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Checkliste Kassenprüfung

Was nicht fehlen darf!  


Dies erwartet Sie hier:

  • Was eine Kassenprüfung ist und wie sie abläuft
  • Welche Rolle der Kassenprüfer bei der Kassenprüfung spielt
  • Welche Unterlagen für die Kassenprüfung notwendig sind
  • Wie ein Kassenprüfbericht aufgebaut ist
  • Was Sie ansonsten bei der Kassenprüfung beachten sollten

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Zusammenfassung

  • Einmal jährlich wird die Kassenprüfung im Verein durchgeführt. Ziel der Kassenprüfung ist es, die finanzielle Lage sowie die Arbeit des Vorstandes im vorherigen Finanzjahr zu kontrollieren. Das Ergebnis der Kassenprüfung entscheidet schließlich darüber, ob der Vereinsvorstand entlastet wird oder nicht.
  • Die Verantwortung für die Kassenprüfung trägt der Kassenprüfer. So überprüft dieser den Umgang des Vorstandes und des Schatzmeisters mit den Vereinsfinanzen. Das Ergebnis seiner Prüfung hält der Kassenprüfer im Kassenprüfbericht fest.
  • Für den Kassenprüfbericht hat der Kassenprüfer ein Einsichtsrecht in alle für die Prüfung notwendigen Unterlagen des Vereins. Hierzu zählen beispielsweise Bücher, Belege, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise und Anlagenverzeichnisse.
  • Im Kassenprüfbericht bewertet der Kassenprüfer schließlich die Finanzverwaltung und Buchführung des Vorstandes, darüber hinaus hält er hier seine Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes fest. Grundlage für den Kassenprüfbericht ist der Kassenbericht des Kassenwarts.
  • Ziel des Berichtes ist es, Abweichungen vom Haushaltsplan festzustellen und mögliche Fehler zu korrigieren. Er wird letztendlich bei der Jahreshauptversammlung den Vereinsmitgliedern vorgelegt, die dann über die Entlastung abstimmen.

Die meisten Fehler im Vereinsalltag geschehen im operativen Geschäft. Insbesondere beim Thema Finanzen kann sich ein Verein jedoch keine Fehler erlauben, denn im schlimmsten Fall verliert er sogar seine Gemeinnützigkeit.

An dieser Stelle kommt die Kassenprüfung ins Spiel. Hier wird die Arbeit des Vorstandes etwas näher ins Visier genommen. So wird die Buchführung geprüft, es werden Fehler behoben und im besten Fall wird gleich eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes ausgesprochen. 

Damit bei Ihrer nächsten Kassenprüfung auch alles glattläuft, haben wir eine umfassende Checkliste für Ihren Verein zusammengestellt. Unter anderem erfahren Sie: Wie eine Kassenprüfung abläuft. Welche Rolle der Kassenprüfer einnimmt. Wie Sie einen Kassenprüfbericht verfassen. Und welche Unterlagen Sie keinesfalls vergessen sollten.

Was ist eine Kassenprüfung?

Bei der Kassenprüfung wird einmal jährlich die finanzielle Lage eines Vereins durch den Kassenprüfer kontrolliert. Das Ergebnis der Kassenprüfung sowie gegebenenfalls eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes wird dann der Mitgliederversammlung vorgelegt.

Diese entscheidet, dann auf Basis des Kassenprüfberichts des Kassenprüfers, ob der Vereinsvorstand entlastet wird oder nicht.

Gesetzlich verpflichtend ist die Kassenprüfung im Übrigen nicht. Vielmehr dient sie dazu, Fehler in der Buchführung des Vereins zu beheben sowie Vertrauen zwischen Vorstand und Vereinsmitgliedern zu schaffen.

Ist eine Kassenprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Rein rechtlich betrachtet ist eine Überprüfung des Vereinsvermögens oder der Geschäftsführung nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es lohnend, sie durchzuführen.

Denn die Kassenprüfung schafft nicht nur Vertrauen zwischen Vorstand und Vereinsmitgliedern, sondern ist auch ein wichtiges Kontrollwerkzeug im Verein. Entsprechend sollten Sie die Kassenprüfung in der Vereinssatzung verankern. 

