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Wie gründet man einen Kulturverein? – Die ultimative Checkliste

  • Was ein Kulturverein ist
  • Wie Sie den richtigen Vereinszweck festlegen
  • Welche rechtlichen Vorgaben bei der Gründung eines Kulturvereins zu beachten sind
  • Was bei der Gründungsversammlung geschieht
  • Wie viel es kostet einen Kulturverein zu gründen und wie Sie an finanzielle Unterstützung gelangen

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Zusammenfassung

  • Ein Kulturverein verfolgt den Zweck, Kultur gemeinnützig zu fördern. Das kann heißen einen individuellen Künstler zu unterstützen oder auch regionale Bräuche zu erhalten.
  • Der Vereinszweck ist dabei durchaus entscheidend, denn dieser entscheidet darüber, ob Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt wird und hilft dabei an Fördermittel zu gelangen. Die meisten Kulturvereine legen die Förderung von Kunst und Kultur als Vereinszweck fest. Sie müssen den Vereinszweck jedoch zusätzlich in Schriftform ausformulieren.
  • Was die Rechtsform des Kulturvereins angeht, gibt es, wie bei anderen Vereinen auch, 2 mögliche Rechtsformen: den eingetragenen Verein (e.V.) und nicht eingetragenen Verein (n.e.V.).
  • Gegründet wird der Kulturverein auf der Gründerversammlung. Folglich wird hier die Satzung verabschiedet und der Vorstand gewählt. Voraussetzung für die Vereinsgründung sind dabei mindestens 7 Gründungsmitglieder.
  • Nach der Gründung erfolgt der Eintrag ins Vereinsregister. Hierzu unterzeichnet der Vereinsvorstand die Anmeldung der Eintragung und lässt diese notariell beglaubigen. Auch die Gründungssatzung und das Gründungsprotokoll werden eingereicht.
  • Mit der erfolgreichen Eintragung erhalten Sie schließlich eine Eintragungsnachricht. Mit dieser können Sie die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins beim Finanzamt anerkennen lassen. Bedingung ist, dass der Kulturverein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
  • Summa Summarum kostet Sie Beglaubigung der Anmeldung im Vereinsregister, der Eintrag beim Amtsgericht und Bekanntmachung der Eintragung zwischen 105 und 150 Euro. Der Verein ist damit gegründet.
  • Ein Kulturverein hält sich insbesondere auf Basis von Mitgliedsbeiträgen und Fördermitteln über Wasser. Entsprechend ist es wichtig, dass Sie Ihre Zielgruppe genau definieren und auch die richtigen Kanäle wählen, diese anzusprechen.

Kunst ist Ihre größte Leidenschaft? Ein bestimmter Künstler begeistert Sie besonders? Oder wollen Sie Ihre lokalen Traditionen und Bräuche erhalten? Der Kulturverein ermöglicht es sowohl einzelne Kulturschaffende zu fördern oder sich einfach im Freundeskreis Kunst und Kultur hinzugeben.

Doch wie gründet man eigentlich einen Kulturverein? In unserer Checkliste haben wir, alles für Sie zusammengefasst, was Sie zur Gründung eines Kulturvereins wissen müssen.

So erfahren Sie: Wie Sie den richtigen Vereinszweck wählen. Was es rechtlich zu berücksichtigen gibt. Wie genau eine Gründungsversammlung abläuft. Und wie viel die Gründung kostet bzw. wie Sie diese finanzieren.

Was ist ein Kulturverein?

Ein Kulturverein ist ein Verein, der sich dem Zweck verpflichtet, gemeinnützig Kultur zu fördern. Wie genau die Mitglieder des Kulturvereins diesen Zweck auslegen, ist dabei äußerst verschieden. So kann ein Kulturverein aus Künstlern bestehen, die selbst Kunstwerke kreieren oder auch dahingehend ausgerichtet sein, regionale Traditionen zu erhalten. 

Was sollten Sie vor der Gründung eines Kulturvereins wissen?

