Das Wichtigste in Kürze:
Die betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist ein Modell, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für die Rentenzeit vorsorgen. Es gibt verschiedene Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse, durch die dieser Vorsorgeplan realisiert werden kann. Hierbei wird ein Teil Ihres Bruttogehalts in die Altersvorsorge investiert, oft unterstützt durch Zuschüsse des Arbeitgebers.
Eine der attraktivsten Eigenschaften der bAV ist die staatliche Förderung, die sie begleitet. Beiträge zur bAV werden bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt. Dies reduziert Ihr aktuelles zu versteuerndes Einkommen und kann steuerliche Vorteile bringen.
Ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist der Arbeitgeberzuschuss. Ein Arbeitgeber, der einen Zuschuss zur bAV anbietet, kann sich auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber positionieren und damit qualifizierte Mitarbeiter für sich gewinnen und halten. So bieten viele Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen der bAV an. Seit 2019 müssen Arbeitgeber, die keine eigenen Beiträge zur Altersvorsorge leisten, sogar die Sparbeiträge ihrer Mitarbeiter mit mindestens 15 % bezuschussen.
Gruppenverträge in der bAV sind Verträge, die der Arbeitgeber für eine größere Anzahl von Mitarbeitern mit einem Versicherer oder einem anderen Finanzdienstleister abschließt. Im Gegensatz zu individuellen Verträgen, die jeder Arbeitnehmer selbst abschließt, bietet der Gruppenvertrag die Möglichkeit, Sonderkonditionen auszuhandeln. Durch Gruppenverträge, die der Arbeitgeber abschließt, können Sie von günstigeren Konditionen und höheren Renditen profitieren. Dazu zählen:
Durch die oben genannten Kostenvorteile und die besseren Verhandlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers können Gruppenverträge in der Regel höhere Renditen erzielen als individuelle Verträge. Dies bedeutet, dass Ihr eingesetztes Kapital in der Regel besser verzinst wird, was zu einer höheren Auszahlung im Rentenalter führen kann.
Ihre angesammelten Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind im Fall einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geschützt. Dies gilt insbesondere für folgende Durchführungswege der bAV:
Wenn Sie sich für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) entscheiden, profitieren Sie in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen. Das bedeutet, dass die Beiträge, die Sie in die bAV einzahlen, bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei sind. Doch was passiert im Rentenalter, wenn es an die Auszahlung geht?
Die bAV ist ein Modell der sogenannten "nachgelagerten Besteuerung". Das heißt, die während der Einzahlungsphase erzielten Steuervorteile werden im Rentenalter bei der Auszahlung besteuert. Es gibt hierbei verschiedene Aspekte zu beachten:
Nicht alle bAV-Modelle sind gleich, und die Rendite kann je nach Angebot variieren. Die Renditechancen in der betrieblichen Altersvorsorge hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Im Vergleich zu privaten Vorsorgemodellen ist die bAV in der Tat weniger flexibel. Vorzeitige Kündigungen, Kapitalentnahmen oder Vertragsänderungen sind oft nur eingeschränkt möglich oder mit finanziellen Einbußen verbunden. Wenn Sie überlegen, ob eine betriebliche oder private Altersvorsorge für Sie infrage kommt, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Unser Expertentipp
„Mitarbeiterzufriedenheit ist ein zentraler Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihren Angestellten nicht nur finanzielle Sicherheit im Alter, sondern zeigt auch Ihre Wertschätzung als Arbeitgeber. Indem Sie aktiv zur Zukunft Ihrer Mitarbeitenden beitragen, schaffen Sie Vertrauen und stärken die Bindung an Ihr Unternehmen."
Unser Tipp: Gehen Sie proaktiv auf Ihre Mitarbeitenden zu und informieren Sie regelmäßig über die Vorteile der bAV. Ergänzen Sie Ihre Angebote durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse oder zusätzliche Benefits, wie eine betriebliche Krankenversicherung. Zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und tragen entscheidend zu einem positiven Arbeitsklima und langfristigem Unternehmenserfolg bei.
Pascal Schirrmann
Senior Consultant Fachbereich Gewerbe/Industrie
Die Antwort auf diese Frage hängt von individuellen Faktoren ab: Ihren finanziellen Möglichkeiten, Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gehalt und Ihren Zukunftsplänen. Generell kann gesagt werden, dass die bAV durch staatliche Förderungen und mögliche Arbeitgeberzuschüsse viele Vorteile bietet.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV bietet und Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren können, kann sie eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Altersvorsorge sein. Allerdings sollten Sie sich nicht allein auf die bAV verlassen, sondern sie als einen Baustein in einer umfassenden Vorsorgestrategie sehen.
Es ist ratsam, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, Angebote zu vergleichen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die richtige Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft treffen.
Die betriebliche Altersvorsorge kann ein effektives Mittel sein, um sich eine zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter zu schaffen. Dennoch sollte sie in einem ausgewogenen Verhältnis zu anderen Vorsorgemaßnahmen stehen. Ein gut durchdachter Mix aus verschiedenen Vorsorgeinstrumenten ist der Schlüssel zu einer sicheren und sorgenfreien Rente.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell im Ruhestand abzusichern. Eine gute Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge ist jedoch unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how können wir Ihnen bei der Auswahl und Durchführung der bAV im Unternehmen helfen. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf. Vertrauen Sie auf die Expertise der Bernhard Assekuranz.