Das Wichtigste in Kürze:
Ist ein Gewerbetreibender im Alleingang tätig und verzichtet darauf, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, gilt er als Einzelunternehmer. Nach § 1 Abs. 1 oder § 2 Handelsgesetzbuch fungiert er dann als Kaufmann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Einzelunternehmer, deren Tätigkeit weder nach Art noch Umfang einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb entspricht. Diese Einzelunternehmer gelten dann gemäß § 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch als Kleingewerbetreibender (mehr zum Thema).
Unabhängig davon, welcher Paragraf den Einzelunternehmer definiert, er haftet stets als natürliche Person unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Einzelunternehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gewisse Versicherungen abzuschließen. Diese Versicherungen werden Pflichtversicherungen genannt. Welche Versicherungen zu den Pflichtversicherungen gehören, entscheidet der Gesetzgeber oder die verantwortliche Standeskammer.
Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für ausnahmslos alle Einzelunternehmer verpflichtend. Dabei haben Einzelunternehmer die Wahl, ob Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung oder gesetzlich versichern wollen.
Mit dem Abschluss der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie gleichzeitig automatisch pflegeversichert. Bei der privaten Krankenversicherung muss in der Regel separat eine ergänzende Pflegeversicherung hinzugebucht werden.
Darüber hinaus gibt es Pflichtversicherungen, die nur für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend sind. Welche das konkret sind, entscheidet die jeweilige Standeskammer (z.B. Handelskammer). In diesem Sinne gilt es sich umfassend in der eigenen Nische zu informieren, welche Versicherung für Ihre Tätigkeit vorgeschrieben sind.
Ein Beispiel für eine Sonderversicherung dieser Art ist die Rentenversicherung. Diese ist unter anderem für Handwerker und Hausgewerbetreibende, nicht jedoch für alle Einzelunternehmer verpflichtend.
Dennoch haben Sie in den ersten 5 Jahren der Unternehmensgründung die Möglichkeit, sich freiwillig zur Rentenversicherung zu verpflichten. Der Vorteil: Sie erhalten Anspruch auf staatliche Vorsorge, wie z.B. die Riesterrente. Gleichzeitig sind Sie die gesamte Zeit der Selbstständigkeit an die Rentenversicherungspflicht gebunden. Dieser Schritt sollte also wohlüberlegt sein.
Die Pflichtversicherungen schützen Sie vor den wesentlichen Risiken in Bezug auf Krankheit, Pflege und Rente. Damit sind jedoch bei weitem noch nicht alle Risiken gedeckt, die als Einzelunternehmer auf Sie zukommen. Obendrein sollten Sie sich gegen einige persönliche Risiken absichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich bei Unfällen, die während der Arbeit oder auf direktem Hin- und Rückweg zur Arbeit eintreten. Unfälle, die in der Freizeit zustoßen, werden hingegen nicht vom gesetzlichen Versicherungsschutz übernommen. Die private Unfallversicherung schließt die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines Unfalls im Freizeitbereich deckt diese je nach Situation die Invaliditätsleistung, zahlt Krankentagegeld aus oder entschädigt Sie via Unfallrente.
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Können Sie aufgrund einer schwerwiegenden Einschränkung psychischer oder körperlicher Natur nicht mehr länger Ihrem Beruf nachgehen, so ist ein einschneidender Verdienstausfall die Folge. Die Leistungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente reichen hierbei oft nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Sie dabei, die Zeit der Berufsunfähigkeit zu überbrücken.
► mehr Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Generell haben Sie als Einzelunternehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sollten Sie also arbeitslos werden, kann dies mit finanziellen Risiken einhergehen. In den ersten 3 Monaten der Selbstständigkeit, haben Sie allerdings die Möglichkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Unter Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen ermöglicht es Ihnen die freiwillige Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten.
Neben Ihrer Person gilt es genauso auch Ihr Gewerbe zu schützen. Gerade Haftpflichtschäden, Schäden an Gebäude und Inventar sowie Betriebsunterbrechungen gehören hier zu den wesentlichen Risiken. Wie Sie sich angemessen gegen Risiken dieser Art schützen, zeigen wir Ihnen jetzt.
Die mit Abstand wichtigste Versicherung für jedes Gewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Grund: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, für alle Schäden, die Dritten während der betrieblichen Tätigkeit zustoßen.
Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Sie persönlich oder nur ein Mitarbeiter schuldhaft gehandelt haben, in jedem Fall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Je nach Ausmaß des Schadens können die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche sogar die Existenz des Unternehmens gefährden.
Tritt der Worst-Case dann ein, so sorgt die Betriebshaftpflicht entweder für angemessenen Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Zudem können Sie die Haftpflichtversicherung an die individuellen Umstände Ihres Vereins anpassen, in dem Sie spezielle Risiken in Ihrer Branche mitversichern.
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Ein weiteres dauerhaft präsentes Risiko, gegen das es sich zu schützen gilt, sind Schadensersatzansprüche für erbrachte Leistungen. Gerade in Dienstleistungsunternehmen entstehen häufig Schäden, die das Vermögen des Unternehmens fundamental belasten.
Zwei mögliche Versicherungen schützen Sie dabei vor Vermögensschäden: Die Berufshaftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Welche davon Sie auswählen, hängt von der Berufsgruppe ab.
So eignet sich für Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte die Berufshaftpflicht. Ferner noch ist sie für diese Berufsgruppen sogar eine Pflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist dagegen auf beratende, prüfende und vollstreckende Berufsgruppen ausgerichtet, welche die Vermögensinteressen Dritter vertreten, ausgerichtet. Dazu gehören z.B. Unternehmensberater, Immobilienmakler oder Finanzberater.
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Abgesehen von den Haftungsrisiken des Unternehmens, ist es zudem sinnvoll, das Fundament Ihres Betriebs zu sichern. Dazu zählt: Das Geschäftsgebäude, die Räumlichkeiten des Betriebs und Ihr Inventar. Gerade wenn Sie selbst der Eigentümer sind, ist dies von Bedeutung, immerhin fußt die gesamte Tätigkeit des Betriebs auf diesen Bausteinen.
In diesem Sinne deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung (Immobilienversicherung) alle Schäden und Reparaturen am Geschäftsgebäude sowie seine Wiederherstellung ab und bewahrt Sie so vor großen finanziellen Verlusten.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt außerdem die Räumlichkeiten und die Gegenstände (Inventar) Ihres Betriebs. Sie ist also eine Art Hausratsversicherung für Unternehmen. Neben anderem übernimmt die Police die Kosten für Schäden, die infolge von Feuer, Einbruch und Leitungswasser entstehen.
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Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass Ihr Unternehmen nach einem Schaden in der Regel erstmal seine Tätigkeit pausieren muss. Gebäude und Inhaltsversicherungen übernehmen in einem solchen Fall zwar die Unkosten für Sachschäden, mit Ertragsausfall ist allerdings dennoch zurechnen.
Zugleich haben Sie im Zeitraum des Wiederaufbaus weiterhin laufende Kosten (z.B. Personalkosten) zu zahlen. Um solche kritischen Phasen zu überstehen, ist es deshalb ratsam, eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.
Diese ersetzt bei Betriebsunterbrechung die anfallenden Ertragsausfälle, sodass Sie weiterhin Ihre laufenden Kosten begleichen können, ohne sich zu verschulden.
Um Ihr Versicherungskonzept abzurunden, sind je nach Branche, Größe und Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens, zudem noch die folgenden Versicherungen förderlich
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