Zusätzlich sollten Sie folgende Regeln zur Kassenprüfung festhalten:

  • Die Dokumentation muss ordnungsgemäß geführt werden
  • Die Unterlagen müssen ordentlich gelagert und verbucht werden
  • Der Vorstand muss sich am Prinzip der Sparsamkeit orientieren
  • Der Vorstand muss stets dem Vereinszweck entsprechend verfahren
  • Das Vermögen des Vereins muss den Buchungsvorschriften gemäß verwaltet werden

Was ist der Zweck der Kassenprüfung?

Eine Kassenprüfung findet meist zur Jahreshauptversammlung statt, um darüber zu bestimmen, ob der Vereinsvorstand entlastet werden soll. So dient sie als Vorbereitung für die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.

In diesem Sinne erfolgt bei der Kassenprüfung eine Empfehlung, die mit darüber entscheidet, ob der Verein dem Vorstand sein Vertrauen gibt und ihn so von Schadenansprüchen freispricht (siehe auch). Gleichzeitig stärkt die Kassenprüfung auch im Vereinsalltag das Vertrauen in den Vorstand.

Darüber hinaus deckt die Kassenprüfung Fehler in der Buch- und Geschäftsführung auf und verbessert diese soweit möglich. Schließlich motiviert sie so den Schatzmeister, seine Tätigkeit ordentlich auszuführen.

Wie läuft eine Kassenprüfung ab?

Da es keinerlei gesetzliche Vorschriften zur Kassenprüfung gibt, kann der Verein den Ablauf der Kassenprüfung eigenständig in der Vereinssatzung bestimmen. Je gründlicher die Kassenprüfung jedoch ausgeführt wird, desto weniger Beanstandungen gibt es auch von der Mitgliederversammlung.

So ist es ratsam, die folgenden Punkte bei der Kassenprüfung zu berücksichtigen:

  • Welche Bereiche geprüft wurden 
  • Inhalte der Prüfung (z.B. Jahresabschluss und Vereinsvermögen des Vereins)
  • Für welches Finanzjahr die Prüfung durchgeführt wurde
  • Wer für die Kassenprüfung verantwortlich war
  • In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Kassenprüfung abgehalten wurde
  • Weitere Personen, die an der Prüfung teilgenommen haben
  • Welche Unterlagen zur Verfügung standen und in welcher Form
  • Fehler oder Widersprüche
  • Sonstige Punkte, die interessant sein könnten
  • Ergebnis der Kassenprüfung
  • Empfehlung der Kassenprüfer

Wer darf bei der Kassenprüfung dabei sein?

In der Regel beteiligen sich 2 Kassenprüfer an der Kassenprüfung. Des Weiteren sollte auch ein Vorstandsmitglied anwesend sein, um gegebenenfalls Fragen zu beantworten. Im besten Fall stehen hier der Schatzmeister und der Obmann zur Verfügung (mehr zum Thema Vereinsorgane).

Wann findet die Kassenprüfung statt?

Generell entscheidet die Mitgliederversammlung darüber, wann die Kassenprüfung durchgeführt wird. Oftmals gibt auch die Satzung einen Zeitraum vor. Normalerweise findet die Kassenprüfung aber einmal im Finanzjahr zur Jahreshauptversammlung statt.

Wie oft findet die Kassenprüfung statt?

Wie oft die Kassenprüfung stattfindet, hängt mit der Größe und der finanziellen Stärke eines Vereins zusammen. Üblicherweise wird die Kassenprüfung aber einmal jährlich parallel zum Kassenbericht durchgeführt.

In Sonderfällen, z.B. bei besonders großen Vereinen, werden mehrmals im Jahr Kassenprüfungen durchgeführt. Gesetzliche Vorschriften, gibt es in diesem Sinne allerdings nicht.

Wo findet eine Kassenprüfung statt?

Die Kassenprüfung findet im Regelfall an dem Ort statt, an dem sich die wesentlichen Unterlagen des Vereins aufhalten. Im besten Fall steht hierzu ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung.

Verrichtet der Schatzmeister seine Arbeit regelmäßig in seiner Behausung, so muss dem Kassenprüfer auch hier der Zugriff auf die Vereinsunterlagen möglich sein. Alternativ wird ein neutraler Ort für die Kassenprüfung gewählt.

