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Das Wichtigste in Kürze:
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, in der die Gesellschafter (Aktionäre) Anteile der Gesellschaft in Form von Aktien halten. Sie gehört damit zu den börsennotierten Unternehmensformen. Der Umfang der Mitbestimmungsrechte der einzelnen Aktionäre hängt von der Höhe der jeweils gehaltenen Anteile der AG ab.
Die AG wird von insgesamt 3 Organen verwaltet: der Hauptversammlung (Gesamtheit der Aktionäre), dem Vorstand (Geschäftsführung) und dem Aufsichtsrat (Kontrollorgan des Vorstandes).
Die Aktionäre der AG haften beschränkt in Höhe der individuellen Kapitaleinlage. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der AG können bei Pflichtverletzungen hingegen persönlich mit dem Privatvermögen haften.
Haftpflichtversicherungen sind die mit Abstand wichtigsten Versicherungen im Versicherungskonzept einer AG. So belasten Haftpflichtschäden nicht nur, das Vermögen des Unternehmens, im Worst-Case haften Vorstand oder Aufsichtsrat auch mit dem Privatvermögen.
Kommt im Rahmen der Unternehmenstätigkeit ein Dritter oder dessen Eigentum zu Schaden, ist die AG als juristische Person verantwortlich, für den entstandenen Personen- oder Sachschaden aufzukommen. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter der AG den Schaden verursacht hat.
Schadensfälle dieser Art können überraschend schnell in hohen Ersatzforderungen münden. Um Ihr Unternehmen vor Unkosten zu schützen, ist deswegen der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt jegliche Kosten, die infolge von Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden bei Dritten resultieren. Sie greift auf dem Grundstück der AG, dem öffentlichen Raum und beim Kunden. Ebenfalls sind die Mitarbeiter der AG mitversichert.
Wichtig: Je nach Ausrichtung Ihres Unternehmens sollten Sie spezielle Risiken Ihrer Branche zusätzlich einzeln absichern. Üblich sind zum Beispiel folgende Szenarien:
► mehr Infos zur Betriebshaftpflicht
In der Regel haftet die AG zwar als juristische Person für Haftpflichtschäden, es gibt jedoch Situationen, in denen die Führungsebene eines Unternehmens persönlich für diese aufkommen muss.
Beispielsweise schwerwiegende Pflichtverletzungen oder Organisationsverschulden. Insbesondere bei größeren Unternehmen kommen sogar Summen im 6- bis 8-stelligen Bereich zusammen.
In solchen Fällen greift die Betriebshaftpflicht nicht mehr. Stattdessen gibt es für Führungskräfte eine eigene Form der Haftpflichtversicherung: die Directors and Officers (D&O)-Versicherung.
Diese deckt jegliche Haftpflichten von Führungskräften auf den unterschiedlichen Unternehmensebenen. Versichert sind alle Organe, die von der persönlichen Haftung betroffen sind. Dazu zählen:
Darüber hinaus leistet die D&O-Versicherung passiven Rechtsschutz. Das heißt, der Versicherer trägt die Verfahrenskosten und die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Neben den Haftpflichtrisiken ist die rechtliche Komponente nicht im Absicherungskonzept der AG zu vernachlässigen. Gerade bei einer so komplexen Rechtsform hat die Rechtssicherheit einen besonderen Stellenwert. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Compliance-Verstöße und steuerliche Streitigkeiten sind hier nur einige Beispiele.
Um Ihr Unternehmen angemessen vor Rechtsstreitigkeiten zu schützen, ist eine Gewerberechtsschutzversicherung (alt. Unternehmens-, Betriebs- und Firmenrechtsschutzversicherung) unerlässlich. So sichert diese das gesamte rechtsgeschäftliche Handeln Ihrer AG ab.
Dazu zählen sämtliche geschäftliche Aktivitäten vonseiten der Geschäftsführung sowie der Mitarbeiter. In diesem Sinne übernimmt die Gewerberechtsschutzversicherung die Kosten für:
Einige Versicherer verfügen zudem über eigene Rechtsberatungen, die Sie zu unternehmensrechtlichen und anderen juristischen Fragen aufklären. Der Leistungsumfang ist jedoch vom konkreten Versicherer und Tarif abhängig.