Bevor wir gleich näher darauf eingehen, wie Sie einen Kulturverein gründen, haben wir Ihnen einige Ausgangsfragen zusammengestellt, die für die Vereinsgründung entscheidend sind:

  • Was soll der Vereinszweck des Kulturvereins sein?
  • Wie planen Sie, den Zweck zu fördern?
  • Mit wem wollen Sie den Kulturverein gründen?
  • Welche Zielgruppe wollen Sie erreichen?
  • Wo finden Sie die nötige Unterstützung?
  • Welche rechtlichen Vorgaben müssen Sie einhalten?
  • Welche Rechtsform passt am besten zu Ihrem Kulturverein?
  • Welche Bedingungen muss ein gemeinnütziger Verein erfüllen?
  • Wer trägt die Verantwortung im Verein?
  • Wer haftet im Schadensfall?
  • Mit welchen einmaligen und laufenden Kosten müssen Sie rechnen?
  • Wie planen Sie, Ihren Kulturverein zu finanzieren?
  • Wie stellen Sie sich die Zukunft Ihres Kulturvereins vor?

Welchem Zweck dient Ihr Kulturverein?

Als Erstes gilt es bei der Gründung eines Kulturvereins, einen Zweck festzulegen. So legt dieser nicht nur die Ausrichtung Ihres Vereins fest, sondern ist auch gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 AO die Bedingung für die Gemeinnützigkeit.

In den meisten Fällen entspricht der Vereinszweck eines Kulturvereins dem Katalogzweck Nr. 5 (Förderung von Kunst und Kultur). Zudem müssen Sie den konkreten Zweck schriftlich ausformulieren.

Feste Vorgaben, was als Vereinszweck möglich ist, gibt es im Übrigen nicht. Beispielsweise darf der Verein spezifische Projekte unterstützen oder auch allgemeine Ziele fördern. Das ist allerdings leichter gesagt als getan. So ist der Vereinszweck das Aushängeschild Ihres Kulturvereins.

Wollen Sie also erfolgreich neue Mitglieder anwerben oder auch Sponsoren begeistern, sollte der Zweck entsprechend klar ausformuliert sein. Im besten Fall ist dieser leicht verständlich und fällt in sozialen Medien wie auch Veranstaltungen schnell ins Auge.

Wer soll den Zweck fördern?

Da Sie mindestens 7 Mitglieder für die Gründung eines Vereins benötigen, handelt es sich hierbei stets, um eine Team-Angelegenheit. Entsprechend sollten Sie eine genaue Vorstellung davon haben, mit wem Sie den Kulturverein aufbauen wollen.

Wollen Sie sich zum Beispiel aus einer kleineren Gruppe aus überzeugten Mitgliedern schöpfen oder sollen es so viele Mitglieder, wie nur möglich sein? Soll darüber hinaus auch juristische Personen wie Stadt oder Landkreis mit einbezogen werden? Sollen Kulturschaffende direkt oder indirekt gefördert werden?

Jede Kooperationsform hat dabei seine Vorteile und Nachteile. Mehr Mitglieder und juristische Personen bringen natürlich größere finanzielle Vorteile und Zugang zu einem erweiterten Netzwerk. Allerdings müssen Sie auch mehr Entscheidungsbefugnisse abgegeben.

Des Weiteren müssen Sie festlegen, wie die Geschäftsführung aufgebaut ist und wie Entscheidungsfindung im Verein abläuft. Schließlich kann noch zwischen aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern unterteilt werden, die dann über jeweils andere Rechte und Pflichten verfügen.

Im Rahmen des Vereinsbetriebs können verschiedene Situationen auftreten, in denen rechtliche Unterstützung notwendig wird, beispielsweise bei Streitigkeiten mit Mitgliedern, Behörden oder anderen Organisationen.

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Welche Rechtsform sollte ein Kulturverein haben?

Grundsätzlich haben Sie wie bei jedem anderen Verein auch beim Kulturverein zwei Rechtsformen zur Auswahl: den eingetragenen Verein (e.V.) einerseits und den nicht eingetragenen Verein (n.e.V.) andererseits (siehe auch).

