Versicherungsleistungen | Betrag |
---|---|
für den Todesfall | 40.000 € |
für den Invaliditätsfall (bei 100 %) | 80.000 € |
für kosmetische Operationen (unfallbedingt) | 10.000 € |
für die Bergungskosten | 10.000 € |
für Kurkosten/Reha-Beihilfe | 10.000 € |
für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld | 30 € |
Versicherungsleistungen | Betrag |
---|---|
für den Todesfall | 50.000 € |
für den Invaliditätsfall mit 500 % Progression d.h. 500.000,00 Euro bei vollständiger Invalidität | 100.000 € |
für kosmetische Operationen (unfallbedingt) | 10.000 € |
für die Bergungskosten | 10.000 € |
für Kurkosten/Reha-Beihilfe | 10.000 € |
für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld | 50 € |
► jetzt Gruppenunfallversicherung abschließen
oder
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen. Die Gruppenunfallversicherung greift nicht bei betrieblichen Gruppen.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.
Die Gruppenunfallversicherung für Vereine und Verbände:
© BERNHARD Assekuranzmakler 2024
Eine Unfallversicherung für Gruppen deckt, im Rahmen der vereinbarten Bedingungen, Personenschäden der Vereinsmitglieder, Ehrenamtlichen und Helfer ab. Falls einem Vereinsmitglied während dem Vereinsfest, der Musikprobe oder dem Training ein Unfall zustößt, ist dieser durch die Versicherung entsprechend geschützt. Dies gilt auch für den direkten Weg von und zu den Veranstaltungen bzw. Vereinsaktivitäten. Die von der Unfallversicherung ausgezahlte Summe kann dann einen möglichen Ausfall von Lohn kompensieren, längere Krankenhausaufenthalte, Spezialbehandlungen und teure Reha-Maßnahmen unterstützen oder bei Bedarf auch den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses finanzieren.
Leistungen der Gruppenunfallversicherung für Vereinsmitglieder (Auszug):
Versicherte Unfälle:
Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie beim Betrieb von Veranstaltungen auftreten.
Unfälle während dem Sport z. B. Skifahren oder Selbstverteidigungskursen. Hier müssen allerdings die individuellen Ausschlüsse beachtet werden!
Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der Vereins- oder Verbandstätigkeit bzw. Veranstaltung
Als Unfall gilt auch:
wenn beispielsweise durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
der Tod durch Blitzschlag
Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren)
Ersticken und Ertrinken
Eine Vereins-Gruppenunfallversicherung ist eine wertvolle Absicherung, da Vereinsmitglieder nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind.
Wenn Mitglieder als Angestellte des Vereins tätig sind, fallen sie unter den Schutz der Berufsgenossenschaft, genau wie andere Beschäftigte. Daher ist eine solche Versicherung für alle Vereinsmitglieder und auch für Personen, die ehrenamtlich in ihrer Freizeit für Vereine und Verbände tätig sind, empfehlenswert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Wege zum und vom Training oder anderen Vereinsaktivitäten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unfälle in der Freizeit, die nicht im Zusammenhang mit den satzungsgemäßen Vereinsaktivitäten stehen, ausgeschlossen sind. Die Gruppenunfallversicherung bietet also keinen Schutz außerhalb der Vereinstätigkeiten bzw. Freizeit.
Als Empfehlung: Der Vorstand oder die verantwortliche Person hat die Möglichkeit, eine Unfallversicherung für den Verein abzuschließen, um dem Vereinsmitarbeiter für dessen wirtschaftlichen Schaden zu entschädigen. Dies stellt den Verein auch gegenüber seinen Mitarbeitern in einem guten Licht dar.
Die Gruppen-Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“ (§1, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen).
Außerdem gelten Schadensfälle als Unfall, bei denen Menschen, Tiere oder Sachgegenstände gerettet werden, sofern Gesundheitsschädigungen dabei nicht bewusst in Kauf genommen wurden. Als Unfall gilt darüber hinaus eine für das Tauchen typische Schädigung, eine Vergiftung, der Tod durch Ertrinken sowie der Entzug von Nahrung, Wärme, Flüssigkeit oder Sauerstoff.
Unser Expertentipp für Vereine
„Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig die Versicherungssumme und Deckung Ihrer Gruppenunfallversicherung, um sie an veränderte Vereinsaktivitäten und Risiken anzupassen, damit alle Mitglieder adäquat geschützt sind.“
Tino Braunschweig
Bereichsleiter Versicherungen Vereine & Verbände ► Kontakt aufnehmen
Die Gruppenunfallversicherung richtet sich an den in den Versicherungsbedingungen definierten Personenkreis. Es gibt dabei eine Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten. Obwohl grundsätzlich auch eine Einzelperson versichert werden kann, ist eine Gruppenversicherung in der Regel für Vereine und Verbände vorteilhafter, da sie alle Mitglieder des jeweiligen Vereins oder Verbands abdeckt. Hierbei kann für unterschiedliche Personengruppen eine Unfallversicherung vereinbart werden:
Ehrenamtler und Teilnehmer
Ehrenamtlich Tätige sind laut § 2 SGB VII pflichtversichert, wenn diese tätig sind:
im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege
für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, etc.
für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, etc.