Werden Gebäude, Räumlichkeiten oder das Inventar der AG bei einem Sturm, Feuer oder Einbruch beschädigt, ist nicht nur der Sachschaden groß. Ferner noch kommen Betriebsabläufe ins Stocken. Dies mündet wiederum in finanziellen Schäden. Entsprechend ist es im Fall der Fälle wesentlich, möglichst schnell zu reagieren. Die folgenden Versicherungen helfen Ihnen dabei.
Das gewerbliche Gebäude ist die Basis für den Erfolg eines Unternehmens. Hier wird geplant, produziert und gewirtschaftet. Kommt das gewerbliche Gebäude dann bei einem Schicksalsschlag zu Schaden oder wird sogar zerstört, ist plötzlich die Existenz des gesamten Betriebs gefährdet.
Eine gewerbliche Gebäudeversicherung ist deshalb unabdingbar für jede Aktiengesellschaft. Im Grunde funktioniert die gewerbliche Gebäudeversicherung wie eine private Wohngebäudeversicherung. Tritt ein unvorhergesehenes Ereignis ein, deckt die Versicherung die Unkosten.
In der Regel wird aber nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern es gehen auch Einrichtung und Waren zu Bruch. Diese Vorfälle sind häufig noch tückischer, denn viele kleine Schäden kumulieren schnell zu einer beträchtlichen Summe. Es ist also ratsam, die Gebäudeversicherung durch eine Geschäftsinhaltsversicherung zu ergänzen.
Ähnlich wie die private Diebstahl-, Einbruch- oder Hausratsversicherung erstattet sie sämtliche Schäden, die infolge eines unvorhergesehenen Schicksalsschlags an Einrichtung und Inventar eintreten. Ebenso werden Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert übernommen.
Je nach Branche ist das Geschäft zudem mit Geschäftsreisen oder täglichen Lieferfahrten verbunden. Eine Kfz-Versicherung ist in diesem Zusammenhang essenziell, um das Tagesgeschäft am Laufen zu halten. Neben anderem deckt sie jegliche Schäden im Straßenverkehr sowie dem Geschäftsalltag.
Doch nicht jede Kfz-Versicherung ist identisch. Sie muss stets an die Gegebenheiten, des jeweiligen Unternehmens angepasst werden. Im Folgenden einige Beispiele für potenzielle Einsatzbereiche:
► mehr Infos zur Kfz-Versicherung
Abgesehen von Reparatur- und Ersatzkosten führt der Schaden an Gebäude, Inventar oder dem Gefährt potenziell zum Komplettausfall von geschäftsrelevanten Sachwerten. Die Folge: Die AG ist nicht mehr leistungsfähig und es kommt zu Ertragsausfällen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (alt. Ertragsausfallversicherung) erlaubt es Ihnen, die Zeit des Wiederaufbaus zu überbrücken. Das funktioniert folgendermaßen:
Der Versicherer berechnet auf Basis der Unternehmenskennzahlen, den prognostizierten Jahresertrag Ihrer AG. Dieser wird Ihnen dann im Notfall ausgezahlt, sodass Sie ruhigen Gewissens, den Wiederaufbau Ihres Unternehmens beginnen können.
Im Zeitalter der Digitalisierung wird der sichere Umgang mit Technologie von Tag zu Tag immer wichtiger. Vor allem für die moderne Aktiengesellschaft ist das Thema IT-Risk-Management inzwischen unvermeidbar. Dazu gehört im Übrigen nicht nur Datenschutz und Cybersicherheit. Obendrein ist die Absicherung der Hardware selbst ist entscheidend.
Das Internet ist inzwischen allgegenwärtig. In Unternehmen gibt es kaum noch einen Prozess, der nicht auf die ein oder andere Weise an das Netz gekoppelt ist. Dies hat jedoch auch seine dunklen Seiten, denn der digitale Wandel geht nun mal mit zunehmender Cyberkriminalität einher.