Wer lädt zur Kassenprüfung ein?

Grundsätzlich überträgt die Mitgliederversammlung ihren Prüfungsanspruch an den Kassenprüfer. Entsprechend führt dieser die Kassenprüfung als Auftrag der Vereinsmitglieder aus. Oftmals ist es auch der Schatzmeister, der aktiv zur Kassenprüfung einlädt.

Allgemein muss der Vorstand nicht im Voraus über die Kassenprüfung informiert werden. Im Sinne einer konfliktfreien Zusammenarbeit sollten Sie den Vorstand jedoch rechtzeitig über die Kassenprüfung aufklären. Darüber hinaus sind auch spontane Kassenprüfungen des Finanzamtes möglich.

Welche Unterlagen sind für die Kassenprüfung notwendig?

Der Kassenprüfer verfügt über ein Einsichtsrecht in alle für die Buchführung wesentlichen Dokumente. Dazu zählen:

  • Bücher, Journale, Kassenbücher und Kontenblätter
  • EDV-Buchhaltung
  • Belege (Stichproben)
  • Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung
  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen, Lohnsteueranmeldung und Anmeldungen zur Sozialversicherung.
  • Anlagenverzeichnis

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Wer macht die Kassenprüfung?

Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es keine Regelungen, die festlegen, wer konkret die Kassenprüfung im Verein macht. In der Regel gibt die Vereinssatzung jedoch das Amt des Kassenprüfers vor, der schließlich auch für die Überprüfung der Vereinskasse verantwortlich ist.

Auch wie der Kassenprüfer seine Tätigkeit ausüben muss, ob es einen oder zwei Kassenprüfer gibt oder ob der Kassenprüfer bei der Jahreshauptversammlung dabei sein muss, ist alles satzungsbedingt.

Wer ist der Kassenprüfer?

Der Kassenprüfer hat die Aufgabe zu überprüfen, ob der Vorstand das Vereinsvermögen ordnungsgemäß verwaltet. In diesem Sinne prüft er die Aktivitäten der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Schatzmeisters. Die Ergebnisse seiner Prüfung hält der Schatzmeister im Kassenprüfbericht fest, den er schließlich der Mitgliederversammlung bereitstellt.

Üblicherweise ist der Kassenprüfer Teil der Mitglieder- oder Vertreterversammlung. In einigen Fällen fungiert er jedoch als separates Organ mit individuellen Entscheidungsfreiheiten.

Je nach Satzung wird der Kassenprüfer bei der Mitgliederversammlung via Mehrheitsbeschluss gewählt oder durch ein Gremium bestellt. Ist die Wahl des Kassenprüfers nicht in der Satzung geregelt, so muss die Einberufung nach § 32 Absatz 1 Satz 2 u. 3 BGB als separater Tagesordnungspunkt gesetzt werden.

Die Tätigkeit des Kassenprüfers beschränkt sich dabei im Normalfall auf das vorangegangene Finanzjahr. Nach jeder abgeschlossenen Prüfung kann der Kassenprüfer durch einen neuen Kassenprüfer ersetzt werden. Auf diese Weise soll ein Näheverhältnis zum Vorstand verhindert werden.

Wer kann die Tätigkeit des Kassenprüfers im Verein übernehmen?

Im Prinzip kann jedes Mitglied, dass nicht Teil eines Leitungsorgans ist, Kassenprüfer werden. Damit entfallen der Vorstand, der Obmann, der Schatzmeister und der Schriftführer. Zusätzlich sollte ein Kassenprüfer über fachgerechtes Know-how verfügen sowie auch vertrauenswürdig sein. 

Als Letztes muss dieser üblicherweise per Mehrheitsbeschluss ins Amt berufen werden, somit einen Großteil des Vereins von seiner Kompetenz überzeugen. Genauso kann ein externer Kassenprüfer eingesetzt werden. Dies kann sogar durchaus sinnvoll sein. Beispielsweise, wenn sich innerhalb des Vereins keine neutrale Person für die Tätigkeit findet oder die eigenen Mitglieder mit der Aufgabe überfordert sind.

Kann ein Vorstandsmitglied Kassenprüfer sein?

