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Versicherungsthemen

Steuerliche Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung – So profitieren Arbeitgeber gleich doppelt von der bKV


Steuerliche Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitgeber

Im War for Talents ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mittlerweile eine bewährte Maßnahme, um neue Talente zu gewinnen und bestehende Fachkräfte dauerhaft zu binden. Dennoch sind viele Unternehmen unsicher, ob sich die Investition in die bKV tatsächlich auszahlt.

Insbesondere steuerliche Regelungen werfen dabei häufig Fragen auf: Was ist der sinnvollste Weg, bKV-Beiträge auszuzahlen? Wann sind diese steuerpflichtig? Und welche Versteuerungsmodelle stehen zur Auswahl?

Doch lassen Sie sich davon nicht abhalten – ganz im Gegenteil! Denn der Gesetzgeber bietet steuerliche Vorteile, von denen Arbeitgeber gleich doppelt profitieren. So können Sie bKV-Beiträge nicht nur steuerlich absetzen, sondern diese als Sachbezug sogar steuerfrei auszahlen.

Als Experten für Unternehmensversicherungen kennen wir die bKV in all ihren Facetten und wissen genau, welche Möglichkeiten Sie Unternehmen eröffnet. Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie sich diese Steuervorteile zunutze machen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die arbeitgeberfinanzierte bKV ist eine private Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Diese Beiträge sowie übernommene Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge können dabei als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

  • bKV-Beiträge sind lohnsteuerpflichtig, wenn sie als Barlohn gewährt werden. Werden diese hingegen als Sachlohn behandelt, indem der Arbeitgeber die Beiträge direkt zahlt, bleiben sie bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

  • Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann auf drei Arten versteuert werden, abhängig davon, ob sie als Barlohn behandelt wird oder die Sachbezugsfreigrenze überschreitet: durch individuelle Versteuerung, Nettolohnversteuerung oder Pauschalversteuerung.

1. Wie funktioniert die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließt der Arbeitgeber eine private Zusatzversicherung (oftmals als Gruppenversicherung) für seine Mitarbeiter ab. Fortan gilt dieser als Versicherungsnehmer und trägt demnach die Beiträge für die bKV. Je nach Vertrag bleiben diese steuerfrei.

 

Ist die bKV als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur bKV sowie die vom Arbeitgeber übernommenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sind als gewinnmindernde Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

2. Barlohn vs. Sachlohn in der bKV – Steuerliche Vorteile im Vergleich

Unter einem Barlohn versteht man das reguläre Arbeitsentgelt, das ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit bekommt. Beim Sachlohn bzw. Sachbezug erhält der Mitarbeiter hingegen eine nicht-bare Bezahlung (z.B. Gutscheine oder Firmenwagen). Dieser Unterschied ist wesentlich, da er bestimmt, wie die Vergütung steuerlich behandelt wird. So ist der Sachlohn für den Arbeitnehmer bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich steuerfrei. Der Barlohn ist stets lohnsteuerpflichtig.

 

Ist die betriebliche Krankenversicherung ein geldwerter Vorteil?

Werden die bKV-Beiträge in Form eines zusätzlichen Gehaltes (auch als geldwerter Vorteil bezeichnet) bezuschusst, gilt der Mitarbeiter als Versicherungsnehmer. Der Zuschuss wird dann als Barlohn gehandhabt und dementsprechend als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen besteuert (siehe § 8 und § 19 EStG). 

 

Ist die bKV ein Sachbezug?

Seit 2019 ist die bKV als Sachbezug zu behandeln, wenn: 

  • kein Barzuschuss an das Personal erfolgt

  • der Arbeitgeber selbst als Versicherungsnehmer auftritt

  • der Arbeitgeber die Versicherung abschließt

  • der Arbeitgeber die Beiträge direkt an den Versicherer bezahlt

Wird sie als Sachbezug abgerechnet, bleibt die bKV für den Arbeitgeber, gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG, bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was passiert, wenn die 50-Euro-Freigrenze ausgeschöpft ist?

Ist die 50-Euro-Freigrenze ganz oder teilweise ausgeschöpft, so sind alle Sachbezüge in voller Höhe lohnsteuerpflichtig. Dabei muss die Einhaltung der Sachbezugsfreigrenze monatlich geprüft werden. Ein Ausgleich im Folgemonat ist nicht erlaubt.

Tritt der Worst Case dann doch ein, kann der Arbeitnehmer den Überschuss an den Arbeitgeber zurückzahlen. Dadurch ist der Sachbezug rückwirkend steuerfrei, sofern die Freigrenze nach der Korrektur eingehalten wird.

Alternativ können Sie auf die Pauschalversteuerung zurückgreifen. So werden pauschal besteuerte Sachbezüge nicht in die Prüfung der 50-Euro-Freigrenze einbezogen und die Freigrenze bleibt bestehen.

3. Wann werden die Beiträge zur bKV versteuert?

Beiträge zur bKV sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, sofern sie als Barlohn gewährt werden. Eine Ausnahme von der Steuerpflicht besteht bei der Abrechnung als Sachbezug.

Jedoch sind auch hier die Beiträge in voller Höhe zu versteuern, sobald: 

  • Die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro überschritten wird.

  • Die Mitarbeiter zusätzliche Sachbezüge erhalten, die zusammen mit den Gesamtsachlöhnen die Freigrenze überschreiten.

