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Die Entlastung des Vorstandes im Verein


Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen

  • Was eine Entlastung des Vorstandes ist und was sie für den Verein bedeutet
  • Wann der Vorstand nicht entlastet werden kann
  • Welche Rolle der Kassenprüfer bei der Entlastung spielt
  • Was passiert, wenn der Vorstand nicht entlastet wird
  • Wie eine Entlastung des Vorstandes abläuft

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Zusammenfassung

  • Mit einer Entlastung des Vorstandes spricht die Mitgliederversammlung den Vorstand von der persönlichen Haftung frei. Dabei handelt es sich hier nicht um eine bloße Formalität, sondern auch um einen Vertrauensbeweis.
  • Besonders wichtig ist dabei, dass die Entlastung ordnungsgemäß erfolgt. Ansonsten muss der Vorstand wieder persönlich haften. Die Folge daraus ist, dass dieser wieder mit seinem Privatvermögen geradestehen muss.
  • Damit bei Ihrer nächsten Entlastung auch alles glattläuft, haben wir im folgenden Artikel alles, was Sie über die Entlastung des Vorstandes wissen sollten, für Sie zusammengefasst.
  • So erfahren Sie unter anderem: Was genau eine Entlastung für den Verein bedeutet. Wie diese im Detail abläuft. Welche Rolle der Kassenprüfer einnimmt. Und wie Sie sich, als Verein und Vorstand bei einer Entlastung absichern können.

Was bedeutet Entlastung des Vorstandes?

Bei einer Entlastung wird der Vereinsvorstand von Bereicherungsforderungen und Schadensersatzforderungen freigesprochen. So ist der Vorstand nach einer Entlastung nicht mehr länger persönlich haftbar (mehr zum Thema Haftung im Verein).

In der Regel erfolgt eine Entlastung des Vorstandes bei der Vorstellung des Jahresberichtes über die Mitgliederversammlung. Je nach Vereinssatzung kann jedoch auch ein alternatives Vereinsorgan den Vorstand entlasten (z.B. besonderer Vertreter). Gültig ist die Entlastung für den Zeitraum zwischen der aktuellen und der letzten Mitgliederversammlung.  

Außerdem ist die Entlastung des Vorstandes ausschließlich bei Handlungen legitim, mit der die Mitgliederversammlung vertraut ist. Für unbekannte Sachverhalte sind Schadensersatzansprüche selbst nach der Entlastung noch gültig.

Entlastet wird üblicherweise der gesamte Vorstand. Aber auch einzelne Vorstandsmitglieder können entlastet werden. Zudem kann die Mitgliedsversammlung auch nur eine Teilentlastung beschließen, wenn Fragen ungeklärt bleiben.

Welche Arten der Entlastung des Vorstandes sind möglich?

Je nach Vereinssatzung sind im Rahmen einer Mitgliederversammlung zwei Formen der Entlastung möglich:

  1. Die Entlastung des Vorstandes als Ganzes
  2. Die Entlastung separater Vorstandsmitglieder

Fehlt eine solche Regelung, so wird zunächst nach Gewohnheitsrecht (Mehrheitsbeschluss) über den Entlastungsvorgang abgestimmt. Ebenso kann die Entlastung des Vorstands zeitlich (z.B. für ein Jahr innerhalb der Amtszeit) oder auf einzelne Sachverhalte eingeschränkt werden (z.B. spezielle Geschäfte).

Der Vereinsvorstand selbst hat gemäß § 34 BGB kein Stimmrecht bei seiner eigenen Entlastung, da im Anschluss potenziell Regressansprüche gegen ihn verhandelt werden.

Vorstandsmitglieder dürfen jedoch abstimmen, wenn der Beschluss ein anderes Vorstandsmitglied betrifft. Bedingung ist, dass das abstimmende Mitglied nicht an den zu billigenden Geschäften des anderen Vorstandsmitgliedes beteiligt ist.

 

Was bedeutet die Entlastung des Vorstandes für den Verein? 

Im Normalfall erfolgt eine Entlastung des Vorstandes jeweils für das vergangene Geschäftsjahr. Primär zeigt die Mitgliederversammlung mit einer Entlastung, dass Sie mit der Arbeit des Vorstandes zufrieden ist und diesen weiterhin in seinen Tätigkeiten unterstützt.

Zu diesen Tätigkeiten gehört laut § 27 Absatz 1 BGB die ordnungsgemäße Erfüllung der Vorstandsaufgaben, sowie die ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel, die dem Vorstand durch die Vereinsmitglieder anvertraut wurden

► Details zu den Pflichten des Vorstandes

Darüber hinaus dient die Entlastung als Vertrauensbeweis für die Zukunft.  So verzichtet die Mitgliederversammlung mit einer Entlastung auf jegliche Schadenersatzansprüche, die ihr bekannt sind. Verwendet der Vorstand beispielsweise unsachgemäß Gelder, haftet er nach der Entlastung nicht mehr länger.

Wann kann ein Vorstand nicht entlastet werden?

Generell ist das Vereinsrecht in  §§ 21 bis 79 BGB geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung des Vorstandes gibt es hier jedoch nicht.

Vielmehr hängt die Entlastung von der Satzung des Vereins ab. Ist hier eine Entlastung vorgesehen, so kann auch bei der Gesamtversammlung darüber abgestimmt werden. Besteht eine solche Grundlage laut Vereinssatzung nicht, gibt es auch keinen Anspruch auf Entlastung.

