Kriterien zur Berechnung | Beispiel Jos van Gloog GmbH |
Produkt | Transportversicherung |
Güterart | Pflanzen und Samen |
Jahresumsatz | 100.000 € |
Geschäftsbereich | EU |
Selbstbehalt | 250 € |
Laufzeit | 1 Jahr |
Beitrag | 500,00 € im Jahr 41,66 € im Monat* |
Die Kosten für die Transportversicherung beziffern sich auf 41,66 € monatlich.
*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.
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das bereits ab 41,66 Euro im Monat.
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Die Transportversicherung deckt generell alle Gefahren der Beförderung ab.
Dazu zählen:
Bezogen auf den räumlichen Geltungsbereich lassen sich Warentransportversicherungen wahlweise Deutschland, Europa oder Weltweit abschließen. Je nach Bedarf kann die Deckung, in Rücksprache mit dem Transportversicherer, jederzeit angepasst werden.
persönliche und unverbindliche Beratung
Die wichtigsten Leistungen der Transportversicherung:
Unser Expertentipp
„Die Transportversicherung ist für Unternehmen dann von großer Bedeutung, wenn sie Waren und Güter innerhalb Deutschland, Europas oder sogar weltweit transportieren. Neben der Prozesskette von Beladung bis hin zur Ausladung am Zielort, können auch unterschiedliche Zwischenlagerungen in den Versicherungsschutz inkludiert werden.
Unser Tipp: Achten Sie auf den zu versichernden Geltungsbereich in Ihrer Police, damit keine Versicherungslücken auf dem Transportweg entstehen.”
Marco Angerer
Mandantenbetreuer Gewerbe- & Industriekunden
Deutschlands Beste
Wir stehen für Preis-Leistung, Qualität, Transparenz und Vertrauen – unsere zahlreichen Auszeichnungen belegen unsere Kompetenz.
Hohe Kundenzufriedenheit
Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.
Persönliche Berater
Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.
Verkehrshaftungsversicherung
Definition einer Verkehrshaftungsversicherung:
Die besondere Art der Transportversicherung, die sogenannte Verkehrshaftpflichtversicherung (auch Verkehrshaftungsversicherung genannt), umfasst im Schadensfall auch die Schadensersatzansprüche Dritter Beteiligten. Ebenfalls soll die Verkehrshaftungsversicherung helfen, nicht begründete Ansprüche weiterer Beteiligter abzuwehren, also dem Versicherungsnehmer einen entsprechenden Rechtsschutz bieten und erstatten.
Aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Haftungsbestimmungen haftet der für den Transport verantwortliche Unternehmer für die ordnungsgemäße Durchführung von Transporten und Lagerungen. Um sich vor den finanziellen Konsequenzen potenzieller Schadensersatzansprüche zu schützen, wird regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen. Die Prämie der Verkehrshaftversicherung hängt von dem individuellen Risiko des Kunden ab.
Die Verkehrshaftungsversicherung
besteht aus zwei rechtlich getrennten Policen (Verkehrshaftung- und Spediteur-General-Police)
verschafft Wettbewerbsvorteile durch Risk-Management-Maßnahmen zur Risikovermeidung
erfasst in einem Vertrag alle Risiken aus einem Verkehrsvertrag
Nicht nur für Schäden, die durch sein eigenes Fehlverhalten verschuldet werden, kann der Frachtführer haftbar gemacht werden. Dies ist das allgemeine Verschuldungsprinzip des Schadensersatzrechtes. Darüber hinaus ist er nämlich ebenfalls haftbar, und zwar verschuldensunabhängig, für die jeweilige Gefahr, die durch den Betrieb seines Verkehrsmittels entsteht. Durch den § 7a GüKG ist es unerlässlich, dass ein Frachtführer für Warenbewegungen innerhalb Deutschlands eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen muss. Handelt es sich dennoch um Situationen, in denen eine Pflichthaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, diese aber trotzdem abgeschlossen wird, so treten die Paragrafen §§ 100 ff VVG in Kraft.
Warentransportversicherung
Definition einer Warentransportversicherung:
Die Warentransportversicherung (Güterversicherung) schützt bezogene und versendete Güter, unabhängig davon, ob sie mit eigenen oder fremden Transportmitteln befördert werden.
Die Warentransportversicherung:
sichert alle Güter aus Produktions- und Handelsprogramm sowie Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Werkzeuge ab
greift bei Schäden, die durch Feuer im Zwischenlager, Transportmittelunfälle, Verlust durch Diebstahl sowie Nässe und Verderb verursacht werden
Eine Güterversicherung zahlt einen Ausgleich des Schadens nach den Bedingungen, die im jeweiligen Versicherungsvertrag festgehalten wurden. In der Regel werden dabei Gefahren ausgeschlossen, welche durch Ereignisse wie Arbeitsunruhen, Krieg oder Kernenergie ausgelöst werden. Darüber hinaus muss es tatsächlich eine Gefahr gewesen sein, die den Schaden verursacht hat. Als Gefahr werden Ereignisse, die unvorhersehbar und durch Ungewissheit entstanden sind, definiert. Trägt der Frachtführer die Schuld für einen Schaden, greift der Versicherungsschutz nicht. Des Weiteren ist es möglich, dass die Ansprüche an die Versicherung nach einer gewissen Zeit verjähren.
