2. Haftpflichtversicherungen
Haftpflichtversicherungen sind die mit Abstand wichtigsten Versicherungen im Versicherungskonzept einer AG. So belasten Haftpflichtschäden nicht nur, das Vermögen des Unternehmens, im Worst-Case haften Vorstand oder Aufsichtsrat auch mit dem Privatvermögen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Kommt im Rahmen der Unternehmenstätigkeit ein Dritter oder dessen Eigentum zu Schaden, ist die AG als juristische Person verantwortlich, für den entstandenen Personen- oder Sachschaden aufzukommen. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter der AG den Schaden verursacht hat.
Schadensfälle dieser Art können überraschend schnell in hohen Ersatzforderungen münden. Um Ihr Unternehmen vor Unkosten zu schützen, ist deswegen der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt jegliche Kosten, die infolge von Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden bei Dritten resultieren. Sie greift auf dem Grundstück der AG, dem öffentlichen Raum und beim Kunden. Ebenfalls sind die Mitarbeiter der AG mitversichert.
Wichtig: Je nach Ausrichtung Ihres Unternehmens sollten Sie spezielle Risiken Ihrer Branche zusätzlich einzeln absichern. Üblich sind zum Beispiel folgende Szenarien:
- Ist die AG auf das produzierende Gewerbe ausgerichtet, dann ist der Abschluss einer zusätzlichen Produkthaftpflicht empfehlenswert, um die Risiken bei Produktionsfehlern zu decken.
- Arbeitet Ihr Unternehmen mit umweltgefährdenden Stoffen, ist die Erweiterung des Tarifs auf eine Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung ratsam. Auf diese Weise sind auch die Schäden nach dem Umweltschadengesetz gedeckt.
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D&O-Versicherung
In der Regel haftet die AG zwar als juristische Person für Haftpflichtschäden, es gibt jedoch Situationen, in denen die Führungsebene eines Unternehmens persönlich für diese aufkommen muss.
Beispielsweise schwerwiegende Pflichtverletzungen oder Organisationsverschulden. Insbesondere bei größeren Unternehmen kommen sogar Summen im 6- bis 8-stelligen Bereich zusammen.
In solchen Fällen greift die Betriebshaftpflicht nicht mehr. Stattdessen gibt es für Führungskräfte eine eigene Form der Haftpflichtversicherung: die Directors and Officers (D&O)-Versicherung.
Diese deckt jegliche Haftpflichten von Führungskräften auf den unterschiedlichen Unternehmensebenen. Versichert sind alle Organe, die von der persönlichen Haftung betroffen sind. Dazu zählen:
- Verwaltungsräte
- Aufsichtsräte
- Vorstände
- Geschäftsleitungen
- Prokuristen und ähnliche Angestellte (sofern einschlägige Kriterien erfüllt sind)
Darüber hinaus leistet die D&O-Versicherung passiven Rechtsschutz. Das heißt, der Versicherer trägt die Verfahrenskosten und die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
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