4. Sicherheit für das Gewerbe
Mit Ausnahme von Haftungsschäden gehören Schäden am Gewerbe zu den dringlichsten finanziellen Risiken einer KG. Gerade Schäden am gewerblichen Gebäude, dem Inventar und den Einrichtungen können zu maßgeblichen Verlusten führen. Doch auch Schäden an Maschinen und Betriebsunterbrechung, sind wesentliche Risiken, die es abzusichern gilt.
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Das gewerbliche Gebäude ist ein oftmals vernachlässigter, doch nicht gerade unwesentlicher Faktor für den Geschäftserfolg einer KG. So führt ein plötzlicher Schicksalsschlag, der das gewerbliche Gebäude beschädigt oder gar zerstört, häufig auch in die Insolvenz eines Betriebs. Um Ihr Gewerbe vor unvorhergesehenen Einflüssen dieser Art zu schützen, ist deshalb eine gewerbliche Gebäudeversicherung unerlässlich.
Diese wirkt in etwa wie eine private Wohngebäudeversicherung, übernimmt also im Fall der Fälle jegliche Unkosten für Schäden am Geschäftsgebäude. Dazu gehören Naturereignisse einerseits (z.B. Sturm, Wasser- und Feuerschäden) sowie Einbruch und Vandalismus andererseits.
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Geschäftsinhaltsversicherung
Des Weiteren sind auch Schäden an Waren und Einrichtungen nicht zu vernachlässigen. Vor allem, wenn sich kleine Schäden sammeln, sind schnell unterschwellig beträchtliche Einbußen erreicht.
Eben deshalb ist es sinnvoll, das Versicherungskonzept der KG um eine Geschäftsinhaltsversicherung (alt. Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung) zu ergänzen.
Im Prinzip kombiniert diese die Leistungen der privaten Diebstahl-, Einbruch- und Hausratsversicherung in einem Versicherungstarif. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet demzufolge:
- Schäden der Einrichtung
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Einbruchsschäden am Gebäude
Da es sich zudem um eine Neuwertversicherung handelt, wird das beschädigte Inventar zum Neupreis kompensiert.
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Maschinenversicherung
Kommanditgesellschaften, die maßgeblich auf teure Maschinerie angewiesen sind, sollten sich zudem über den Abschluss einer Maschinenversicherung (alt. Maschinenbruchversicherung) Gedanken machen.
So kann bereits ein kleiner technischer Fehler zu einem irreparablen Schaden ausarten. Oft ist es dann notwendig, in kürzester Zeit kostspieligen Ersatz zu beschaffen. Je nach Umfang des Schadens kann sogar die Existenz des Unternehmens bedroht sein.
Vergleichbar mit einer Inhaltsversicherung erstattet die Maschinenversicherung die Kosten für Maschinen-, Geräte und Anlagen bei unerwarteter Beschädigung. Zusätzlich beinhaltet sie eine Allgefahrendeckung. Das heißt, dass alle Szenarien, die nicht explizit vom Versicherer ausgeschlossen werden, automatisch mitversichert sind.
Hinweis: Oft wird von Banken bei der Kreditvergabe für einen Maschinenpark eine Maschinenversicherung vorausgesetzt.
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Betriebsunterbrechungsversicherung
Schäden an Gebäude, Inventar und Maschinerie führen nicht nur zu hohen Reparatur- und Ersatzkosten. Darüber hinaus kann der Wegfall von geschäftsrelevanten Sachwerten schlichtweg dazu führen, dass der Betrieb nicht mehr arbeitsfähig ist.
Um Ertragsausfällen in der Zeit des Wiederaufbaus entgegenzuwirken, ist daher eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung) empfehlenswert. Diese deckt bei einer notwendigen Betriebsunterbrechung den Ertragsausfall. Als Grundlage für die Erstattung dient der prognostizierte Ertrag aus dem laufenden Kalenderjahr.
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