Frachtführerversicherung
Die Warentransportversicherung meint im engeren Sinn die Versicherung der Güter, für die der Führer der Fracht haftet. Schäden, welche durch Beschädigung oder Verlust der zu transportieren Ware entstehen, werden dem Frachtführer zugeschrieben. Für die Folgen, sollte er keine Frachtführerversicherung abgeschlossen haben, müsste er selber aufkommen.
Deshalb ist der Abschluss einer Frachtführerversicherung oft sinnvoll. Die Haftung gilt von der Abholung der Ware bis zur Auslieferung. Auch bei einer Überziehung der gesetzten Lieferfrist und bis zur Grenze von abwendbaren Ereignissen kann dieser haftbar gemacht werden. Im Paragrafen § 427 HGB sind allerdings Gründe definiert, bei denen der Frachtführer nicht haften muss, hierunter zählen beispielsweise innerer Verderb, Austrocknung oder Rost und Bruch.
Werkverkehrsversicherung
Definition von Werkverkehrsversicherung:
Die Werkverkehrsversicherung schützt Güter und Waren auf Transportwegen. Dies ist vor allem sinnvoll, um Warentransporte abzusichern, die zwischen den einzelnen Betriebsstätten lange Strecken zurücklegen müssen.
Die Werkverkehrsversicherung...
greift auch bei Schäden, die durch Notbremsungen oder Reifenplatzer entstehen
unterstützt Sie auch bei Diebstahlschäden, die sich nachts innerhalb geschlossener Ortschaften ereignen
bietet optimalen Versicherungsschutz für Transporte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Wir beraten Sie gerne zur Transportversicherung, um für Sie den optimalen Versicherungsschutz für Ihren Warentransport zu gewährleisten!
Lesen Sie auch unseren kostenlosen Ratgeber zum Thema Transportversicherung:
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Wann ist eine Transportversicherung sinnvoll?
Sobald Sie eigene oder fremde Ware transportieren, die einen großen finanziellen Wert besitzen und Sie für den Verlust oder Beschädigung haftbar gemacht werden können, lohnt sich eine Transportversicherung. Für einen optimalen Schutz können Sie Ihren Transport, individuell und nach Ihren Bedürfnissen absichern.
Wann greift die Transportversicherung?
Bei der Transportversicherung handelt es sich um eine All-Risk-Deckung (Allgefahrendeckung), d. h. versichert ist alles, was nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen des Transportversicherers ausgeschlossen ist.
Wer braucht eine Transportversicherung?
Eine Transportversicherung ist nicht nur für Firmen in der Logistikbranche ein wichtiger Bestandteil im Versicherungsportfolio. Auch Firmenkunden, die eigene Waren als Unternehmen selbst transportieren oder mit Speditionen arbeiten, haben ein bei Unfällen ein erhebliches Risiko, mit hohen Kosten belastet zu werden.
Wer sind die führenden Transportversicherer?
Es gibt viele große Versicherungsunternehmen, die Transportversicherungen anbieten. Einige der führenden Transportversicherer sind:
Dies ist jedoch keine vollständige Liste, und es ist wichtig, die Angebote mehrerer Versicherer zu vergleichen, um sicherzustellen, dass man die beste Abdeckung und den besten Preis für die eigenen Bedürfnisse erhält.
Schadenbeispiele für eine Transportversicherung
Unfall:
Ein Fahrer, der bei der Spedition Handwerk AG in Hamburg angestellt ist, transportiert in seinem LKW Glasplatten. Auf dem Weg zum angegebenen Lieferort ist die Straße komplett vereist. Im Ort kommt der LKW ins Schleudern und die gesamte Lieferung geht zu Bruch, obwohl alle Vorschriften eingehalten wurden, bleiben nur noch Glasscherben übrig. Die gewerbliche Versicherung des LKW-Fahrers bezahlt zwar den Schaden, allerdings nur den aktuellen Zeitwert der Produkte. Dadurch ergibt sich allerdings ein Differenzbetrag zwischen Wert und den Kosten für die Wiederanschaffung neuer Glasplatten. Diese Differenz übernimmt die Transportversicherung des Auftraggebers (Kunde) und verhindert so, dass der Spediteur und der Fahrer finanziell Schaden nehmen.
Gestohlene Ware:
Ein Anbieter von Gartenzubehör führt die Lieferung seiner Waren mit firmeneigenen Fahrzeugen selbst durch. Aufgrund der Fahrverbote für LKWs an Wochenenden muss der LKW am Ende der Woche auf einem Autobahnrastplatz abgestellt werden. Das Fahrzeug wird korrekt abgestellt und ordnungsgemäß verschlossen. Dennoch wird am Wochenende die transportierte Ware aus dem KFZ geklaut. Der Mitarbeiter bemerken die fehlende Ladung erst am Montag bei einem Kontrollrundgang, kurz bevor er seine Fahrt fortsetzen wollte. Der entstandene Schaden wird von dem Transportversicherer des Unternehmens erstattet. Auch wenn das ganze Fahrzeug inklusive Waren entwendet wird, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten.
Zerstörtes Material:
Die Gründer, einer deutschen Elektrogeräte-Firma, haben noch keine eigenen Lieferfahrzeuge und beauftragen deshalb ein Transportunternehmen. Die Fahrt verläuft problemlos, allerdings nehmen beim Ausladen der Geräte einige davon Schaden. In der Folge funktioniert das Produkt mehr richtig, es entsteht ein Schaden über mehrere tausend Euro. In dieser Situation lohnt sich eine Transportversicherung, denn sie ersetzt den Schaden auch dann, wenn die Ware mit Fahrzeugen transportiert wird, die nicht dem eigenen Unternehmen gehören.