Der Unterschied liegt dabei hauptsächlich in der Rechtspersönlichkeit. So gilt der e.V. als juristische Person. Der Vorstand und Vereinsmitglieder haften also nicht persönlich. Ebenso kann der e.V. eigenständig klagen, wie auch im Grundbuch verzeichnet werden. Das Wichtigste ist allerdings, dass nur ein e.V. Gemeinnützigkeit beantragen kann.

Der n.e.V. ist hingegen keine juristische Person. Demnach haften die Vereinsmitglieder als natürliche Personen (mehr zum Thema Haftung im Verein). Ebenso trägt der n.e.V. weder Rechte noch Pflichten. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhält er in Folge nicht. Im Gegensatz zum e.V. darf er jedoch wirtschaftlichen Zwecken nachgehen. Da der n.e.V. nicht ins Vereinsregister eingetragen wird, unterliegt er nach § 54 S.1 BGB der Gesetzeslage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

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Gesetzliche Vorgaben zur Gründung eines Kulturvereins

Die gesetzlichen Vorgaben zur Gründung eines Kulturvereins sind zivilrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 bis 79). Die steuerrechtlichen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung (AO) §§ 51 bis 68.

Zudem sind im Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (umgangssprachlich auch Vereinsgesetz (VereinG) die öffentlichkeitsrechtlichen Vorgaben geregelt. Das Vereinsgesetz kommt jedoch nur in Sonderfällen zum Einsatz. Zum Beispiel beim Verbot von Vereinigungen.

Die wichtigsten Vorgaben zur Gründung eines Kulturvereins:

  • Die Allgemeinheit muss vom Vereinszweck profitieren, der gemeinnützige Verein darf nicht bloß einer Gruppe zugutekommen (z.B. unterschiedlich hohe Mitgliedsbeiträge)
  • Der Verein darf lediglich seinen steuerbegünstigten Vereinszweck entsprechend der Satzung nachgehen
  • Die Vereinssatzung muss ordnungsgemäß ausformuliert sein
  • Die Geschäftsführung muss den Vereinszweck selbstlos und unmittelbar fördern
  • Die finanziellen Mittel des Kulturvereins müssen in erster Linie der selbstlosen Zwecken dienen. Wirtschaftliche Zwecke dürfen nur nebensächlich gefördert werden
  • Ein gemeinnütziger Kulturverein darf keine Gewinne oder Vermögen außerhalb des satzungsgemäßen Zwecks erwirtschaften. Hierzu gehören: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
  • Der gemeinnützige Kulturverein ist zudem verpflichtet, seine Einnahmen zügig für den Vereinszweck zu verwenden.
  • Ersparnisse dürfen nur höchstens 10 % der Einnahmen ausmachen (Ausnahme: gemeinnützige Projekte)
  • Bei kleineren Vereinen (Einnahmen im Jahr bis 45.000 Euro) fällt die Pflicht zur zeitnahen Verwendung der Mittel weg
  • Allerdings bedeutet das nicht, dass gemeinnützige Vereine nicht wirtschaftlich tätig werden dürfen. Auch unter dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit ist eine wirtschaftliche Tätigkeit gestattet - allerdings nur zum Nebenzweck.
  • Für den wirtschaftlichen Nebenzweck dürfen keine Einnahmen aufgewendet werden, die eigentlich dem Vereinszweck zugutekommen (Verstoß gegen Gebot der Selbstlosigkeit)

Was passiert bei der Gründungsversammlung des Kulturvereins?

Bei einer Gründungsversammlung wird die Vereinssatzung diskutiert und verabschiedet, der Vereinsvorstand gewählt sowie schließlich der Verein gegründet.

Die Gründungsversammlung wird formlos und fristlos als eine Mitgliederversammlung einberufen. Voraussetzung sind mindestens 7 Gründungsmitglieder, von denen jedes die Satzung unterzeichnen muss.