Ein Vorstandsmitglied kann nicht gleichzeitig Kassenprüfer sein. Grund dafür ist das Neutralitätsgebot. So kann es bei der Prüfung der eigenen Buchführung schnell zu Konflikten zwischen den beiden Rollen kommen. Insbesondere, da finanzielle Interessen involviert sind.

Zusätzlich stärkt es das Vertrauen im Verein, wenn eine neutrale Person die Aufgabe des Kassenprüfers übernimmt. Außerdem muss der Kassenprüfer gemäß § 26 BGB bzw. § 32 BGB zur Mitgliederversammlung oder Vertreterversammlung gehören.

Was macht man als Kassenprüfer?

Was genau der Kassenprüfer macht, hängt mal wieder von der Satzung ab. Das betrifft sowohl das Ausmaß als auch den Fokus seiner Tätigkeit. Gibt die Vereinssatzung hierzu nichts vor, beschließt die Mitgliederversammlung den Umfang seiner Aufgaben. Dabei kann es sich um eine schlichte Prüfung der Einnahmen und Ausgaben handeln oder auch um eine tiefgehende Kontrolle der doppelten Buchführung.

So verfügt der Kassenprüfer über ein Informationsrecht, welches es ihm erlaubt, alle für die Kassenprüfung notwendigen Nachweise (Bücher, Bestände und Abschlüsse) beim Schatzmeister anzufordern und einzusehen.

Welche Aufgaben hat der Kassenprüfer?

Das Ausmaß sowie die konkreten Aufgaben des Kassenprüfers legt jeder Verein eigenständig in seiner Satzung fest. Einige typische Aufgaben des Kassenprüfers sehen Sie hier:

  • Prüfung der Bücher, Bargeldbestände, Belege und Rechnungen
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Nachverfolgung der Einnahmen und Ausgaben
  • Kontrolle über ordentliche Mitgliedszahlungen
  • Prüfung der Buchführung, anhand rechtlicher Vorschriften
  • Nichtverfolgung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins
  • Kontrollfunktion gegenüber den Vereinsorganen

Welche Aufgabe hat ein Kassenprüfer bei der Mitgliederversammlung?

Bei der Mitgliederversammlung stellt der Kassenprüfer seinen Kassenprüfbericht vor. Basierend auf dem Kassenprüfbericht spricht er schließlich eine Empfehlung für oder gegen die Entlastung des Vorstandes aus. Darüber hinaus kann dieser erläutern, nach welchen Prinzipien die Kassenprüfung durchgeführt wurde und was genau zur Entscheidung beigetragen hat. 

Was muss man als Kassenprüfer bei Jahreshauptversammlung sagen?

Bei der Jahreshauptversammlung stellt der Kassenprüfer den Kassenprüfbericht vor und kommentiert diesen. Dabei berichtet er, ob es Einwände gibt, hebt Fehler hervor und benennt Abweichungen der Rechnungslegung und des Zahlungsverkehrs des Vereins (mehr zum Thema Zahlungen im Verein).

Anschließend spricht sich der Kassenprüfer für oder gegen eine Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes aus. Da die offizielle Entlastung erst in Schriftform erfolgt, muss nicht zwingend das Wort Entlastung fallen. Ausreichend ist bereits, wenn aus dem Kontext hervorgeht, dass der Vorstand unverschuldet gehandelt hat. 

Darüber hinaus ist der Kassenprüfer auskunftspflichtig, es gehört also ebenfalls zu seinen Aufgaben auf Fragen der Mitgliederversammlung einzugehen.

Folgendes sollten Sie außerdem bei der Präsentation des Kassenprüfberichts bei Jahreshauptversammlung beachten:

  • Die Präsentation der Kassenprüfung bei der Mitgliederversammlung dient als Zusammenfassung des Prüfberichts. Entsprechend sollten Sie nur die wesentlichen Punkte vorstellen
  • Da ein Großteil der Mitgliederversammlung nur wenig fachliche Kenntnisse mitbringt, müssen Sie die Inhalte des Kassenprüfberichts so wiedergeben, dass sie für Laien leicht zu verstehen sind
  • Berichten Sie ausgewogen. Fehler sollten zwar benannt werden, die Präsentation sollte sich jedoch nicht ausschließlich darauf beschränken. Das gilt insbesondere dann, wenn das Ergebnis grundsätzlich positiv ausfällt
  • Auch wenn Sie als Kassenprüfer auskunftspflichtig sind, meiden Sie es, empfindliche Informationen der Vereinsmitglieder preiszugeben. Insbesondere sollten Sie dabei die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte im Blick behalten (z.B. Gehaltshöhe)

Ist die Kassenprüfung mit nur einem Kassenprüfer möglich?

