Themenüberblick:
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Das Wichtigste in Kürze:
Die Arbeit im Verein kostet oftmals mehr als sie einbringt. Meist genügen die Mitgliedsbeiträge allein nicht aus, um über die Runden zu kommen. Eben deshalb ziehen viele Vereine ein Sponsoring in Betracht.
Doch was heißt Sponsoring überhaupt? Wer sponsert eigentlich Vereine? Sind Sponsorings steuerpflichtig? Und welche Vor- und Nachteile gehen mit einem Sponsoring einher?
All diese Fragen rund ums Thema Sponsoring für den Verein beantworten wir Ihnen in folgendem Beitrag, sodass Sie am Ende auch genau wissen, wie man es richtig angeht!
Abschließend haben wir noch einige Sponsoring-Tipps für Sie!
Sponsoring ist ein vertraglich geregeltes Geschäftsverhältnis, bei dem finanzielle Mittel oder Sachmittel des Sponsors gegen Leistungen des Sponsoring-Partners (hier Verein) ausgetauscht werden. Rechtlich gesehen sind dabei immer mindestens 2 Vertragsparteien beteiligt.
Der Sponsor unterstützt so den sozialen, kulturellen oder sportlichen Zweck des Vereins. Die Gegenleistung erfolgt dann meist in Form von Werbung für den Sponsor.
Einige Beispiele wären:
Alternativ kann die Gegenleistung jedoch auch in Form von freien Eintrittskarten, freier Nutzung der Sportstätten des Vereins sowie weiteren vergleichbaren Leistungen erbracht werden. Der Wert des Sponsorings und der Werbeleistung des Vereins müssen sich jedoch in etwa in derselben Preisklasse bewegen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Spende und Sponsoring ist, dass der Sponsor eine Gegenleistung für seine Förderung erhält, während der Spender uneigennützig spendet.
Z.B. bietet der Sponsor Sachmittel oder Sponsorengelder, mit dem sich der Verein finanziert. Der Verein stellt im Gegenzug dafür Werbeflächen zur Verfügung, wodurch der Sponsor einen höheren Kundenzulauf erhält.
Eben deshalb ist der Schatzmeister im Übrigen auch steuerrechtlich verpflichtet, Spenden und Sponsorings in verschiedenen Sparten zu verbuchen.
Ein weiterer Unterschied ist die vertragliche Bindung. So werden Spenden frei von Verträgen getätigt. Der Spender erhält lediglich eine Spendenbescheinigung. Sponsorengelder sind hingegen ausnahmslos vertraglich gebunden. Entsprechend sind Sponsorings vonseiten des Sponsors steuerlich absetzbar (siehe auch).
Eine Alternative zum klassischen finanziellen Sponsoring ist das Bartergeschäft (Tauschhandel). Bei einem Bartergeschäft werden anstelle von Sponsorengeldern, Dienstleistungen oder Produkte gegen Werbeflächen des Vereins ausgetauscht.
Beispielsweise kann ein Getränkehändler eine bestimmte Stückzahl an Getränken für den Verein bereitstellen. Als Gegenleistung wird dieser dann als Hauptsponsor bei einer Vereinsveranstaltung beworben.
Der Vorteil: die finanzielle Belastung für den Sponsor ist weitaus geringer als bei einem monetären Sponsoring.
Sachwerte gegen finanzielle Mittel – Worauf Sie beim Bartergeschäft achten müssen
Ein gängiger Irrtum ist, dass Sponsorings in Form von Sachmitteln (z.B. bei einem Bartergeschäft) nicht als Einnahme erfasst werden. Die Annahme ist hierbei, dass nur monetären Sponsorings verbucht werden müssten. Hier einige Beispiele:
Entgegen den gängigen Annahmen müssen laut gegenwärtiger Gesetzeslage Tauschgeschäfte bzw. Bartergeschäfte genauso als Einnahmen verbucht werden wie auch Geldmittel. Demnach fällt auf die gesponserten Sachmittel eine Umsatzsteuer an.
So gilt z.B. das Stellen eines Werbemobils durch den Sponsor rechtlich gesehen als Lieferung. Der Verein gilt während der Verwendung als wirtschaftlicher Eigentümer. Das ist selbst dann noch der Fall, wenn das Werbemobil erst mit Vertragsende in den Besitz des Vereins übergeht (siehe auch).
Was dient beim Bartergeschäft als Bemessungsgrundlage?
Im Gegenzug für das Sponsoring erbringt der Verein vertraglich vereinbarte Werbeleistungen. Diese Werbeleistungen dienen zugleich als Bemessungsgrundlage für den Wert des gesponserten Sachmittels.
