherungen förderlich

 

Cyber-Versicherung

  • Im Zeitalter der Digitalisierung steigt das Risiko eines Cyberangriffs tagtäglich an.
  • Sie sollten demnach über ein solides IT-Risk-Management-Konzept verfügen.
  • Eine Cyber-Versicherung deckt die Schäden und Kosten infolge von Angriffen auf die IT-Sicherheit sowie die dadurch entstandenen Unkosten Dritter.
  • Dazu gehören: Schäden aufgrund von Angriffen auf die Datenbank oder fahrlässiger Weiterleitung von Viren. 
  • Die Cyber-Versicherung sollte darüber hinaus Eigenschäden, Fremdschäden, Abwehrkosten, Datenmanipulation und Service-Leistungen beinhalten.

mehr Infos zur Cyber-Versicherung

 

Elektronikversicherung

  • Elektronische Geräte aller Couleur sind im Arbeitsalltag eines modernen Unternehmens unabdingbar. Ein umfassender Schutz gegen Schäden an diesen Gerätschaften ist somit wesentlich.
  • Eine Elektronikversicherung sichert die elektronischen Geräte und Systeme Ihres Unternehmens gegen Unfallschäden, Diebstahl, Vandalismus sowie Feuer und Wasserschäden ab.
  • Gedeckt sind außerdem Reparaturkosten, Ersatzkosten und die Datenwiederherstellung.
  • Es handelt sich um eine Neuwertversicherung, d.h. die beschädigte Ausstattung wird gleichwertig ersetzt.
  • Es können zudem geschäftsrelevante Geräte gesondert im Rahmen der Elektronikversicherung versichert werden.

mehr Infos zur Elektronikversicherung

 

Rechtsschutzversicherung

  • Um gegen potenzielle Rechtsstreitigkeiten gewappnet zu sein, sowie die eigenen Rechtsinteressen adäquat vertreten zu können, ist die Unterstützung eines Rechtsanwaltes unerlässlich.
  • Dabei nehmen die Kosten für Anwalt und Prozess schnell stattliche Summen an. Vor allem, wenn es durch mehrere Instanzen geht.
  • Eine Rechtsschutzversicherung deckt im Streitfall sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten.
  • In erster Linie ist es für Gewerbetreibende entscheidend, den Spezial-Straf-Rechtsschutz in die Versicherung aufzunehmen.
  • Der Spezial-Straf-Rechtsschutz schirmt Sie gegen Vorwürfe einer Straftat ab (z.B. Vorwurf des Betruges oder Vorwurf irreführender Werbung).

mehr Infos zur Rechtsschutzversicherung

 

Private Kfz-Versicherung

  • Eine private Kfz-Versicherung bewahrt Sie vor Kosten, die aus Schäden im Straßenverkehr oder dem Tagesgeschäft resultieren.
  • Die Kfz-Versicherung sollte stets auf die persönlichen Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst sein.
  • In diesem Zusammenhang ist gerade die GAP-Deckung bei geleasten Firmenfahrzeugen essenziell.

mehr Infos zur private Kfz-Versicherung

Unser kostenloser Versicherungscheck

Sind Sie an einem Versicherungscheck interessiert? Unsere Vereins- und Verbandsabteilung bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz gegen alle denkbaren Risiken. Sie können ganz einfach online Ihr individuelles Angebot erstellen. Selbstverständlich unterbreiten unsere Experten Ihnen auch Vorschläge für einzelne Versicherungssparten.

► mehr Informationen

Kontakt Kontakt Telefon Bernhard AssekuranzKontakt E-Mail Bernhard Assekuranznach oben
               |              Home             |              Kontakt             |              FAQ             |              Glossar