Das BGB gibt keinerlei Auskunft darüber, in welcher Form die Kassenprüfung zu erfolgen hat. Rechtlich gesehen ist nämlich kein Kassenprüfer notwendig. Demnach ist eine Kassenprüfung also auch noch dann valide, wenn es nur einen Kassenprüfer im Verein gibt.

Die meisten Vereine entscheiden sich aus Sorgfalt gleich 2 Kassenprüfer, um die Arbeit des Kassenwarts gründlich bewerten zu können.

Was darf ein Kassenprüfer nicht?

Ein Kassenprüfer hat die Aufgabe, die Aktivitäten des Vorstandes zu bewerten. Er darf jedoch nicht daran mitwirken, die Buchführung auszubauen, Einzelbuchungen durchführen oder eigenständig Abschlüsse anfertigen. Ebenso gehört es nicht zu den Aufgaben des Kassenprüfers, die Zweckmäßigkeit von Ausgaben zu bewerten.

Wie haftet ein Kassenprüfer?

Da der Kassenprüfer kein Vereinsorgan ist, sondern zur Mitgliederversammlung gehört, haftet er auch nicht für potenzielle Fehler des Vorstandes. So kann er zwar nach bestem Gewissen vorgehen, jedoch nicht absolute Garantie auf Fehlerlosigkeit in allen Prozessen geben. Insbesondere bei komplexen Vorgängen im Verein.

Anders sieht es allerdings aus, sofern der Kassenprüfer vorsätzlich vorgeht. Unterschlägt der Kassenprüfer z. B. fehlerhafte Buchführung im Sinne des Vorstandes, so macht es sich gemäß § 826 BGB durch sittenwidrige vorsätzliche Schädigung haftbar.

Unser Expertentipp – Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung

In Vereinen können trotz aller Sorgfalt Fehler im Alltagsgeschäft auftreten, die ungewollt das Vereinsvermögen belasten. Es ist wichtig zu verstehen, dass Vorstandsmitglieder persönlich mit ihrem Privatvermögen haften, falls sie durch absichtliches Handeln oder durch große Unvorsichtigkeit Schäden verursachen.

Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie Ihren Verein auf Dauer gegen diese regelmäßig auftretenden Schadensfälle ab. Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen des Vorstands und der Organe.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Kassenprüfungen im Verein eine entscheidende Rolle spielt. Sollten hierbei Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die auf Fehler oder Unachtsamkeit zurückzuführen sind, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Verein führen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen einen wichtigen, finanziellen Schutz. Aufgrund dieser potenziellen Risiken und der damit verbundenen finanziellen Belastungen empfehlen wir deshalb dringend den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht.

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Wie sieht ein Bericht über die Kassenprüfung aus?

Im Bericht des Kassenprüfers, auch Kassenprüfbericht genannt, beurteilt und bestätigt dieser die Arbeit des Vorstandes. Dabei ist insbesondere die Finanzverwaltung interessant für den Kassenprüfer.

Ziel ist es Ungereimtheiten und potenzielle Fehler herauszuarbeiten ebenso wie Lösungen anzubieten. Als Grundlage für den Kassenprüfbericht dient der Kassenbericht des Schatzmeisters.

Folgende Punkte deckt der Kassenprüfbericht ab:

  • Orientierung an den Vereinsinteressen
  • Ordentlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Buchungen
  • Sauber strukturierte Führung von Belegen und Rechnungen
  • Sparsame Handhabung der Vereinsfinanzen 
  • Einhaltung der steuerlichen gesetzlichen Vorgaben
  • Einhaltung des Vereinszwecks
  • Kontrolle der Zahlungsfähigkeit und Prüfung auf Insolvenz
  • Feststellung von Verlusten und Abweichungen vom Haushaltsplan

Abschließend wird eine Empfehlung gegenüber der Mitgliederversammlung im Kassenprüfbericht ausgesprochen, die letzten Endes darüber entscheidet, ob der Vereinsvorstand entlastet wird.