Sowohl Sponsor als auch Verein sind folglich dazu verpflichtet, Rechnungen für die separat ausgewiesene Umsatzsteuer zu stellen. Lehnt es ein Sponsor ab, die Umsatzsteuer zu bezahlen, so wird die Umsatzsteuer vom Bruttowert des Sachmittels abgezogen.
Außerdem kann der Verein Einnahmen über einen gesonderten Antrag mit 15 % pauschal versteuern. Bedingung ist jedoch, dass die Werbemaßnahmen für den Sponsor mit dem steuerbegünstigten Vereinszweck übereinstimmen.
In der Regel sind es kleinere, regionale Unternehmen, die Sponsorings anbieten. So profitieren sowohl Verein als auch Unternehmen vom engen lokalen Bezug, den beide Parteien zu der Region haben.
Wichtig ist jedoch, dass Sie stets darauf achten, dass der Sponsor und der Vereinszweck miteinander übereinstimmen. Es ist beispielsweise nicht möglich als Fußballverein hohe Geldsummen für den Kauf einer Yacht anzunehmen, da diese keinen Bezug zum Vereinszweck hat (weitere Details zum Thema Finanzierung im Verein).
Um sicherzugehen, können Sie sich bei Finanzamt oder einem Steuerberater erkunden, ob das Sponsoring steuerrechtlich in Ordnung ist.
Welche Rolle spielt Sponsoring bei gemeinnützigen Vereinen?
Sponsoring spielt vor allem im Sportverein eine tragende Rolle, denn dieses hält den Betrieb im Verein nicht nur finanziell über Wasser, sondern ermöglicht auch stärkere Bindung der Mitglieder an den Verein.
Im Spitzensport erwirtschaften Vereine sogar einen Großteil ihrer Einnahmen über Sponsorings. Natürlich profitieren aber auch kleinere lokale Vereine vom Sponsoren Angebot.
Daneben gibt es zudem das Sozialsponsoring, bei dem primär soziale Vereinszwecke gefördert werden, während der Sponsor von einem positiven Image profitiert. Ähnlich verhält es sich mit dem Bereich des Kultursponsorings, wobei hier Kunst, Literatur und Medien gefördert werden (siehe auch).
Sponsoren für Vereine finden - Wie bekommt man Sponsoren für seinen Verein?
Das Wichtigste gleich am Anfang: ein Sponsor hat bereits zu Beginn Vorstellungen, was er sich vom Sponsoring erhofft, immerhin sieht er darin ja auch eine Investition. Es ist also besonders wichtig ein Unternehmen zu finden, dass sich auch mit dem Verein identifizieren kann. Nur so ist eine problemlose Kooperation möglich.
Dementsprechend sollten Sie sich auf der Suche nach dem passenden Sponsoring-Partner an folgenden Fragen orientieren:
Stimmt die Chemie zwischen beiden Vertragspartnern, so folgt in einem zweiten Schritt die Frage nach dem Mehrwert für den Sponsor. Insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins rückt hier in den Vordergrund. Folgende Punkte sollten Sie dabei bedenken:
Um Fragen dieser Art zu klären, ist es vor Unterschreiben des Sponsorenvertrags ratsam, sich zu einem Gespräch mit dem Sponsor zusammenzusetzen. Dabei können zudem Details zum Leistungsaustausch festgehalten werden.
Darüber hinaus ist es hilfreich, dem Sponsor einen Katalog mit Gegenleistungen des Vereins zur Verfügung zu stellen. Unter anderem kann dort ausgeführt werden:
Unter Umständen lohnt es sich auch eine PR- oder Werbeagentur heranzuziehen, um die Außenwirkung des Vereins zu verbessern und damit die Attraktivität für Sponsern zu erhöhen (mehr zum Thema).
Sponsoring-Ideen für Vereine
Auf der Suche nach Sponsoring-Ideen müssen Sie nach Stellen Ausschau halten, an denen das Unternehmen für möglichst viele Menschen deutlich sichtbar ist. Je höher also der Zulauf, desto mehr profitiert der Sponsor von der Kooperation (das könnte sie ebenfalls interessieren).
Bestenfalls sollten Sie zudem vereinsinterne Experten zur Verfügung haben, die Ihnen versichern können, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins trotz Werbemaßnahmen Bestand hat.
Im Folgenden einige Ideen zur Platzierung des Sponsorings:
Tipps für das Sponsoring im Verein
Im Gegensatz zu Spenden fallen Sponsorings nicht in den ideellen Steuerbereich des Vereins, sondern werden der Vermögensverwaltung oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet (siehe § 64 AO).
Der Grund für Sponsorings ist nämlich nicht uneigennützig, es wird stets eine Gegenleistung erwartet und vertraglich verankert. Die Gegenleistung kann dabei bereits in einem verbesserten Image des Unternehmens oder einer erhöhten Werbewirksamkeit des Sponsors bestehen.
