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Kunst ist Ihre größte Leidenschaft? Ein bestimmter Künstler begeistert Sie besonders? Oder wollen Sie Ihre lokalen Traditionen und Bräuche erhalten? Der Kulturverein ermöglicht es sowohl einzelne Kulturschaffende zu fördern oder sich einfach im Freundeskreis Kunst und Kultur hinzugeben.
Doch wie gründet man eigentlich einen Kulturverein? In unserer Checkliste haben wir, alles für Sie zusammengefasst, was Sie zur Gründung eines Kulturvereins wissen müssen.
So erfahren Sie: Wie Sie den richtigen Vereinszweck wählen. Was es rechtlich zu berücksichtigen gibt. Wie genau eine Gründungsversammlung abläuft. Und wie viel die Gründung kostet bzw. wie Sie diese finanzieren.
Ein Kulturverein ist ein Verein, der sich dem Zweck verpflichtet, gemeinnützig Kultur zu fördern. Wie genau die Mitglieder des Kulturvereins diesen Zweck auslegen, ist dabei äußerst verschieden. So kann ein Kulturverein aus Künstlern bestehen, die selbst Kunstwerke kreieren oder auch dahingehend ausgerichtet sein, regionale Traditionen zu erhalten.
Bevor wir gleich näher darauf eingehen, wie Sie einen Kulturverein gründen, haben wir Ihnen einige Ausgangsfragen zusammengestellt, die für die Vereinsgründung entscheidend sind:
Als Erstes gilt es bei der Gründung eines Kulturvereins, einen Zweck festzulegen. So legt dieser nicht nur die Ausrichtung Ihres Vereins fest, sondern ist auch gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 AO die Bedingung für die Gemeinnützigkeit.
In den meisten Fällen entspricht der Vereinszweck eines Kulturvereins dem Katalogzweck Nr. 5 (Förderung von Kunst und Kultur). Zudem müssen Sie den konkreten Zweck schriftlich ausformulieren.
Feste Vorgaben, was als Vereinszweck möglich ist, gibt es im Übrigen nicht. Beispielsweise darf der Verein spezifische Projekte unterstützen oder auch allgemeine Ziele fördern. Das ist allerdings leichter gesagt als getan. So ist der Vereinszweck das Aushängeschild Ihres Kulturvereins.
Wollen Sie also erfolgreich neue Mitglieder anwerben oder auch Sponsoren begeistern, sollte der Zweck entsprechend klar ausformuliert sein. Im besten Fall ist dieser leicht verständlich und fällt in sozialen Medien wie auch Veranstaltungen schnell ins Auge.
Da Sie mindestens 7 Mitglieder für die Gründung eines Vereins benötigen, handelt es sich hierbei stets, um eine Team-Angelegenheit. Entsprechend sollten Sie eine genaue Vorstellung davon haben, mit wem Sie den Kulturverein aufbauen wollen.
Wollen Sie sich zum Beispiel aus einer kleineren Gruppe aus überzeugten Mitgliedern schöpfen oder sollen es so viele Mitglieder, wie nur möglich sein? Soll darüber hinaus auch juristische Personen wie Stadt oder Landkreis mit einbezogen werden? Sollen Kulturschaffende direkt oder indirekt gefördert werden?
Jede Kooperationsform hat dabei seine Vorteile und Nachteile. Mehr Mitglieder und juristische Personen bringen natürlich größere finanzielle Vorteile und Zugang zu einem erweiterten Netzwerk. Allerdings müssen Sie auch mehr Entscheidungsbefugnisse abgegeben.
Des Weiteren müssen Sie festlegen, wie die Geschäftsführung aufgebaut ist und wie Entscheidungsfindung im Verein abläuft. Schließlich kann noch zwischen aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern unterteilt werden, die dann über jeweils andere Rechte und Pflichten verfügen.
Im Rahmen des Vereinsbetriebs können verschiedene Situationen auftreten, in denen rechtliche Unterstützung notwendig wird, beispielsweise bei Streitigkeiten mit Mitgliedern, Behörden oder anderen Organisationen.
Grundsätzlich haben Sie wie bei jedem anderen Verein auch beim Kulturverein zwei Rechtsformen zur Auswahl: den eingetragenen Verein (e.V.) einerseits und den nicht eingetragenen Verein (n.e.V.) andererseits (siehe auch).