Wie entlastet der Kassenprüfer den Vorstand?

Der Kassenprüfer trägt eine Schlüsselposition bei der Entscheidung über eine Entlastung des Vorstandes. So steht der Kassenprüfer in der Pflicht, alle Probleme bei der Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung zu benennen.

Hierzu stellt er einen Schriftsatz aus, der eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung bestätigt. Erfolgt die Abrechnung ordnungsgemäß, spricht der Kassenprüfer auf Grundlage seines Berichts eine Empfehlung auf Entlastung aus.

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Ist eine Entlastung ohne Kassenprüfer möglich?

Prinzipiell ist eine Entlastung auch dann möglich, wenn der Kassenprüfer nicht teilnehmen kann. Denn der Beschluss liegt letztendlich bei der Mitgliederversammlung. Der Bericht des Kassenprüfers trägt lediglich zur Entscheidungsfindung bei. Eine Ausnahme gilt auch hier wieder, wenn die Satzung explizit vorschreibt, dass der Kassenprüfer zur Beratung bei der Abstimmung anwesend sein muss

Was passiert, wenn der Vorstand nicht entlastet wird?

Verweigert die Mitgliedsversammlung die Entlastung des Vorstandes, so hat der Verein weiterhin die Möglichkeit Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In Folge haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Zudem ist dies ein Anzeichen für fehlendes Vertrauen vonseiten der Vereinsmitglieder.

Letztlich bleibt dem Vorstand nur noch die Option, eine Feststellung vor Gericht einzuklagen, welche die Schadensersatzansprüche für unrechtmäßig erklären soll. Die Abstimmung der Mitgliederversammlung wird folglich durch den gerichtlichen Beschluss überstimmt. Der Vereinsalltag wird in der Phase des Gerichtsprozesses von einem Notvorstand oder unparteiischen Mitgliedern fortgesetzt.

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Ablauf einer Entlastung des Vorstands

  1. Die Entlastung wird von der Mitgliederversammlung gemäß der Satzung einberufen (für gewöhnlich nachträglich für das letzte Geschäftsjahr)
  2. Im Voraus wird ein Antrag auf Entlastung gestellt. Dieser wird schließlich auf die Tagesordnung aufgenommen.
  3. Der Vorstand trägt den Jahresbericht bzw. Rechenschaftsbericht vor (Basis für Entlastung)
  4. Der Beschluss zur Entlastung wird schließlich durch eine Abstimmung durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen (sofern die Satzung nichts anderes vorgibt)

Entlastung Vorstand - Einfache Mehrheit und weitere Voraussetzungen

  • Die notwendige Anzahl an Mitgliedern ist anwesend, um die Beschlussfähigkeit der Versammlung zu sichern
  • Die Grundlage für den Beschluss ist der Jahresbericht, welche der Vorstand der Mitgliederversammlung vorlegt.
  • Unter Umständen der Jahresbericht durch Einnahmen- und Ausgaben-Rechnungen ergänzt.
  • Für die Zustimmung zur Entlastung muss eine einfache Mehrheit vorliegen

 

Entlastung des Vorstandes – Beispiel für die Formulierung

Eine Vorlage für die Formulierung zur Entlastung des Vorstandes bei der Mitgliederversammlung finden Sie hier:

Download

Wie schützen Sie sich als Verein und Vorstand bei einer Entlastung?

Auch wenn eine Vertrauensbasis zwischen Vorstand und Verein besteht, sollten sich Verein und Vorstand dennoch bei der Entlastung absichern. Denn bei Fehlern der Vereinsführung haften Verein und Vorstand gleichermaßen. Der Vorstand sogar mit seinem Privatvermögen.

Unterläuft dem Verein zum Beispiel ein Fehler bei der Buchhaltung oder führt ein Irrtum vonseiten des Vorstandes zum Verlust von Fördergeldern, resultiert dies in immensen Unkosten.

Schützen können Sie sich als Verein wie auch Vorstand mit unserer Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung für den Verein. Die Vermögenshaftpflicht-Versicherung schützt den Verein bei Vermögensschäden, die aufgrund von Fehlern im alltäglichen Tagesgeschäft bei Dritten oder dem Verein entstehen.

Entscheidet sich der Verein für die Entlastung und übernimmt damit die Kosten für den Vorstand, so greift die Vermögenshaftpflicht-Versicherung.

Die D&O-Versicherung greift hingegen bei Pflichtverletzungen der Vereinsorgane (z. B. Vorstand), die Schäden bei Dritten oder dem Verein verursacht haben. Entscheidet sich die Mitgliederversammlung also gegen eine Entlastung, sichert die D&O-Versicherung das Privatvermögen des Vorstandes ab.

Mit unserem Versicherungscheck finden Sie zudem schnell und einfach den passenden Tarif für Ihren Verein.

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Finden Sie leicht heraus, was Ihr Verein an Versicherung braucht. Unser Versicherungsassistent hilft Ihnen dabei, Ihre Versicherungen einfach zu checken und anzupassen. Mit nur ein paar Klicks sehen Sie, welche Versicherungen wichtig sind – ohne komplizierte Details. Ergreifen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Verein richtig abzusichern und sich auf das Wichtigste zu konzentrieren. Starten Sie jetzt und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Verein!

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