Überschreitet ein Verein also die Freibetragsgrenze 45.000 Euro jährlich, so sind die zusätzlichen Einnahmen gewerbesteuer-, umsatzsteuerpflichtig als auch körperschaftsteuerpflichtig. In Folge sind Vereine verpflichtet, eine Rechnung an den Sponsor auszustellen.
Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob das Sponsoring in einer finanziellen, sachlichen oder anderweitigen Dienstleistungen besteht. Eine Spendenbescheinigung darf keinesfalls für ein Sponsoring ausgestellt werden.
Die Zuwendung eines Sponsors in Gegenleistung und Spende aufzugliedern, ist in der Regel ebenfalls nicht möglich. In Sonderfällen sollten Sie sich an das Finanzamt wenden (mehr zum Thema Besteuerung von Vereinen).
Wie hoch ist die Umsatzsteuer für das Sponsoring im Verein?
Da Sponsoring-Einnahmen stets auf einem Leistungsaustausch beruhen, sind sie auch der Umsatzsteuer unterworfen. Einnahmen, die der Vermögensverwaltung zugeordnet werden, werden in Folge mit 7 % besteuert. Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit 19 % (mehr zum Thema).
Zudem ist noch wichtig zu wissen, dass der Verein, während des Sponsorings unternehmerisch aktiv ist. Folglich ist er auch angewiesen, Rechnungen auszustellen und eine ordentliche Buchführung zu leisten.
Verpachtung von Werberechten - So sparen Sie bei der Umsatzsteuer
Zudem hat ein Verein die Möglichkeit, seine Werbeflächen an Werbeagenturen zu verpachten. In diesem Sinne wird ein Vertrag mit der Agentur geschlossen.
Dieser besagt, dass nicht der Verein, sondern die Agentur für die Akquise von Sponsoren zuständig ist (zumindest in einem vertraglich definierten Umfang). Darüber hinaus erhält die Werbeagentur das Recht, Werbeverträge mit Sponsoren zu vereinbaren.
Unter anderem könne folgende Werbemöglichkeiten verpachtet werden:
Der Vorteil: werden die Werberechte des Vereins an eine Werbeagentur verpachtet, so zählen die Sponsoring-Einnahmen nicht mehr länger als Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Stattdessen werden sie als Pachteinnahmen der Vermögensverwaltung zugeordnet, womit nur noch 7 % anstelle von 19 % der Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind.
Wann ist das Sponsoring im Verein ertragssteuerfrei?
Der Fiskus hat jedoch auch einige Ausnahmen für Einnahmen aus der Vermögensverwaltung vorgesehen, die ertragssteuerfrei sind:
Betreibt der Verein hingegen aktiv Werbung für den Sponsor, so fallen die Sponsoreneinnahmen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. D.h. die Einnahmen werden in jedem Fall versteuert. Hierzu einige Beispiele:
Was gibt es beim Sponsoring in der Buchhaltung zu beachten?
Nicht zu vernachlässigen ist bei der Annahme von Sponsorings die Buchhaltung. So müssen nicht nur Sponsorings separat von Spendengeldern verbucht werden, sondern auch die gesponserten Abteilungen, Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten müssen in der Buchführung ordnungsgemäß aufgeführt werden (siehe auch).
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Vorteile der e24 Community:
Die Voraussetzung für ein Sponsoring ist der Sponsorenvertrag (oder Werbevertrag). Hier wird einerseits der Umfang des Sponsorings und andererseits die Gegenleistung des Vereins festgehalten. Darüber hinaus sollte noch die Dauer des Sponsorings, die Kündigungsfristen und potenzielle Verlängerungen vermerkt werden.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Sponsoringvertrag zudem möglichst klar und transparent formuliert sein. In diesem Sinne kann es durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt zur Kontrolle des Vertrages heranzuziehen.
Ein Sponsorenvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
Ein Muster für einen Sponsorenvertrag im Verein erhalten Sie hier.
Vorteile
Nachteile
Neben dem Sponsoring einer Vereinsveranstaltung gibt es hierbei noch einige weitere Dinge zu bedenken. Unter anderem wäre da die Haftung. So haftet Ihr Verein als Veranstalter für alle Personen- und Sachschäden, die Dritten bei Ihrer Veranstaltung unterlaufen.
Schnell ist so das Vereinsvermögen überzogen und das Sponsoring war umsonst. Die effektivste Möglichkeit dem vorzubeugen ist die Veranstalterhaftpflicht. Diese schützt Sie vor allen berechtigten wie auch unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter. Das Vereinsvermögen bleibt unangetastet.
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