Für gemeinnützige Organisationen sind ehrenamtlich Tätige in der Regel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Der Verein / Verband kann, je nach seinen Bedürfnissen, eine Vereinsunfallversicherung abschließen. In dieser sind grundsätzlich alle ehrenamtlich tätigen Personen sowie die Teilnehmer an Vereinsveranstaltungen abgesichert.
Unfallbeispiele:
Ein Jugendlicher nimmt an einem Tischtennisspiel auf dem Gelände Ihrer Einrichtung teil. Während des Spiels verliert er das Gleichgewicht und stürzt so unglücklich, dass sein Sprunggelenk reißt. Bei einer späteren ärztlichen Untersuchung wird festgestellt, dass der Fuß dauerhaft geschädigt ist und daher nicht mehr voll belastet werden darf.
Ein ehrenamtlicher Helfer ist damit beschäftigt, Stühle und Tische für eine Party im Jugendclub aufzubauen. Dabei stolpert er unglücklicherweise über ein lose liegendes Kabel und kommt zu Fall. Im Zuge des Sturzes schlägt er mit dem Kopf auf die Tischkante und verletzt sich dabei auch das Auge. Bedauerlicherweise führt der Unfall dazu, dass der Helfer einen Teil seiner Sehkraft einbüßt.
► weitere Informationen
Mitarbeiter
Ähnlich wie in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht der Versicherungsschutz für hauptberufliche Mitarbeiter zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Dies gilt auch für freiberufliche Mitarbeiter, die auf Honorarbasis tätig sind, sowie für ehrenamtliche Mitarbeiter, die eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit in der Organisation erhalten.
Unfallbeispiel:
In der Verwaltung laufen gerade Vorbereitungen für den Umzug einiger Akten in den Keller. Aufgrund dessen sind viele Kisten im Weg. Während eines Gesprächs mit dem Vorstand übersieht die Buchhalterin eine dieser Kisten und stolpert. Sie erleidet eine schwere Knieverletzung, die eine umfangreiche Rehabilitationsbehandlung erfordert. In diesem Fall würde eine Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeiter die anfallenden Kosten übernehmen.
Kursteilnehmer
Obwohl Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine zusätzliche Unfallversicherung für ihre Teilnehmer abzuschließen, hat sich dies dennoch zu einer anerkannten moralischen Verpflichtung entwickelt. Aus diesem Grund stellen wir ein Konzept zur Verfügung, das speziell auf die Bedürfnisse von Kursteilnehmern zugeschnitten ist und es diesen Einrichtungen ermöglicht, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Unfallbeispiel:
Während eines Fotoworkshops kommt es zu einem unerwarteten Vorfall: Das Stativ kippt um und trifft einen Teilnehmer am Fuß. Durch diesen unglücklichen Zwischenfall erleidet der Teilnehmer eine ernsthafte Verletzung, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung seines Zehs führt.
Weitere Informationen zur Kursteilnehmer-Gruppenunfallversicherung
Gemeinden, Landratsämter und Städte
Eine Unfallversicherung für Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer ist für Gemeinden, Landratsämter und Städte von großer Bedeutung. Hier ist ein Beispiel, das die Notwendigkeit einer solchen Versicherung verdeutlicht:
Stellen Sie sich vor, eine Gemeinde organisiert eine jährliche Reinigungsaktion, bei der Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer zusammenkommen, um öffentliche Bereiche wie Parks, Straßen und Schulen zu säubern. Während dieser Aktion stolpert ein ehrenamtlicher Helfer unglücklicherweise über einen verborgenen Gegenstand und bricht sich dabei das Bein.
Die Versicherungsträger bieten die verschiedensten Leistungsarten für Gruppen-Unfallversicherungen an. Es sollte darauf geachtet werden, dass die vereinbarten Leistungsarten auch wirklich die möglichen Risiken abdecken. Dies ergibt sich aus dem Inhalt und der Struktur, die die einzelnen Vereine und Verbände aufweisen. Am häufigsten vereinbart werden Versicherungsleistungen im Falle der Invalidität nach einem Unfall, die sich je nachdem Invaliditätsgrad richten. Gleiches gilt für das Krankenhaus-Tagegeld, das bei einer vollstationären Heilbehandlung oder Operation zum Tragen kommt. Daran anschließen kann sich ein Genesungsgeld, das die Zeit der Rekonvaleszenz abdeckt. Möglich ist auch eine Todesfallleistung, die Hinterbliebenen eine finanzielle Einmalleistung oder eine Versorgung gewährt.