Der Unterschied liegt dabei hauptsächlich in der Rechtspersönlichkeit. So gilt der e.V. als juristische Person. Der Vorstand und Vereinsmitglieder haften also nicht persönlich. Ebenso kann der e.V. eigenständig klagen, wie auch im Grundbuch verzeichnet werden. Das Wichtigste ist allerdings, dass nur ein e.V. Gemeinnützigkeit beantragen kann.
Der n.e.V. ist hingegen keine juristische Person. Demnach haften die Vereinsmitglieder als natürliche Personen (mehr zum Thema Haftung im Verein). Ebenso trägt der n.e.V. weder Rechte noch Pflichten. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhält er in Folge nicht. Im Gegensatz zum e.V. darf er jedoch wirtschaftlichen Zwecken nachgehen. Da der n.e.V. nicht ins Vereinsregister eingetragen wird, unterliegt er nach § 54 S.1 BGB der Gesetzeslage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
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Die gesetzlichen Vorgaben zur Gründung eines Kulturvereins sind zivilrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 bis 79). Die steuerrechtlichen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung (AO) §§ 51 bis 68.
Zudem sind im Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (umgangssprachlich auch Vereinsgesetz (VereinG) die öffentlichkeitsrechtlichen Vorgaben geregelt. Das Vereinsgesetz kommt jedoch nur in Sonderfällen zum Einsatz. Zum Beispiel beim Verbot von Vereinigungen.
Die wichtigsten Vorgaben zur Gründung eines Kulturvereins:
Bei einer Gründungsversammlung wird die Vereinssatzung diskutiert und verabschiedet, der Vereinsvorstand gewählt sowie schließlich der Verein gegründet.
Die Gründungsversammlung wird formlos und fristlos als eine Mitgliederversammlung einberufen. Voraussetzung sind mindestens 7 Gründungsmitglieder, von denen jedes die Satzung unterzeichnen muss.
Planen Sie darüber hinaus auch noch die Gemeinnützigkeit für den Kulturverein zu beantragen, so sollten Sie sich an der Mustersatzung des § 60 AO orientieren. Diese gibt bereits den entsprechenden Wortlaut vor (siehe auch Finanzverwaltungen der Bundesländer).
Ebenfalls ratsam ist es, die Vereinssatzung vor der Anmeldung beim Vereinsregister zur Vorschau beim Finanzamt und dem jeweiligen Vereinsregister vorzulegen. Diese beheben Fehler und machen Ergänzungen bereits im Voraus, sodass Sie die zusätzlichen Kosten und Zeit für die Überarbeitung sparen.
Darüber hinaus wird ein Protokoll für die Gründungsversammlung erstellt, in dem alle Satzungsbeschlüsse festgehalten werden. Auch das Protokoll wird anschließend von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet.
Eintrag des Kulturvereins ins Vereinsregister
Wurde der Verein nun gegründet, das Protokoll verfasst und die Satzung überprüft, folgt schließlich der Eintrag des Kulturvereins in das Vereinsregister. Hierzu unterzeichnet der Vereinsvorstand des Kulturvereins die Anmeldung der Eintragung beim Vereinsregister. Die Unterschriften müssen zudem notariell beglaubigt werden. Zusätzlich werden die Gründungssatzung und Gründungsprotokoll, jeweils von den Gründungsmitgliedern unterschrieben, eingereicht.
Ist der Eintrag des Kulturvereins ins Vereinsregister erfolgreich, so erhalten Sie Registerauszug (alternativ Eintragungsnachricht), der die Eintragung zertifiziert. Dieser kommt zum Beispiel bei der Eröffnung eines Vereinskontos, dem Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt sowie rechtlichen Sachverhalten ins Spiel.
Wann gilt ein Kulturverein als gemeinnützig?
Gemeinnützigkeit geht mit einer positiven Außenwirkung einher. Zum Beispiel fällt es einem gemeinnützigen Verein leichter Fördermittel zu gelangen. Und auch staatliche Zuschüsse werden oftmals nur an gemeinnützige Vereine ausgeschrieben.
Nach §§ 51-68 AO kann ein rechtsfähiger, aber auch ein nicht rechtsfähiger Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen. Bedingung ist, dass der Verein gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Das Urteil erfolgt auf Grundlage der Vereinssatzung.
So spricht man von einem gemeinnützigen Zweck, sobald der Vereinszweck die Allgemeinheit ohne Gegenleistung materiell, geistig oder sittlich fördert. Mildtätig ist ein Verein, wenn er hilfsbedürftigen Menschen uneigennützig aushilft. Und zu den kirchlichen Zwecken gehört die Förderung von religiösen Gemeinschaften ohne Eigennutz (mehr zum Thema Gemeinnützigkeit).