Planen Sie darüber hinaus auch noch die Gemeinnützigkeit für den Kulturverein zu beantragen, so sollten Sie sich an der Mustersatzung des § 60 AO orientieren. Diese gibt bereits den entsprechenden Wortlaut vor (siehe auch Finanzverwaltungen der Bundesländer).

Ebenfalls ratsam ist es, die Vereinssatzung vor der Anmeldung beim Vereinsregister zur Vorschau beim Finanzamt und dem jeweiligen Vereinsregister vorzulegen. Diese beheben Fehler und machen Ergänzungen bereits im Voraus, sodass Sie die zusätzlichen Kosten und Zeit für die Überarbeitung sparen.

Darüber hinaus wird ein Protokoll für die Gründungsversammlung erstellt, in dem alle Satzungsbeschlüsse festgehalten werden. Auch das Protokoll wird anschließend von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet (weitere Details zur Vereinsgründung).

Eintrag des Kulturvereins ins Vereinsregister

Wurde der Verein nun gegründet, das Protokoll verfasst und die Satzung überprüft, folgt schließlich der Eintrag des Kulturvereins in das Vereinsregister. Hierzu unterzeichnet der Vereinsvorstand des Kulturvereins die Anmeldung der Eintragung beim Vereinsregister. Die Unterschriften müssen zudem notariell beglaubigt werden. Zusätzlich werden die Gründungssatzung und Gründungsprotokoll, jeweils von den Gründungsmitgliedern unterschrieben, eingereicht.

Ist der Eintrag des Kulturvereins ins Vereinsregister erfolgreich, so erhalten Sie Registerauszug (alternativ Eintragungsnachricht), der die Eintragung zertifiziert. Dieser kommt zum Beispiel bei der Eröffnung eines Vereinskontos, dem Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt sowie rechtlichen Sachverhalten ins Spiel.

Wann gilt ein Kulturverein als gemeinnützig?

    Gemeinnützigkeit geht mit einer positiven Außenwirkung einher. Zum Beispiel fällt es einem gemeinnützigen Verein leichter Fördermittel zu gelangen. Und auch staatliche Zuschüsse werden oftmals nur an gemeinnützige Vereine ausgeschrieben.

    Nach §§ 51-68 AO kann ein rechtsfähiger, aber auch ein nicht rechtsfähiger Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen. Bedingung ist, dass der Verein gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Das Urteil erfolgt auf Grundlage der Vereinssatzung.

    So spricht man von einem gemeinnützigen Zweck, sobald der Vereinszweck die Allgemeinheit ohne Gegenleistung materiell, geistig oder sittlich fördert. Mildtätig ist ein Verein, wenn er hilfsbedürftigen Menschen uneigennützig aushilft. Und zu den kirchlichen Zwecken gehört die Förderung von religiösen Gemeinschaften ohne Eigennutz (mehr zum Thema Gemeinnützigkeit). 

    Zusätzlich werden seit 2021 die folgenden Tätigkeiten als gemeinnützig anerkannt:

    • Umweltschutz
    • Unterstützung bei Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Ausrichtung
    • Freifunk
    • Verschönerung von Ortschaften
    • Pflege von Friedhöfen totgeborener Kinder
    • Unterstützung von rassistisch Verfolgten

    Zudem handelt es sich bei der Gemeinnützigkeit um einen steuerrechtlichen Sachverhalt. So muss diese über Antrag beim Finanzamt überprüft und bescheinigt werden. Gleichzeitig gehen damit zahlreiche steuerrechtliche Vorteile einher. Dabei gelten für den Kulturverein grundsätzlich dieselben rechtlichen Maßstäbe, wie für einen herkömmlichen Verein.

    1. Einnahmen des Kulturvereins fallen in den ideellen Bereich und sind somit körperschafts- und gewerbesteuersteuerfrei
    2. Abhängig von der Leistung fällt ausschließlich ein Umsatzsteuersatz von 7 % an
    3. Es ist dem Kulturverein erlaubt Spendenbescheinigungen auszustellen
    4. Spenden und manchmal auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen kann der Spender als Sonderausgaben steuerlich absetzten

    Um seine Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen, muss der Kulturverein beim Antrag seine Satzung und die Eintragungsnachricht einreichen. Stimmt die Vereinssatzung mit den entsprechenden Kriterien überein, so erhält der Kulturverein für 18 Monate eine vorläufige Freistellung.