Schleicht sich dann ein Fremdprogramm in die Systeme der AG ein, sind die Verluste einschneidend. Insbesondere, wenn Bankdaten gestohlen werden oder Daten verloren gehen. Die Lösung: Ein stabiles IT-Risk-Management-Konzept mit einer Cyber-Risk-Versicherung alsFundament.
Die Cyber-Risk-Versicherung deckt in diesem Sinne die folgenden Schadensfälle ab:
Wichtig: Eine Cyber-Risk-Versicherung greift ausschließlich bei Schäden, die durch Cyberkriminalität verursacht werden. Nicht aber bei Sicherheitsverletzungen durch Eigenverschulden. Damit Deine Cyber-Risk-Versicherung optimalen Schutz bietet, ist dementsprechend eine umfassende Analyse der IT-Risiken notwendig.
► mehr Infos zur Cyber-Risk-Versicherung
Doch IT-Risk-Management heißt nicht bloß in der digitalen Welt sicher unterwegs zu sein. Des Weiteren sollten Sie Ihre sogenannte Elektronik mit Schlüsselfunktion absichern. Gemeint sind sämtliche elektronische Geräte und Systeme, die erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der AG zu garantieren. Dazu gehören:
Die Elektronikversicherung ist an dieser Stelle die Versicherung der Wahl. Sie erstattet Abnutzung, Kurzschluss und Bedienungsfehler der Schlüsseltechnologien Ihres Unternehmens. Weiterhin übernimmt der Versicherer Reparaturkosten, Ersatzkosten und die Datenwiederherstellung in Höhe des Neuwerts.
Welches Risiko die meisten Unternehmen vernachlässigen, ist der Fachkräftemangel durch fehlende Mitarbeiterbindung. Ohne Humankapital ist dauerhafter Unternehmenserfolg nämlich schlichtweg unmöglich. Dabei machen bereits einige wenige Policen einen gewaltigen Unterschied.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder auch Betriebsrente, ist eine Direktversicherung, die Arbeitgeber in Kooperation mit dem Arbeitnehmer abschließen.
Der Arbeitnehmer erhält im Rahmen der Police die Gelegenheit, einen Teil seines Brutto-Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen und so seine Versorgung im Alter zu sichern. Zudem hat der Mitarbeiter durch die bAV während seiner Erwerbstätigkeit eine reduzierte Steuerlast.
Bei der Auszahlung ist die Betriebsrente zwar dennoch zu versteuern, die Steuerlast fällt allerdings weitaus geringer aus, da Rentner über einen niedrigeren Steuersatz verfügen als Erwerbstätige.
Und auch die AG profitiert durch eine engere Mitarbeiterbindung einerseits und niedrigere Sozialversicherungsbeiträge andererseits.
► mehr Infos zur betrieblichen Altersvorsorge
Chronische Krankheiten und Unfälle sind dauerhaft präsente Risiken, die das Einkommen eines Arbeitnehmers bedrohen. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Attraktivität steigern, in dem Sie diesen Schmerzpunkt der Arbeitnehmer ansprechen. Beispielsweise durch das Angebot einer betrieblichen Einkommensversicherung.
Diese garantiert dem Arbeitnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit weiterhin ein Einkommen. Die Benefits für den Arbeitgeber:
Hierbei kann der Arbeitgeber Gruppentarife mit dem Versicherer aushandeln, die sich im Versicherungsumfang am jeweiligen Brutto-Gehalt der einzelnen Angestellten orientieren. Eine zusätzliche Gesundheitsprüfung der Arbeitnehmer ist bis zu einem gewissen Limit ebenfalls nicht nötig.
Sind Sie an einem Versicherungscheck interessiert? Unsere Vereins- und Verbandsabteilung bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz gegen alle denkbaren Risiken. Sie können ganz einfach online Ihr individuelles Angebot erstellen. Selbstverständlich unterbreiten unsere Experten Ihnen auch Vorschläge für einzelne Versicherungssparten.