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Hospizverein gründen

Die ultimative Anleitung


Themenüberblick:

  • Das Wichtigste zum Hospizverein
  • Voraussetzungen für die Gründung eines Hospizvereins
  • Gemeinnützigkeit und Eintrag ins Vereinsregister
  • Kosten für die Gründung eines Hospizvereins
  • Ehrenamtliche Mitarbeit und Finanzierungsmöglichkeiten

Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits

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Das Wichtigste zum Hospizverein

  • Ein Hospizverein ist ein Zusammenschluss von Menschen, die Sterbenden und deren Angehörigen Unterstützung und Begleitung in der letzten Lebensphase bieten.
  • Zur Gründung eines Hospizvereins benötigt man mindestens 7 Mitglieder, eine Satzung, eine Gründungsversammlung und ein Gründungsprotokoll.
  • Ein Hospizverein kann im Vereinsregister eingetragen und beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.
  • Die Gründung eines Hospizvereins kostet zwischen 100 und 200 Euro.
  • Alternativen zum Hospizverein sind soziale Initiativen, Fördervereine oder private Trägerschaften für Hospizdienste.

Was ist ein Hospizverein?

Ein Hospizverein unterstützt Menschen in der letzten Phase ihres Lebens und begleitet sie sowie deren Angehörige mit Angeboten wie Palliativpflege, psychologischer Betreuung und spiritueller Unterstützung. Die Arbeit eines Hospizvereins basiert oft auf einem hohen Anteil ehrenamtlicher Mitarbeit und wird durch Spenden, Fördermittel oder Mitgliedsbeiträge finanziert.

Welche Aufgaben übernimmt ein Hospizverein?

  • Begleitung Sterbender: Persönliche Betreuung und Unterstützung.
  • Beratung von Angehörigen: Psychologische und organisatorische Hilfe.
  • Koordination von Ehrenamtlichen: Schulung und Einsatzplanung.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung der Gesellschaft für Themen rund um Sterben, Tod und Trauer.

Wer darf einen Hospizverein gründen?

Jeder kann einen Hospizverein gründen, der sich für die Verbesserung der Sterbebegleitung und Palliativversorgung einsetzt. Die Gründung erfordert jedoch die Zustimmung von mindestens 7 Personen, die gemeinsam die Arbeit des Vereins voranbringen wollen.

Wie gründet man einen Hospizverein?

  • Gründungsmitglieder: Mindestens 7 Personen müssen sich zusammenschließen, um den Verein zu gründen.
  • Gründungsversammlung: In dieser Versammlung wird die Satzung beschlossen, ein Vorstand gewählt und ein Gründungsprotokoll erstellt.
  • Satzung: Die Satzung regelt den Zweck des Vereins, die Mitgliedschaft, den Vorstand und weitere organisatorische Details.
  • Eintragung ins Vereinsregister: Der Verein kann beim Amtsgericht eingetragen werden.
  • Gemeinnützigkeit: Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ermöglicht steuerliche Vorteile.

Wie lange dauert es, bis ein Hospizverein eingetragen ist?

Die Eintragung ins Vereinsregister dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen, vorausgesetzt, die Satzung und alle erforderlichen Dokumente sind korrekt eingereicht.

Ist ein Hospizverein gemeinnützig?

Ja, ein Hospizverein ist in der Regel gemeinnützig, wenn er sich der Unterstützung von Sterbenden und deren Angehörigen widmet. Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden, was dem Verein steuerliche Vorteile verschafft und auch für Spender attraktiv ist.

Was benötigt man, um einen Hospizverein zu gründen?

Um einen Hospizverein zu gründen, sind folgende Punkte zu beachten:

1. Gründungsmitglieder

  • Für einen nicht eingetragenen Verein sind 2 Gründungsmitglieder erforderlich.
  • Für einen eingetragenen Verein (e.V.) müssen mindestens 7 Personen den Verein gründen.
  • Wichtig ist, dass die Gründungsmitglieder die gleiche Vision teilen und langfristig zusammenarbeiten können.
  • Der Vereinszweck muss klar definiert sein, besonders wenn eine Gemeinnützigkeit angestrebt wird.