    Nach 18 Monaten reicht der Kulturverein dann die Steuerklärung des ersten Kalenderjahres ein. Sind auch hier alle Ansprüche erfüllt, gilt der Kulturverein offiziell als gemeinnützig. Der Kulturverein bekommt eine weitere Freistellung. Diesmal für 3 Jahre.

    Was kostet es, einen Kulturverein zu gründen?

    Was es kostet, einen Kulturverein zu gründen, hängt weitestgehend vom Bundesland ab. In der Regel können Sie jedoch stets mit 3 Kostenpunkten rechnen:

    • Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung im Vereinsregister (in etwa 25 Euro)
    • Registergebühr für den Eintrag beim Amtsgericht (zwischen ca. 50 und 75 Euro)
    • Bekanntmachung der Eintragung (zwischen etwa 30 und 50 Euro)

    Alles in allem wird Sie die Gründung des Kulturvereins in etwa 105 bis 150 Euro kosten. Können Sie zudem belegen, dass der Kulturverein gemeinnützig ist, so sparen Sie sich die Kosten für die Eintragung und die Bekanntmachung in einem Großteil der Bundesländer.

    Wie lange dauert es, einen Kulturverein zu gründen?

    Üblicherweise vergeht von der Gründungsversammlung bis zum Eintrag ins Vereinsregister und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ungefähr 1 Monat. Wurden alle Dokumente ordnungsgemäß erstellt und eingereicht, kann das allerdings auch durchaus schneller gehen. Sie sollten zudem in etwa 3 Wochen für die Vorprüfung der Unterlagen einkalkulieren.

    Darf ein Kulturverein Gewinne erzielen?

    Gängige Meinung ist, dass ein gemeinnütziger Verein keinen Gewinn erzielen darf. Das ist jedoch nur eine Halbwahrheit. Tatsächlich darf ein Verein Gewinne erzielen, die Frage ist nur, zu welchem Zweck dieser seine Einnahmen nutzt.

    So darf ein Verein Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsorengelder und auch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln entgegennehmen. Auch Einnahmen aus Veranstaltungen und Verkäufen sind erlaubt.

    Wichtig ist, dass die Überschüsse in der Vereinskasse stets für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Außerdem müssen die steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten, beachtet werden (weitere Tipps zum Vermögen im Verein).

    Wie erhalten Sie eine Förderung für den Kulturverein?

    Förderungen erhält der Kulturverein über Mitgliedsbeiträge oder finanzielle Unterstützung juristischer Personen. Beispielsweise die Stadt oder ein Landkreis.

    Wichtig ist dabei zunächst, dass Sie die Zielgruppe festlegen, die Sie gerne ansprechen wollen. Gleichzeitig können Sie so auch besser festlegen, wer als Ansprechpartner geeignet ist (siehe auch).

    Schließlich sollten Sie darüber hinaus noch überlegen, wie Sie Ihre Zielgruppe am besten erreichen können. Unter anderem kommen hier Veranstaltungen wie Vereinsfeste, eine Vereinswebseite und Social Media ins Spiel. Je nach Zielgruppe sollten Sie sich dann auf den einen oder anderen Kanal fokussieren.

    Zudem kann es hilfreich sein, zwischen Fördermitgliedern und aktiven Mitgliedern zu unterscheiden und diese mit jeweils anderen Mitspracherechten zu versehen. Auf diese Weise umgehen Sie Konflikte zwischen Vereinsmitgliedern und juristischen Personen.

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    Seien es Sachschäden begangen von Mitgliedern, Vertragsverletzungen oder Organisationsmängel, als Verein sind Sie immer wieder Haftungsrisiken ausgesetzt. Darüber hinaus haftet der Verein nicht nur für sich, sondern auch für seine Mitglieder.

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