Blockiert der Vorstand bzw. Schatzmeister den Zugang zu essenziellen Unterlagen oder sind Dokumente aufgrund anderer Umstände nicht zugänglich, so sollte der Kassenprüfer das im Kassenprüfbericht registrieren. Des Weiteren sollte dies in die Entscheidung über die Entlastung einfließen.

Wo ist der Unterschiede zwischen Kassenbericht und Kassenprüfbericht?

Der Kassenbericht hat zwar einen ähnlichen Namen wie der Kassenprüfbericht, tatsächlich handelt es sich hier aber um zwei komplett unterschiedliche Dokumente. So ist der Kassenbericht ein Bericht des Schatzmeisters, in dem dieser alle Einnahmen und Ausgaben sowie weitere Daten zur finanziellen Lage des Vereins zusammenfasst. 

Der Kassenprüfbericht wird erst in einem zweiten Schritt erstellt. Ziel ist es dann, auf Grundlage des Kassenberichts die Arbeit des Vorstandes zu überprüfen und unter Umständen eine Empfehlung für die Entlastung herauszugeben.

Was kann man machen, wenn kein Kassenbericht vorliegt?

Da der Kassenbericht die Grundlage der Kassenprüfung bietet, kann ohne ihn auch keine Kassenprüfung durchgeführt werden. Folglich kann aufgrund mangelnder Unterlagen auch keine Empfehlung zur Entlastung des Vereinsvorstandes ausgesprochen werden.

Die Mitgliederversammlung hat nun je nach Satzung die Wahl den Vorstand ohne Empfehlung des Kassenprüfers zu entlasten. Alternativ kann die Entlastung des Vorstandes jedoch auch auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung verschoben werden.

Protokoll – So halten Sie Ergebnis der Kassenprüfung fest

Der Ablauf und das Ergebnis der Kassenprüfung werden in einem eigenen Protokoll festgehalten. Das Protokoll einer Kassenprüfung beinhaltet dabei folgende Eckpunkte:  

  • Wer zum Kassenprüfer bestellt wurde
  • Welche Unterlagen für die Kassenprüfung vorlagen
  • In welchem Zeitraum die Unterlagen eingesehen wurden
  • Wie die Kassenprüfer zum Ergebnis gekommen sind
  • Zu welchem Ergebnis die Kassenprüfung gelangt
  • Vorschlag zur Form der Entlastung oder nicht Entlastung
  • Zusätzliche Hinweise und Änderungsvorschläge

Muster - Bericht für die Kassenprüfung bei der Jahreshauptversammlung (Vorlage für die Entlastung)

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Kassenprüfung - Was ist zu beachten?

  • Der Schatzmeister (auch Kassenwart) ist für die Finanzverwaltung im Verein verantwortlich. Der Kassenprüfer überprüft hingegen die Arbeit des Schatzmeisters in Form der Kassenprüfung
  • Weder Schatzmeister noch Kassenprüfer müssen rechtlich gesehen gewählt werden. Beide Positionen sind jedoch durchaus sinnvoll, für den Verein
  • Ein Kassenprüfer ist für die Kassenprüfung im Verein verantwortlich und präsentiert diesen üblicherweise einmal im Jahr der Jahreshauptversammlung. Er muss stets neutral sein und darf deshalb nicht aus dem Vorstand kommen  
  • Die Mitgliederversammlung entscheidet schließlich darüber, ob der Vorstand auch tatsächlich entlastet wird. Der Kassenprüfer spricht mit dem Prüfbericht lediglich eine Empfehlung aus

Wenn bei der Kassenprüfung Unregelmäßigkeiten oder Fehler in der Buchführung festgestellt werden, kann dies möglicherweise zu Haftungsansprüchen führen. Falls der Kassenwart oder der Vorstand des Vereins grobe Fehler oder sogar Betrug bei der Buchführung begangen haben, kann es sein, dass sie persönlich haftbar gemacht werden und für finanzielle Schäden, die dem Verein oder Dritten entstanden sind, aufkommen müssen. 

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