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Die gewerbliche Gebäudeversicherung

  • Ersatz von Mietausfällen nach Sachschäden bis zu 12 Monate
  • Umfassender Schutz bei Wasser-, Feuer- und Sturmschaden
  • Finanzielle Sicherheit bei unerwarteten Vorfällen
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt Ihr Firmengebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional Naturkatastrophen.
  • Versichert sind alle fest verbundenen Gebäudeteile und technischen Installationen – wie Heizungen, Klimaanlagen, sanitäre Einrichtungen.
  • Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch oder Rückstau lassen sich über eine Elementarversicherung zusätzlich absichern.
  • Die Versicherung übernimmt im Schadensfall die Reparatur, Sanierung oder den vollständigen Wiederaufbau – inklusive Mietausfallentschädigung bei vermieteten Flächen.
  • Die Versicherungssumme basiert auf dem Neuwert des Gebäudes. Standort, Gefährdungsklasse und Sicherheitsmaßnahmen beeinflussen die Kosten.
  • Besonders wichtig für Gebäudeeigentümer im Gewerbe, z. B. Hotels, Praxen, Produktionsbetriebe oder Bürokomplexe.

Was ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung und warum ist sie wichtig?

Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt Unternehmensgebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Naturgefahren wie Überschwemmung. Sie funktioniert ähnlich wie eine Wohngebäudeversicherung – ist aber speziell auf betriebliche Immobilien zugeschnitten.

Warum wichtig?

Ein Gebäudeschaden kann den Geschäftsbetrieb lahmlegen oder sogar existenzbedrohend sein. Ohne Versicherung müssen Unternehmen für teure Reparaturen, Wiederaufbau oder Mietausfälle selbst aufkommen. Die gewerbliche Gebäudeversicherung sichert nicht nur das Objekt, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs.

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Beratung zur gewerblichen Gebäudeversicherung

Welche Schäden sind versichert – und welche nicht?

Versicherte Schäden:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasserschäden (z. B. Rohrbruch, Frost, Korrosion)
  • Sturm und Hagel ab Windstärke 8
  • Elementargefahren (mit Zusatzbaustein): Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben
  • Überspannung durch Blitz, Schäden an Heizungssteuerungen
  • Beschädigungen durch Einbruch (z. B. zerstörte Türen)
  • Frost- und Bruchschäden an Rohren auf und außerhalb des Grundstücks
  • Mietausfälle nach Sachschäden bis zu 12 Monate
  • Kosten für Aufräum-, Sicherungs-, Lösch- und Verkehrssicherungsmaßnahmen

Nicht versicherte Schäden:

  • Brandflecken durch Zigaretten (kein Feuer im versicherungsrechtlichen Sinn)
  • Schäden durch Regen- oder Grundwasser (ohne Elementarschutz)
  • Sturmschäden unter Windstärke 8
  • Schäden am beweglichen Inventar (z. B. Mobiliar → über Inhaltsversicherung versicherbar)

Welche Gebäude und Bestandteile können versichert werden?

Versichert sind alle gewerblich genutzten Gebäude auf dem Grundstück sowie deren fest verbundene technische Einrichtungen und Einbauten:

Beispiele:

  • Bürogebäude, Werkstätten, Verkaufsräume, Hotels, Tankstellen, Praxen
  • Heizungs- und Klimaanlagen, sanitäre Einrichtungen, elektrische Anlagen
  • Fest verlegte Fußböden, Fahrstühle, Solaranlagen (optional)

Nicht versichert: bewegliches Inventar wie Möbel oder technische Geräte – hierfür wird eine separate Inhalts- oder Elektronikversicherung benötigt. Nach § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten nur körperliche Gegenstände als Sachen. Für die Gebäudeversicherung ist entscheidend, ob ein Gegenstand wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist (§ 94 BGB). Fest verbundene Einrichtungen wie Heizungsanlagen zählen dazu und sind in der Gebäudeversicherung enthalten. Bewegliches Inventar hingegen ist separat zu versichern.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Der Beitrag für die gewerbliche Gebäudeversicherung setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:
 

Wert des Firmengebäudes (Wert 1914)

Versicherte Risiken

Geografischen Lage

Weitere Einflussfaktoren auf den Preis der gewerblichen Gebäudeversicherung:
Die Höhe der Prämie einer gewerblichen Gebäudeversicherung hängt nicht nur von den abzusichernden Risiken und den geografischen Gegebenheiten, sondern auch von diversen tariflichen Optionen ab. Die wichtigsten Einflussfaktoren werden im Folgenden aufgezeigt:

Deckungssumme (Versicherungssumme):

Die Deckungssumme bestimmt den Schutzumfang der Versicherung. Je höher die Versicherungssumme, desto höher wird auch die Prämie ausfallen.