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4. Wie werden Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung versteuert?

Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV) versteuert wird.

 

Individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil

Im Rahmen der individuellen Versteuerung wird der bKV-Beitrag zum Bruttogehalt des Mitarbeiters hinzugerechnet und entsprechend besteuert. Die darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben werden direkt vom Gehalt abgezogen.

Der Angestellte übernimmt somit die Kosten der bKV, wodurch sich sein Nettogehalt verringert. Da das Bruttogehalt nicht angepasst wird, ist die individuelle Versteuerung für den Arbeitgeber mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbunden.

Unternehmen bieten die bKV aber meist als Zusatzleistung an, um ihre Mitarbeiter zu motivieren. Muss das Personal die Nebenkosten selbst tragen, wirkt das jedoch eher abschreckend. Daher bevorzugen die meisten Unternehmen Lösungen, die ihre Angestellten finanziell entlasten.

Nettolohnversteuerung

Bei der Nettolohnversteuerung wird das Bruttoeinkommen des Angestellten so erhöht, dass der bKV-Beitrag sowie die darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben abgedeckt sind. Anschließend werden diese Beiträge in der Lohnabrechnung wieder abgezogen. 

Der Arbeitgeber trägt damit die Kosten für die bKV. Der Nettolohn des Mitarbeiters bleibt dagegen unverändert. Da der Nettolohnsteuersatz für jeden Arbeitnehmer separat erhoben wird, ist die Nettolohnversteuerung mit einem hohen Aufwand verbunden.

Betrachten Sie diesen Aufwand als Investition, denn er zahlt sich durch motivierteres, leistungsfähigeres Personal und eine stärkere Mitarbeiterbindung aus.

Pauschalversteuerung

Die Pauschalversteuerung ist eine vereinfachte Methode, bei der ein einheitlicher Pauschalsatz anstelle individueller Berechnungen angewendet wird. Diese Form der Besteuerung darf nur angewendet werden, sobald die Sachbezugsfreigrenze überschritten ist. Der Benefit: Sachbezüge, die pauschal versteuert werden, fließen nicht in die Prüfung der 50-Euro-Freigrenze ein (siehe R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR).

Für die Pauschalversteuerung ist die Abwicklung der bKV über einen Gruppenvertrag erforderlich. In diesem Zusammenhang stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: die Pauschalversteuerung gemäß § 37b EstG oder § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EstG

Pauschalversteuerung gemäß § 37b EStG

Bei der Pauschalversteuerung gemäß § 37b EstG wird pauschal ein Steuersatz von 30 % angewendet. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die vom Arbeitgeber zu tragen sind. 

Damit diese Art der Pauschalversteuerung möglich ist, müssen die bKV-Beiträge einheitlich für alle Versicherten gezahlt werden (entweder jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) und innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgen. 

Überdies ist sie über die Lohnsteueranmeldung dem Finanzamt zu melden (ein Antrag ist nicht erforderlich).

Der Arbeitgeber kann die Sozialversicherungsbeiträge, die eigentlich vom Arbeitnehmer getragen werden, freiwillig übernehmen. Dadurch entsteht allerdings ein geldwerter Vorteil, für den der Arbeitnehmer wiederum steuerpflichtig ist.

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist dann ratsam, wenn die Versteuerung nach dem Durchschnittssteuersatz ansonsten zu höheren Steuerkosten führen würde.

  • Hinweis: Die Grenze für die Pauschalversteuerung sonstiger Bezüge beträgt 10.000 Euro im Jahr und pro Mitarbeiter.

Pauschalversteuerung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Im Zuge der Pauschalversteuerung gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EstG wird ein Durchschnittssteuersatz auf Grundlage des Gehalts und der bKV-Beiträge sämtlicher betroffener Angestellter berechnet. Gilt die bKV indessen als sonstiger Bezug (einmalige bzw. unregelmäßige Zahlung), sind außerdem keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Bedingung: Die Beiträge müssen jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich gezahlt werden. Ferner noch ist diese Variante der Pauschalversteuerung beim Finanzamt zu beantragen. 

Unternehmen sind hierbei verpflichtet nachzuweisen, dass die Pauschalversteuerung den Verwaltungsaufwand senkt, d.h. effizienter ist als die individuelle Versteuerung jedes Mitarbeiters. Ab 20 Angestellten entfällt die Finanzamtsprüfung üblicherweise.

Die Versteuerung nach dem Durchschnittssteuersatz ist sinnvoll, sofern eine geringe Steuerlast zu erwarten ist. Allerdings entsteht zusätzlicher Aufwand aufgrund der jährlichen Überprüfung des Pauschalsteuersatzes durch einen Steuerberater.

  • Hinweis: Die Pauschalversteuerung sonstiger Bezüge ist jährlich auf 1.000 Euro je Mitarbeiter begrenzt.

Unsere Empfehlung

Eine betriebliche Krankenversicherung bietet den Mitarbeitern erweiterten Versicherungsschutz und Zugang zu medizinischen Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Dadurch können sie schneller und effizienter behandelt werden, was sich positiv auf ihre Gesundheit und Produktivität auswirkt. Eine solche Versicherung unterstützt das Wohlbefinden der Mitarbeiter und zeigt ihnen, dass ihr Arbeitgeber ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen wertschätzt.

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