2. Gründungsversammlung

  • In der Gründungsversammlung werden der Vereinsname festgelegt, der Vorstand gewählt und die Vereinssatzung verabschiedet.
  • Weitere Organe wie der Schatzmeister und Schriftführer werden ebenfalls gewählt.
  • Pflichtorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

3. Vereinssatzung

Die Satzung ist die grundlegende Verfassung des Vereins und Voraussetzung für die Eintragung ins Vereinsregister. Sie muss von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden. Wichtige Inhalte der Satzung sind:

  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Vereinszweck (z. B. Unterstützung von Sterbenden und deren Angehörigen)
  • Eintragungsdetails ins Vereinsregister
  • Mitgliedsein- und austritt
  • Mitgliedsbeiträge
  • Zusammensetzung des Vorstands
  • Regelungen zur Mitgliederversammlung und Protokollführung

4. Gründungsprotokoll

Das Protokoll hält die Beschlüsse der Gründungsversammlung fest und wird ebenfalls unterschrieben und beglaubigt.

Es enthält:

  • Ort und Datum der Versammlung
  • Name des Protokollführers und Versammlungsleiters
  • Ergebnisse der Wahlen und Beschlüsse
  • Angaben zum neugewählten Vorstand (Name, Adresse, berufliche Tätigkeit)
  • Unterschriften des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden

5. Gemeinnützigkeit

  • Viele Hospizvereine beantragen beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, um steuerliche Vorteile zu erhalten.
  • Die Gemeinnützigkeit kann unabhängig von der Eintragung ins Vereinsregister beantragt werden.
  • Nach Anerkennung ist der Verein zur einfachen Buchführung verpflichtet.
  • Alle 3 Jahre führt das Finanzamt eine steuerliche Überprüfung des Vereins durch.

6. Eintragung ins Vereinsregister

  • Wenn der Hospizverein die Anforderungen erfüllt und die Satzung korrekt eingereicht wurde, kann er ins Vereinsregister eingetragen werden.
  • Die Eintragung verleiht dem Verein rechtliche Existenz und ermöglicht den Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein) im Namen.
  • Die Eintragung kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden und dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen, sofern keine Fehler vorliegen.

7. Vereinskonto eröffnen

  • Um die finanziellen Mittel des Vereins zu verwalten, muss ein Vereinskonto bei einer Bank eröffnet werden.
  • Auf diesem Konto werden Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel verwaltet.
  • Für die Kontoeröffnung werden in der Regel ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und die Satzung des Vereins benötigt.

8. Aufbau von Strukturen und Arbeitsabläufen

  • Ein Hospizverein benötigt klare Strukturen für die tägliche Arbeit, insbesondere bei der Koordination von Ehrenamtlichen und der Bereitstellung von Unterstützungsangeboten.
  • Dazu gehört die Festlegung von Prozessen für die Aufnahme von neuen Mitgliedern, die Organisation von Schulungen für ehrenamtliche Helfer sowie die Entwicklung eines Betreuungsplans für die Hospizarbeit.
  • Regelmäßige Treffen und Kommunikation zwischen den Vorstandsmitgliedern und den Ehrenamtlichen sind ebenfalls wichtig, um den reibungslosen Ablauf der Vereinsarbeit sicherzustellen.

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Wie viel kostet die Gründung eines Hospizvereins?

Die Gründung eines Hospizvereins ist in der Regel kostengünstig und bewegt sich im Bereich von 100 bis 200 Euro. Diese Kosten entstehen durch die notarielle Beglaubigung der Satzung, die Anmeldung beim Vereinsregister und ggf. die Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.

Wie finanziert sich ein Hospizverein?

