Was zahlt die gewerbliche Gebäudeversicherung im Schadensfall?
Die maximale Versicherungssumme bei der gewerblichen Gebäudeversicherung liegt bei maximal 2,5 Millionen Euro. Sollte es zum Schadensfall kommen, übernimmt die Gebäudeversicherung für das Gewerbe beispielsweise Kosten für:
- Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten,
- Bewegungs- und Schutzkosten,
- Feuerlöschkosten,
- Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen,
- Dekontamination von Erdreich,
- Kosten für Sachverständiger (ab 25.000 Euro Schadenshöhe mit 20 % Selbstbeteiligung),
- Mehrkosten infolge von Preissteigerungen und
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
übernommen.
Wann tritt die Elementarversicherung der Gebäudeversicherung ein?
Liegt das Gebäude beispielsweise an einem Hang und wird während eines starken Regens überflutet, was zur Zerstörung von z. B. Heizungsanlagen, Fußböden, Fliesen oder Stromleitungen führt, gleicht die zusätzliche Elementarversicherung der Gebäudeversicherung den Schaden aus.
Was ist bei einer Gebäudeversicherung wichtig?
Besonders wichtig sind die richtigen Angaben zu den Gebäudewerten, denn sollte es zu einem Schaden kommen und es stellt sich heraus das Gebäude ist mehr wert als angegeben, zahlt die Versicherung auch nur anteilig den Schaden. Hierbei spricht man von einer Unterversicherung, diese gilt es zu vermeiden.
Welcher Gewerbetreibende braucht eine Gebäudeversicherung?
Sobald Sie als Gewerbetreibender eigene Gebäude besitzen, ist eine Gebäudeversicherung (Gewerbe) empfehlenswert. Auch wenn es sich hierbei um keine Pflichtversicherung handelt, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie das Risiko eingehen möchten, denn Schäden an einem Gebäude können schnell immense Kosten verursachen, welche sich auch auf Ihr operatives Geschäft negativ auswirken können (z. B. Rechnungen können nicht mehr beglichen werden). Genauso gut kann ein beschädigtes Gebäude, aber auch den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen, z. B. im produzierenden Gewerbe und so zu Umsatzverlust führen.
Sie sollten zwingend eine Gebäudeversicherung abschließen, wenn Sie ein wertvolles Gebäude besitzen oder Ihr Geschäftsbetrieb von Ihrem Gebäude abhängt.
Für welche Branchen ist eine Gebäudeversicherung besonders sinnvoll?
Produzierendes Gewerbe:
- Fahrzeugproduktion und Zulieferer
- Energieversorger
- Wasserversorger
- Baugewerbe
- Bergbau
- Entsorger
- Metallerzeuger
- Getränkehersteller
Transportwesen:
- Handelsunternehmen
- Logistikunternehmen
Tourismus:
Unterhaltungsbranche:
- Verlagswesen
- Rundfunkanstalten
Digitale Branche:
Ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung das gleiche wie eine Wohngebäudeversicherung?
Nein, denn bei einer Wohngebäudeversicherung kann nur ein gewerblicher Anteil unter 50 % mitversichert werden, außerdem sind bei einer gewerblichen Gebäudeversicherung (dem Risiko entsprechend) die Deckungssummen wesentlich höher.
Ist die Firmengebäudeversicherung umlagefähig?
Nach §2 Nr. 13 BetrKV sind unter dem Begriff Betriebskosten ausdrücklich auch die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen des Vermieters für das Mietobjekt erfasst. Hierunter zählen auch die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden (neu in §2 BetrKV). Beim Abschluss der sogenannten Elementarschadensversicherung, also der Erdbeben- oder Hochwasserversicherung etc., muss in besonderem Maße das Wirtschaftlichkeitsgebot des §556 BGB beachtet werden.
Hinweis zum Wirtschaftlichkeitsgebot:
„Das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet, dass der Vermieter angehalten ist, im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraums möglichst wirtschaftlich vorzugehen. Er muss bei allen Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht nehmen [...]. Rechnet der Vermieter die, das Wirtschaftlichkeitsgebot übersteigenden, Betriebskosten gegenüber dem Vermieter ab, verletzt er seine vertragliche Nebenpflicht, was wiederum zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters führen kann [...].“ so der BGH in seiner Entscheidung vom 06.07.2011.
Demnach kann die Gebäudeversicherung auf den Mieter umgelegt werden, sofern sie gebäudebezogen ist und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wird. Das bedeutet zudem, dass die Gebäudeversicherung nur umgelegt werden darf, wenn diese erforderlich ist und im Mietvertrag unter den umgelegten Nebenkosten aufgeführt wird.
Zudem sollen überflüssige Ausgaben durch Versicherungen möglichst vermieden werden, weshalb bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Versicherung auf einen wirtschaftlich vernünftigen Vermieter abzustellen ist, der das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines entsprechenden Versicherungsabschlusses im Auge behält.
Eine Hochwasserversicherung darf zum Beispiel, in nicht hochwassergefährdeten Lagen, nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden. Der Vermieter ist aber auch nicht gezwungen, immer die kostengünstigste Alternative zu wählen oder zu suchen.
Ist eine Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Ob sich die Gebäudeversicherung von der Einkommensteuer absetzen lässt, hängt grundsätzlich davon ab, wie die Immobilie genutzt wird. Wird eine Immobilie für den Eigenbedarf genutzt, sind die Ausgaben für die Gebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzbar. Privatleute können nur solche Versicherungen steuerlich absetzen, die für die eigene Absicherung bestimmt sind, wie das z. B. bei der Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung der Fall ist. Sachversicherungen sind in der Regel nicht absetzbar. Auch als Vermieter einer Immobilie können die Kosten für die Firmengebäudeversicherung im Prinzip nicht steuerlich abgesetzt werden. Die Ausgaben für die Gebäudeversicherung können jedoch über die Betriebskosten abgerechnet werden. Dies erfolgt als „Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung“.
Auch Unternehmen können die Gebäudeversicherung für die gewerblich genutzte Immobilie als Betriebsausgaben abrechnen und somit kann die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.