1. Vermögensschaden-Haftpflicht / D&O-Versicherung für Vereinsorgane
Diese Versicherung ist die wichtigste Absicherung für Vorstandsmitglieder. Sie übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung, wenn ein Vorstandsmitglied wegen eines angeblichen Fehlers in Anspruch genommen wird – und zahlt bei berechtigten Ansprüchen den Schaden. Besonders relevant bei Vereinen mit Mitarbeitern, größeren Budgets oder wirtschaftlicher Tätigkeit. Abgedeckt sind unter anderem Vermögensschäden durch fehlerhafte Entscheidungen, Versäumnisse bei Steuerpflichten oder Vertragsverletzungen.
2. Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein – und damit mittelbar auch den Vorstand – vor Ansprüchen Dritter wegen Personen- und Sachschäden. Sie ist in vielen Bundesländern für eingetragene Vereine eine Grundvoraussetzung und deckt z. B. Unfälle bei Vereinsveranstaltungen oder Schäden an gemieteten Räumlichkeiten ab. Da der Vereinsvorstand für die Sicherheit bei Veranstaltungen verantwortlich ist, entlastet die Vereinshaftpflicht ihn im Außenverhältnis erheblich.
3. Veranstalterhaftpflichtversicherung (bei größeren Vereinsevents)
Organisiert der Verein öffentliche oder größere Veranstaltungen, empfiehlt sich zusätzlich eine Veranstalterhaftpflicht. Sie greift bei Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen und von der allgemeinen Vereinshaftpflicht möglicherweise nicht vollständig abgedeckt sind. Vorstandsmitglieder, die als Veranstalter auftreten, sind damit im Schadensfall besser geschützt.
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