2. Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Staatliche Förderung
Eine der attraktivsten Eigenschaften der bAV ist die staatliche Förderung, die sie begleitet. Beiträge zur bAV werden bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt. Dies reduziert Ihr aktuelles zu versteuerndes Einkommen und kann steuerliche Vorteile bringen.
Arbeitgeberzuschuss:
Ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist der Arbeitgeberzuschuss. Ein Arbeitgeber, der einen Zuschuss zur bAV anbietet, kann sich auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber positionieren und damit qualifizierte Mitarbeiter für sich gewinnen und halten. So bieten viele Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen der bAV an. Seit 2019 müssen Arbeitgeber, die keine eigenen Beiträge zur Altersvorsorge leisten, sogar die Sparbeiträge ihrer Mitarbeiter mit mindestens 15 % bezuschussen.
Gruppenverträge
Gruppenverträge in der bAV sind Verträge, die der Arbeitgeber für eine größere Anzahl von Mitarbeitern mit einem Versicherer oder einem anderen Finanzdienstleister abschließt. Im Gegensatz zu individuellen Verträgen, die jeder Arbeitnehmer selbst abschließt, bietet der Gruppenvertrag die Möglichkeit, Sonderkonditionen auszuhandeln. Durch Gruppenverträge, die der Arbeitgeber abschließt, können Sie von günstigeren Konditionen und höheren Renditen profitieren. Dazu zählen:
- Mengenrabatt: Aufgrund der höheren Vertragsanzahl und des damit verbundenen höheren Beitragsvolumens kann der Arbeitgeber oftmals günstigere Konditionen mit dem Versicherer aushandeln. Dies äußert sich in niedrigeren Verwaltungsgebühren oder besseren Renditeaussichten.
- Vereinfachte Verwaltung: Ein zentral verwalteter Gruppenvertrag ist oft weniger aufwendig in der Verwaltung als viele einzelne Verträge. Dies kann zu Kosteneinsparungen führen, die wiederum den Arbeitnehmern zugutekommen.
- Weniger Risiko für den Versicherer: Da sich Risiken über eine größere Gruppe von Versicherten verteilen, können Versicherer günstigere Konditionen anbieten.
Durch die oben genannten Kostenvorteile und die besseren Verhandlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers können Gruppenverträge in der Regel höhere Renditen erzielen als individuelle Verträge. Dies bedeutet, dass Ihr eingesetztes Kapital in der Regel besser verzinst wird, was zu einer höheren Auszahlung im Rentenalter führen kann.
Insolvenzschutz
Ihre angesammelten Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind im Fall einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geschützt. Dies gilt insbesondere für folgende Durchführungswege der bAV:
- Direktzusage: Bei dieser Form der bAV verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt, Ihnen später eine Betriebsrente zu zahlen. Für diesen Fall existiert der "Pensions-Sicherungs-Verein" (PSV). Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers springt dieser Verein ein und sichert Ihre Ansprüche ab.
- Unterstützungskasse: Auch hierbei handelt es sich um eine unmittelbare Zusage des Arbeitgebers. Im Insolvenzfall sind Ihre Ansprüche ebenfalls durch den PSV abgesichert.
- Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung: Bei diesen Durchführungswegen zahlt der Arbeitgeber Beiträge in externe Einrichtungen. Die Ansprüche aus diesen Verträgen sind Sondervermögen und somit nicht Teil der Insolvenzmasse des Arbeitgebers. Sie sind somit auch ohne den PSV geschützt.