Versicherungsumfang:

Die Grundabdeckung der betrieblichen Gebäudeversicherung sichert nur Schäden in Folge von Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer ab. Weitere Risiken lassen sich jedoch mit Zusatzbausteinen absichern, wie zum Beispiel einer Elementarversicherung. Zusätzliche Leistungen bringen jedoch auch zusätzliche Kosten mit sich und müssen ebenfalls beachtet werden.

Vertragslaufzeit:

Ebenfalls Einfluss auf die Prämienhöhe hat die Vertragslaufzeit. Eine lange Laufzeit verspricht häufig eine niedrigere Prämie.

Selbstbeteiligung:

Bei dem Selbstbehalt handelt es sich um den Schadensanteil, welcher der Unternehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat. Dabei mindert eine hohe Selbstbeteiligung die Prämie der Versicherung.

Berechnung der gewerblichen Gebäudeversicherung:

Um die Versicherungssumme für eine gewerbliche Gebäudeversicherung festzulegen, wird zunächst der Wert des Gebäudes ermittelt. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme dem Neuwert des Gebäudes entsprechen. Bei Gebäuden, deren Zustand durch Abnutzung jedoch weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, muss der Zeitwert ermittelt werden. Für baufällige Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind, gilt der erzielbare Verkaufspreis als Versicherungssumme.

Zusätzlich fließen die versicherten Risiken in die Berechnung ein. Je mehr Risiken abgedeckt werden, desto höher ist der Beitrag zur Firmengebäudeversicherung. Auch die geografische Lage spielt eine entscheidende Rolle. In Deutschland wird anhand eines Zonierungssystems für Überschwemmungsrisiken und der Einschätzung von Umweltrisiken in vier Gefährdungsklassen unterteilt. Die Gefährdungsklasse gibt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Naturkatastrophe am jeweiligen Standort ist.

  • Gefährdungsklasse 1: Selten bis gar nicht von Überschwemmungen betroffen.
  • Gefährdungsklasse 4: Hohe Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen, z. B. alle zehn Jahre oder häufiger.

Darüber hinaus ist die spezifische Lage des Gebäudes innerhalb der Gefährdungsklasse zu berücksichtigen. Ein Gebäude, das von vielen Bäumen umgeben ist, hat ein höheres Risiko, bei einem Sturm durch herabfallende Äste beschädigt zu werden, als ein Unternehmensgebäude in einer städtischen Umgebung. Dies kann ebenfalls zu höheren Beiträgen führen.

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Beiträge zu senken. Wenn das versicherte Unternehmen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen trifft, kann der Versicherer gegebenenfalls Rabatte gewähren.

Wichtig: Im Schadensfall wird in der Regel der ortsübliche Neubauwert des versicherten Gebäudes ersetzt. Ist die Versicherungssumme jedoch zu niedrig angesetzt und deckt diesen Betrag nicht vollständig, besteht die Gefahr einer Unterversicherung. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten nur anteilig, und der Eigentümer muss den Restbetrag aus seinem Privatvermögen begleichen.
 

Unser Expertentipp

„Die Gebäudeversicherung für die Betriebsgebäude wie Büros oder Lagerhallen gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Unternehmen. Diese Deckung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen durch sämtliche Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und auch Elementargefahren wie z. B. Überschwemmungen.

Unser Tipp: Stellen Sie sicher, dass auch ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag vereinbart wurde, um im Schadenfall auch die volle Höhe zurückerstattet zu bekommen.“

Matthias Oechsner
Bereichsleiter gewerbliche Sachversicherung                                                                                                                                                                           ► Experten kontaktieren

Wer braucht eine Firmengebäudeversicherung?

Die Versicherung ist für alle Unternehmen mit Eigentum an gewerblich genutzten Immobilien sinnvoll – unabhängig von Größe oder Branche.

Besonders empfohlen für:

  • produzierende Betriebe
  • Gastronomie & Hotellerie
  • Arztpraxen und medizinische Einrichtungen
  • Lager- und Logistikunternehmen
  • Handelsunternehmen mit Filialen

Auch Vermieter von Geschäftseinheiten profitieren vom Schutz – z. B. durch die Absicherung gegen Mietausfälle und Gebäudeschäden durch Mieter oder Dritte.

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Warum sollte eine Gebäudeversicherung um einen Elementarschutz erweitert werden?