  • Mitgliedsbeiträge: Viele Hospizvereine erheben moderate Beiträge von ihren Mitgliedern.
  • Spenden: Spenden von Privatpersonen, Unternehmen oder Stiftungen sind eine wichtige Finanzierungsquelle.
  • Fördermittel: Öffentliche und private Förderprogramme können ebenfalls zur Finanzierung des Vereins beitragen.
  • Ehrenamtliche Mitarbeit: Ehrenamtliche Helfer können ihre Zeit und Expertise einbringen, was die Betriebskosten senkt und die Reichweite des Vereins erhöht.

Wie können ehrenamtliche Helfer geschult werden?

Hospizvereine bieten oft Schulungen für ihre Ehrenamtlichen an, die Themen wie Palliativpflege, Trauerbegleitung und die Kommunikation mit Sterbenden umfassen. Kooperationen mit Fachverbänden und Bildungsinstitutionen sind ebenfalls gängig.

Kann ein Hospizverein Fördermittel beantragen?

Ja, viele Stiftungen und öffentliche Institutionen fördern Hospizvereine. Beispiele sind:

Welche besonderen Herausforderungen gibt es bei der Gründung eines Hospizvereins?

  • Finanzierung: Aufbau einer stabilen finanziellen Basis.
  • Ehrenamtliche Rekrutierung: Gewinnung und Bindung engagierter Mitglieder.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung der Gesellschaft für die Themen Hospizarbeit und Sterbebegleitung.

Wie organisiert man die Zusammenarbeit mit bestehenden Hospizen?

Eine enge Kooperation mit stationären oder ambulanten Hospizen ist sinnvoll. Dies kann durch:

  • Gemeinsame Projekte
  • Austausch von Fachwissen
  • Vermittlung von Ehrenamtlichen oder Spenden geschehen.

Kann ein Hospizverein auch hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigen?

Ja, sobald der Verein finanziell stabil ist, können hauptamtliche Kräfte für die Organisation, Betreuung oder Koordination eingestellt werden.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge in einem Hospizverein?

Die Beiträge variieren je nach Verein. In der Regel bewegen sie sich zwischen 20 und 100 Euro pro Jahr. Oft werden jedoch auch freiwillige Spenden akzeptiert.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für einen Hospizverein?

  • Eine klar formulierte Satzung, die den gemeinnützigen Zweck beschreibt.
  • Ein Vorstand, der für die Leitung des Vereins verantwortlich ist.
  • Eintragung ins Vereinsregister (optional, aber empfohlen).
  • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Vorteile der Mitgliedschaft im Hospizverein

Die Mitgliedschaft im Hospizverein bietet zahlreiche Vorteile. Mitglieder tragen dazu bei, Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine würdevolle und einfühlsame Begleitung zu bieten und profitieren von Palliativpflege sowie Trauerbegleitung für ihre eigenen Angehörigen.

Engagement im Hospizverein fördert das soziale Verantwortungsbewusstsein und das Mitgefühl. Mitglieder erhalten Zugang zu Weiterbildungen in Bereichen wie Palliativpflege und Trauerbegleitung, die ihre ehrenamtliche Arbeit unterstützen. Zudem profitieren sie von steuerlichen Vorteilen, da Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar sind.

Mitglieder haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Vereinsarbeit zu beteiligen, Entscheidungen mitzugestalten und an exklusiven Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitgliedschaft fördert den Austausch mit gleichgesinnten Menschen und bietet die Chance, Mitgefühl und Werte wie Fürsorge und Empathie in der Praxis zu leben.

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Auch bei der Arbeit eines Hospizvereins können unvorhergesehene Vorfälle auftreten, wie etwa Schäden an Eigentum oder Verletzungen von Dritten während der Vereinsaktivitäten. Dies kann beispielsweise bei Veranstaltungen, Schulungen oder bei der Unterstützung von Hospizdiensten der Fall sein.

Um sich vor den finanziellen Folgen von Vorfällen während der Vereinsaktivitäten zu schützen, empfiehlt es sich, eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten für Schadensersatz und Reparaturen, falls Dritte während der Vereinsarbeit zu Schaden kommen. Auf diese Weise bleibt der Verein finanziell abgesichert und kann sich weiterhin auf seine gemeinnützige Mission konzentrieren.

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