Zusätzlich werden seit 2021 die folgenden Tätigkeiten als gemeinnützig anerkannt:
Zudem handelt es sich bei der Gemeinnützigkeit um einen steuerrechtlichen Sachverhalt. So muss diese über Antrag beim Finanzamt überprüft und bescheinigt werden. Gleichzeitig gehen damit zahlreiche steuerrechtliche Vorteile einher. Dabei gelten für den Kulturverein grundsätzlich dieselben rechtlichen Maßstäbe, wie für einen herkömmlichen Verein.
Um seine Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen, muss der Kulturverein beim Antrag seine Satzung und die Eintragungsnachricht einreichen. Stimmt die Vereinssatzung mit den entsprechenden Kriterien überein, so erhält der Kulturverein für 18 Monate eine vorläufige Freistellung.
Nach 18 Monaten reicht der Kulturverein dann die Steuerklärung des ersten Kalenderjahres ein. Sind auch hier alle Ansprüche erfüllt, gilt der Kulturverein offiziell als gemeinnützig. Der Kulturverein bekommt eine weitere Freistellung. Diesmal für 3 Jahre.
Was es kostet, einen Kulturverein zu gründen, hängt weitestgehend vom Bundesland ab. In der Regel können Sie jedoch stets mit 3 Kostenpunkten rechnen:
Alles in allem wird Sie die Gründung des Kulturvereins in etwa 105 bis 150 Euro kosten. Können Sie zudem belegen, dass der Kulturverein gemeinnützig ist, so sparen Sie sich die Kosten für die Eintragung und die Bekanntmachung in einem Großteil der Bundesländer.
Wie lange dauert es, einen Kulturverein zu gründen?
Üblicherweise vergeht von der Gründungsversammlung bis zum Eintrag ins Vereinsregister und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ungefähr 1 Monat. Wurden alle Dokumente ordnungsgemäß erstellt und eingereicht, kann das allerdings auch durchaus schneller gehen. Sie sollten zudem in etwa 3 Wochen für die Vorprüfung der Unterlagen einkalkulieren.
Darf ein Kulturverein Gewinne erzielen?
Gängige Meinung ist, dass ein gemeinnütziger Verein keinen Gewinn erzielen darf. Das ist jedoch nur eine Halbwahrheit. Tatsächlich darf ein Verein Gewinne erzielen, die Frage ist nur, zu welchem Zweck dieser seine Einnahmen nutzt.
So darf ein Verein Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsorengelder und auch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln entgegennehmen. Auch Einnahmen aus Veranstaltungen und Verkäufen sind erlaubt.
Wichtig ist, dass die Überschüsse in der Vereinskasse stets für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Außerdem müssen die steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten, beachtet werden (weitere Tipps zum Vermögen im Verein).
Wie erhalten Sie eine Förderung für den Kulturverein?
Förderungen erhält der Kulturverein über Mitgliedsbeiträge oder finanzielle Unterstützung juristischer Personen. Beispielsweise die Stadt oder ein Landkreis.
Wichtig ist dabei zunächst, dass Sie die Zielgruppe festlegen, die Sie gerne ansprechen wollen. Gleichzeitig können Sie so auch besser festlegen, wer als Ansprechpartner geeignet ist (siehe auch).
Schließlich sollten Sie darüber hinaus noch überlegen, wie Sie Ihre Zielgruppe am besten erreichen können. Unter anderem kommen hier Veranstaltungen wie Vereinsfeste, eine Vereinswebseite und Social Media ins Spiel. Je nach Zielgruppe sollten Sie sich dann auf den einen oder anderen Kanal fokussieren.
Zudem kann es hilfreich sein, zwischen Fördermitgliedern und aktiven Mitgliedern zu unterscheiden und diese mit jeweils anderen Mitspracherechten zu versehen. Auf diese Weise umgehen Sie Konflikte zwischen Vereinsmitgliedern und juristischen Personen.
Seien es Sachschäden begangen von Mitgliedern, Vertragsverletzungen oder Organisationsmängel, als Verein sind Sie immer wieder Haftungsrisiken ausgesetzt. Darüber hinaus haftet der Verein nicht nur für sich, sondern auch für seine Mitglieder.
Mit einer Vereinshaftpflichtversicherung wappnen Sie sich vor Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auf Ihren Verein zukommen. Zudem schütz die Vereinshaftpflichtversicherung auch Mitarbeiter, Ehrenamtler und Vereinsorgane wie den Vorstand.
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