Die Elementarversicherung ergänzt die gewerbliche Gebäudeversicherung und schützt vor Schäden durch Naturereignisse wie:

  • Überschwemmung & Rückstau
  • Erdrutsch & Erdbeben
  • Lawinen & Schneedruck

Im Schadenfall übernimmt sie z. B.:

  • Reparaturen und Sanierung
  • Abriss und Wiederaufbau
  • Mietausfälle bei unbewohnbaren Gebäudeteilen

Wichtig: Der Schutz wird als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung abgeschlossen – kein separater Vertrag nötig. Besonders sinnvoll für Gebäude in risikoreichen Regionen.

Leistungsstarke Tarife der Gebäudeversicherung mit zusätzlicher Elementarversicherung übernehmen zudem Mietausfälle, falls ein Teil des Gebäudes vermietet wurde und durch den Schaden für den Mieter vorübergehend nicht nutzbar ist.

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► mehr zur Mietausfallversicherung

Was passiert bei einem Sturmschaden am Firmengebäude – zahlt die Gebäudeversicherung?

Beispiel aus der Praxis: Sturmschaden an einem Geschäftshaus in Köln

Ein schweres Unwetter mit Hagel beschädigt das Dach eines Unternehmensgebäudes. Mehrere Fenster zerbrechen, und es dringt Regenwasser ein.

Folgen:

  • Teilweise Betriebsunterbrechung
  • Kosten für Dachsanierung und Fenstererneuerung

Versicherungsleistung:
Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt:

  • Reparaturkosten für Dach und Fenster
  • Kosten für Aufräumarbeiten und Verkehrssicherung
  • ggf. Mietausfall für vermietete Gebäudeteile

Fazit: Der Schaden wird vollständig durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, da Hagel und Sturm im Versicherungsschutz enthalten sind.

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Fragen und Antworten zur gewerblichen Gebäudeversicherung

Was zahlt die gewerbliche Gebäudeversicherung im Schadensfall?

Die maximale Versicherungssumme bei der gewerblichen Gebäudeversicherung liegt bei maximal 2,5 Millionen Euro. Sollte es zum Schadensfall kommen, übernimmt die Gebäudeversicherung für das Gewerbe beispielsweise Kosten für:

  • Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten,
  • Bewegungs- und Schutzkosten,
  • Feuerlöschkosten,
  • Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen,
  • Dekontamination von Erdreich,
  • Kosten für Sachverständiger (ab 25.000 Euro Schadenshöhe mit 20 % Selbstbeteiligung),
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen und
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen

übernommen.

Für welche Branchen ist eine Gebäudeversicherung besonders sinnvoll?

Produzierendes Gewerbe:

  • Fahrzeugproduktion und Zulieferer
  • Energieversorger
  • Wasserversorger
  • Baugewerbe
  • Bergbau
  • Entsorger
  • Metallerzeuger
  • Getränkehersteller

Transportwesen:

  • Handelsunternehmen
  • Logistikunternehmen

Tourismus:

  • Hotelgewerbe
  • Gastgewerbe

Unterhaltungsbranche:

  • Verlagswesen
  • Rundfunkanstalten

Digitale Branche:

  • Datenverarbeitung

Ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung das gleiche wie eine Wohngebäudeversicherung?

Nein, denn bei einer Wohngebäudeversicherung kann nur ein gewerblicher Anteil unter 50 % mitversichert werden, außerdem sind bei einer gewerblichen Gebäudeversicherung (dem Risiko entsprechend) die Deckungssummen wesentlich höher.

Ist die Firmengebäudeversicherung umlagefähig?

Nach §2 Nr. 13 BetrKV sind unter dem Begriff Betriebskosten ausdrücklich auch die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen des Vermieters für das Mietobjekt erfasst. Hierunter zählen auch die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden (neu in §2 BetrKV). Beim Abschluss der sogenannten Elementarschadensversicherung, also der Erdbeben- oder Hochwasserversicherung etc., muss in besonderem Maße das Wirtschaftlichkeitsgebot des §556 BGB beachtet werden.
Hinweis zum Wirtschaftlichkeitsgebot:
„Das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet, dass der Vermieter angehalten ist, im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraums möglichst wirtschaftlich vorzugehen. Er muss bei allen Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht nehmen [...]. Rechnet der Vermieter die, das Wirtschaftlichkeitsgebot übersteigenden, Betriebskosten gegenüber dem Vermieter ab, verletzt er seine vertragliche Nebenpflicht, was wiederum zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters führen kann [...].“ so der BGH in seiner Entscheidung vom 06.07.2011.
Demnach kann die Gebäudeversicherung auf den Mieter umgelegt werden, sofern sie gebäudebezogen ist und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wird. Das bedeutet zudem, dass die Gebäudeversicherung nur umgelegt werden darf, wenn diese erforderlich ist und im Mietvertrag unter den umgelegten Nebenkosten aufgeführt wird.
Zudem sollen überflüssige Ausgaben durch Versicherungen möglichst vermieden werden, weshalb bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Versicherung auf einen wirtschaftlich vernünftigen Vermieter abzustellen ist, der das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines entsprechenden Versicherungsabschlusses im Auge behält.
Eine Hochwasserversicherung darf zum Beispiel, in nicht hochwassergefährdeten Lagen, nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden. Der Vermieter ist aber auch nicht gezwungen, immer die kostengünstigste Alternative zu wählen oder zu suchen.

