Prinzipiell hat jedes Mitglied das Recht, Anträge zur Tagesordnung einzubringen und zwar unabhängig davon, ob es stimmberechtigt ist oder nicht. Dieses Antragsrecht gehört wie das Teilnahmerecht zu den unverzichtbaren Mitgliederrechten und darf durch die Satzung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.
Um Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, müssen Mitglieder ihre Anträge beim Vorstand einreichen. Dieser prüft die Anträge anschließend und entscheidet dann, ob sie aufgenommen werden.
Vor der endgültigen Entscheidung ist es sinnvoll, Rücksprache mit den Antragstellern zu halten, um die Beweggründe für den Antrag zu klären. In Einzelfällen ist es zudem ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Darüber hinaus können Mitglieder auch noch direkt auf der Mitgliederversammlung Anträge stellen.
Müssen alle Anträge auf die Tagesordnung?
Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zu stellen. Letztlich entscheidet jedoch das Einberufungsorgan, welche Punkte tatsächlich aufgenommen werden. Eine gerichtlich einklagbare Verpflichtung, sämtliche Anträge einzelner Mitglieder auf die Tagesordnung zu setzen, gibt es nicht.