Das Wichtigste in Kürze:
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens 2 Gesellschafter zu einem gemeinschaftlichen Zweck zusammenschließen. Dabei übernehmen die Gesellschafter einer KG 2 unterschiedliche Rollen: Die des Komplementärs und die des Kommanditisten.
Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, während der Kommanditist ausschließlich mit einer im Gesellschaftsvertrag verankerten Einlage haftet. Komplementär und Kommanditist, können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Der Komplementär einer KG ist grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit. Anders ist dies hingegen beim Kommanditisten. Kann dieser nämlich aufgrund der Kapitalbeteiligung oder dem Gesellschaftsvertrag keinen maßgeblichen Einfluss auf die KG nehmen, so ist er sozialversicherungspflichtig.
Oberste Priorität im Versicherungskonzept einer KG hat stets der Schutz vor Haftpflichtschäden. Der Grund: Mindestens der Komplementär haftet bei Schadensersatzforderungen unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Je nach Schadensfall sind die Kosten sogar so groß, dass das Unternehmen an seine finanziellen Grenzen stößt. Welche Versicherungen in diesem Sinne nicht in Ihrem Repertoire fehlen sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung (alt. Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht) deckt die Ersatzforderungen, die aufgrund von Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden bei Dritten ersucht werden.
Die Gesellschafter der KG haften nämlich für jegliche Schäden, die einem Dritten während der Geschäftstätigkeit zustoßen. Ob der Schaden durch einen Gesellschafter oder bloß durch einen Mitarbeiter verursacht wurde, ist belanglos.
So greift die Betriebshaftpflicht bei Schadensfällen auf dem Grundstück Ihres Betriebs, im öffentlichen Raum sowie vor Ort beim Kunden. Zudem sind potenzielle Schäden versichert, die durch einen Mitarbeiter der KG verursacht werden.
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Stellt Ihr Betrieb Produkte her oder vertreibt diese, so ist neben einer gewöhnlichen Betriebshaftpflicht, die Erweiterung um eine Produkthaftpflichtversicherung (alt. Produkthaftungsversicherung) ratsam. Denn gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) gilt, dass der Hersteller für die Schäden seiner Produkte zu haften hat.
Betroffen von der Produkthaftung sind unter anderem:
Die Produkthaftpflicht übernimmt in diesem Zusammenhang alle Unkosten, die infolge von Schadensersatzansprüchen Dritter, aufgrund mangelhafter Ware erfolgen.
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Unterschieden wird außerdem zwischen der konventionellen und der erweiterten Produkthaftpflicht:
Die konventionelle Produkthaftpflicht ist in der gewöhnlichen Betriebshaftpflicht enthalten und greift, sobald eine Person oder ein Gegenstand durch ein Produkt der KG geschädigt wird. Ebenso, wenn infolge des Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden entsteht.
Von der erweiterten Produkthaftpflicht profitieren insbesondere Hersteller und Händler, deren Waren zur Weiterverarbeitung genutzt werden. Wie der Name bereits andeutet, erweitert sie den Versicherungsschutz der gewöhnlichen Produkthaftpflicht, auf reine Vermögensschäden. Sie muss im Regelfall zur Betriebshaftpflicht gesondert hinzugebucht werden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die Produkthaftpflicht. Anstelle von schädlichen Produkten, sichert die Vermögensschadenhaftpflicht Ihre KG jedoch bei fehlerhaften Leistungen.
So sind Sie auch in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, sofern ein berechtigter Anspruch von Kundenseite besteht. Besonders in der Beratung oder der Vermögensverwaltung sind solche Fehler häufig an der Tagesordnung und verursachen dann einschneidende Schäden beim Kunden.
Dementsprechend prüft die Vermögensschadenhaftpflicht zunächst, ob der Schadensersatzanspruch des Kunden gerechtfertigt ist. Bei einem berechtigten Anspruch übernimmt die Versicherung die Unkosten. Ist der Anspruch nicht berechtigt, greift der passive Rechtsschutz des Versicherers und der Anspruch wird abgewehrt.
Mit Ausnahme von Haftungsschäden gehören Schäden am Gewerbe zu den dringlichsten finanziellen Risiken einer KG. Gerade Schäden am gewerblichen Gebäude, dem Inventar und den Einrichtungen können zu maßgeblichen Verlusten führen. Doch auch Schäden an Maschinen und Betriebsunterbrechung, sind wesentliche Risiken, die es abzusichern gilt.
Das gewerbliche Gebäude ist ein oftmals vernachlässigter, doch nicht gerade unwesentlicher Faktor für den Geschäftserfolg einer KG. So führt ein plötzlicher Schicksalsschlag, der das gewerbliche Gebäude beschädigt oder gar zerstört, häufig auch in die Insolvenz eines Betriebs. Um Ihr Gewerbe vor unvorhergesehenen Einflüssen dieser Art zu schützen, ist deshalb eine gewerbliche Gebäudeversicherung unerlässlich.
Diese wirkt in etwa wie eine private Wohngebäudeversicherung, übernimmt also im Fall der Fälle jegliche Unkosten für Schäden am Geschäftsgebäude. Dazu gehören Naturereignisse einerseits (z.B. Sturm, Wasser- und Feuerschäden) sowie Einbruch und Vandalismus andererseits.
