Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Frachtführerversicherung?
Unternehmen in Deutschland, die Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen für den Gütertransport nutzen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Frachtführerversicherung abzuschließen. Diese Anforderung ist im § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes festgelegt. Der Frachtführer trägt die volle Haftung für alle Schäden, die während des Transports entstehen, unabhängig von der Schuldfrage. Diese Haftungsbestimmungen sind im § 425 des Handelsgesetzbuches festgelegt. Es ist äußerst wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und Bedingungen dieser Versicherung im Klaren zu sein.
Falls ein Unternehmen keine Frachtführerversicherung hat, kann dies zu erheblichen Konsequenzen führen. Der Frachtführer ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem geschädigten Dritten, also dem Eigentümer der Ware, den entstandenen Schaden bis zu einer maximalen Haftungsgrenze zu ersetzen. Ohne eine entsprechende Versicherung könnten erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Darüber hinaus könnten rechtliche Konsequenzen drohen, da diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.