Ist eine Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Ob sich die Gebäudeversicherung von der Einkommensteuer absetzen lässt, hängt grundsätzlich davon ab, wie die Immobilie genutzt wird. Wird eine Immobilie für den Eigenbedarf genutzt, sind die Ausgaben für die Gebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzbar. Privatleute können nur solche Versicherungen steuerlich absetzen, die für die eigene Absicherung bestimmt sind, wie das z. B. bei der Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung der Fall ist. Sachversicherungen sind in der Regel nicht absetzbar. Auch als Vermieter einer Immobilie können die Kosten für die Firmengebäudeversicherung im Prinzip nicht steuerlich abgesetzt werden. Die Ausgaben für die Gebäudeversicherung können jedoch über die Betriebskosten abgerechnet werden. Dies erfolgt als „Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung“.
Auch Unternehmen können die Gebäudeversicherung für die gewerblich genutzte Immobilie als Betriebsausgaben abrechnen und somit kann die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Warum ist eine Absicherung gegen einen Wasserschaden durch eine Gebäudeversicherung für Unternehmen wichtig?

Eine Absicherung gegen Wasserschäden durch eine Gebäudeversicherung ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da Wasserschäden erhebliche Risiken und Kosten mit sich bringen können. Unvorhergesehene Ereignisse wie Rohrbrüche, Überschwemmungen oder undichte Dächer können nicht nur die bauliche Integrität eines Unternehmensgebäudes gefährden, sondern auch wertvolle Ausstattungen, Maschinen und Vorräte beschädigen.

Ohne eine entsprechende Versicherung müssen Unternehmen im Falle eines Wasserschadens die Kosten für Reparaturen und Wiederherstellungen selbst tragen, was zu finanziellen Engpässen führen kann. 

Weitere relevante Versicherungen

Inhaltsversicherung - umfangreicher Schutz für Ihr Inventar

Inhaltsversicherung

Schützt das Inventar Ihres Unternehmens vor Schäden.

  • Deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl
  • Ersetzt den Neuwert
  • Kann Ertragsausfall mitversichern

► zur Inhaltsversicherung

gewerbliche Elektronikversicherung

Elektronikversicherung

Schützt Ihre elektronischen Geräte und Anlagen vor unvorhergesehenen Schäden.

  • Deckt Reparatur- und Wiederherstellungskosten
  • Schützt vor Betriebsunterbrechung
  • Kann auch Datenträger und Software abdecken

► zur Elektronikversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung - sinnvoller Schutz

Betriebsunterbrechungsvers.

Schützt vor Einnahmeausfällen, wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird.

  • Deckt fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn
  • Wichtig bei Sachschäden
  • Kann auch bei Cyberangriffen greifen

► zur Betriebsunterbrechungsvers.

Mietausfallversicherung

Mietausfallversicherung

Schützt Vermieter vor Mietausfällen durch Sachschäden

  • Zahlt bei Nichtzahlung der Miete durch den Mieter
  • Kann auch Betriebskosten abdecken
  • Wichtig bei gewerblich vermieteten Immobilien

► zur Mietausfallversicherung

Feuerversicherung

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung bietet umfassenden Schutz, indem sie die Kosten für Reparaturen und Wiederherstellungen übernimmt, die durch Feuerschäden entstehen.

  • Deckt Reparatur- und Wiederherstellungskosten
  • Kann auch Betriebsunterbrechung abdecken
  • Wichtig für alle Betriebe

► zur Feuerversicherung

Elementarversicherung

Elementarversicherung

Schützt Ihr Unternehmen vor Schäden durch Naturgewalten.

  • Deckt Schäden durch Hochwasser, Erdbeben, Lawinen
  • Wichtig für Betriebe in Risikogebieten
  • Kann auch Betriebsunterbrechung abdecken

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