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Des Weiteren sind auch Schäden an Waren und Einrichtungen nicht zu vernachlässigen. Vor allem, wenn sich kleine Schäden sammeln, sind schnell unterschwellig beträchtliche Einbußen erreicht.
Eben deshalb ist es sinnvoll, das Versicherungskonzept der KG um eine Geschäftsinhaltsversicherung (alt. Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung) zu ergänzen.
Im Prinzip kombiniert diese die Leistungen der privaten Diebstahl-, Einbruch- und Hausratsversicherung in einem Versicherungstarif. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet demzufolge:
Da es sich zudem um eine Neuwertversicherung handelt, wird das beschädigte Inventar zum Neupreis kompensiert.
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Kommanditgesellschaften, die maßgeblich auf teure Maschinerie angewiesen sind, sollten sich zudem über den Abschluss einer Maschinenversicherung (alt. Maschinenbruchversicherung) Gedanken machen.
So kann bereits ein kleiner technischer Fehler zu einem irreparablen Schaden ausarten. Oft ist es dann notwendig, in kürzester Zeit kostspieligen Ersatz zu beschaffen. Je nach Umfang des Schadens kann sogar die Existenz des Unternehmens bedroht sein.
Vergleichbar mit einer Inhaltsversicherung erstattet die Maschinenversicherung die Kosten für Maschinen-, Geräte und Anlagen bei unerwarteter Beschädigung. Zusätzlich beinhaltet sie eine Allgefahrendeckung. Das heißt, dass alle Szenarien, die nicht explizit vom Versicherer ausgeschlossen werden, automatisch mitversichert sind.
Hinweis: Oft wird von Banken bei der Kreditvergabe für einen Maschinenpark eine Maschinenversicherung vorausgesetzt.
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Schäden an Gebäude, Inventar und Maschinerie führen nicht nur zu hohen Reparatur- und Ersatzkosten. Darüber hinaus kann der Wegfall von geschäftsrelevanten Sachwerten schlichtweg dazu führen, dass der Betrieb nicht mehr arbeitsfähig ist.
Um Ertragsausfällen in der Zeit des Wiederaufbaus entgegenzuwirken, ist daher eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung) empfehlenswert. Diese deckt bei einer notwendigen Betriebsunterbrechung den Ertragsausfall. Als Grundlage für die Erstattung dient der prognostizierte Ertrag aus dem laufenden Kalenderjahr.
In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt darf in einem modernen Unternehmen ein angemessenes IT-Risk-Management-Konzept nicht fehlen. Software und Hardware sollten dabei gleichermaßen gut vor Schäden abgeschirmt sein. Die folgenden 2 Versicherungen sind in diesem Zusammenhang essenziell.
Mit der wachsenden Bedeutung des Internets für Unternehmen aller Couleur geht in den letzten Jahrzehnten auch ein Anstieg der Cyberkriminalität einher. Das schlägt sich auf das Budget nieder, denn die Schäden durch Spähsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer können erheblich sein. Beispielsweise können Daten verloren gehen, der Datenschutz Dritter wird verletzt oder es werden sogar Bankdaten gestohlen.
Eine Cyber-Risk-Versicherung (alt. Cyber-Versicherung) schafft hier Abhilfe. So deckt sie neben anderem folgende Szenarien:
Wichtig: Um das meiste aus der Cyber-Risk-Versicherung herauszuholen, ist zunächst eine detaillierte Analyse der Cyber-Risiken Ihrer KG erforderlich. Eine Cyber-Versicherung übernimmt nämlich nur Schäden infolge von Cyberkriminalität, nicht hingegen bei Sicherheitsverletzungen durch Eigenverschulden.
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Neben der Cyber-Sicherheit sollten Sie außerdem den Schutz Ihrer Hardware im Blick behalten. Dazu gehören elektronische Geräte, elektrotechnische Anlagen sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. So ist im Informationszeitalter die sachgemäße Funktion von Geräten mit Schlüsselfunktion unabdingbar, um die Wettbewerbsfähigkeit einer KG aufrechtzuerhalten.
Eine Elektronikversicherung sichert die elektronischen Geräte und Systeme Ihres Unternehmens gegen Abnutzung, Kurzschluss und Bedienungsfehler. Ursachen können z.B. Unfallschäden, Diebstahl, Vandalismus sowie Feuer und Wasserschäden sein.
Obendrein übernimmt der Versicherer Reparaturkosten, Ersatzkosten und die Datenwiederherstellung. Die beschädigten Geräte und Systeme werden ferner noch ihrem Neuwert entsprechend ersetzt.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder alternativ Betriebsrente genannt, ist eine Direktversicherung (Police), die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abschließt.
Der Arbeitgeber zahlt hier einen Teil des Brutto-Arbeitnehmergehaltes in die betriebliche Altersvorsorge ein, sodass der Arbeitnehmer nach Austritt aus dem Berufsleben eine garantierte Versorgung im Alter hat.
Der Vorteil für die KG: niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und eine stärkere Mitarbeiterbindung.
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