Die Kosten für eine Gruppenunfallversicherung für Vereine können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab:
Anzahl der versicherten Personen
Vereinszweck mit seinen speziellen Risiken
finanzielles Leistungsvermögen des Vereins
gewünschte Leistungsarten
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Faktoren nur einige der vielen Variablen sind, die bei der Bestimmung der Kosten für eine Unfallversicherung für Vereine berücksichtigt werden müssen. Um Ihnen ein besseres Verständnis zu geben, wie diese Faktoren zusammenwirken können, lassen Sie uns im nächsten Schritt ein hypothetisches Kostenbeispiel für einen Tennisverein betrachten.
Kriterien zur Berechnung | Beispiel Tennisverein |
Rechtsform | e. V. |
Zweck des Vereins | Tennissport |
Name der Organisation | Tennisverein Weißenstadt e. V. |
Haushaltssumme pro Jahr | 60.000 € |
Festangestellte Mitarbeiter | 2 (mehr als 30 Stunden pro Woche) |
Mitglieder | 47 |
Deckungsvariante | Standard |
Personengruppe | Gesamter Verein |
Beitrag | 139,80 € jährlich 11,65 € monatlich* |
Die Kosten für die Gruppenunfallversicherung des Tennisvereins beziffern sich auf 11,65 € monatlich.
*Umgerechnete Jahresprämie 2024. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.
Die Unfallversicherung ist eine wichtige Absicherung für Vereine, Verbände, Kommunen und Bildungseinrichtungen. Es ist daher ratsam, sich bei kompetenten Beratern zu informieren und einen Gruppenunfallversicherung-Vergleich durchzuführen.
Unser Angebot: Wir bieten Ihnen eine günstige und leistungsstarke Gruppenunfallversicherung an, die optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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Sind Nichtmitglieder auch versichert?
Ja, auch Mitglieder, die (noch) nicht zum Verein gehören, sind automatisch mitversichert.
Einzige Bedingung: Sie müssen dem Verein namentlich bekannt sein, wenn sie sich auf den Weg zum Probetraining machen, da bereits der Weg zum „Schnuppertraining“ mitversichert ist.
Gilt die Unfallversicherung auch für Cannabis Social Clubs?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für Cannabis Social Clubs.
Hinweis: Es besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen. Dies betrifft u. a. auch der Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen.
Was ist eine Sportunfallversicherung für Vereine?
Im Versicherungswesen gibt es den Begriff Sportunfallversicherung für den Verein nicht, hierbei ist jedoch die Gruppenunfallversicherung für einen Verein gemeint. Ihre Leistung umfasst mehr als nur Sportunfälle, deswegen ist die Bezeichnung weiter gefasst.
Wo gilt die Gruppenunfallversicherung für Vereine?
Die Versicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.
Ist die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung?
Sie ist gleichzusetzen mit der Gruppenunfallversicherung für Unternehmen, auch diese ist keine Pflichtversicherung. Doch so kann der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung schließen und ihn so gegen das Unfallrisiko im Tätigkeitsbereich absichern.
Die Unfallversicherung für den Verein bietet viele Leistungen gegenüber ihren Mitarbeitern, ehrenamtlichen Helfern und Teilnehmer im Schadenfall und ist eine sinnvolle Maßnahme zur Vorsorge.
Sind Vereinsmitglieder nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Über die Berufsgenossenschaft sind nur die festangestellten Arbeitnehmer abgesichert. Ehrenamtsträger und Vereinsmitglieder hingegen nicht. Zudem ist der Versicherungsumfang der Berufsgenossenschaft meist nicht ausreichend.
Auch die betriebliche Gruppenunfallversicherung greift nicht in Ihrer Freizeit.
Wann zahlt eine Gruppenunfallversicherung für Vereine nicht?
Wichtige Ausschlüsse der Unfallversicherung für Vereine (auszugsweise)
Sind Behandlungskosten in der Gruppen-Unfallversicherung abgedeckt?
Die Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung gedeckt. Die Gruppenunfallversicherung ersetzt schwerpunktmäßig eine Invaliditätsleistung (dauerhafte körperliche Beeinträchtigung) in Folge eines Unfallschadens.
Wer zahlt bei einer Sportverletzung im Verein?
Falls Sie während einer sportlichen Aktivität im Verein, sei es Training oder Wettkampf, einen Unfall erleiden, tritt in der Regel die Gruppenunfallversicherung des Vereins in Kraft. Dies gilt auch für Unfälle, die sich auf dem Weg zu oder von diesen Aktivitäten ereignen. Es ist wichtig, dass Sie den Vorfall sowohl Ihrer Krankenversicherung als auch – sofern vorhanden – Ihrer privaten Unfallversicherung melden.
Die Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenversicherung des Verletzten übernommen und dann von der Versicherung des Vereins zurückgefordert. Leistungen wie Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld und Unfallrente werden üblicherweise von der Sportunfallversicherung des Vereins gedeckt.
Sollten Vereine ihren Mitgliedern eine Vergütung zahlen, gelten sie grundsätzlich als Arbeitgeber. Vereinsmitglieder sind daher verpflichtend gegen Berufsunfälle versichert.
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Unfallversicherung für Vereine finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.